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Lohn und Gehalt 1 Lösungen

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Lösungen

POD 21.0 Druckversion vom 29.01.2021

© 2015-2021 EduMedia GmbH, Ilmenau Alle Rechte vorbehalten.

Internetadresse: https://www.edumedia.de Verlag: EduMedia GmbH, Ziegelhüttenweg 4, 98693 Ilmenau

Redaktion: Julia Koschig

Layout, Satz und Druck: Schlötel GmbH, Arnoldstraße 13, 04299 Leipzig

Printed in Germany Produktnummer: 525

Das Buch inkl. der Übungen und Musterklausuren erhalten Sie unter https://www.edumedia.de/verlag/553.

Lohn und Gehalt 1

Übungen und Musterklausuren

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*0100025600*

(2)

aufgabenbezogen nummeriert.

Lösungen zu den Übungen

In diesem Kapitel finden Sie die Lösungen zu den 9 Übungsaufgaben aus dem 1. Kapitel der Bücher

Lohn und Gehalt 1 - Übungen und Musterklausuren (www.edumedia.de/verlag/553)

Lohn und Gehalt für Einsteiger - Übungsbuch mit Lösungen (www.edumedia.de/verlag/807)

Inhalt

1. Übung: Anwendung der Lohnsteuertabelle 2. Übung: Berechnung der Sozialversichersbeiträge 3. Übung: Berechnung von Zuschüssen und Zuschlägen 4. Übung: Lohnabrechnungen

5. Übung: Lohnabrechnungen mit Sachbezügen

6. Übung: Lohnabrechnungen mit betrieblicher Altersvorsorge 7. Übung: Lohnabrechnungen für besondere Abrechnungsgruppen 8. Übung: Reisekostenabrechnung

9. Übung: Lohnsteuerbescheinigung und Beitragsnachweis

Hinweis: Nebenrechnungen sind mit NR gekennzeichnet und

(3)

Kirchensteuer konfessionslos 0,00 € Aufgabe 2:

Lohnsteuer aus 2.750,00 € 447,25 €

Solidaritätszuschlag mit Kinderfreibetrag 1,5 0,00 €

Lösungen zur 1. Übung: Anwendung der Lohnsteuertabelle

Aufgabe 1:

Lohnsteuer

Kirchensteuer Solidaritätszuschlag

aus 2.000,00 € (Gehalt 3.000,00 € - Freibetrag 1.000,00 €) = 2.000,00 €

15,68 € 0,00 € 261,66 €

ev, BaWü 8 %, mit Kinderfreibetrag 0,5 mit Kinderfreibetrag 0,5

_________________________________________________________________________________________________

(4)

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* die Hälfte des privat zu zahlenden Beitrags

Darstellung der Sozialversicherung in der Lohnabrechnung: Gesamt-Brutto - RV AN-Anteil - AV AN-Anteil

= Netto

+ AG-Zuschuss KV

+ AG-Zuschuss PV

= Auszahlungsbetrag Gesamtbeitrag

Bemessungs- grundlage

Aufgabe 2:

Beitrags- Zweig satz

KV

Aufgabe 1:

AG-Anteil AN-Anteil

PV Zuschlag 2.000,00 € 5,00 €

PV 2.000,00 € 61,00 € 30,50 €

186,00 €

AV 2.000,00 € 48,00 € 24,00 € 24,00 €

146,00 €

KV Zusatz 2.000,00 €

7,3 0,45 9,3

14,6 2.000,00 € 292,00 € 7,3 146,00 €

18,6

0,9 18,00 € 0,45 9,00 € 9,00 €

RV 2.000,00 € 372,00 € 9,3 186,00 €

Zweig Beitrags- satz

Bemessungs-

grundlage Gesamtbeitrag AG-Anteil AN-Anteil

1,2 1,525

1,2 1,525

0,25 5,00 €

0,25 3,05 2,4

30,50 €

7,3 353,14 €

KV Zusatz 0,9 4.837,50 € 43,54 € 0,45 21,77 € 0,45 21,77 €

KV 14,6 4.837,50 € 706,28 € 7,3 353,14 €

1,525 73,77 €

PV 3,05 4.837,50 € 147,54 € 1,525 73,77 €

9,3 460,35 €

AV 2,4 4.950,00 € 118,80 € 1,2 59,40 € 1,2 59,40 €

RV 18,6 4.950,00 € 920,70 € 9,3 460,35 €

RV 18,6 5.200,00 € 967,20 € 9,3 483,60 €

KV 550,00 €

Aufgabe 3:

Zweig Beitrags- satz

Bemessungs-

grundlage Gesamtbeitrag AG-Zuschuss

bzw. AG-Anteil AN-Anteil

privat versichert 275,00 €*

17,20 €*

PV 34,40 €

9,3 483,60 €

AV 2,4 5.200,00 € 124,80 € 1,2 62,40 € 1,2 62,40 €

privat versichert

_______________________________________________________ __________________________________________

(5)

%

% % %

% % %

%

* 14,6% von 4.837,50 € + 0,9% von 4.837,50 € = 749,82 €

**3,05% von 4.837,50 € + 0,25% von 4.837,50 € = 159,63 €

Gesamt-Brutto - RV AN-Anteil - AV AN-Anteil

= Netto

+ AG-Zuschuss KV

+ AG-Zuschuss PV - Gesamtbeitrag KV - Gesamtbeitrag PV

= Auszahlungbetrag

% % %

% % %

% % %

% % %

% % %

% %

Aufgabe 4:

Zweig Beitrags- satz

Bemessungs-

grundlage Gesamtbeitrag AG-Zuschuss

bzw. AG-Anteil AN-Anteil

2,4 5.500,00 € 132,00 € 1,2 66,00 € 1,2

KV 749,82 €*

RV 18,6 5.500,00 € 1.023,00 € 9,3

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer Gesamtschuldner der Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Aufgabe 5:

Zweig Beitrags-

satz Bemessungs-

grundlage Gesamtbeitrag AG-Anteil AN-Anteil

freiw.

Beitrag 4.837,50 € 7,75 374,91 €

freiw.

Beitrag 1,525 73,77 €

66,00 €

PV 4.837,50 € 159,63 €**

511,50 € 9,3 511,50 € AV

7,3 262,80 €

KV Zusatz 0,6 3.600,00 € 21,60 € 0,3 10,80 € 0,3 10,80 €

KV 14,6 3.600,00 € 525,60 € 7,3 262,80 €

43,20 € 1,2 43,20 €

RV 18,6 3.600,00 € 669,60 € 9,3 334,80 €

2,025 72,90 €

PV Zuschlag 0,25 3.600,00 € 9,00 € 0,25 9,00 €

PV 3,05 3.600,00 € 109,80 € 1,025 36,90 €

9,3 334,80 €

AV 2,4 3.600,00 € 86,40 € 1,2

_______________________________________________________ __________________________________________

(6)

a)

b)

a)

b)

Berechnung von Zuschüssen und Zuschlägen

Aufgabe 1:

Zunächst erfolgt die Berechnung des kalendertäglichen Nettolohns:

27,00 € x 2 Tage = 54,00 €

Dieser ist mit den Kalendertagen der Schutzfrist im Monat August (2 Tage: 30.08. -31.08.) zu multiplizieren:

40,00 € - 13,00 € = 27,00 €

Daraus ergibt sich ein kalendertäglicher Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von:

Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt kalendertäglich höchstens 13,00 €. Der Differenzbetrag zum kalendertäglichen Nettolohn ist vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erbringen.

3.600,00 € : 90 Tage = 40,00 €

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert einzutragen.

Aufgabe 2:

Sonntagszuschlag Nachtzuschlag

Feiertagszuschlag Datum Zeitraum

von … bis … Uhr

Summe der Zuschläge

190 % 75 %

26.12. 12.00 - 20.00 150 % 0 % 0 %

26.12. 20.00 - 24.00 150 % 25 % 0 %

150 % 175 %

27.12. 04.00 - 06.00 0 % 25 % 50 %

27.12. 00.00 - 04.00 150 % 40 % 0 %

90 % 25 %

Ein Kumulieren von Feiertags- und Sonntagszuschlägen ist nicht zulässig. Es gilt dann der höhere Zuschlag. Zu beachten ist, dass der Feiertag und der Sonntag über 24.00 Uhr des jeweiligen Tages hinausgehen, bis 04.00 Uhr des folgenden Tages, wenn die Arbeit vor 24.00 Uhr aufgenommen wurde.

Die Zuschläge sind sozialversicherungsfrei bis zu einem Grundlohn von 25,00 € pro Stunde. Die Zuschläge auf den übersteigenden Anteil des Grundlohnes sind sozialversicherungspflichtig.

27.12. 06.00 - 20.00 0 % 0 % 50 %

27.12. 20.00 - 24.00 0 % 25 % 50 %

50 % 75 %

28.12. 04.00 - 06.00 0 % 25 % 0 %

28.12. 00.00 - 04.00 0 % 40 % 50 %

_______________________________________________________ __________________________________________

(7)

a)

1 2 3 4 5 6 7

8 aus

9 10 11

12 %

13 %

14 %

15 %

16 %

17 18 19 20 21 22 23 24 25

9,18 €

März

Steuern

LSt lfd. 765,00 € 0,00 €

Gesetzliche Abzüge

Nettolohn

Auszahlungsbetrag

KiSt ev 0,00 €

KV lfd. allg. 7,3

Lösungen zur 4. Übung: Lohnabrechnungen

Aufgabe 1:

765,00 €

vwL Arbeitgeberzuschuss 15,00 €

Ausbildungsvergütung 750,00 €

Für keinen der Arbeitnehmer ist der Zuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen, da Kinder vorhanden, oder die Kinder unter 23 Jahre alt sind.

Gehaltsabrechnung Bruttolohn

aus 765,00 € SV-Beiträge Arbeitnehmer

55,85 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 765,00 € 3,44 €

PV lfd. 1,525 aus 765,00 € 11,67 €

RV lfd. 9,3 aus 765,00 € 71,15 €

598,71 € -151,29 €

613,71 €

Sonstige Zahlungen oder Abzüge

vwL Sparbetrag -15,00 €

AV lfd. 1,2 aus 765,00 €

-15,00 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(8)

1 2 3 4 5 6 7 8

9 aus

10 11 12

13 %

14 %

15 %

16 %

17 %

18 19 20

LSt lfd. 1.960,00 € 221,16 €

PV lfd.

Gehalt 1.900,00 €

Steuern

1.960,00 €

Fahrtkostenzuschuss 25,00 €

Leistungszulage 35,00 €

Bruttolohn

Gesetzliche Abzüge

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 1.960,00 € 143,08 €

KiSt rk 9 % 14,18 €

1,525 aus 1.960,00 € 29,89 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 1.960,00 € 8,82 €

AV lfd. 1,2 aus 1.960,00 € 23,52 €

RV lfd. 9,3 aus 1.960,00 € 182,28 €

-622,93 €

Nettolohn / Auszahlungsbetrag 1.337,07 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(9)

c)

1

2

3 4

5 %

6 7 8 9 10 11

12 aus

13 abzgl. Freibetrag

14 15 16 17

18 %

19 %

20 %

21 %

22 %

23 24 25 26 27 28 29 30 31

Lohnabrechnung

160

März

13,05 € Bruttolohn

Normalstunden ohne Zuschläge

vwL Arbeitgeberzuschuss

Std. x Std. x Std. x

20 261,00 €

65,25 € 2.088,00 €

13,05 €

Steuern

2.439,25 €

2.139,25 € 63,16 €

Gesetzliche Abzüge

LSt lfd. 2.439,25 €

300,00 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 2.439,25 € 10,98 €

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 2.439,25 € 178,07 €

1.853,72 € 1.893,72 €

Sonstige Zahlungen oder Abzüge

vwL Sparbetrag -40,00 €

Auszahlungsbetrag Nettolohn

13,05 € Überstunden

AV lfd. 1,2 aus 2.439,25 € 29,27 €

RV lfd. 9,3 aus 2.439,25 € 226,85 €

KiSt ev 0,00 €

25,00 € Grundlohn

Zuschlag 25 von 20

-545,53 €

PV lfd. 1,525 aus 2.439,25 € 37,20 €

-40,00 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(10)

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 abzgl. Freibetrag

9 10 11

12 %

13 %

14 15 16 17 18

19 %

20 %

21 %

22 23 24 25 26 27

Bruttolohn

6.200,00 €

Gehalt 6.200,00 €

Steuern

LSt lfd. 6.200,00 €

Gesetzliche Abzüge

1.300,00 €

4.900,00 € 1.273,16 €

RV lfd. 9,3 aus 6.200,00 € 576,60 €

SV-Beiträge Arbeitnehmer

AG-Zuschuss KV Zusatz 0,45 aus 4.837,50 € 21,77 €

AV lfd. 1,2 aus 6.200,00 € 74,40 €

Nettolohn 4.275,84 €

Sonstige Zahlungen oder Abzüge

AG-Zuschuss KV 353,14 €

-1.924,16 €

7,3 aus 4.837,50 €

3.827,16 € -43,54 €

-147,54 € PV Beitrag freiw. Versicherung

KV Zusatz freiw. Versicherung AG-Zuschuss PV

KV Beitrag freiw. Versicherung

Auszahlungsbetrag

1,525 aus 4.837,50 € 73,77 €

-706,28 €

-448,68 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(11)

e)

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 9

10 %

11 %

12 %

13 %

14 %

15 16 17 18

Gehaltsabrechnung März

4.900,00 €

Gehalt 4.900,00 €

Bruttolohn

LSt lfd. 4.900,00 € 804,00 €

Steuern

Gesetzliche Abzüge

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 4.837,50 € 353,14 €

4.837,50 € 73,77 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 4.837,50 € 21,77 €

PV lfd. 1,525 aus

RV lfd. 9,3 aus 4.900,00 € 455,70 €

3.132,82 € -1.767,18 €

Nettolohn / Auszahlungsbetrag

AV lfd. 1,2 aus 4.900,00 € 58,80 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(12)

a)

Beitragsbemessungsgrenze für 10 Tage

in der Krankenversicherung 10 / 30 =

in der Rentenversicherung 10 / 30 =

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 9 10

11 %

12 %

13 %

14 %

15 %

16 %

17 18 19

b)

März Lohnabrechnung Karla Kuhn

Bruttolohn

Das Arbeitsverhältnis besteht auch während des Bezugs von Krankengeld fort. In steuerlicher Hinsicht entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn von 1.802,00 € ist deshalb die Monatstabelle anzuwenden.

Bei der Berechnung der SV-Beiträge ist zu beachten, dass für Zeiten, in denen wegen der Gewährung von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld kein Entgelt gezahlt wird, keine Beiträge anfallen. In

sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht entsteht somit ein Teillohnzahlungszeitraum vom 01.-10.03. = 10 Kalendertage (ein Kalendermonat hat immer 30 SV-Tage).

NR 1

1.612,50 € von

von

6.700,00 € 4.837,50 €

2.233,33 €

1.802,00 €

Bruttogehalt - anteilig 1.802,00 €

Gesetzliche Abzüge Steuern

LSt lfd. 1.802,00 € 207,75 €

KiSt rk 18,70 €

Wegen der Unterbrechung der Lohnzahlung für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage ist im Lohnkonto der Großbuchstabe „U“ zu vermerken. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Anzahl der „U“ in der Zeile 2 zu vermerken.

1.231,14 € Nettolohn / Auszahlungsbetrag

-570,86 € NR 1

RV lfd. 167,59 €

AV lfd. 1,2 aus 1.802,00 € 21,62 €

9,3 aus 1.802,00 €

KV lfd. Zusatz 8,87 €

PV lfd. 24,59 €

NR 1

PV lfd. Zuschlag 0,25 aus 1.612,50 € 4,03 €

NR 1 NR 1 1,525 aus

1.612,50 €

NR 1

Somit erfolgt die Beitragsberechnung für KV und PV aus 1.612,50 € und für die RV und AV aus 1.802,00 €.

NR 1

1.612,50 € SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 1.612,50 € 117,71 €

0,55 aus

_______________________________________________________ __________________________________________

(13)

Berechnung der Steuerbeträge

anteiliges Gehalt 25.03. - 31.03. = 7 Steuertage

Tagesgehalt : 7

hiervon Lohnsteuer lt. Tagestabelle

LSt für Teillohnzahlungszeitraum x 7

KiSt lt. Tagestabellle

KiSt für Teillohnzahlungszeitraum x 7

Prüfung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen

in der Krankenversicherung 7 / 30 =

in der Rentenversicherung 7 / 30 =

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 9 10

11 %

12 %

13 %

14 %

15 %

16 17 18

6,44 € Aufgabe 3:

NR 2

von 4.837,50 € 1.128,75 €

408,00 €

6,44 €

0,39 €

Da das Arbeitsverhältnis nur für einen Teil des Monats bestanden hat, ist die Lohnsteuer nach der Tagestabelle zu ermitteln. Hierzu wird das anteilige Monatsgehalt durch die Anzahl der Kalendertage geteilt.

NR 1

58,29 € 408,00 €

2,73 € 0,39 € Steuertage

408,00 € Steuertage

45,08 € Steuertage

Steuern Bruttolohn

März Gehaltsabrechnung Albert Brandt

von 7.100,00 € 1.656,67 €

Gehalt 408,00 €

KiSt rk NR 1 2,73 €

LSt lfd. 408,00 € 45,08 €

KV lfd. allg. 7,3 aus 408,00 € 29,78 €

0,65 aus 408,00 € 2,65 €

PV lfd. 1,525 aus 408,00 € 6,22 €

NR 1 Gesetzliche Abzüge

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. Zusatz

AV lfd. 1,2 aus 408,00 € 4,90 €

278,70 € -129,30 €

RV lfd. 9,3 aus

Nettolohn / Auszahlungsbetrag

408,00 € 37,94 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(14)

a)

Gehalt für den vollen Monat

davon entfallen auf einen Arbeitstag : AT =

anteiliges Gehalt im September x AT =

b)

anteiliges Gehalt vwL-AG-Zuschuss Provision

steuer- und beitragspflichtig

c)

steuerpflichtiges Tages-Brutto : 21 Steuertage

./. Freibetrag : 30 Steuertage *

Tagesverdienst für Steuerberechnung

Tageslohnsteuer lt. Tabelle x 21 Steuertage

Kirchensteuer 8 % x 21 Steuertage

*

d) Prüfung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen

in der Krankenversicherung 21 / 30 =

in der Rentenversicherung 21 / 30 =

4.880,00 €

232,38 € -69,20 €

26,88 €

von 4.837,50 € 3.386,25 €

15

NR 1

Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Gehaltes NR 2 Ermittlung des anteiligen Fixgehaltes

2.040,00 € 136,00 € 2.720,00 € 2.720,00 € 20

136,00 €

2.040,00 € 40,00 €

4.880,00 € 2.075,00 €

NR 2

1,40 €

564,48 €

Der Tagesfreibetrag ist auf den nächsten durch fünf teilbaren Centbetrag aufzurunden, gemäß Lohnsteuerrichtlinie (LStR) R 39a.1 Abs. 7 Satz 3.

NR 4 2.800,00 € NR 1

von 7.100,00 € 4.970,00 €

29,40 €

Ermittlung der Lohnsteuer nach der Tagestabelle NR 3

163,18 €

______________________________________________________ ___________________________________________

(15)

e) Ermittlung der Beträge zur freiwlligen KV und PV:

AG-Zuschuss:

KV % aus maximal =

KV Zusatz % aus maximal =

PV % aus maximal =

AN-Beiträge:

KV % aus BBG =

KV Zusatz % aus BBG =

PV % aus BBG =

f) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

13 %

14 %

15 16 17 18 19 20

21 Arbeitgeberzuschuss KV Zusatz 22

23 24 25 26 27 28 29

247,20 €

51,64 €

7,3 NR 4

15,24 € NR 5

706,28 € 43,54 €

1,525 3.386,25 € NR 4

3.386,25 €

0,45 3.386,25 € NR 4

147,54 €

Hinweis: Der Arbeitnehmer (freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse) ist Gesamtschuldner der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Besteht die Freiwilligkeit aufgrund der Überschreitung der Jahresentgeltgrenze, berechnet sich der monatliche Beitrag aus der vollen Beitragsbemessungsgrenze. Da der Arbeitnehmer aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet, ist der Arbeitgeber-Zuschuss jedoch nur anteilig zu gewähren und wird daher anhand der anteiligen BBG ermittelt.

14,6 0,9

3,05 4.837,50 €

4.837,50 € 4.837,50 €

September Gehaltsabrechnung Karsten Friedrich

Bruttolohn

4.880,00 €

Gehalt 2.040,00 €

vwL Arbeitgeberzuschuss 40,00 €

NR 1

Lst lfd. 564,48 €

Steuern

NR 3 NR 3

NR 4 NR 4

RV lfd. 9,3 aus 4.880,00 € 453,84 €

SV-Beiträge Arbeitnehmer

AV lfd. 1,2 4.880,00 €

3.150,44 €

Arbeitgeberzuschuss PV 51,64 €

vwL Sparbetrag -40,00 €

-706,28 € -43,54 € -147,54 € Beitrag KV

Beitrag Zusatz KV Beitrag PV

-623,28 €

Auszahlungsbetrag

3.773,72 €

Sonstige Zahlungen oder Abzüge

Arbeitgeberzuschuss KV 247,20 €

-1.106,28 €

15,24 € NR 5

NR 5 NR 5 NR 5 NR 5 Provision

aus

NR 5

2.800,00 €

58,56 €

KiSt ev 29,40 €

Gesetzliche Abzüge

Nettolohn

______________________________________________________ ___________________________________________

(16)

Ermittlung der Steuern auf sonstigen Bezug

1. Ermittlung des Jahresarbeitslohns mit sonstigem und ohne sonstigen Bezug

Januar bis April

+ Mai Stundenlohn x =

+ Mai Erschwerniszuschlag x x 15 % =

+ Mai Überstundenzuschlag x x 25 % =

+ Mai vwL Arbeitgeberzuschuss + Mai Leistungszulage

+ Juni bis Dezember : 5 x 7 =

voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug

+ sonstiger Bezug

voraussichtlicher Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug

2. Ermittlung der Steuern auf sonstigen Bezug

Ermittlung des sv-pflichtigen Teils der Einmalzahlung

5 x 5 x

+

verbleiben (SV-Luft) 7.221,00 € 18.533,50 €

somit beitragspflichtig 1.500,00 € 1.500,00 €

3.116,50 € 16.966,50 € 16.966,50 € bisher beitragspfl. Entgelt 13.850,00 €

4.562,00 €

7.100,00 € 35.500,00 €

NR 2

KV / PV RV / AV

anteilige BBG für 5 Monate 4.837,50 € 24.187,50 €

23.753,10 € 40.719,60 €

1.500,00 € 42.219,60 €

16.966,50 € Mon. Mon.

51,00 € 42,50 €

16.966,50 € 26,00 € 175,00 € 20

166

Std.

NR 1

13.850,00 € 2.822,00 €

17,00 € 17,00 € 17,00 € Std.

10 Std.

KiSt 8,0 % 31,20 €

mit sonstigem Bezug ohne sonstigen Bezug für sonstigen Bezug

LSt 4.952,00 € 390,00 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(17)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

12 aus

13 14 15 16 17 18

19 %

20 %

21 %

22 %

23 %

24 %

25

26 %

27 %

28 %

29 %

30 %

31 %

32 33 34 35 36 37 38 39

40 Auszahlungsbetrag

Mai Lohnabrechnung Stockinger

vwL Arbeitgeberzuschuss 26,00 €

1.500,00 €

Stundenlohn 2.822,00 €

Bruttolohn

Steuern

Gesetzliche Abzüge

4.616,50 €

KiSt rk 24,36 €

LSt sonst. Bezug NR 1 390,00 €

LSt lfd. 3.116,50 € 304,50 €

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KiSt sonst. Bezug NR 1 31,20 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 3.116,50 € 14,02 €

KV lfd. allg. 7,3 aus 3.116,50 € 227,50 €

PV lfd. Zuschlag 0,25 aus 3.116,50 € 7,79 €

PV lfd. 1,525 aus 3.116,50 € 47,53 €

AV lfd. 1,2 aus 3.116,50 € 37,40 €

RV lfd. 9,3 aus 3.116,50 € 289,83 €

109,50 €

KV Einmalzahung Zusatz 0,45 aus 1.500,00 € NR 2 6,75 €

KV Einmalzahlung allg. 7,3 aus 1.500,00 € NR 2

22,88 € PV Einmahlzahlung Zuschlag 0,25 aus 1.500,00 € NR 2 3,75 €

PV Einmalzahlung 1,525 aus 1.500,00 € NR 2

-1.674,51 €

Nettolohn

139,50 €

AV Einmalzahlung 1,2 aus 1.500,00 € NR 2 18,00 €

RV Einmalzahlung 9,3 aus 1.500,00 € NR 2

2.915,99 € Erschwerniszuschlag

Überstundenzuschlag

51,00 € 42,50 € NR 1

NR 1 NR 1

Leistungszulage 175,00 €

Urlaubsgeld

-26,00 € 2.941,99 €

Sonstige Zahlungen oder Abzüge

vwL Sparbetrag -26,00 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(18)

a) Ermittlung der Steuern auf sonstigen Bezug

1. Ermittlung des Jahresarbeitslohns mit sonstigem und ohne sonstigen Bezug

6 Monate x =

+ Vorverdienst

voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug

+ sonstiger Bezug

voraussichtlicher Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug

2. Ermittlung der Steuern auf sonstigen Bezug

Ermittlung des sv-pflichtigen Teils der Einmalzahlung

5 x 5 x

5 x

b)

JAL ohne sonstigen Bezug = 12 x =

somit beitragspflichtig 1.300,00 € 1.300,00 €

In der Lohnsteuerbescheinigung ist der Großbuchstabe „S“ zu vermerken.

Hinweis: Bei der Ermittlung des voraussichtlichen JAL zur Lohnsteuerermittlung sind die Werte der Vorverdienste zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts ist nur das aktuelle Beschäftigungsverhältnis zu berücksichtigen.

Legt der Arbeitnehmer keine Zahlen des Vorarbeitgebers vor, so ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn aus dem laufenden Arbeitsentgelt des aktuellen Monats zu ermitteln und hochzurechnen:

40.680,00 € 3.390,00 €

Monate

16.550,00 € anteilige BBG für 5 Monate

3.390,00 € 16.950,00 € 16.950,00 €

verbleiben (SV-Luft) 7.237,50 €

bisher beitragspfl. Entgelt

LSt lt. Jahrestabelle lt. Jahrestabelle Differenz aus

Lst.-Beträgen Es ist kein Solidaritätszuschlag zu berechnen, weil die Jahreslohnsteuer mit sonstigem Bezug unter der niedrigeren Freigrenze von 16.956,00 € liegt.

6.700,00 € 33.500,00 €

KV / PV RV / AV

4.837,50 € 24.187,50 €

1.300,00 € 39.640,00 €

mit sonstigem Bezug ohne sonstigen Bezug für sonstigen Bezug 38.340,00 €

18.000,00 € 20.340,00 € voraussichtlicher Jahresarbeitslohn des

lfd. Arbeitsverhältnisses 3.390,00 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(19)

Ermittlung des anteiligen Bruttoentgelts

krank ab 15.05.

Ende der Entgeltfortzahlung: 25.06.

Krankengeld ab 26.06. (Beginn der 7. Woche)

Berechnungsgrundlage bei Krankheit sind die tatsächlichen Arbeitstage.

anteiliges Bruttoentgelt: : 21 AT x 18 AT =

Lohnsteuer:

30 Steuertage - kein Teillohnzahlungszeitraum, da Beschäftigungsverhältnis weiter besteht

anteilige BBG:

25 SV-Tage - Teillohnzahlungszeitraum in der Sozialversicherung

: 30 SV-Tage x 25 SV-Tage = : 30 SV-Tage x 25 SV-Tage =

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 9 10

11 %

12 %

13 %

14 %

15 %

16 17 18

3.200,00 €

KV / PV RV / AV

4.837,50 € 6.700,00 €

2.742,86 €

4.031,25 € 5.583,33 €

1.675,54 € -1.067,32 €

AV lfd. 1,2 aus 2.742,86 € 32,91 €

RV lfd. 9,3 aus 2.742,86 € 255,09 €

KV lfd. Zusatz 0,45 aus 2.742,86 € 12,34 €

PV lfd. 1,525 aus 2.742,86 € 41,83 €

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 2.742,86 € 200,23 €

KiSt ev 43,34 €

Steuern

Gesetzliche Abzüge

2.742,86 €

Nettolohn / Auszahlungsbetrag Aufgabe 7:

NR 1

Juni Gehaltsabrechnung Schäfer

Bruttolohn

Gehalt NR 1 2.742,86 €

LSt lfd. 2.742,86 € 481,58 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(20)

a)

b) Durchschnittliches Netto der letzten 3 vollen Monate

1 2 3 4 5 6

7 aus

8 9 10

11 %

12 %

13 %

14 %

15 %

16 17 18

AG-Zuschuss Muttschaftsgeld kalendertäglich

Nettolohn Mai bis Juli: x : 90 Kalendertage =

abzügl. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse

KiSt rk 66,41 €

Gehalt 2.450,00 €

LSt lfd. 2.450,00 € 737,91 €

NR 1 Bruttolohn

Der letzter Arbeitstag ist der 19.08. und ab dem 20.08 beginnt der Mutterschutz (6 Wochen bzw. 42 Tage vor dem Entbindungstermin).

SV-Beiträge Arbeitnehmer

KV lfd. allg. 7,3 aus 2.450,00 € 178,85 €

Steuern

2.450,00 €

aus 2.450,00 € 9,3

Gesetzliche Abzüge

Nettolohn / Auszahlungsbetrag

1.166,09 € 38,87 €

25,87 € -13,00 €

NR 2

NR 1

1.166,09 € -1.283,91 € 227,85 €

AV lfd. 1,2 aus 2.450,00 €

KV lfd. Zusatz

29,40 € RV lfd.

37,36 €

PV lfd. 1,525 aus 2.450,00 €

0,25 aus 2.450,00 € 6,13 €

3 Monate

_______________________________________________________ __________________________________________

(21)

c) Gehaltsabrechnungen Krause von August bis Oktober

Ermittlung des anteiligen Bruttoentgelts

anteiliges Bruttoentgelt: : 21 AT x 13 AT =

30 Steuertage - kein Teillohnzahlungszeitraum, da das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht

anteilige BBG:

19 SV-Tage - Teillohnzahlungszeitraum in der Sozialversicherung

: 30 x 19 =

: 30 x 19 =

Gehaltsabrechnung Krause

1 2

3 20.-31.08. = 12 KalTg x =

4 5 6 7

8 aus

9 10 11

12 %

13 %

14 %

15 %

16 %

17 18 19

3.063,75 €

RV / AV 7.100,00 € SV-Tage SV-Tage 4.496,67 €

1.827,11 €

Gehalt anteilig NR 3 1.516,67 €

9,3 aus 1.516,67 €

KV lfd. Zusatz 3,79 €

PV lfd. 23,13 €

0,25

NR 2 Berechnungsgrundlage sind die tatsächlichen Arbeitstage (AT).

KV lfd. allg. 110,72 €

Zuschuss zum

Mutterschaftsgeld 25,87 € 310,44 €

Bruttolohn

Der letzter Arbeitstag ist der 19.08. und ab dem 20.08 beginnt der Mutterschutz.

2.450,00 € 1.516,67 €

KV / PV 4.837,50 € SV-Tage SV-Tage

NR 3

Lohnsteuer:

18,20 € 7,3 aus 1.516,67 €

Gesetzliche Abzüge

SV-Beiträge Arbeitnehmer Steuern

1.516,67 €

KiSt rk 34,89 €

LSt lfd.

aus 1.516,67 €

387,66 €

Nettolohn / Auszahlungsbetrag

August

Hinweis: Durch die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld soll gewährleistet sein, dass die

Arbeitnehmerin finanziell nicht schlechter gestellt wird, als wenn sie gearbeitet hätte. Im Teilmonat erhält sie mit dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse durch die Bestimmung, dass das anteilige Bruttogehalt nach tatsächlichen Arbeitstagen zu berechnen ist, insgesamt netto mehr.

AV lfd. 1,2 aus 1.516,67 €

1,525 aus 1.516,67 €

1.107,67 € -719,44 €

RV lfd. 141,05 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(22)

Bruttolohn:

01.-30.09. = 30 KalTg x =

abzgl. gesetzliche Abzüge:

Nettolohn / Auszahlungsbetrag:

Gehaltsabrechnung Krause

Bruttolohn:

01.-31.10. = 31 KalTg x =

abzgl. gesetzliche Abzüge:

Nettolohn / Auszahlungsbetrag:

d) Geburtstermin: 05.10.

Ende Mutterschutzfrist: Geburtstermin: 05.10. → 06.10 + 8 Wochen = 30.11.

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ist bis zum 30.11. zu zahlen.

September

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

0,00 € 801,97 €

25,87 € NR 2 776,10 €

776,10 € 0,00 €

25,87 € NR 2 801,97 €

Oktober

Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Oktober

_______________________________________________________ __________________________________________

(23)

a) Herr Fritsche:

20 km x 15 AT = pauschalierungsfähig

%

%

%

Frau Kuhles:

20 km x 15 AT =

30 km x 15 AT =

pauschalierungsfähig

%

%

%

b)

0,35 € x 157,50 €

247,50 €

15

pauschale KiSt (Hessen) 7 von

Der vom AG tatsächlich gezahlte Betrag ist in voller Höhe pauschalierungsfähig (und somit SV-frei).

von

22,50 € = 1,57 €

Die pauschal versteuerten Zuwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 gesondert zu bescheinigen.

= 22,50 €

SolZ 5,5 von 22,50 €

Lösungen zur 5. Übung: Lohnabrechnungen mit Sachbezügen

Aufgabe 1:

pauschale LSt 15 von 90,00 € = 13,50 €

SolZ

0,30 € x 90,00 €

0,94 €

Der pauschal versteuerte Teil der Fahrtkostenerstattung ist sozialversicherungsfrei, der individuell versteuerte Teil ist sozialversicherungspflichtig.

Der AG kann 90,00 € pauschal versteuern, die restlichen 60,00 € müssen individuell versteuert werden.

5,5 von 13,50 € = 0,74 €

pauschale KiSt (Hessen) 7 von 13,50 € =

1,23 € 150,00 €

0,30 € x 90,00 €

= pauschale LSt

_________________________________________________________________________________________________

(24)

a)

b)

AG bezahlt pro Fahrt: 80 km x =

pauschalierungsfähig sind 20 km x =

20 km x =

beim AN sind steuer- und sv-pflichtig

davon pauschalierbar 20 km x 0,30 € x 15 Tage Bemessungsgrundlage abgerundet auf volle Hunderter

24,00 € 6,00 €

11,00 € 0,30 €

0,30 € Bemessungsgrundlage 50 % vom Inlandsbruttolistenneuwagenpreis

Inlandsbruttolistenneuwagenpreis 50.100,00 €

individuell zu versteuern 100,50 € 100,50 €

Summe monatlicher geldwerter Vorteil

Es handelt sich um einen steuerfreien Sachbezug (Sammelbeförderung) und ist damit sozialversicherungsfrei. Dies ist mit dem Großbuchstaben "F" in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.

Aufgabe 3:

Es handelt sich nicht um Dienstfahrten, sondern auch außerhalb der regulären Arbeitszeit um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die Zuschüsse des Arbeitgebes können im Rahmen der Entfernungspauschale pauschal versteuert erstattet werden und sind dann sozialversichrungsfrei. Die Pauschalierung ist jedoch nur für jeweils eine Fahrt am Tag möglich; jede weitere Fahrt muss individuell versteuert werden und ist mithin auch sozialversicherungspflichtig.

Die pauschal versteuerten Zuwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 gesondert zu bescheinigen.

350,50 €

Aufgabe 4:

25.050,00 €

gwV private Nutzung: 1 % von 25.000,00 €

25.000,00 €

18 km x 0,35 € x 15 Tage 94,50 €

0,35 € 7,00 €

250,00 € gwV Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte:

0,03 % x 25.000,00 € x 38 km 285,00 €

90,00 €

_________________________________________________________________________________________________

(25)

a)

b)

c)

Küchenmöbel

Endpreis

./. Bewertungsabschlag 4 % =

./. Zuzahlung des Arbeitnehmers geldwerter Vorteil

./. Rabattfreibetrag

steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Tankstelle:

Endpreis

./. Zuzahlung des Arbeitnehmers geldwerter Vorteil

-1.000,00 € 200,00 €

Da Herr Hansen das Benzin laufend bezogen hat, kann davon ausgegangen werden, dass der monatliche Wert die Freigrenze von 44,00 € nicht übersteigt und somit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Der Sachbezugswert kommt zum Ansatz, wenn es sich um eine Unterkunft handelt. Diese ist von einer Wohnung in der Art abzugrenzen, dass es sich um eine Unterbringung im Haushalt des Arbeitgebers, in einer

Gemeinschaftsunterkunft oder in einem Zimmer handelt und keine separate Wasserversorgung und

Wasserentsorgung, keine angemessene eigene Kochgelegenheit oder keine eigene Toilette vorhanden ist. Ist die ortsübliche Miete nicht oder nur erschwert feststellbar, kommen laut § 2 Sozialversicherungsentgeltordnung feste Quadratmeterpreise zum Ansatz, dabei handelt es sich ebenfalls um Sachbezugswerte.

Aufgabe 6:

Der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080,00 € und der Bewertungsabschlag von 4 % finden Anwendung, da der Arbeitgeber mit Küchen gewerbsmäßig handelt.

1.600,00 € -1.080,00 € 2.680,00 € -5.000,00 € 7.680,00 € -320,00 € 8.000,00 €

1.200,00 € Der Rabattfreibetrag und der Bewertungsabschlag finden keine Anwendung, da der Arbeitgeber nicht mit Treibstoffen gewerbsmäßig handelt und die Tankstelle ausschließlich für den betriebseigenen Bedarf genutzt wird.

von 8.000,00 €

Aufgabe 5:

Es handelt sich um eine Wohnung mit einem Kaltquadratmietpreis von 20,00 € und liegt damit unter der Kalt- quadratmietpreisobergrenze von 25,00 €. Herr Woge bezahlt mehr als zwei Drittel (650,00 € mehr als 600,00 €) der ortsüblichen Warmmiete, deshalb ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil anzurechnen.

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohn ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Wohnung mit einem Kaltquadratmietpreis von 20,00 € handelt, der damit unterhalb der Kaltquadratmietpreisobergrenze von 25,00 € liegt. Herr Dehn bezahlt weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Warmmiete, deshalb handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Da die Werkswohnungen ausschließlich an eigene Arbeitnehmer vermietet werden, kannn weder der Personalrabatt von 1.080,00 € noch der Bewertungsabschlag in Höhe von 4 % zur Minderung des geldwerten Vorteils herangezogen werden; der steuerpflichtige geldwertige Vorteil beträgt somit 200,00 € (ortsübliche Warmmiete 900,00 € davon 2/3 gleich 600,00 € minus Mietzahlung Arbeitnehmer 400,00 €).

_________________________________________________________________________________________________

(26)

Berechnung des geldwerten Vorteils

Essenmarken 15 Stück je =

Berechnung der pauschalen Steuern

pauschale LSt % =

SolZ % =

pauschale KiSt (Berlin) % =

a)

Berechnung des geldwerten Vorteils

Essenmarken 15 Stück je x =

Berechnung der pauschalen Steuern

pauschale LSt % =

SolZ % =

pauschale KiSt (Hessen) % =

b) Der Verrechnungspreis liegt mehr als 3,10 € über dem amtlichen Sachbezugswert. Eine pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils von 105,00 € (7,00 € x 15 Essenmarken) für jeden der 100 Arbeitnehmer ist daher nicht möglich (LStR R 40.2 Abs. 1 Nr. 1). Der geldwerte Vorteil muss individuell versteuert werden und ist damit beitragspflichtig.

Hinweis: Der pauschalversteuerte Arbeitslohn ist beitragsfrei in den Sozialversicherungen.

25 von 5.205,00 € NR 1 1.301,25 €

Die Essensmarke für die unentgeltliche Mahlzeit kann mit dem Sachbezugswert in Höhe von 3,47 € angesetzt werden, da der Verrechnungspreis den Grenzwert von 6,57 € nicht übersteigt.

Hinweis: Der pauschalversteuerte Arbeitslohn ist beitragsfrei in den Sozialversicherungen.

Aufgabe 8:

Da der Verrechnungspreis den Grenzwert von 6,57 € nicht übersteigt, kann die unentgeltliche Mahlzeit mit dem Sachbezugswert von 3,47 € angesetzt werden.

NR 1

3,47 € 100 AN 5.205,00 €

5,5 von 13,01 € 0,71 €

5 von 13,01 €

NR 1

3,47 € 52,05 €

25 von 52,05 € NR 1 13,01 €

7 von 1.301,25 € 91,08 €

0,65 €

5,5 von 1.301,25 € 71,56 €

_______________________________________________________ __________________________________________

(27)

a)

Berechnung des geldwerten Vorteils

Mahlzeiten x =

abzügl. Zuzahlungen der Arbeitnehmer x =

x =

x =

x =

Berechnung der pauschalen Steuern

pauschale LSt % =

SolZ % =

pauschale KiSt (Thüringen) % =

b)

a)

b) Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Aufwendungen

geldwerter Vorteil Arbeitnehmer x =

abzügl. Freibetrag Arbeitnehmer x =

Berechnung der pauschalen Steuern

pauschale LSt % =

SolZ % =

pauschale KiSt (Hessen) % =

c) Der lohnsteuerfreie Anteil der Betriebsveranstaltung ist auch sozialversicherungsfrei. Der nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuerte Anteil ist ebenfalls sozialversicherungsfrei.

30

675,00 €

5,5 von 675,00 € 37,12 €

7 von 675,00 € 47,25 €

2.700,00 €

25 von 2.700,00 € NR 1

Aufgabe 9:

Für die Bewertung der Mahlzeiten ist vom Sachbezugswert (3,47 €) und nicht von den tatsächlichen Kosten auszugehen.

NR 1

3,47 €

1.300 4.511,00 €

25 von 1.711,00 € NR 1

1,30 €

-540,00 € -1.380,00 € -620,00 € -260,00 € 1.711,00 €

300 1,80 €

600 2,30 €

200 3,10 €

200

Da es sich um die zweite Veranstaltung in diesem Jahr handelt und allen Arbeitnehmern offensteht sowie vom Arbeitgeber ausgerichtet wird, handelt es sich um eine Betriebsveranstaltung. Damit kann der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen angesetzt werden.

Aufgabe 10:

427,75 €

5,5 von

von 427,75 € 21,38 €

NR 1

30 200,00 € 6.000,00 €

110,00 € -3.300,00 €

Durch die Pauschalversteuerung entsteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

427,75 € 23,52 €

5

_______________________________________________________ __________________________________________

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