• Keine Ergebnisse gefunden

„Geld, Recht und Moral“ RECHTSPHILOSOPHISCHERINGVORLESUNG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "„Geld, Recht und Moral“ RECHTSPHILOSOPHISCHERINGVORLESUNG"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

RECHTSPHILOSOPHISCHE RINGVORLESUNG

DI 21. Januar 2014 - 18:00 Uhr s.t.

Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied

„Moral der Kapitalgesellschaften und Strafrecht“

Universität Koblenz, Gebäude E, Raum 313

TERMINE IN DER ÜBERSICHT

Leitmotiv im Wintersemester 2013/2014

„Geld, Recht und Moral“

Veranstaltet von der Professur für Rechts- und Moralphilosophie der Universität Koblenz in Kooperation mit der VHS Koblenz

21. JANUAR - 04. FEBRUAR 2014

Fotoquelle: © fotomek, © ilro - Fotolia.com Design: Module23 Werbeagentur Koblenz

DI 28. Januar 2014 - 18:00 Uhr s.t.

Elisabeth von Dorrien, Koblenz

„Es geht doch nur um Geld – Moral im Steuerrecht“

Universität Koblenz, Gebäude E, Raum 313

DI 04. Februar 2014 - 18:00 Uhr s.t.

Dr. Gerhard Hofweber, Augsburg

„Ist die Verteilung des Eigentums eine rechtliche oder eine moralische

Frage?“

Historischer Rathaussaal Koblenz, Willi-Hörter-Platz 1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Semester (*) Da die VWA-Studierenden samstags Vorlesungen haben, empfiehlt sich, die Mathe-Vorlesungen auf 6 Freitage zu

Juli 2021 Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ des Fachbe- reichs Psychologie der Universität Koblenz-Landau, Campus

Ausdrücklich zu bestreiten, dass es ein Thermofenster im streitgegenständlichen Fahrzeug gibt, kann sie nicht (weil eines vorhanden ist). Ebenso kann sie vermutlich

Ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich, so darf eine Mindestfläche von 10 m² für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten

Hierfür ist eine Gesetzeslücke erforderlich, die nur vorliegt, wenn der Wortlaut der Vorschrift nicht all diejenigen Fälle erfasst, die das gesetzgeberische Regelungsprogramm

Themen: Freundschaft, Lebenskunst und Lebenssinn, Mittelalter, Bildende Kunst, Psychologie, Religion Fächer: Deutsch, Geschichte, Philosophie, Ethik, Religion,

Nach der Regelung im damaligen Absatz 2 Satz 2, die nunmehr ihren Niederschlag im Entgeltfortzahlungsgesetz gefunden hat, galt bei Angestellten für den Krankheitsfall sowie für

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Berufung an das Oberver- waltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. Die Berufung ist bei dem Verwaltungsgericht Koblenz, Deinhardpassage