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Archiv "Interpretation: Der Begriff „überbetrieblich“" (19.09.1974)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

men dessen, der dieses Geld auf- zubringen hat. Daß die Arbeitslo- senquote der afrikanischen Bevöl- kerung in der SAR sehr hoch ist und es für diese Gruppe keinen ausreichenden Arbeitslosenschutz gibt, und daß das Prokopfeinkom- men der Afrikaner in diesem Staat rund 13mal niedriger ist als das der Europäer, darf in einem solchen Zusammenhang nicht verschwie- gen werden. Die hohe Kindersterb- lichkeit findet nicht in der Einfalt der Afrikaner ihre Erklärung, die sich darin ausdrückt, die Kinder zu spät behandeln zu lassen, sondern in der Armut und Verelendung und in der völlig unzureichenden medi- zinischen und infrastrukturellen Versorgung. Glaubt der Autor ei- gentlich selbst, daß die „abwechs- lungslose Maisernährung", d. h. die

„falsche Ernährung", welche nach der Entlassung aus dem Hospital

„schon wieder beginnt", aus fal- scher Gaumenfreude so abwechs- lungslos ist? Hat er sich keine Ge- danken darüber gemacht, daß die Unterernährung in dem Staat mit dem höchsten Lebensstandard für Europäer für weite Teile der afrika- nischen Bevölkerung ein brennen- des Problem ist? Die Lebenserwar- tung der Afrikaner in diesem Staat ist mit 35 Jahren nur halb so hoch wie die der Europäer. Böser Wille der „Schwarzen"?

Auch das Thema Empfängnisverhü- tung wird in einer Mentalitätsper- spektive behandelt und läßt außer acht, daß in Kindern als potentiel- len Mitverdienern nicht der „einzi- ge Reichtum" gesehen wird, son- dern die einzige Möglichkeit, der schlimmsten Armut zu entkommen.

Die Zerstörung des Familienlebens als Folge der Wanderarbeit der Männer hat ebenfalls wenig mit Mentalität aber viel mit Ausbeutung zu tun.

„Auf Aberglaube und Unwissen stößt man überall ... " ; diese Form davon jedoch ist besonders gefähr- lich, weil ansteckend.

Dr.

Brigitta Benzing 65 Mainz 22

Am Eschweg 56c

TARIFABSCHLÜSSE

Als „offener Brief" erreichte uns diese Stellungnahme, die der Ärzte-Verein Hamm e. V. beschlossen hat. Sie ist nur geringfügig gekürzt:

Wir

wehren uns

Wir Ärzte begrüßen die gerechte, der verantwortungsvollen Aufgabe und sozialen Stellung der Arzthel- ferin entsprechende Bezahlung einschließlich der zeitlichen Infla- tionsanpassung. Aber wir wehren uns gegen die regelmäßig wieder- kehrende Mehrarbeit, die durch die Blindheit der zum Teil hauptamtli- chen Verhandlungspartner veran- laßt wird. Die Arztpraxis ist ein Kleinunternehmen ohne Personal- büro. Personalsachen muß der Pra- xisinhaber kostenlos in seiner Frei- zeit ohnehin bearbeiten. Die ver- spätete Bekanntgabe neuer Gehalts- tarife verursacht zusätzliche Tele- fongespräche, schriftliche Aufstel- lungen und Wege zum Steuerbera- ter. Behörden dagegen pendeln sich, getragen von der Öffentlich- keit, auf einen größeren Personal- etat ein, wenn zusätzliche Arbeit an- fällt.

An die große Unruhe auf dem Gehaltssektor durch Änderungen von Sozialabgaben, Steuern und den bekannten Tarifsteigerungen haben wir uns gewöhnt. Jede Gehaltsver- änderung erfordert zusätzliche Ar- beit. Die rückwirkenden Änderun- gen erfordern unnütze, vemeidbare Arbeit in den Praxen, Steuerbera- tungsbüros, Krankenkassen, Versi- cherungsbehörden und Finanzäm- tern. Durch die notwendigen Nach- zahlungen entstehen einmalig hohe Gehaltssummen mit entsprechen- der Wirkung auf Steuer und Sozial- abgaben, von denen ein Teil am Jahresende wieder rückvergütet werden muß. Reiner Bürokreislauf.

Wir wissen schon heute, daß der Tarifvertrag vom 15. Mai 1974 am 31. März 1975 ausläuft, wenn er drei Monate zuvor gekündigt wird.

Wir erwarten die Ergebnisse von neuen Abmachungen spätestens am 15. April 1975 auf unserem Schreibtisch. Alle Begründungen

im Kommentar für den diesjährigen Termin sind fadenscheinig. Wir sind zu rechtzeitigen Verhandlun- gen bereit, sind es die Partner nicht, sind sie an Verzögerungen und deren Wirkung Schuld. Wir sind gegen die Büroarbeit um der Bürokratie willen, wir wollen Ver- einfachung, Rationalisierung und Befreiung von nutzlosen Nebenar- beiten, um uns unseren wirklichen beruflichen Aufgaben widmen zu können.

Dr. med. Tschierse 47 Hamm

Bahnhofstraße 49

INTERPRETATION

Zu dem Beitrag „Betriebsärzte: Gesetz zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

(Heft 11/1974) im folgenden eine Inter- pretation aus berufsgenossenschaftli- cher Sicht:

Der Begriff „überbetrieblich"

In dem Aufsatz heißt es auf Seite 748 unter der Unterüberschrift „Be- stellung des Betriebsarztes durch den Arbeitgeber — Aufgabenkata- log" u. a.: „So wäre es auch denk- bar, daß ein niedergelassener Ar- beitsmediziner als ,überbetriebli- cher Dienst' eine Reihe von Unter- nehmern arbeitsmedizinisch be- treut ...". Diese Aussage deckt sich nicht mit dem derzeitigen Stand der Diskussion über den Be- griff des überbetrieblichen Dien- stes. Vielmehr wird bisher allge- mein davon ausgegangen, daß ein einzelner Arzt, der mehrere Betrie- be auf vertraglicher Basis betreut, nicht als eine Form des überbe- trieblichen Dienstes anzusehen ist.

Die vereinfachte Bestellung, wie sie bei einem überbetrieblichen Dienst möglich ist, kommt diesem Arzt somit nicht zugute. Er muß vielmehr von den Betrieben, die ihn in Anspruch nehmen, als Person bestellt werden.

Dr.

Konrad

Leube

Binnenschiffahrts- Berufsgenossenschaft 41 Duisburg

Düsseldorfer Straße 193

2742 Heft 38 vom 19. September 1974

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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