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ANLEITUNG FÜR DIE ERHEBUNG DER WALDERSCHLIESSUNG

Hansheinrich Bachofen

Inhaltsverzeichnis

Ziel 2 Methode 3 Grundlagen 4 Arbeitsablauf

5 Erhebung des Erschliessungsnetzes

51 Klassierung des Erschliessungsnetzes auf der Landeskarte 1:25'000

52 Ergänzung des Erschliessungsnetzes auf den neusten Stand

53 Seilbahnen 6 Datenerhebung

61 Zuordnung der Daten 62 Strassenlänge

621 Den Stichproben zuordnende Zählung 622 Kontinuierliche Zählung

623 Korrekturfaktor

63 Abstand von der nächsten Lastwagenstrasse 7 Kontrollen

71 Kontrolle der Erhebung 72 Kontrolle der Datenerhebung 8 Literatur

121 1 21 121 121 122 122 124 124 124 124 126 126 130 1 31 134 134 134 134 134

(2)

Ziel

Eine Kartenauswertung zur Erfassung der Walderschliessung im Hinblick auf den Holztransport soll Angaben zur Länge und Verteilung der Erschliessungsanlagen Über die Waldfläche lie- fern. Diese Art der Erhebung erlaubt es, Informationen Über die Erschliessung mit Daten des Landesforstinventars, Über die Waldfläche und Über den Waldbestand zu kombinie~en und auszu- werten.

2 Methode

Die Länge des Strassennetzes wird mit Hilfe einer Linienerhe- bung bestimmt, d.h. aus der Anzahl Schnittpunkte eines quadra- tischen Koordinatennetzes mit dem Strassennetz lässt sich die Strassenlänge berechnen. Die Zuordnung der Schnittpunkte zu den einzelnen Stichproben ermöglicht die Berechnung der Stras- senlänge bzw. -dichte für beliebige Teilgebiete (STIERLIN, 1979).

3 Grundlagen

Arbeitsunterlagen sind diese Anleitung und der Bericht Nr. 204 (STIERLIN, 1979). Für die Klassierung und Ergänzung der Stras- sen werden ungefaltete Landeskarten 1:251000 mit eingedrucktem 500 m-Koordinatennetz verwendet.

Die Auszählung erfolgt auf den Originalkarten mit eingezeich- neten Stichproben. Dafür werden auf der Karte folgende Signa- turen verwendet:

0 Waldstichprobe Gebüschwald

/ keine Waldstichprobe

4 Arbeitsablauf

Die Erschliessungserhebung gehört wie die FÖrsterumfrage und die Stichprobenaufnahme zum Aufnahmepensum einer Gruppe. Ein Forstkreis ist erst dann abgeschlossen, wenn alle diese Re- sultate vorliegen.

(3)

- Die Erschliessungserhebung muss bei den Revierförstern durchgeführt werden. In Zweifelsfällen oder bei vakanten Forstrevieren hilft sicher der Kreisförster weiter.

Es lohnt sich, die Strassen, die im Zuge der Stichprobenauf- nahmen durch die Gruppe befahren werden, sogleich zu klas- sieren und laufend auf den Erhebungskarten einzuzeichnen.

- Die Auszählung erfolgt ebenfalls durch die Aufnahmegruppe, die Landeskarten mit eingezeichneten Probeflächen und die vorbereiteten Listen für die Aus zäh 1 ung der Schnittpunkte werden der Gruppe zugeteilt.

5 Erhebung des Erschliessungsnetzes

51 Klassierung des Erschliessungsnetzes auf der Landeskarte 1:25'000

Im LFI wird eine "forstliche" Klassierung in Lastwagen- strassen und Übrige Strassen oder Traktorstrassen vorge- nommen.

Die Kartensignaturen für diese beiden Strassenklassen werden regional nicht ganz einheitlich verwendet. So sind z.B. Ortsverbindungsstrassen im Gebirge auf der Karte oft als 3. Kl. Strassen klassiert, auch wenn sie nach LFI- Kriterien nur als Traktorstrassen gelten. Umgekehrt sind 4. Kl. Strassen im Mittelland meist lastwagenbefahrbar.

Auf der Karte sind ferner Engpässe oder zu wenig tragfä- hige Brücken, die einen Abtransport des Holzes mit Lastwagen verunmöglichen, nicht berücksichtigt. Aus diesen Gründen muss das Waldstrassennetz mit Hilfe des Forst- dienstes (i.d.R. Revierförster) nach folgenden Kriterien klassiert werden:

- Lastwagenstrassen - in der Karte rot eintragen

• mindestens 2.5 m breit

• Oberbau für Lastwagen dimensioniert (Tragfähigkeit 1 0 t Achslast)

Traktorstrassen - in der Karte blau eintragen

• mind. 2.0 - 2.5 m breite Strasse (mit Oberbau)

• mit Unimog, RÜckezug, Jeep oder Traktor mit Anhän- ger befahrbar

• Traktorstrassen dienen dem Holztransport(= Grob- erschliessung)

(4)

- Maschinenwege - nicht erheben

• meistens ohne Oberbau

• Holz wird mit RÜckefahrzeug geschleift

Grundsätze für die Klassierung

1. Autobahnen und Autostrassen werden nicht klassiert.

2. 1. Kl. Strassen: werden nicht klassiert. Ausnahme:

wenn sie für den Wald Erschliessungsfunktion haben.

3. 2. Kl. Strassen: nur in ganz seltenen Fällen nicht lastwagenbefahrbar; werden generell als Forst- strassen klassiert.

4. 3. Kl. Strassen: meist lastwagenbefahrbar.

5. 4. Kl. Fahrwege: oft lastwagenbefahrbar, manchmal auch Traktorstrassen.

6. 5. Kl. Wege: nur klassieren, wenn nach Auskunft des Forstdienstes lastwagenbefahrbar.

7. Strassen, die nicht mehr benützt werden können, sind durchzustreichen (gilt nur für Lastwagen- strassen).

8. Strassen im Bereich der Signatur "Aufgelöste Be- stockung" und Strassen am Waldrand sind auch zu klassieren.

9. Traktorstrassen nur klassieren, wenn sie in der Karte als 3. Kl. Strassen oder 4. Kl. Fahrwege eingezeichnet sind.

Neue, von der Landestopographie noch nicht erfasste Traktorstrassen, also nicht berücksichtigen!

10. "Lastwagenstrassen", die nur Über eine Traktor- strasse mit dem Öffentlichen Strassennetz verbunden sind, gelten als Traktorstrassen.

11. "Lastwagenstrassen", die nur Über einen nicht mit Lastwagen befahrbaren Engpass oder eine zu schwache Brücke erreichbar sind, gelten als Traktorstrassen.

(5)

52 Ergänzung des Erschliessungsnetzes_auf den neusten Stand Die Landeskarten der Schweiz werden mit Hilfe von Luftbildern nachgeführt. Vom Zeitpunkt der Luftbild- aufnahme bis zur Veröffentlichung der neuen Karten ver- streichen mehrere Jahre. Im Mittel sind die Landeskarten ca. 5 Jahre "veraltet". Die in der Zeit zwischen Luft- bildaufnahme und Veröffentlichung der Landeskarten gebau- ten Strassen erscheinen nicht in der Karte. Im Durch- schnitt für die ganze Schweiz macht das ca. 9 - 10% des Waldstrassennetzes aus. Von 1972 - 1982 wurden pro Jahr 400 km subventionierte Waldstrassen gebaut bei einer ge- samten Netzlänge von ca. 22'700 km (1982).

Die fehlenden Lastwagenstrassen werden nach Auskünften des Forstdienstes in den Karten eingezeichnet, falls sie im Zeitpunkt der Erhebung bereits benützt werden-~önnen.

Projekte, die erst im Laufe des Jahres fertiggestellt werden, sind wegzulassen. Fehlende Traktorstrassen werden nicht auf der Karte ergänzt.

53 Seilbahnen

Permanente Seilbahnen (vgl. STIERLIN, 1979) werden nicht erfasst. Es gibt zu wenig solche Transportseilbahnen, als dass statistisch gesicherte Aussagen gemacht werden könnten.

6 Datenerhebung

Bei der Kartenauswertung werden folgende Daten erhoben:

Anzahl Schnittpunkte Strassennetz/km-Koordinatennetz (....,Stras- senlänge) und Abstand des Stichprobenzentrums von der nächsten lastwagenbefahrbaren Strasse (ohne Autobahn).

61 Zuordnung der Daten

Die Daten werden den Stichproben zugeordnet (vgl. 621).

Die Auswertungseinheit ist immer ein Landeskartenblatt 1:25'000. Die Zuordnung der Randkoordinatenlinien ge- schieht folgendermassen: Die linke und die untere Rand- koordinatenlinie werden dem entsprechenden Kartenblatt zugeordnet, die rechte und die obere jeweils den benach- barten Kartenblättern.

(6)

LK 1093

LK 1113

Beispiel LK 1094:

Die Schnittpunkte auf den fett ausgezogenen Koordinaten- 1 i ni en-Abs chni t ten werden der Stichprobe 726/243 zuge- ordnet.

Die Schnittpunkte in den schraffierten Bereichen der Lan- deskarten 1093, 1113 und 1114 zählen zu 1094, eingeschlos- sen diejenigen, die genau auf den Linien 72~'500 bzw.

2411500 1 iegen.

LK 1094

Die Schnittpunkte im schraffierten Bereich des Blattes 1094 zählen zum nördlich angrenzenden Blatt 1074, Schnitt- punkte, die genau auf der Linie 253'500 liegen, ebenfalls.

- - - - + - -LK 1074

~ - - - - + -LK 1094 -+---+----+----+---+---i253

+---+----l----+---+---i252

(7)

62 Strassenlänge

621 Den Stichproben zuordnende Zählung

Die Schnittpunkte der Strassen im Wald mit den Koordi- natenlinien werden getrennt nach Nord-Süd- bzw. West- ost-Richtung ausgezählt und den entsprechenden Stich- proben zugeordnet. Von jeder Stichprobe aus werden die Schnittpunkte~ 500 min Nord-Süd- bzw. West-Ost- Richtung ausgezählt (siehe 5.1)

Lastwagenstrassen alle rot klassierten Strassen (ohne 1. Kl. Strassen und Auto- bahnen).

Übrige Strassen - alle nicht als Lastwagenstrassen klassierten 3. und 4. Kl. Stras- sen.

- 4. Kl. Fahrwege, die als Maschi- nenwege erhoben sind (grün), wer- den zu den Übrigen Strassen ge- zählt! {Maschinenwege wurden nur im Pensum 1983 erhoben).

- 5. Kl. Wege,die als Traktorstras- sen erhoben sind (blau), nicht zählen!

Damit bei der kontinuierlichen Zählung die Schnitt- punkte gleich gezählt werden wie bei der den Stichpro- ben zuordnenden Zählung, soll mit folgenden Signaturen gearbeitet werden (Bleistift'):

Schnittpunkte im Wald und in aufgelösten Bestockungen werden ganz gezählt, Schnittpunkte am Waldrand nur halb (rnassgebend ist die Waldsignatur und die Signatur

"aufgelöste Bestockung" auf der Karte). Nur Schnitt- punkte innerhalb der Landesgrenze zählen!

(8)

Beispiele

für

die Auszählung

500m

■ ,---A---.

1 0 .

1.0

-

1.0

Bml.5

1.5

2.0 . . . 2.0

0.5

0

0

[Im[]

BfflLJ

0

0

Normalfal 1:

N-S: 1 Schnittpunkt W-E: 1 Schnittpunkt

Abzweigung auf Koordinatenlinie:

1.5 Schnittpunkte

Abzweigung auf Stichprobe je 1.5 Schnittpunkte

Kreuzung auf Koordinatenkreuz - je 2 Schnittpunkte

Eine Strassenseite Kiesgrube oder andere Nichtwaldfläche - - 0.5 Schnittpunkte

Waldrand-Strasse - 0.5 Schnittpunkte

Waldrandeinbuchtung berührt Strasse - - 1 Schnittpunkt

Waldecke berührt Strasse kein Schnittpunkt

(9)

0.5+0.5 . . 1.0

1.0

1.0 .. . 1.0

0

[l]o ru

0

1.0

2.0 0

E

0 . . 0

Haarnadelkurve mit sich berüh- renden Strassen

- - je 0.5 Schnittpunkte

Bahn oder grösserer Bach neben Strasse:

- 0.5 Schnittpunkte

Aufgelöste Bestockung - 1 Schnittpunkt

(Einzelbäume nicht als aufge- löste Bestockung zählen) Obstkulturen

- kein Schnittpunkt

Alleen

- kein Schnittpunkt

kein Schnittpunkt - Achse massgebend - 1 Schnittpunkt 2 Schnittpunkte

Strasse ausserhalb Waldrand kein Schnittpunkt

(10)

Schlüssel zur Auszählung der Schnittpunkte auf den Landes- karten 1 :251000

Strassen/ Wege Klasse

Autobahn 1.Kl.

Autostrasse 2.Kl.

1. Kl. Strasse*

2. Kl. Strasse 3. Kl. Strasse 4. Kl. Fahrweg 5. Kl. Feldweg 6. Kl. Fussweg neue Strassen

Signatur

- - - -

Klassierung rot

LKW LKW LKW LKW LKW LKW

blau nicht klassiert oder grün**

LKW LKW übr. übr.

übr. übr.

*

jedoch für den "Abstand von der nächsten Lastwagenstrasse"

berücksichtigen!

** 1983 wurden "Maschinenwege" grün klassiert!

(11)

622 Kontinuierliche Zählung

Anschliessend an die "zuordnende Zählung" werden die Schnittpunkte des km-Koordinatennetzes mit dem Stras- sennetz im Wald in Nord-Süd- und West-Ost-Richtung kontinuier 1 ich ausgezählt; damit werden auch die Schnittpunkte erfasst, die keiner Stichprobe zugeord- net sind. Die linke und die untere Randkoordinate

~500 m werden beim in Bearbeitung stehenden Karten- blatt mitgezählt (Nachbarblätter beiziehen).

Die Summen der Schnittpunkte sollen zeilenweise am Rand des Kartenblattes festgehalten werden!

z.B.

/ 1 2 . 5 /

s,

LKW Übrige

Beispiele und Spezialfälle siehe 621 und 623.

(12)

623 Korrekturfaktor

Eine ausführliche Beschreibung der Berechnung des Korrekturfaktors findet sich im Bericht Nr. 204 (STIERLIN, 1979).

- Schnittpunkte, die nicht innerhalb der Repräsenta- tionsfläche einer Waldstichprobe liegen, lassen sich keiner Waldstichprobe zuordnen. Die Summe aller zugeordneten Schnittpunkte auf einem Kartenblatt ist also kleiner oder höchstens gleich der Summe der kontinuierlichen Zählung. Aus den beiden Zählungen lässt sich ein Korrekturfaktor zur Kompensation der weggelassenen Punkte berechnen.

Definition:

Der Korrekturfaktor ist das Verhältnis der Summe der kontinuierlichen Zählung auf einem Kartenblatt zu der Summe der zuordnenden Zählung (je ein Korrek- turfaktor für Lastwagenstrassen und für Übrige Strassen).

Liegen auf einem Kartenblatt weniger als 20 Stich- proben und wurden im Mittel weniger als 20 Schnitt- punkte der Lastwagenstrassen in West-Ost- bzw. in Nord-Süd-Richtung zugeordnet, soll der Korrekturfak- tor mit dem westlich benachbarten Kartenblatt zusam- men gebildet werden.

Existiert kein westlich benachbartes Blatt, oder sind auch dort im Mittel weniger als 20 Schnitt- punkte gezählt worden, wird zuerst das östliche bzw.

das nördliche oder das südliche Blatt beigezogen.

- Kartenblätter mit 20 oder mehr Stichproben aber im Mittel weniger als 20 zugeordneten Schnittpunkten müssen nicht mit einem benachbarten Blatt zusammen- gefasst werden.

(13)

1. Beispiel einer Korrekturfaktorberechnung:

Kartenblätter mit weniger als 20 LFI-Probeflächen aber im Mittel mehr als 20 Schnittpunkten in West- Ost und Nord-Süd-Richtung.

KARTENBLATTNUMMER: 1048 06/02/85 12.55.27 BIRMENSDORF, 16.07.

BEARBEITER:

X y

629 270 631 270 632 270 633 270 634 270 635 269 628 268 629 268 625 266 626 266 628 266 629 266 634 266 635 266 636 266 637 266

HOEHE

296 298 296 341 334 313 290 304 283 308 333 310 522 448 339 359

KONTINUIERLICHE ZAEHLUNG

ANZAHL SCHNITTPUNKTE LKW-STR. UEBR.-STR.

W-0 N-S W-0 N-S

,f () ~,f

. 't.

_f,

f . .f. .!.

.'L A.

-~. . 't.

-~•f A.

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• ~,f • tf . f. A.

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0

6 f,5 :;.2;5

1~5 ,;~~o

1

0

KARTENBLATTNUMMER: 1048

ANZAHL WALD-SP 16

KORREKTURFAKTOREN:

ABSTAND VON DER NAECHSTEN LASTWAGEN- STRASSE

~.f

~.f

(14)

2. Beispiel einer Korrekturfaktorberechnung:

Kartenblätter mit weniger als 20 LFI-Probeflächen aber im Mittel weniger als 20 Schnittpunkten in West-Ost und Nord-Süd-Richtung.

KARTENBLATTNUMMER: 1012 30/04/85 09.46.56 BIRMENSDORF, 01.11.198 BEARBEITER:

X y HOEHE ANZAHL SCHNITTPUNKTE LKW-STR.

W-O N-S

691 295 613

.L .L

691 294 614

.L .tf

692 291 650

. 1.

• cf•

05

693 291 596 ,f

.1,f

690 290 621

-~f .°-'f

E

1,

5" ~o KONTINUIERLICHE

-111, (} 42,r ZAEHLUNG

KARTENBLATTNUMMER: 1 01 2 ANZAHL WALD-SP

LK 1fJN

LW

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2 .5 ()10 -1 J. o K't114f,'t,,141~,I. ft,IJ 1--

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KORREKTURFAKTOREN:

= (-1-J,tJ+-

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4'o,tJ

+ -f2,f) (lfS,J"rh,5') + (6,5'-t-:J,o)

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W-O N-S

... -

tJ, () tJ, ()

(, 5'

5

ABSTAND VON DER NAECHSTEN LASTWAGEN- STRASSE

2 {'

~q

1'ff 4(!~

1~~

(15)

63 Abstand von der nächsten Lastwagenstrasse (in- oder aus- serhalb des Waldes)

Für jede Wald- und Gebüschwaldstichprobe wird die kürzeste Distanz zur nächsten lastwagenbefahrbaren Strasse in oder ausserhalb des Waldes bestimmt.

Als Lastwagenstrassen gelten für diese Abstandbestimmung auch die nicht als Forststrassen klassierten 1. Kl. Stras- sen, jedoch nicht die Autobahnen.

- Entlang der Landesgrenze sind nur Strassen auf Schweizer Territorium zu berücksichtigen.

- Der Abstand wird mit einem feinen Bleistiftstrich auf der Karte eingezeichnet.

Werden zur Abstandbestimmung Massstäbe mit mehreren Skalen verwendet - nicht gebrauchte Skalen mit Klebband abdecken!

7 Kontrollen

71 Kontrolle der Erhebung und Klassierung

Die Qualität der Erhebung und Klassierung ist abhängig von den Auskünften des Forstdienstes und ist deshalb unter- schiedlich zuverlässig. Kontrollen sind nur stichproben- weise möglich. Die Gruppe hat die Möglichkeit, die Aus- künfte des Forstdienstes durch die erwähnte laufende Klas- sierung zu Überprüfen ( siehe 4 ).

72 Kontrolle der Auswertung

- Das erste ausgewertete Kartenblatt einer Gruppe wird vollständig nachgezählt und -gerechnet. - - Rückmeldung an die Gruppe.

- Bei den folgenden Blättern wird die erste Koordinaten- linie vollständig ausgezählt. Ist diese Auszählung feh- lerfrei, wird nur noch jede fünfte Auszählung kontrol- liert. Ist diese Auszählung mit Fehlern behaftet, wird das ganze Kartenblatt vollständig kontrolliert. --Rück- meldung an die Gruppe.

- Die kontinuierliche Zählung sowie die Summationen werden zusätzlich stichprobenweise kontrolliert.

8 Literatur

STIERLIN, H.R., 1979: Die Erfassung der Walderschliessung.

Eidg. Anst. forstl. Versuchswesen, Ber. Nr. 204: 31

s.

Referenzen

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