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WEKO büsst Strassen- und Tiefbauunternehmen Medienmitteilung

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Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO

Medienmitteilung

Datum 04.10.2016

WEKO büsst Strassen- und Tiefbauunternehmen

Bern, 04.10.2016 – Acht Strassen- und Tiefbauunternehmen haben in den Bezirken See-Gaster (SG) sowie March und Höfe (SZ) zwischen 2002 und 2009 bei mehreren hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen die Firmen Bussen von insgesamt rund 5 Millionen Franken ausgesprochen. Einem Bauunternehmen wurde die Busse aufgrund seiner Selbstanzeige erlassen.

Die Untersuchung der WEKO wurde im April 2013 insbesondere aufgrund einer statistischen Analyse von Offertöffnungsprotokollen mit Hausdurchsuchungen eröffnet. Es hat sich gezeigt, dass De Zanet AG, Hagedorn AG, OBERHOLZER Bauleistungen AG, Implenia Schweiz AG (bzw. Batigroup), Walo Bertschinger AG St. Gallen, Gebr. P. und J. Reichmuth AG, Toller Un- ternehmungen AG sowie Bernet Bau AG sich ab 2002 bis Mitte 2009 über die Offertstellungen absprachen, um in den Bezirken See-Gaster, March und Höfe die Vergaben von öffentlichen und privaten Strassen- und Tiefbauprojekten zu manipulieren.

Im Rahmen dieser Absprachen trafen sich die genannten Unternehmen bis Mitte 2009 regel- mässig zu „Marktabklärungssitzungen“. Dabei wurden von ihnen selbst erstellte, stetig aktua- lisierte Listen besprochen, auf welchen aktuelle Strassen- und Tiefbauprojekte von öffentlichen oder privaten Bauherren aufgeführt waren. Die acht Unternehmen tauschten sich über ihre jeweiligen Interessen für die Beschaffungen aus. Bestand Einigkeit, wurde jene Unternehmung bestimmt, die den Zuschlag erhalten soll. Die anderen Unternehmen boten ihre Leistung in der Folge zu höheren Offertpreisen an. In der Zeit zwischen 2002 und Mitte 2009 wurden so hun- derte von Strassen- und Tiefbausubmissionen beeinflusst und entsprechend Preise abgespro- chen.

Eine solche Zusammenarbeit zur Aufteilung von Submissionen mittels Preisabreden ist volks- wirtschaftlich besonders schädlich und stellt einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar. Die WEKO berücksichtigte bei der Bussenfestsetzung die Schwere der Wettbewerbsbe- schränkung sowie die Dauer der Gesamtabrede. Einer Unternehmung wurde die Busse voll- ständig erlassen, da sie sich nach den Hausdurchsuchungen als Erste selber anzeigte und sehr gut mit den Wettbewerbsbehörden kooperierte. Einem zweiten Unternehmen wurde die Busse teilweise reduziert.

Die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde. Derzeit laufen weitere Untersuchungen in diesem Bereich. Parallel zu solchen Verfahren arbeitet die WEKO mit den Kantonen und dem Bund zusammen, um

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diese für kartellrechtliche Fragen zu sensibilisieren. In diesem Rahmen weist das Sekretariat der WEKO auch auf die Möglichkeit der statistischen Analyse von Offertöffnungsprotokollen hin. So lassen sich anhand statistischer Methoden Auffälligkeiten bei Submissionseingaben analysieren, die auf Abreden hindeuten können.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Kontakt / Rückfragen:

Prof. Dr. Vincent Martenet 079 506 73 87 vincent.martenet@weko.admin.ch

Präsident 021 692 27 46

Dr. Rafael Corazza 058 462 20 41 rafael.corazza@weko.admin.ch

Direktor 079 652 49 57

Frank Stüssi 058 462 27 07 frank.stuessi@weko.admin.ch Vizedirektor

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