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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 14.11.2014 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|9

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 137-2014 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.RRGR.663 Eingereicht am: 11.06.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Seiler (Trubschachen, Grüne) (Sprecher/in) Muntwyler (Bern, Grüne)

Hadorn (Ochlenberg, SVP) Weitere Unterschriften: 46

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1384/2014

Direktion: Bau-, Verkehrs Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Standesinitiative: Schiessplatzsanie

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton der Bundesve sammlung folgende Standesinitiative:

Der Bund wird aufgefordert, dass das Militärdepartement als primärer Verursacher ab 2015 ne 90 Prozent der Kosten für die Sanierungen der Kugelfänge und Neuinstandstellungen der schweizerischen Schiessanlagen auf allen Gemeindeebenen bezahlt, sofern dort das sche Bundesprogramm geschossen wurde und noch geschossen wird.

Begründung:

Der grössere Teil dieser Sanierungen wird zurzeit mit kantonalen und kommunalen Steuerge dern sowie durch die Schützenvereine finanziert. Die Schiessplatzverantwortlichen sind verpflic tet, das Obligatorische auf ihren Plätzen durchzuführen. Das Schiessoblig

ger Teil unserer Landesverteidigung. Allein im Kanton Bern kosten alle Kugelfangsanierungen ca. 90 Millionen Franken. Die Kosten soll derjenige übernehmen,

sacht.

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 95615 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.663

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2014

RGR.663 11.06.2014

Seiler (Trubschachen, Grüne) (Sprecher/in) Muntwyler (Bern, Grüne)

Hadorn (Ochlenberg, SVP)

84/2014 vom 19. November 2014 , Verkehrs- und Energiedirektion Nicht klassifiziert

Ablehnung

Standesinitiative: Schiessplatzsanierungen und -neuinstandstellungen

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton der Bundesve sammlung folgende Standesinitiative:

Der Bund wird aufgefordert, dass das Militärdepartement als primärer Verursacher ab 2015 ne der Kosten für die Sanierungen der Kugelfänge und Neuinstandstellungen der schweizerischen Schiessanlagen auf allen Gemeindeebenen bezahlt, sofern dort das sche Bundesprogramm geschossen wurde und noch geschossen wird.

r grössere Teil dieser Sanierungen wird zurzeit mit kantonalen und kommunalen Steuerge dern sowie durch die Schützenvereine finanziert. Die Schiessplatzverantwortlichen sind verpflic tet, das Obligatorische auf ihren Plätzen durchzuführen. Das Schiessoblig

ger Teil unserer Landesverteidigung. Allein im Kanton Bern kosten alle Kugelfangsanierungen ca. 90 Millionen Franken. Die Kosten soll derjenige übernehmen, der die Massnahmen veru

M

2014.RRGR.663 Seite 1 von 3

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

neuinstandstellungen

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet der Kanton der Bundesver-

Der Bund wird aufgefordert, dass das Militärdepartement als primärer Verursacher ab 2015 neu der Kosten für die Sanierungen der Kugelfänge und Neuinstandstellungen der schweizerischen Schiessanlagen auf allen Gemeindeebenen bezahlt, sofern dort das obligatori-

r grössere Teil dieser Sanierungen wird zurzeit mit kantonalen und kommunalen Steuergel- dern sowie durch die Schützenvereine finanziert. Die Schiessplatzverantwortlichen sind verpflich- tet, das Obligatorische auf ihren Plätzen durchzuführen. Das Schiessobligatorium ist ein wichti- ger Teil unserer Landesverteidigung. Allein im Kanton Bern kosten alle Kugelfangsanierungen

die Massnahmen verur-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 14.11.2014 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 95615 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.663 Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre, dass der Bund sich wesentlich stärker an den Kosten der Sanierungen von Schiessanlagen beteiligen muss. Die enorm hohen Sanierungskos- ten sind weder für die Schiessvereine, noch für die Gemeinden oder die Kantone alleine tragbar.

Darauf hat der Regierungsrat gegenüber dem Bund schon wiederholt und deutlich hingewiesen, letztmals im Rahmen seiner Stellungnahme vom 22. Januar 2014 zum Stationierungskonzept der Armee.

Die Annahme, das Militärdepartement sei zu 90% Verursacher der entstandenen Altlasten, lässt sich allerdings nicht durch Fakten erhärten. Tatsache ist, dass die im Rahmen der obligatori- schen Schiesspflicht verschossene Munition auf Schiessanlagen heutzutage noch lediglich knapp 10% ausmacht. Und auch in früheren Jahren wird deren Anteil deutlich unter 90% gelegen haben. Eine neue Finanzierungslösung müsste daher den realen Gegebenheiten insofern Rech- nung tragen, als sie alle Nutzerinnen und Nutzer von Schiessanlagen in die Pflicht nähme. Kon- kret liesse sich mit der schweizweiten Einführung einer einheitlichen Abgabe auf der abgefeuer- ten Munition eine verträgliche und ausgewogene Finanzierungslösung finden. Sie wäre ver- gleichbar mit der Abgabe, die auf den abgelagerten Abfällen erhoben wird und die dem Bund ermöglicht, sich an die Sanierungskosten von Altlasten – darunter zahlreiche alte Deponien – zu beteiligen.

Zudem ist zu beachten, dass die in der Motion geforderte Umsetzungsfrist bis 2015 deutlich zu kurz wäre. In dieser kurzen Zeit liesse sich der erforderliche legislative Prozesse mit Sicherheit nicht abschliessen und eine rückwirkende Einführung neuer Bestimmungen kann praxisgemäss nur in zwingenden Fällen in Frage kommen.

Mit wenigen Ausnahmen stellen Schiessanlagen – insbesondere 300m-, Pistolen- und Kleinkali- berschiessanlagen – sanierungsbedürftige belastete Standorte im Sinne der Umweltschutzge- setzgebung des Bundes dar. Bei der Sanierung geht es im Wesentlichen darum, das mit Blei und anderen Schwermetallen verunreinigte Kugelfangmaterial umweltgerecht zu entsorgen. Zudem sind Schiessanlagen, die weiter betrieben werden, mit künstlichen Kugelfängen nachzurüsten, damit keine neuen Geschosse ins Erdreich gelangen. Eine erste Frist für die Aufrüstung der Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen ist Ende 2012 abgelaufen. Für alle anderen Anla- gen erstreckt sich die Frist bis Ende 2020.

Der Bund beteiligt sich an den Sanierungskosten gegenwärtig mit Fr. 8'000.-- pro Scheibe bei 300m-Schiessanlagen, beziehungsweise 40% bei Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlagen. Die benötigten Mittel bezieht er aus dem VASA-Fonds, der mit Abgaben auf abgelagerten Abfällen alimentiert wird. Die VASA-Abgaben werden direkt bei den Inertstoff-, Reststoff- und Reaktorde- ponien erhoben.

Gemäss den bisher gesammelten Erfahrungen mit Sanierungen im Kanton Bern belaufen sich die Sanierungskosten auf Fr. 20'000.-- bis 25'000-.- pro Scheibe für 300m-Schiessanlagen und auf Fr. 10'000.-- bis 12'500.-- pro Scheibe für Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlagen. Allein im Kanton Bern müssen noch 450 300m-Schiessanlagen mit rund 6000 Scheiben sowie 170 Pisto- len- und Kleinkaliberschiessanlagen mit 2200 Scheiben saniert werden. Die berechneten Ge- samtkosten dürften sich demnach auf Fr. 120 bis 150 Mio. für 300m-Anlagen und Fr. 22 bis 27,5 Mio. für Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlagen belaufen.

Abzüglich Bundesbeiträge ergeben sich Restkosten von Fr. 72 bis 102 Mio. für 300m-Schiess- anlagen und Fr. 13,2 bis 16,5 Mio. für Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlagen. Diese Kosten

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 14.11.2014 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 95615 / Geschäftsnummer: 2014.RRGR.663 Seite 3 von 3 Nicht klassifiziert

gehen zu Lasten der Schützenvereine, des Kantons sowie der Gemeinden. Weil die Schützen- vereine in der Regel kaum finanziell belangt werden können, trägt der Kanton die Ausfallkosten, was mit der gegenwärtigen Regelung bis zu 80% der Restkosten ausmachen kann.

Die Anzahl der Schiessanlagen in der Schweiz ist nicht genau bekannt. Im Kataster des Bundes- amts für Umwelt sind gesamthaft rund 3450 Anlagen eingetragen. Dabei sind sowohl in Betrieb stehende als auch stillgelegte Schiessanlagen erfasst. Beim VBS sind rund 1550 300m-Schiess- anlagen, 940 Pistolen- und rund 300 Kleinkaliberschiessanlagen registriert, wobei nicht sämtliche ausser Betrieb stehenden Anlagen in diesen Zahlen enthalten sind. Wegen der grossen Anzahl dürfte die Sanierung sämtlicher Anlagen noch bis zu zwei Jahrzehnte dauern.

Unter der konservativen Annahme für die gesamte Schweiz von 2000 300m-Schiessanlagen sowie 1300 Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlagen mit je durchschnittlich 10 Scheiben, erge- ben sich Gesamtsanierungskosten von mindestens Fr. 530 Mio.

Da der Regierungsrat einen vorgeschlagenen Text für eine Standesinitiative nicht abändern kann, muss er die vorliegende Motion ablehnen. Eine Kostentragung im Umfang von 90% durch das VBS lässt sich nicht mit dem Verursacherprinzip begründen und die Einführung einer neuen Regelung ab 2015 ist unrealistisch. Als deutlich aussichtsreicher erachtet der Regierungsrat eine Initiative, die auf die Schweiz weite Einführung einer angemessenen, einheitlichen Schussabga- be innert realisierbarer Frist abzielt.

An den Grossen Rat

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