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I 104/2004 GEF 15. September 2004 44C
Interpellation
2861 Devaux Stilli, Orvin (FDP)
Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 21.04.2004
Brust-Ultraschalluntersuchungen an bernischen Spitälern
Die Brustkrebsvorsorge ist in der Schweiz ein wichtiges Thema. Im Kanton Bern erfolgen Mammografieuntersuchungen, deren Wirksamkeit umstritten ist, nicht systematisch. Eine einfachere und billigere Technologie, die ausserdem auch zuverlässiger sein soll, scheint sich allmählich durchzusetzen. Es handelt sich dabei um die Ultraschalltechnologie, die, obwohl sie schon ziemlich alt ist, bisher nicht systematisch für Brustuntersuchungen eingesetzt wurde. Bei Verdacht auf kanzeröse Tumoren gilt aber nach wie vor die Mammographie (Röntgenstrahlen) als nötige Untersuchung, um die weitere Behandlung zu bestimmen.
Ultraschalluntersuchungen sind nicht nur kostengünstiger, ein weiterer Vorteil ist, dass alle Ärztinnen und Ärzte auch mit den entsprechenden Geräten ausgerüstet sind. Obwohl die Ärzteschaft über diese Geräte verfügt, werden Brust-Ultraschalluntersuchungen nur selten praktiziert, da die Ärztinnen und Ärzte bis heute nicht ausgebildet sind, um die Ultraschalltechnologie auch bei Brustuntersuchungen einzusetzen.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Wird die Brust-Ultraschalluntersuchung in den Spitälern des Kantons praktiziert?
2) Wenn ja:
a) In welchen Spitälern?
b) Wie viele Brust-Ultraschalluntersuchungen wurden im vergangenen Jahr durchgeführt?
3) Wie hoch sind die Kosten für eine Brust-Ultraschalluntersuchung im Vergleich zu einer Mammografie?
4) Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass Brust-Ultraschalluntersuchungen ein zuverlässiges Mittel zur Brustkrebsvorsorge sind?
5) Wenn ja: Ist er bereit, alles Notwendige zu unternehmen, damit diese Art der Untersuchung überall praktiziert wird?
Antwort des Regierungsrates
Unter Mammasonographie versteht man eine Ultraschalluntersuchung der Brust und unter Mammographie eine radiologische Untersuchung der Brust.
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Zu Frage 1:
Die Ultraschalluntersuchung der Brust wird in Spitälern des Kantons Bern durchgeführt.
Zu Frage 2:
Im Kanton Bern werden Ultraschalluntersuchungen der Brust in folgenden Spitälern durchgeführt: Inselspital, Spital Bern, Spitalzentrum Biel, SRO AG (Langenthal), Regionalspital Emmental AG (Burgdorf), Spital Thun-Simmental AG (Thun) und Lindenhofspital Bern.
Die genaue Anzahl der im Jahre 2003 in diesen Spitälern durchgeführten Ultraschalluntersuchungen der Brust kann nicht mitgeteilt werden, da darüber keine vergleichbaren Daten aus den Spitälern vorliegen. Es handelt sich um mehrere Tausend Untersuchungen, das Inselspital beispielsweise realisierte im Jahre 2002 über 2500 Ultraschalluntersuchungen der Brust.
Zu Frage 3:
Vergleichende Untersuchungen zu den Kosten der beiden Verfahren im Kanton Bern fehlen. Gemäss dem ab 1. Januar 2004 geltenden Tarif für den ambulanten Bereich, TARMED, erhalten Leistungserbringer eine höhere Abgeltung für die Ultraschalluntersuchung der Brust als für die radiologische Untersuchung der Brust.
Zu Fragen 4 und 5:
Gemäss den Fachleuten ist die Ultraschalluntersuchung der Brust eine ergänzende Methode zur radiologischen Untersuchung der Brust. Durch ihre unterschiedliche Sensivität und Spezifität bei verschiedenen Erkrankungen vermögen sich diese zwei Verfahren positiv zu ergänzen. Dementsprechend können die dichten Brüste der jüngeren Frauen besser mittels Ultraschall untersucht werden. Die Ultraschalluntersuchung der Brust wird vor allem bei Brustveränderungen, unklaren radiologischen Untersuchungen der Brust und bei Frauen unter 30 Jahren angewendet. Aufgrund der vorhandenen wissenschaftlichen Studien bleibt weiterhin unklar, ob die Ultraschalluntersuchung der Brust Brustkrebs entdecken kann, der nicht mit der radiologischen Untersuchung der Brust oder mit der klinischen Untersuchung entdeckt werden kann. Zudem ist auch unklar, ob eine bessere Früherfassung durch die Ultraschalluntersuchung der Brust die Mortalität des Brustkrebses senken wird. Solange diese letzte Frage nicht durch Studien beantwortet ist, ist die Ultraschalluntersuchung der Brust nicht als Vorsorgeuntersuchungs-Methode etabliert und sollte zu diesem Zweck nicht gebraucht werden. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass die Ultraschalluntersuchung der Brust als Vorsorgeuntersuchungs- Methode keine kassenpflichtige Leistung im Sinne von Artikel 12 der eidgenössischen Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 ist.
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