• Keine Ergebnisse gefunden

Wir sind beim Antrag SVP, Messerli, Artikel 26 Absatz 2 verblieben

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wir sind beim Antrag SVP, Messerli, Artikel 26 Absatz 2 verblieben"

Copied!
24
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Januarsession 2013 2010.9668 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Dienstag (Vormittag), 22. Januar 2013 Grosser Rat

3 2010.9668 Gesetz

Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) (Änderung) Beilage Nr. 02

1. Lesung Detailberatung

Präsidentin. Ich begrüsse auf der Tribüne die Schreinerpraktiker EBA, das zweite Lehrjahr der Berufsfachschule Emmental mit ihrem Lehrer, Herr Bernhard Guggisberg. Sie besuchen uns hier im Rahmen ihrer Allgemeinbildung. Ich heisse sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen hier in Bern einen interessanten Morgen. Wir fahren weiter mit dem Grossratsgesetz. Wir sind beim Antrag SVP, Messerli, Artikel 26 Absatz 2 verblieben.

Art. 26 Abs. 2 Fortsetzung

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Zuerst eine Vorbemerkung: Es stellt sich die Frage, ob man das hier regeln soll, wenn man die Sachbereichskommissionen nicht als ständige Kommissionen aufnehmen will. Bereits heute könnte man aus rechtlicher Sicht Sachbereichskommissionen einführen. Die Rechtsgrundlage wäre also vorhanden, man hat es einfach bisher nicht gemacht. In Artikel 40 der Geschäftsordnung werden die Kommissionen genau genannt und eingeführt. Wenn man die ständigen Kommissionen hier streicht, würde man hinter die heutige Regelung zurückgehen. Man hätte also nicht mehr die Möglichkeit, Sachbereichskommissionen einzuführen. Sie müssen entscheiden, ob Sie das wollen. Wenn Sie es jetzt nicht wollen, sich aber die Option offen behalten wollen, wäre es geschickter, die Regelung in Artikel 40 der Geschäftsordnung vorzunehmen.

Nun zur materiellen Diskussion: Aus Sicht der Kommission sind die Sachbereichskommissionen etwas vom Wichtigsten. Mit diesen Kommissionen kommt der Kanton Bern auf den Standard, wo sich die meisten andern Kantone der Schweiz befinden. 20 von 26 Kantonen haben sie eingeführt.

Wir führten Hearings durch, stellten kritische Fragen und wir erhielten überall zur Antwort, es handle sich um eine Verbesserung, die Qualität der Beratungen habe zugenommen. Vor allem besteht in den Sachbereichskommissionen ein Fachwissen, das die Möglichkeit gibt, auf gleicher Augenhöhe mit Regierung und Verwaltung zu verhandeln. Sie wissen es selber: Heute werden die Kommissionen immer speziell für einen Erlass eingesetzt und Sie wissen selber, wie sie zusammengesetzt sind. Meist wird das Datum von der Regierung vorgegeben und wer an diesem Tag die Möglichkeit hat, teilzunehmen, wird dann schliesslich ein Mitglied der Kommission. Das ist jetzt etwas salopp ausgedrückt, aber im Wesentlichen ist es so, dass sehr oft die Daten massgebend sind. Mit den Sachbereichskommissionen wäre das dann nicht mehr der Fall. Denn dann verfügen die Sachbereichskommissionen über einen jährlichen Sitzungsplan. Wichtig ist, dass in den Sachbereichskommissionen der Sachverstand vorhanden ist.

Geschäfte, die sehr kurzfristig hereinkommen, und das ist ja immer wieder der Fall, können in einer Kommission, die fix besteht, seriöser vorberaten werden. Es wäre dann auf ein paar Wochen hinaus die Möglichkeit gegeben, das Geschäft zu behandeln. Es gibt weitere Bestimmungen, die mehr Kontrolle und mehr Mitarbeit von diesen Kommissionen verlangen, so dass die Arbeiten effizienter erledigt werden können. Die Kommission kam klar zur Auffassung, dass diese Sachbereichskommissionen eingeführt werden sollen. Es handelt sich dabei auch um eine

(2)

Januarsession 2013 2010.9668 2

Richtungsvorgabe, das muss ich Ihnen auch sagen. Wenn wir sie wollen, muss der Antrag der SVP selbstverständlich abgelehnt werden. In der Kommission wurde er mit 10 zu 7 Stimmen abgelehnt und ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission ebenfalls Ablehnung.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Für die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist die Schaffung der Sachbereichskommissionen ein zentraler Punkt der Revision des Grossratsgesetzes. Ich habe das bereits gestern anlässlich meiner Ausführungen zum Eintreten dargelegt. Geplant ist die Schaffung von vier Sachbereichskommissionen: die Bildungskommission, die Gesundheits- und Sozialkommission, die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission sowie die Sicherheitskommission. Diese Aufteilung ist sinnvoll und deckt alle wichtigen Politikfelder ab. Aus der Sicht der SP-JUSO-PSA-Fraktion trägt die Schaffung der Sachbereichskommissionen wesentlich zur Stärkung des Parlaments bei. Welches sind für uns die wichtigen Elemente?

Effizienz: Die Themen können gebündelt und effizient in den Kommissionen behandelt werden.

Sachkompetenz der Kommissionen: Die heutigen Ad-hoc-Kommissionen haben in Bezug auf das Wissen immer einen grossen Rückstand gegenüber der Verwaltung und Regierung. Mit Sachbereichskommissionen kann man wirklich auf Augenhöhe mit Regierung und Verwaltung verhandeln. Auch für die Regierung ist es ein Vorteil: Sie bieten die Gewähr, dass auch komplexe Geschäfte kompetent vorberaten werden können. Ein Beispiel aus meiner Sicht: Hätten wir beim Spitalversorgungsgesetz eine Sachbereichskommission eingesetzt, hätte man sicher nicht x Kurven fahren müssen. Vielmehr wäre der Ausgleich bereits in der Sachbereichskommission geschehen.

Eine Sachbereichskommission ist zudem bei vielen Geschäften schneller einsetzbar, gerade wenn wir an die Aussenbeziehungen denken. Sie verfügt über eine Jahresplanung, und die Sachbereichskommission lässt sich auch kurzfristig einbeziehen. Wir haben es bereits vom Kommissionspräsidenten gehört: Kein Kanton, der die Sachbereichskommissionen eingeführt hat, möchte zum alten System zurück. Das sagen sowohl die kleinen Kantone wie Glarus als auch die grossen wie Zürich: Alle Kantone machen unisono gute Erfahrungen damit. Bei politisch umstrittenen Geschäften ist es weiterhin möglich, Ad-hoc-Kommissionen einzusetzen. (Die Präsidentin läutet die Glocke.) Die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist überzeugt, dass mit der Schaffung von ständigen Kommissionen die Arbeitsqualität des Rats erhöht werden kann. Zudem müssen Lösungen im Rat nicht mehr in der gleichen Breite diskutiert werden, wie dies bisher der Fall war, wenn eine Sachbereichskommission, die ja hinsichtlich der Parteien proporzmässig zusammengesetzt ist, Lösungen festlegt. Die Geschäfte könnten also schneller und effizienter behandelt werden. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion lehnt den Antrag der SVP zu Artikel 26 Absatz 2 logischerweise ab.

Mathias Tromp, Bern (BDP). Das Ziel der Totalrevision ist die Stärkung des Parlaments. Artikel 26 ist genau ein Kernelement für die Stärkung des Parlaments. Ich bitte Sie, nicht nur über die vier Sachbereichskommissionen zu diskutieren. Das ganze System, das wir hier diskutieren, ist eine Stärkung des Parlaments. Auch eine FIKO und eine OAK, neu Geschäftsprüfungskommission, werden gestärkt. Zum Beispiel wird sich die FIKO vermehrt den strategischen Fragen widmen. Ich denke dabei an ein Strassenbau- oder an ein ÖV-Programm, wie es jetzt vorliegt, und wo es nicht darum geht, über den Bus nach Bleiken zu diskutieren, sondern darum, wie viele Millionen oder hundert Millionen wir uns als Kanton Bern überhaupt leisten können. Das sind die strategischen Fragen, die an die FIKO gelangen, während die einzelnen Buslinien in der Sachbereichskommission diskutiert werden können. Denken Sie also daran: Die drei Aufsichtskommissionen bleiben nicht nur bestehen, sondern sie werden auch gestärkt. Als vierte Kommission kommt die Staatspolitische Kommission hinzu. Sie wurde ausdrücklich gewünscht, nicht zuletzt wegen den Aussenbeziehungen und den Konkordaten. Die Konkordate werden hier immer wichtiger, umso mehr als sie weitgehend dem demokratischen Prozess entzogen sind und wir am Schluss fast nur noch Ja oder Nein sagen können. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an die Regierung bei Konkordaten zu begleiten. Hätten wir zum Beispiel bei der Abstimmung zur Jurafrage oder beim Hooligangesetz vorher eine Kommission konsultieren können, wäre das Problem kleiner gewesen.

Jetzt zu den eigentlichen Sachbereichskommissionen: Wir wollen und müssen professioneller werden. Und das werden wir nur mit diesen Sachbereichskommissionen. Die Termine, die Abläufe und die Prozesse sind klar und es gibt eine Kontinuität in der Zusammensetzung der Kommission sowie ein hohes Fach- und Erfahrungswissen in den Kommissionen, auch von erwünschten Quereinsteigern – ich komme dann noch darauf zurück. Und als Mitglied der Kommission weiss

(3)

Januarsession 2013 2010.9668 3

man noch, was vor zwei oder drei Jahren passiert ist und damit ist man besser informiert. Damit ist die Vorbereitung der Sachgeschäfte besser, der Einbezug in die Sachfragen ist stärker und vor allem ist das Sekretariat unabhängig. Bei den besonderen Kommissionen wurden das Sekretariat und das Protokoll von einer Direktion geführt. Haben Sie das einmal gelesen? Ich will nicht bösartig sein, aber zum Teil sind sie vielleicht etwas gefärbt von derjenigen Person, die das Protokoll schreiben musste. Sicher wurde nichts Falsches geschrieben, aber in einem Protokoll kann man, auch wenn man alles richtig schreibt, etwas färben oder einen Nebensatz weglassen oder beifügen oder nicht. Ich bin froh, wenn das Sekretariat unabhängig von unseren Parlamentsdiensten ist.

Sicher kosten die Protokolle dann auch etwas mehr, aber dafür werden sie uns dann auch rasch und gut zugestellt.

Herr Messerli hat gestern auf mögliche Mängel des neuen Systems hingewiesen. Das ist richtig. Die Mängel müssen wir aber bei der Zusammensetzung der Kommission aussitzen. Es kann nicht sein, dass in der Bildungskommission nur Lehrer sitzen, oder in der Gesundheits- und Sozialkommission nur Leute aus dem Gesundheits- und Fürsorgewesen. Das kann es nicht sein. Es ist der Job der Fraktionen, die richtigen Leute zu schicken. Ein zweiter Mangel wäre eine «Söihäfeli, Söitecheli»- Politik zwischen der zuständigen Direktion und der Kommission. Mit dem Fachwissen der Kommissionen darf genau das nicht passieren, denn sie muss dann eben entsprechend aktiv sein.

Noch zur Frage, ob es in diesem Rat heute oder später ein Zweiklassensystem gibt. Wir haben schon heute eine Art Zweiklassensystem: Wer in einer Kommission ist, ist immer besser informiert als jemand, der nicht in einer Kommission ist. Und heute gibt es mit den drei starken Aufsichtskommissionen ohnehin eine Art Zweiklassensystem. Herr Messerli hat gestern vorgerechnet, dass es total acht Kommissionen mal 17 Mitglieder geben wird, also 136 Personen.

Hinzu kommen noch die Leute für die Büroarbeit und so weiter. De facto ist fast jedes Mitglied des Grossen Rats in einer Kommission. In diesem Sinn gibt es insgesamt kein Zweiklassensystem mehr, höchstens bezogen auf die einzelne Kommission. Aber insgesamt ist der Rat besser in die Tätigkeiten eingebunden. Es sei denn, jemand wolle nicht mitmachen, aber dann muss er ja nicht Mitglied einer Kommission werden und umgekehrt kann jemand anderes Mitglied von zwei Kommissionen werden; das ist ausdrücklich möglich.

Noch zur Effizienz: Die gute Vorbereitung ist sehr viel Wert und muss zur Effizienz führen. Sie muss auch hier im Rat zu einer Veränderung führen. Es kann dann nicht sein, dass neun Fraktionssprecher und viele Einzelsprecher hier ans Rednerpult kommen, wenn eine Kommission weitgehend einig ist. Vielmehr sollte man dann nur noch die Differenz des Geschäfts hier im Rat debattieren. Das neue System wird sich halt einspielen müssen. Noch eine Bemerkung zur Anzahl der Sitzungen: Bei den Kantonen, die dieses System eingeführt haben, hat sich die Anzahl der Sitzungen insgesamt reduziert. Denn es besteht ja immer eine Kommission, die bereits vorhanden ist, um das Geschäft zu behandeln. Auch in der BDP gab es zu Beginn sehr viele skeptische Stimmen zu diesem System. Aber heute sind wir der Meinung, dass das System gut ist und wir es ausprobieren und neu einführen sollten. Deshalb unterstützt die BDP den Antrag der Kommission und lehnt den Antrag SVP, Messerli ab. Noch zur Stärkung des Parlaments: Auch die Regierung wird mit dem neuen System gestärkt, denn sie wird mehr gefordert. Hier nimmt der Grosse Rat der Regierung nicht Macht weg, sondern hier wird die Regierung mehr gefordert.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Die Kommission spielt im modernen Parlamentsbetrieb eine zentrale Rolle. Sie ist ein wichtiger Teil der parlamentarischen Arbeit. Die Sachgeschäfte werden den einzelnen Kommissionen zugewiesen und die Sachbereichskommissionen erhalten in diesem Parlament eine bedeutende Rolle. Auch der Bund kennt solche Kommissionen. Es gibt aber beim Bund – und übrigens bei uns auch – die Möglichkeit, auch die nicht-ständigen Kommissionen beizubehalten. Aber bei den ständigen Kommissionen kommen die gleichen oder ähnliche Geschäfte immer wieder in die gleichen Sachbereichskommissionen. Dadurch werden die Mitglieder der Kommissionen in ihren Sachbereichen kompetenter, wodurch das ganze Parlament gestärkt wird. Hier sind wir uns wohl alle einig. Die glp-CVP-Fraktion sieht eine kleine Gefahr, indem der Parlamentsbetrieb dann in den ständigen Kommissionen stattfindet, dass also die Parlamentsarbeit in die Kommissionen verlegt wird. Das ist aber an sich nicht schlecht, da man als Parlamentarier im Plenum die Möglichkeit hat, seine Meinung kund zu tun. Die glp-CVP-Fraktion sieht alles in allem nur Vorteile und Vorzüge bei den Sachbereichskommissionen. Der Übergang zum System der ständigen Sachbereichskommissionen entspricht dem Bestreben sowohl auf Bundesebene als auch bei den Kantonen, das Parlament zu professionalisieren. Und das sollte das Anliegen von uns allen sein.

(4)

Januarsession 2013 2010.9668 4

Wir sollten uns stärken, gegenüber der Verwaltung und gegenüber der Regierung. Das ist kein schlechtes Zeichen. Wenn wir stärker werden, sind auch Verwaltung und Regierung mehr gefordert, wie Mathias Tromp das vorhin sagte. In diesem Sinn unterstützen wir die Sachbereichskommissionen und lehnen den Antrag der SVP entschieden ab.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Wie ich gestern bereits im Eintretensvotum gesagt habe, wird die FDP zu zwei Dritteln dem Antrag der SVP folgen. Ich gehöre eigentlich zu denjenigen, die die Sachbereichskommissionen unterstützen, aber auch ich sehe Probleme bei der Einführung. Der Präsident hat richtig gesagt: Sachbereichskommissionen wären generell nicht möglich und wir würden hinter die Möglichkeiten des heutigen Gesetzes zurück, wenn wir dem Antrag der SVP folgen. Die Fraktion hat sich das überlegt und kam zum Schluss: Wir können uns selber lieb sein und ändern dann das Gesetz, wenn wir sie trotzdem einführen wollen. Von daher hat die Fraktion keine Mühe, diesen Punkt bereits im Grossratsgesetz zu streichen und nicht erst in der GO. Es wurde gesagt, das Fachwissen werde aufgrund der Konstanz besser. Das sieht die FDP auch. Aber wenn immer die gleichen Leute in der Kommission sind, besteht das Risiko, dass die Nähe zum Regierungsrat zu gross wird und das Korrektiv der Fraktion zu wenig durchdrückt. Das Funktionieren der heutigen Aufsichtskommissionen zeigt, dass sie grosses Gewicht haben. Also würden auch die Sachbereichskommissionen ein grosses Gewicht bekommen. Für die FDP ist Folgendes zwingend: Wenn es tatsächlich Sachbereichskommissionen gibt, muss eine Stellvertretermöglichkeit aufgebaut werden, denn sonst ist es nicht handhabbar. Insbesondere die Flexibilität, welche die nicht-ständigen Kommissionen, die besonderen Kommissionen, heute gewährleisten, geht verloren. Nämlich die Flexibilität, ob jemand mit Fachwissen in einer Kommission mitarbeiten soll oder eben gerade nicht, sondern eher jemand mit einer aussenstehenden Meinung. Genau diese Flexibilität geht verloren, und diese möchten wir behalten und das Fachwissen wirklich nur bei den Aufsichtskommissionen belassen.

Es ist von Vorteil, wenn man bereits zum Voraus weiss, wann die Sitzungen stattfinden und wann die Sitzungstermine in der Agenda blockiert sind. Umgekehrt besteht das Risiko, dass man, weil man Zeit hat, Geschäfte übernimmt, die man im Grunde normalerweise nicht behandeln würde. Es besteht also die Tendenz, die Sitzungen zu überfüllen. Und das wollen diejenigen, die dem Antrag der SVP zustimmen, klar verhindern. Es wird befürchtet, dass eine Überlastung auf die Kommissionen zukommt und dass gar nicht so viele Grossräte zur Verfügung stehen werden, wie es eigentlich brauchte, um das System zu füllen. Für einzelne kann das zu einer Mehrbelastung führen, die sie kaum für das Grossratsmandat aufwenden können. Aus diesem Grund wird es bei uns ein buntes Abstimmungsbild geben.

Patrick Gsteiger, Eschert (EVP). J’ai l’impression que je vais répéter en français une bonne partie des arguments qui ont déjà été dits. Pour le parti évangélique, la situation actuelle n’est pas idéale avec les commissions ad hoc. Souvent, les députés participent aux différentes commissions en fonction de leurs intérêts et de leurs compétences bien sûr, mais aussi selon la disponibilité de leur agenda, en fonction de la date qui a été fixée par le gouvernement. Pour nous, les commissions spécialisées ont plusieurs avantages: elles permettront de s’engager dans un domaine, d’affiner nos compétences, de nous spécialiser. Ainsi, nous pourrons négocier à égalité avec le gouvernement, mais aussi avec les spécialistes de l’administration. Nous pourrons aussi fixer un calendrier à l’avance, ce qui permettra de nous libérer plus facilement. Avec une meilleure préparation des dossiers, nous faciliterons le déroulement des débats au plénum. Donc nous aurons aussi un gain de temps ici au plénum, une meilleure efficience et peut-être un rehaussement du niveau des débats. Le parti évangélique va donc rejeter la proposition UDC et vous propose d’en faire de même, de saisir cette occasion qui nous est donnée d’instaurer un système différent qui renforce le Grand Conseil, comme le montre l’expérience qu’ont vécue d’autres cantons. La qualité du travail sera finalement améliorée pour le bien des institutions dans leur ensemble et donc pour le bien du canton.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Die Grüne Fraktion unterstützt die Einführung von Sachbereichskommissionen. Sie sind eine wichtige und gewinnbringende Ergänzung unseres Kommissionssystems. Heute laufen ausgesprochen viele Geschäfte über die Finanzkommission.

Sie hat eine sehr grosse Bedeutung und das soll auch weiterhin so bleiben. Aber auch sehr viele Geschäfte, die inhaltlich nicht in erster Linie mit den Finanzen zu tun haben, sondern sehr viel fachspezifisches Know-how erfordern, laufen heute über die Finanzkommission. Ein

(5)

Januarsession 2013 2010.9668 5

Kommissionssystem mit Spezialistinnen und Spezialisten der inhaltlich verschiedenen Politikbereiche, ganz egal ob es sich um gesundheitspolitische, sozialpolitische, bildungspolitische oder andere Fragen handelt, würde viel zur Qualität beitragen. Spezialistinnen und Spezialisten, die sich in diesen Fachbereichen grosses Know-how erwerben und damit auch fundierter auf diese Geschäfte Einfluss nehmen können. Selbstverständlich braucht es auch weiterhin eine finanzpolitische Prüfung der Geschäfte. Aber die Finanzkommission wird sicherstellen, dass auch diese Aufgabe künftig gewährleistet ist. Von daher sind die Sachbereichskommissionen eine wesentliche Aufwertung unserer parlamentarischen Arbeit und steigern bei den inhaltlichen Auseinandersetzungen die Qualität. Von daher beantragen wir Ihnen, der Einführung von Sachbereichskommissionen zuzustimmen und entsprechend den Antrag der SVP abzulehnen.

Fritz Ruchti, Seewil (SVP). Dafür, dass die SVP zu Artikel 26 gegen die Kommission einen Antrag eingereicht hat, bin auch ich mitverantwortlich. Ich bin Vizepräsident der Oberaufsichtskommission.

Ich möchte kurz aufzeigen, was das zur Folge hätte, wenn man diesen Sachbereichskommissionen zustimmen würde: Nehmen wir ein Finanzgeschäft, ein Baugeschäft wie der Wankdorf-Kreisel im Umfang von 100 Mio. Franken: Vor der Beratung im Rat behandelt wird es geplant und ein Kreditvorschlag erstellt, der der Finanzkommission unterbreitet wird. Die Finanzkommission verfügt über einen Ausschuss BVE. Ich spreche jetzt von einem Bauprojekt, aber wir haben auch Ausschüsse für andere Projekte. Der Ausschuss prüft das Geschäft und macht zuhanden der Finanzkommission und des Grossen Rats einen Antrag. Wenn der Kredit vom Grossen Rat beschlossen ist und mit dem Bau begonnen wird, war es in der letzten Zeit üblich, dass die OAK, also der Ausschuss BVE das Geschäft begleitet hat. Über den Wankdorf-Kreisel liessen wir uns alle drei Monate informieren und zwar darüber, wie das Geschäft finanzielle läuft, welche Risiken bestehen und wie die Abwicklung des Geschäfts vor sich geht. So gingen wir bei dem 100- Millionen-Projekt Wankdorf-Kreisel vor, beim 250-Millionen-Projekt von Roll-Areal und bei allen grösseren Bauwerken. So läuft es auch bei den andern Ausschüssen, sei es bei Geschäften der POM, der ERZ oder was auch immer.

Wenn wir jetzt die Sachbereichskommissionen neu bilden, muss fast die Hälfte des Parlamentes in einer solche Sachbereichskommission Einsitz nehmen. Also 17 mal 4 Personen, also 68 Personen müssen sich hier zur Verfügung stellen. Plötzlich sehe ich die Gefahr, dass wir nur noch Spezialisten haben und von Spezialisten Auskunft bekommen, wie das Geschäft laufen soll. Das kann bei gewissen Geschäften ein Vorteil sein, aber es kann auch die Gesamtverantwortung des Parlaments verringern. Aus diesem Grund stellt die SVP den Antrag, auf die Sachbereichskommissionen zu verzichten. Ein zusätzliches Sekretariat braucht wieder Personal und Geld. Zudem sind wir hier kompetent genug, um sich, wenn jemand das will, in diese Geschäfte hineinzudenken, kompetent zu handeln und mit unseren politischen Möglichkeiten das Geschäft zu beeinflussen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, den Antrag SVP zu Artikel 26 zu unterstützen.

Sabina Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP). Ich möchte nur noch Dinge sagen, die bisher noch niemand erwähnt hat. Zu Mathias Tromp: Wir bestreiten nicht, dass die Aufsichtskommissionen wie bisher weitergeführt werden. Es geht bei unserem Antrag lediglich um die Sachbereichskommissionen. Die Einführung der Sachbereichskommissionen sind eindeutig eine Schwächung jedes Grossrats und jeder Grossrätin. Wenn ich das Pech habe und in keine Sachbereichskommission gewählt werde, kann ich einfach hier sitzen und zum Ratsbetrieb nicht mehr viel beitragen. Das ist eine Schwächung der einzelnen Grossräte und zusätzlich ist es eine Schwächung der Fraktionen. Denn bisher konnten die Fraktionen diejenigen Leute in die Spezialkommissionen schicken, von denen sie den Eindruck hatten, sie würden sich am besten eignen. Es ging also überhaupt nicht darum, einfach denjenigen zu schicken, der für eine Sitzung Zeit hat, wie das vorhin gesagt wurde. Wir verfügen bereits über interne Fachkommissionen und diese Leute befassen sich immer mit den gleichen Geschäften, also mit den Geschäften der GEF oder der ERZ oder so. Und diese Leute schicken wir dann in diese Spezialkommissionen. Die Sachbereichskommissionen sollen aber künftig vom Grossen Rat gewählt werden, wenn das Gesetz so angenommen wird. Also kann es vorkommen, dass sehr geeignete Leute, die wir gerne in diesen Sachbereichskommissionen haben möchten, möglicherweise vom Grossen Rat nicht gewählt werden. Ich spreche aus Erfahrung. Ich denke, ich wäre in einer Bildungskommission eine Fachperson. Aber ihr würdet mich ja nicht wählen. Ich bin Mitglied unserer GEF-Kommission und arbeite dort dafür. Aber ihr würdet mich nicht wählen und ich würde einfach noch hier als Marionette sitzen. Es ist nicht richtig, die Ratsmitglieder dadurch zu schwächen. Es wird nicht mehr interessant

(6)

Januarsession 2013 2010.9668 6

sein, Grossratsarbeit zu machen, wenn Sie das so annehmen. Ich bitte Sie, dem Antrag der SVP zuzustimmen.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Ich nehme nur noch kurz zur Frage Stellung, warum wir den Antrag nicht bei Artikel 40 der Geschäftsordnung gestellt haben, sondern bereits jetzt bei Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes. Es geht hier um eine Grundsatzfrage und diese Grundsatzfrage müssen wir jetzt hier entscheiden. Weil es sich um grundsätzliche Überlegungen handelt, sind die Argumente auch in einem Jahr noch gleich und deshalb wollen wir die Frage heute entscheiden, und zwar definitiv im Gesetz. Wenn diese Frage heute entschieden ist und wir unterliegen, ist die Frage für die SVP erledigt und wir arbeiten auf der Basis des heutigen Entscheides weiter. Etwas anderes gibt es für uns in Bezug auf die Sachbereichskommissionen nicht. Die Argumente dafür und dagegen wurden abgewogen und jetzt geht es darum zu entscheiden und dann weiter zu arbeiten.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Ich danke Ihnen für diese grundsätzlich positive Aufnahme des von uns präsentierten Kommissionsvorschlags. Es wurden ein paar Bedenken aufgeführt, die die Kommission bereits ernst genommen hat. Die meisten der heute aufgeführten Bedenken wurden in der Kommission ebenfalls diskutiert. Ich komme noch auf einzelne zurück:

Eva Desarzens hat einen Punkt aufgegriffen, der in der Kommission lange diskutiert wurde, nämlich ob die Nähe zum Regierungsrat nicht zu eine Anpassung führe, so dass man unkritisch wird. Genau diese Frage haben wir den Kantonen gestellt, die an den Hearings teilgenommen haben. Wir führten mit jedem Kanton ein Hearing von der Dauer von fast einem halben Tag durch. Es wurde von allen Kantonen unabhängig gesagt, dass das Gegenteil der Fall sei. Man werde sogar viel kritischer. Man kennt die Geschichte der Geschäfte und weiss, wo schon einmal zum Beispiel bei Geschäften der BVE ein Problem aufgetaucht ist und zu welchem Thema man schon einmal mit dem Regierungsrat oder der Regierungsrätin gesprochen hat. Die Position wird ganz klar gestärkt.

Das ist wichtig. Das permanente Fachwissen führt grundsätzlich zu einer kritischeren Haltung. Denn sonst müsste ja bei den Ausschüssen der Finanzkommission das gleiche Problem bestehen, wenn man immer mit den gleichen Personen zusammen ist. Sie können die Leute ja auch fragen, zum Beispiel Fritz Ruchti, ob er jetzt unkritischer sei hinsichtlich der BVE-Geschäfte. Er wird das sicher verneinen, da er ja das Thema besser und den wunden Punkt genau kennt.

Nochmals zu Fritz Ruchti: Ich glaube nicht, dass das Spezialistentum vollständig überhand nehmen wird. Die Grossratsmitglieder sind ja nach wie vor im Rat aktiv und erhalten einen Überblick. Heute gibt es ja fast überall in den Fraktionen diese Fachgremien. Und das führt noch lange nicht zu einem Spezialistentum. Aber für die Fachleute der Fraktionen ist es schwieriger, im richtigen Moment in die Kommissionen zu gehen, weil der Termin einfach besetzt wird. Ich habe auch keine Bedenken in Zusammenhang mit der Aussage von Fritz Ruchti, wonach die Hälfte der Grossratsmitglieder in Sachbereichskommissionen mitarbeiten muss. Normalerweise arbeitet man sehr gerne in einer Kommission mit, wenn man sich in den Grossen Rat wählen lässt. Ich weiss nicht, ob unsere Fraktion eine Ausnahme ist, aber bei uns gibt es bisweilen sogar Ausmarchungen, wer in den Kommissionen mitarbeiten darf. Die meisten freuen sich darüber, wenn sie in einer Kommission mitarbeiten dürfen.

Zur Kollegin Geissbühler: Auch das stimmt nicht. Die Sachbereichskommissionen werden den einzelnen Grossrat sicher nicht schwächen, sondern ihn in der Tendenz eher stärken. Sie werden ihn stärken, weil er von den Sachbereichskommissionen entsprechende Rückmeldungen erhält, also mehr Fachwissen, das ihm dienen wird. Und noch zum letzten Punkt, also der Gefahr einer Nichtwahl, weil der Grosse Rat dann die Wahlbehörde für die Kommissionen sein wird: Es ist auch heute normalerweise so: Wenn die Kommissionen besetzt werden, geht das über das Büro, sie werden also vorgeschlagen. Das wird auch in Zukunft so sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu einem Gefahrenmoment wird, weil der Grosse Rat gewisse Leute nicht als Mitglieder einer Sachbereichskommission haben möchte. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen innovativen Gedanke für das Berner Parlament, nämlich Sachbereichskommissionen einzuführen, die garantiert zu einer Stärkung führen werden, zuzustimmen und den Antrag der SVP nicht zu überweisen.

Präsidentin. Damit sind wir am Schluss der Beratung des Antrags SVP, Messerli zu Artikel 26 Absatz 2.

Abstimmung

(7)

Januarsession 2013 2010.9668 7

Präsidentin. Sie haben den Antrag SVP zu Artikel 26 Absatz 2 mit 95 gegen 50 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Art. 26 Abs. 3 und 4, Art. 27 und Art. 28 Angenommen

Art. 29

Antrag Députation, (Bühler, Cortébert)

Rückweisung an die Kommission mit der Auflage, den Wortlaut wenn nötig so zu ändern oder zu ergänzen, dass für die interparlamentarischen Kommissionen (IPK) der Westschweiz Delegationen gewährleistet werden können, die mehrheitlich oder vollständig aus französischsprachigen Mitgliedern bestehen, und zwar auch dann, wenn die entsprechende Sachbereichskommission nur ein oder zwei französischsprachige Mitglieder umfasst, dies beispielsweise indem Nichtmitglieder delegiert werden können (IPK Westschweizer Fachhochschule für Gesundheit und Soziale Arbeit/Fachhochschule Westschweiz, IPK Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg und IPK Westschweizer Schulvereinbarung).

Art. 29 Abs. 4 (neu)

Antrag Grüne (Imboden, Bern)

Bei der Zusammensetzung der Kommissionen ist auf eine angemessene Vertretung beider Geschlechter zu achten.

Art. 29 Abs. 5

Antrag SVP (Messerli, Interlaken)

Rückweisung in die Kommission mit dem Antrag, die Stellvertretungsregelung in den ständigen Kommissionen nochmals zu diskutieren.

Antrag FDP (Haas, Bern)

Rückweisung in die Kommission mit dem Auftrag, einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten, mit welchem in den Sachbereichskommissionen eine Stellvertretung ermöglicht wird.

Präsidentin. Wir beraten Artikel 29 als Paket und stimmen dann einzeln über die Anträge ab. Die Kommission möchte gerne wissen, wie das Parlament über die einzelnen Anträge denkt.

Manfred Bühler, Cortébert (SVP). La Députation vous propose de renvoyer l’article dans son ensemble à la commission. Pour quelle raison? Nous avons identifié, aussi suite à l’intervention du Conseil du Jura bernois lors de la procédure de consultation, un problème qui pourrait se poser en particulier avec les commissions interparlementaires. Vous savez qu’il y a des commissions interparlementaires d’une part avec la Suisse romande on parle en particulier de Haute Ecole, la HES-SO ou la HE-Arc par exemple et des commissions interparlementaires alémaniques - où on parle de Hitzkirch par exemple. Pour ce qui est des commissions interparlementaires purement romandes, puisque nous avons accepté maintenant le principe des commissions spécialisées, il pourrait se poser le problème de la représentation francophone dans ces commissions interparlementaires, qui ont, selon les cas, peut-être cinq ou six délégués. Si, dans la commission compétente pour déléguer les députés dans ces commissions interparlementaires il n’y a qu’un ou deux Romands, ce qui correspond à la force numérique des francophones dans ce Conseil, nous pourrions être dans la situation où trois ou quatre Alémaniques devraient être délégués dans ces commissions romandes, ce qui franchement ne fait pas beaucoup de sens, puisqu’il s’agit là en particulier des besoins spéciaux du Jura bernois. Pour cette raison, nous souhaitons clarifier la situation quant à cette possibilité de par exemple déléguer des non-membres dans ces commissions interparlementaires. La commission ne s’est pas penchée expressément sur ce problème lors de ses travaux préparatoires, qui ont été nombreux mais ce problème n’a apparemment pas été discuté expressément. Pour cette raison, nous souhaitons que la commission se penche encore une fois sur ce problème et nous proposons le renvoi.

(8)

Januarsession 2013 2010.9668 8

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Die Grünen möchten Ihnen gerne beliebt machen, unter dem demokratiepolitischen Aspekt bei der Zusammensetzung der Kommissionen auch die Vertretung beider Geschlechter zu berücksichtigen. Der vorliegende Antrag ist sehr dezent formuliert und, ich möchte das bewusst betonen, es handelt sich nicht um eine Quote, sondern es geht darum, eine angemessene Berücksichtigung von Männern und Frauen in den Kommissionen zu beachten. Es geht also darum, uns dessen bewusst zu werden. Der Ratsbetrieb spiegelt wider, wie wir als Parlament gewählt wurden. Der Frauenanteil hier im Grossen Rat beträgt rund ein Viertel, der Anteil der Männer rund drei Viertel. Das Volk hat so gewählt und das muss respektiert werden. Wir möchten, dass sich die Fraktionen bei der Besetzung der Kommissionen dessen bewusst sind und ihre Kommissionssitze im Verhältnis zu den Gewählten besetzen. Das ist nichts Ausserordentliches oder Revolutionäres, wenn man bedenkt, wie die Situation heute aussieht. Es gibt eine Auswertung hinsichtlich der ständigen Organe des Grossen Rats aus dem Jahr 2010. Sie zeigt, dass der Anteil ungefähr eingehalten wird. Damals betrug der Frauenanteil 23 Prozent, also ungefähr einen Viertel.

Bei den nicht-ständigen Kommissionen ist eine Prüfung schwieriger, weil die Mitglieder relativ oft wechseln. Im Moment, wo das Kommissionswesen neu besetzt wird, ist es der richtige Zeitpunkt, sich dieser Frage zu stellen. Für uns ist es auch denkbar, diese Frage in der Kommission zuhanden der zweiten Lesung zu prüfen. Fazit: Für die grüne Fraktion ist es wichtig, dass die demokratische Vertretung auch bei den Geschlechtern ungefähr entsprechend ihrer Vertretung geprüft wird. Es handelt sich nicht um eine Quote, sondern um eine Richtschnur, die sich an uns alle adressiert, damit wir uns darum kümmern, dass alle hier im Parlament angemessen vertreten sind. Deshalb sind wir froh, wenn Sie dieses Anliegen unterstützen oder wenn die Kommission dieses Anliegen im Detail prüft.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Wie kam es zum Rückweisungsantrag der SVP? Als die Fraktion den Antrag Gsteiger, EVP zu Artikel 40 Absatz 1 Geschäftsordnung behandelte, fragten wir uns, ob das tatsächlich dorthin gehört oder ob die Frage, die er aus unserer Sicht zu Recht aufwirft, an einem andern Ort behandelt werden sollte. Wir kamen zum Schluss, dass dies unter Artikel 29 Absatz 5 abgehandelt werden sollte. Und zwar sollte er nicht nur hier behandelt werden, sondern diesen Antrag sollte man in der Kommission nochmals ernsthaft diskutieren. Und zwar sollte man die Stellvertretungsfrage nochmals prüfen. Sie stellt namentlich für die kleineren Fraktionen ein echtes Problem dar und man muss eine Lösung finden, wie sie die Stellvertretung bei der grossen Anzahl Personal, das nötig ist, sicherstellen können.

Adrian Haas, Bern (FDP). Mein Antrag lautet fast gleich wie derjenige von Walter Messerli. Man könnte die beiden Anträge bei der Abstimmung zusammenfassen. Es geht darum, dass die Kommission die Frage der Stellvertretung bei den Sachbereichskommissionen nochmals prüft. Die Stellvertretungsregelung hätte den Vorteil, dass man jemanden schicken kann, wenn jemand nicht teilnehmen kann. Und das wird sicher passieren, auch wenn man die Termine auf ein oder zwei Jahre hinaus festlegt. Das ist sicher ein Vorteil. Sie haben das jetzt auch bei der Kommission für die Parlamentsrevision erlebt. Auch dort hat man Stellvertreter gewählt. Es gibt auch noch andere Kommissionen im Kanton wie zum Beispiel die Volkswirtschaftskommission, eine beratende Kommission des Regierungsrats. Auch hier werden die Stellvertretungen fix gewählt und wenn ein Hauptgewählter nicht teilnehmen kann, kann man einen Stellvertreter schicken. Eine Stellvertretung hat auch noch einen weiteren Vorteil: Die Stellvertreter bekommen die Unterlagen der Kommissionssitzungen ebenfalls. Das hat zur Folge, dass in der Fraktion etwas mehr Leute in die Geschäfte involviert werden können und dass die Diskussion nicht nur von den Hauptvertretern, sondern dass die Diskussion in der Fraktion etwas breiter geführt wird. Das ist ja nur ein Vorteil. Ich bitte Sie, diese Frage auch in die Kommission zurückzugeben.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Es liegen jetzt für die künftigen Kommissionen ziemlich klare Strukturen vor. Jetzt geht es um die Bestellung der Kommissionen und hierfür liegt eine ganze Reihe von Anträgen mit sehr unterschiedlichen Anliegen vor. Einzelne Anliegen wurden in der Kommission behandelt und die Kommission hat dazu eine Haltung entwickelt. Diese muss ich Ihnen aber nicht unbedingt noch kommunizieren. Ich schlage Ihnen vor, alle Anträge zu Artikel 29 in die Kommission zurückzunehmen. Aber ich schlage auch vor, dass wir vorgängig zu den einzelnen Anträgen die Diskussion der Fraktionen laufen lassen, denn das kann

(9)

Januarsession 2013 2010.9668 9

für die Kommission sehr wertvoll sein. Sie haben sich ja Gedanken darüber gemacht, wie das dann aussehen soll. Sonst kommen wir dann in der zweiten Lesung mit einem Vorschlag und Sie sagen dann, dass Sie es lieber nicht so haben möchten. Es wäre besser, wenn wir die Anregungen der Fraktionssprecher aufnehmen und eine entsprechende Lösung erarbeiten.

Giovanna Battagliero, Bern (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstützt die Rückweisung von Artikel 29 betreffend der Zusammensetzung der Kommissionen. Der erste Punkt betrifft die Vertretung unserer frankophonen Kolleginnen und Kollegen, was für uns ein sehr wichtiger Punkt ist, den die Kommission nochmals prüfen sollte. Der Antrag der Grünen, der von Frau Imboden dargelegt wurde, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Es ist selbstverständlich, dass die beiden Geschlechter in den Kommissionen angemessen vertreten sein sollen. Wenn die Kommission diese Frage nochmals prüft, sollte man sich auch überlegen, ob man noch etwas weitergehen könnte als diese Mindestformulierung vorsieht, indem eine gleiche Vertretung von Männern und Frauen in den Kommissionen vorgesehen wird. Auch sollten das Vizepräsidium und das Präsidium der Kommissionen näher untersucht werden. Das entspricht noch nicht der Realität, dessen sind wir uns bewusst, der Rat ist wohl noch nicht bereit für eine gleiche Vertretung von Männern und Frauen. Wenn ich mich hier umsehe, ist der Fall klar: Die Frauen sind her unangemessen schlecht vertreten, das ist eine Realität. Aber 2014 finden ja Wahlen statt und dann werden alle Parteien gefordert sein, ihre Frauen für eine Kandidatur zu motivieren und sie zu fördern, soweit das für sie möglich ist. Noch zur Stellvertretungsregelung: Auch wir finden, dass dieser Punkt nochmals überprüft werden sollte, inwiefern bei unserem Milizsystem eine gute Regelung für die Stellvertretung bei den Sachbereichskommissionen gefunden werden kann. Wir unterstützen also den Rückweisungsantrag in die Kommission.

Anita Luginbühl-Bachmann, Krattigen (BDP). Den Antrag der Députation, Manfred Bühler, konnten wir leider aus Zeitgründen nicht eingehend diskutieren. Der Grundtenor lautet aber ungefähr so: Es handelt sich hier um eine sprachliche Maximalquote und alle Quoten sprengen dann irgendwann einmal das System, indem man zu wenige Leute hat, die diesen Quoten entsprechen sollten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag tendenziell eher ab, aber die Rückweisung in die Kommission können wir natürlich unterstützen.

Zum Antrag Grüne, Imboden. Auch das ist, wie meine Vorrednerin gesagt hat, für unsere Fraktion eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist jedoch etwas schwierig, den Begriff «angemessen»

arithmetisch korrekt umzusetzen. Wir sind hier im Saal 43 Frauen und 117 Männer. Sollten wir Frauen die Kommissionen angemessen oder eben, wie die Vorrednerin verlangte, halbe-halbe bestücken, haben wir Frauen extrem viel mehr zu tun. Dann frage ich mich, wie wir das letztlich unter einen Hut bringen wollen. Deshalb ist es bei den künftigen Kommissionen primär eine Sache der Fraktionen, die geeigneten Leute innerhalb der Fraktionen auszuwählen und Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und dann auch zu portieren, die der Sache entsprechen. Wir lehnen also diesen Antrag ab. Die beiden andern Anträge zu Absatz 5 von Artikel 29, also die Rückweisung in die Kommission, unterstützen wir auf jeden Fall. Es ist richtig, die Regelung der Stellvertretung nochmals zu diskutieren und dann abschliessend darüber zu befinden.

Patrick Gsteiger, Eschert (EVP). Le parti évangélique est d’accord avec le renvoi en commission.

En ce qui concerne la représentation au sein des comités interparlementaires, nous avons aussi trouvé qu’il y avait là un problème et nous vous demandons de soutenir la demande de la Députation, pour que ce problème puisse être rediscuté en commission et réglé à l’avenir. Nous avons fait une proposition d’amendement au niveau du règlement pour la question des suppléances dans les commissions spécialisées. Nous sommes prêts, le cas échéant, à retirer cet amendement si des introductions dans la loi sont faites pour ces remplacements dans les commissions spécialisées et éventuellement aussi dans les commissions permanentes. Nous apportons donc notre soutien à ces deux amendements Messerli et Haas. Concernant la proposition des Verts au sujet de l’équité entre hommes et femmes dans les commissions, nous sommes relativement partagés, même si nous comprenons le sens de cet amendement. Sur le principe d’accord, mais on imagine quelques difficultés dans la mise en œuvre, notamment par le fait que malheureusement les femmes sont encore sous-représentées au sein du parlement.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Wir haben für das Anliegen der Romands volles

(10)

Januarsession 2013 2010.9668 10

Verständnis. Wir sind gerne bereit, es in der Fraktion nochmals zu prüfen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass weiterhin Parlamentarier in interkantonalen Kommissionen oder Delegationen teilnehmen können, dies insbesondere von ihrem Sachbereich her. Das ist geregelt. Wir werden es gerne überprüfen, ob wir es von der Idee her richtig gemacht haben, so dass auch die Romands richtig abgebildet sind und richtig teilnehmen können. Das Anliegen von Natalie Imboden lehnt unsere Fraktion ab. Wie Anita Luginbühl bereits richtig gesagt hat, sind wir rund 40 Frauen. In einigen Fraktionen wie zum Beispiel bei uns, machen wir nicht einmal einen Viertel aus. Es muss die Aufgabe der Fraktionen sein, zusammenzusitzen und zu beschliessen, wer in welche Aufsichtskommission und wer in welche Sachbereichskommission geht. Da wir jetzt mehr ständige Kommissionen haben, kann es sein, dass es sogar rein männliche Kommissionen gibt. Und auch dann ist es nicht die Aufgabe des Büros, hier hineinzufunken, denn das ist ein Entscheid der Fraktion. Sie wird entscheiden, wer in welcher Kommission sein will und wer Zeit hat. Deshalb ist für uns das Anliegen der Grossräte Messerli und Haas richtig, indem überlegt werden soll, wie mit der Stellvertretung vorgegangen werden soll, die im Moment für die Sachbereichskommissionen nicht vorgesehen ist. Beim neuen System mit einer höheren Anzahl Kommissionen muss man eine Öffnung vornehmen und überlegen, wie wir mit der Stellvertretung vorgehen wollen.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Auch für uns als kleine Partei ist es fast überlebenswichtig, Stellvertreter in eine Kommission schicken zu können. Sicher ist es das oberste Ziel der Sachbereichskommissionen, die Kompetenz der einzelnen Mitglieder zu stärken. Aber es kann ja nicht sein, dass dann, wenn eine kleine Fraktion in den Sachbereichskommissionen nicht mitarbeiten kann, der Wissensfluss in die Fraktionen nicht funktioniert. Einen anderen Aspekt hat Adrian Haas schon erwähnt: Wenn zum Beispiel zwei für einen Sitz in einer Kommission verantwortlich sind, ist das Wissen in den Fraktionen breiter abgestützt. Wir sind also sehr glücklich, wenn dieser Punkt nochmals in eine zweite Lesung kommt und die Kommission nochmals à fond prüft, wie man gerade bei den kleinen Parteien diese Anliegen abbilden kann.

Zur paritätischen Vertretung der Männer und Frauen in diesem Rat: Wir wissen es, es ist hier im Rat nicht zum Besten bestellt. Aber es ist nicht in erster Linie unser Verschulden. Wir machen alles, was wir können. Unsere Fraktion ist ein leuchtendes Beispiel dafür: Wir haben in unserer Fraktion mehr Frauen als Männer. Aber wir müssen unsere Bevölkerung, unsere Basis motivieren, als Frauen anzutreten und die Verantwortung zu übernehmen. Es ist nicht zielführend, wenn wir hier versuchen etwas auszugleichen, was in der Basis noch nicht Realität ist. Deshalb möchten wir keine solchen Bestimmungen im Grossratsgesetz. Wir könnten uns überlegen, gleich wie bei den Regionalvertretungen vorzugehen, wo sich ja niemand daran stört, und zu sagen, dass wir 50 Prozent Frauen im Grossen Rat haben wollen. Das wäre ein fundamentaler Fortschritt und das wäre innovativ. Alles andere ist ein Murks. Wir sind also sehr froh, wenn der ganze Artikel 29 nochmals in die Kommission zurückgeht.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Die Grüne Fraktion findet es sinnvoll, den ganzen Artikel 29 nochmals zurück in die Kommission zu geben um ihn nochmals zu diskutieren. Wir haben diverse Argumente dafür gehört. In der Stellvertretungsfrage gibt es Argumente dafür und dagegen.

Die Repräsentanz des Parteienproporzes und auch die Sachkenntnisse der einzelnen Leute sollten gewahrt bleiben und es sollte nicht einfach dem Zufall überlassen werden, ob jemand krank ist oder nicht. Von daher ist eine Stellvertretung sicher sinnvoll; Allerdings keine zufällige, sondern eine gewählte Stellvertretung, damit es also immer die gleiche Person ist. Den Antrag von Kollege Bühler muss ebenfalls nochmals diskutiert werden. Herr Amstutz wird sich dazu noch als Einzelsprecher kurz äussern. Die Geschlechterverteilung ist auch ein Anliegen von uns, das ist völlig klar. Auch wir möchten, dass die Frauen repräsentiert sind. Dass es dann gewisse Schwierigkeiten gibt aufgrund der Menge, die in den Kommissionen Einsitz nehmen können, wenn zu wenig Personen vorhanden ist, ist klar. Deshalb wollen wir keine strikte Quote, sondern eine «angemessene Vertretung».

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Die EDU-Fraktion ist mit der Rückweisung in die Kommission von Artikel 29 einverstanden. Wir haben nichts dagegen, wenn die Vertretung der Romands nochmals geprüft wird. Allerdings sind wir dazu eher skeptisch eingestellt, denn es gibt auch diverse Deutschschweizer, die sehr gut französisch sprechen. Jede fixe Regelung oder jede starre Eingrenzung bietet uns Probleme. Die Geschlechterquote lehnen wir total ab. Wir sind eine reine Männer-Fraktion und wir fünf können persönlich nichts dafür. Wir wurden von unseren Wählerinnen und Wählern halt einfach gewählt. Das ist der Ausdruck unserer Wählerschaft. Würde die

(11)

Januarsession 2013 2010.9668 11

angemessene Vertretung ins Gesetz aufgenommen, könnten wir niemanden oder nur die Hälfte stellen. Ich kann mir also nicht vorstellen, wie das bei unserer Fraktion gehen sollte. Das liegt in der Hand unserer Wählerinnen und Wähler. Die Stellvertretungsregelung dagegen ist für uns sehr wichtig, gerade als kleinste Fraktion. Es ist sehr wichtig, dass wir einen Stellvertreter schicken können. Auch wir stellen uns eine gewählte Vertretung vor und nicht eine x beliebige.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Zum Antrag der Députation, Bühler, zu Artikel 29: Wir haben nichts gegen eine Rückweisung in die Kommission. Mit dem Antrag Grüne, Imboden, Artikel 29 Absatz 4 haben wir Mühe und lehnen ihn ab und zwar mit folgender Begründung: Wir sind hier 160 Mitglieder, rund 120 sind Männer und 40 Frauen. Mitberücksichtigt muss auch das französische Element werden. Und das alles ist ein bisschen viel aufs Mal für eine paritätische Pflicht und lässt sich ohnehin nicht durchsetzen. Und wir sind dagegen, etwas in ein Gesetz einzubauen, das man schlechterdings nicht durchsetzen kann. Nach unserer Auffassung sollen die Fraktionen die Berücksichtigung der Frauen bestimmen. So wie ich das rückblickend beurteile, funktionierte das bisher gar nicht so schlecht. Zu den Stellvertretungsfragen: Bei Artikel 29 muss man zwei Dinge berücksichtigen. Artikel 29 steht unter der Marginale, also unter der Überschrift «Wahl und Bestellung der Kommissionen». Es geht also hier um alle Kommissionen, nicht nur um die Sachbereichskommissionen, wie das die FDP möchte. Ein ganz wichtiger Punkt ist diesbezüglich auch Artikel 45 der GO, ich bitte Sie, den einmal zu lesen. Hier ist etliches niedergeschrieben, das für die Stellvertretungsfrage von Bedeutung ist, nämlich: Ein Ratsmitglied kann höchstens «einer Aufsichtskommission und einer Sachbereichskommission oder höchstens zwei Sachbereichskommissionen angehören». Der ganze Stellvertretungskomplex muss man unter diesem Gesichtspunkt sehen. Deshalb ist die Rückweisung berechtigt, aber die Rückweisung muss unter dem Gesichtspunkt aller Kommissionen erfolgen. Der SVP schwebt vor, dass der Grosse Rat jeweils die Stellvertretungen auch gleich definitiv wählt, zusammen mit den «hauptamtlichen»

Mitgliedern der jeweiligen Kommissionen.

Pierre Amstutz, Corgémont (Grüne). Il est à mon avis très important que les travaux dans les différentes commissions interparlementaires romandes, telles que la HES-SO, la HE-Arc et la commission interparlementaire de contrôle de la convention scolaire, puissent être suivis par de fortes délégations francophones. J’ai l’occasion de pratiquer ces commissions, si on peut dire, et je remarque que le poids de la délégation francophone doit vraiment être garanti. Or, on peut comprendre que pour certains collègues alémaniques, se déplacer à Genève, se déplacer à Lausanne n’est pas une sinécure. On peut comprendre aussi qu’il peut y avoir une certaine réticence, l’interprétation simultanée n’étant pas garantie. Ce que j’ai constaté dans les deux commissions auxquelles je participe, c’est qu’il y a malheureusement une certaine défection de la part de nos collègues alémaniques et il faut trouver une solution: il faut que ces délégations soient beaucoup plus fortes et qu’il y ait davantage de représentants francophones. Je partage donc tout à fait l’avis qu’il faut renvoyer cet article à la commission.

Präsidentin. Die Antragsteller verzichten auf das Wort. Der Kommissionspräsiden hat bereits mitgeteilt, dass er bereit ist, den Artikel 29 in die Kommission zurückzunehmen. Ist die Rückweisung des Artikels 29 in die Kommission bestritten? – Das ist nicht der Fall. Artikel 29 geht zurück in die Kommission. Nachdem darüber diskutiert worden ist, ist es der Kommission nun möglich, die Meinung der einzelnen Fraktionen zu berücksichtigen.

Art. 30 Abs. 1 und 2 Angenommen Art. 30 Abs. 3

Antrag Grüne (Kropf, Bern) Streichen

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Bei Artikel 30 Absatz 3 geht es um die Frage, wie die Kommissionen im Parlament zusammenarbeiten, um das Zusammenspiel der verschiedenen Kommissionen und auch um die Frage, ob es bei der Zusammenarbeit Hierarchieabstufungen gibt. Das Zugrecht der Aufsichtskommissionen macht offensichtlich, dass es eine Hierarchie im Kommissionensystem gibt.

(12)

Januarsession 2013 2010.9668 12

Die Finanz-, die Justiz- und die Oberaufsichtskommission sollen gegenüber den Sachbereichskommissionen in gewisser Hinsicht besser gestellt werden. Das finden wir grundsätzlich problematisch. Wir sind dabei, ein neues Kommissionensystem zu etablieren, bei dem wir auf den inhaltlichen Sachverstand in den verschiedenen Politikbereichen setzen. Die Kommissionsmitglieder und damit auch die Grossratsmitglieder sollen sich spezialisieren und zu Spezialistinnen, Spezialisten in den verschiedenen Bereichen werden. Das Wissen, das so erworben werden kann, sollte dann auch zum Tragen kommen. Wenn wir aber ein Zugrecht schaffen und explizit verankern, dass eine Kommission – ich gehe davon aus, damit ist in erster Linie die Finanzkommission gemeint ist – in einer bestimmten Situation ein Geschäft an sich ziehen kann, schaffen wir eine ziemlich problematische Ungleichbehandlung der verschiedenen Organe und Institutionen des Grossen Rats. Wenn es in erster Linie um ein Zugrecht zugunsten der Finanzkommission geht, ist damit letztlich auch die Frage auf dem Tapet, wonach sich die Politik im Kanton richtet. Wollen wir explizit ein Primat der Finanzpolitik über alle anderen Fragen verankern?

Angesichts der ziemlich dramatischen finanzpolitischen Lage haben finanzpolitische Fragen selbstverständlich ein grosses Gewicht. Aber wir fänden es falsch, explizit ein Primat der Finanzpolitik gegenüber anderen inhaltlichen Politikfeldern, seien es volkswirtschaftliche, touristische oder sozialpolitische Fragen, zu verankern. Selbstverständlich soll sichergestellt sein, dass die Finanzkommission ihre Haltung einbringen kann. Ihr aber ein Zugrecht gegenüber anderen Kommissionen einzuräumen, finden wir falsch. Deshalb beantragen wir, Absatz 3 zu streichen. Es gäbe sehr wohl auch noch Kompromissvarianten. Man könnte das Zugrecht nur für Ausnahmefälle vorsehen. In welche Richtung es gehen soll, wird jetzt die Diskussion zeigen.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Es geht hier nicht um eine Hierarchie, sondern darum, dass die Kommissionen unterschiedliche Aufgaben haben. Die Aufsichtskommissionen haben eine etwas andere Aufgabe als Sachbereichskommissionen. Das geht auch aus den weiteren Artikeln hervor. So gibt es beispielsweise bei den Einsichtsrechten eine Differenz zwischen den Aufsichtskommissionen und den Sachbereichskommissionen. Das ist von der Kommission so gewollt. Wenn eine Aufsichtskommission zur Überzeugung gelangt, ein Kreditgeschäft – gewisse Kreditgeschäfte werden neu bei den Sachbereichskommissionen sein – sollte oder müsste aus der Gesamtsicht heraus anders angeschaut werden, hat sie die Möglichkeit, dieses Geschäft an sich zu ziehen. Damit soll über die ganze Tätigkeit der Kommissionen eine gewisse Einheitlichkeit gewährleistet sein. Wer einer solchen Kommission angehört, den mag es vielleicht im Einzelfall nicht unbedingt freuen. Wir sind aber überzeugt, dass es für den Kanton sehr wichtig ist, es so zu machen. Wir haben den Antrag der Grünen in der Kommission eingehend diskutiert und ihn mit 16 gegen 1 Stimme abgelehnt.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Kompetenzen klar zu regeln, insbesondere an den Schnittstellen zwischen den Sachbereichskommissionen und den Aufsichtskommissionen. Das Zugrecht ist ausschliesslich den Aufsichtskommissionen vorbehalten.

Aber, Blaise Kropf, die Finanzkommission ist nicht die einzige Aufsichtskommission, auch wenn sie die wichtigste ist; wir haben auch eine Oberaufsichtskommission und eine Justizkommission. Für diese gilt das Zugrecht natürlich auch. Fritz Ruchti hat das Beispiel Wankdorf-Kreisel gebracht, bei dem die Oberaufsichtskommission eine begleitende Kontrolle gemacht hat. In Zukunft kann die Oberaufsichtskommission in solchen Fällen von ihrem Zugrecht Gebrauch machen und sagen, in diesem Bereich der Kontrolle machen wir es. Dann ist es klar, und es gibt kein Hin und Her. Diese Klärung ist aus meiner Sicht ganz wichtig. In diesem Sinn beantragt unsere Fraktion, den Antrag abzulehnen.

Fritz Freiburghaus, Rosshäusern (SVP). Der Rat hat jetzt die Schaffung von Sachbereichskommissionen beschlossen. Wir von der SVP haben keine Freude daran, aber wir akzeptieren diesen Entscheid selbstverständlich. Nun besteht natürlich schon die Gefahr, dass die Sachbereichskommissionen eine Tunnelblick haben und nur ihren Bereich anschauen. Das ist relativ gefährlich, weil so die ganzheitliche Sichtweise verloren geht. Aus diesem Grund ist das Zugrecht der Aufsichtskommissionen wichtig. Wenn sie bei einem Geschäft das Gefühl haben, die ganzheitliche Sicht werde vernachlässigt oder es gehe nicht in die richtige Richtung, können sie es an sich ziehen oder wenigstens mitreden. Es ist also nicht so, dass die Sachbereichskommission gar nichts mehr zu sagen hätte. Das Zugrecht ist für uns das Minimum dessen, was wir im Zusammenhang mit der Bildung der Sachbereichskommissionen ins Gesetz nehmen müssen. Ich

(13)

Januarsession 2013 2010.9668 13

bitte Sie, den Antrag der Grünen abzulehnen.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Die FDP will eine Hierarchisierung der Kommissionen. Sie will, dass die Aufsichtskommissionen eine Vorrangstellung haben. Es geht hier um die neuen Sachbereichskommissionen und die Sonderbehandlung durch nicht ständige Kommissionen. Wir möchten, dass die Mitberichte zu Kreditgeschäften in den Kommissionen eingesehen werden können. Die Finanzkommission, und um sie geht es ja, das hat Blaise Kropf richtig gesagt, soll ein Zugrecht haben, damit sie die Gesamtstaatlichkeit der Finanzen gewährleisten kann. Beim Projekt PPP Burgdorf beispielsweise hätte die FIKO die finanzielle Seite bei sich behalten können, während die Sachbereichskommissionen über das Mitberichtsverfahren vom Inhalt her, vom Sachgebiet her hätten Einfluss nehmen und ihre Meinung der FIKO hätten kundtun können. Bei kleineren Geschäften kann es auch umgekehrt sein, indem die FIKO, weil der Kredit über den Voranschlag bereits genehmigt ist, über das Mitberichtsverfahren den Sachbereichskommissionen ihre Meinung kundtut. Aber wir sind klar der Meinung: Die FIKO hat eine Sonderstellung bereits im Vorprozess.

Dadurch muss sie die Möglichkeit haben, auf die Geschäfte Einfluss zu nehmen. Die OAK, später die GPK, hat im Nachgang eine Sonderstellung, und auch diese soll sie behalten können. Wir finden das richtig und lehnen deshalb den Antrag Kropf ab.

Patrick Gsteiger, Eschert (EVP). Le parti évangélique a longuement débattu cette proposition et nous soutenons majoritairement la proposition Kropf et vous proposons également de biffer cet alinéa. En effet, l’argent, c’est le nerf de la guerre, mais il ne doit pas dicter la direction politique des affaires. C’est pourquoi nous sommes d’accord que la Commission des finances puisse émettre un avis – c’est prévu à l’alinéa 4 – mais le droit d’évocation, donc le droit de reprendre à elle une affaire, on le trouve trop important. Nous soutenons donc le fait de biffer cet alinéa.

Mathias Tromp, Bern (BDP). Die BDP-Fraktion lehnt den Antrag Kropf ab. Ich habe dies vorhin bereits ausdrücklich beim Kommissionensystem gesagt. Die FIKO muss ein Geschäft mit grossen finanziellen Auswirkungen besonders anschauen können. Ich habe Ihnen vorhin Beispiele genannt.

Beim ÖV-Beschluss geht es nicht um die Buslinien, sondern um die Frage, ob sich der Kanton Bern diese Rieseninvestitionen überhaupt leisten kann. Dasselbe gilt beim Strassenbauprogramm.

Deshalb muss die FIKO oder die OAK ein Geschäft in ausserordentlichen Fällen – es kann nicht die Regel sein, Blaise Kropf – an sich ziehen können.

Adrian Kneubühler, Nidau (FDP). Die Schnittstellenproblematik ist durch die Schaffung von Sachbereichskommissionen entstanden. Ich möchte unterstreichen, was jetzt Mathias Tromp gesagt hat: es sollte ein Ausnahmeartikel sein, der nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden darf, indem eine Kommission, die rot-grün zusammengesetzt ist, der armen bürgerlichen Kommission die Geschäfte wegnimmt – es könnte auch umgekehrt passieren. So sollte es nicht sein. Zudem sollte die FIKO nicht bei jedem Projekt den finanzpolitischen Zusammenhang darlegen müssen; dies sollte beim Finanzplan und beim Budget erfolgen. Anders gesagt: es sollte nicht bei jedem Investitionskredit, egal von welcher Kommission er behandelt wird, immer wieder der finanzpolitische Krieg ausbrechen. Den sollte man nur einmal führen; nachher sollte man nur noch schauen, ob das Projekt gut vorbereitet ist.

Präsidentin. Der Antragsteller und der Kommissionspräsident verzichten auf das Wort. Wir stimmen ab.

Abstimmung

Präsidentin. Der Rat hat den Antrag Grüne (Kropf) mit 107 gegen 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Art. 30 Abs. 46, Art. 31–35 Angenommen

Präsidentin. Bei den Artikel 36 bis 39 geht es um die Einsichtsrechte. Wir behandeln dieses Paket gemeinsam. Es kommen also zuerst alle Antragsteller und anschliessend die Fraktionen zu Wort, damit die Kommission weiss, wie das Parlament über die einzelnen Artikel denkt.

(14)

Januarsession 2013 2010.9668 14

Art. 36

Antrag SP-JUSO-PSA (Bhend) Rückweisung in die Kommission Art. 36 Abs. 2 (neu)

Antrag Regierungsrat / Iannino Gerber, Hinterkappelen, (Grüne)

Vom Einsichtsrecht ausgenommen sind jedenfalls Akten, welche der regierungsinternen Meinungsbildung dienen, insbesondere Mitberichte.

(Abs. 2 wird zu Absatz 3) Art. 36 Abs. 4 (neu):

Antrag Regierungsrat / Iannino Gerber, Hinterkappelen, (Grüne)

Über bestrittene Informationsansprüche entscheidet die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident.

Art. 37

Antrag SP-JUSO-PSA (Bhend) Rückweisung in die Kommission Art. 37 Abs. 2 (neu)

Antrag Regierungsrat / Iannino Gerber, Hinterkappelen, (Grüne)

Sie (Die Aufsichtskommissionen) entscheiden endgültig über die Ausübung ihrer Informationsrechte. Über bestrittene Informationsansprüche entscheidet die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident.

Art. 39

Antrag SP-JUSO-PSA (Bhend) Rückweisung in die Kommission

Art. 39 Abs. 1

Antrag Regierungsrat / Iannino Gerber, Hinterkappelen, (Grüne)

Die mit Finanzfragen befassten Kommissionen erhalten laufend die Beschlüsse des Regierungsrates zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Verpflichtungs- und Zusatzkrediten einschliesslich der Vorträge und Mitberichte dazu.

Patric Bhend, Thun (SP). Ich rede zu allen drei Rückweisungsanträgen, da es überall um das gleiche Thema, nämlich die Mitberichte geht. Wie im Vortrag insbesondere zu Artikel 36 erwähnt, können die Kommissionen, vor allem die Aufsichtskommissionen – heute gibt es ja nur sie – unter bestimmten Umständen bereits heute die Mitberichte einsehen. Nach Ansicht der SP-JUSO-PSA- Fraktion kann man gar nicht so sehr beeinflussen, wie viele Akten man sehen darf. Man kann sie als Mitberichte definieren oder auch nicht. Entscheidend ist: Das Kollegialitätsprinzip ist auf Verfassungsebene verankert. Die Regierung hat ein Interesse daran, als Kollegium zu funktionieren. Wenn die Regierung nicht will, dass wir ihren Meinungsbildungsprozess mitbekommen, wird sie einfach keine Mitberichte mehr schreiben oder die Mitberichte anders bezeichnen bzw. eine andere Form wählen. Die Frage ist demnach, ob es in unserem Interesse sei, wenn die Regierung zu Umgehungsmassnahmen greift, weniger effizient arbeitet und sich weniger gut auf ein Geschäft vorbereitet. Man kann es also regeln, wie man will, man wird nie einen rechtlichen Anspruch durchsetzen können, um zu den Informationen zu kommen.

Wie man im Vortrag zu Artikel 36 lesen kann, genügt der Status quo. Es ist die Regelung, die für alle Kommissionen vorgesehen werden sollte. In Artikel 36 steht, man könne unter bestimmten

(15)

Januarsession 2013 2010.9668 15

Umständen Mitberichte einsehen – das gilt auch für die Sachbereichskommissionen –, man bezieht sich dann aber auf den Regierungsratsbeschluss, auf eine so genannte Richtlinie, die festlegt, unter welchen Umständen die Regierung den Parlamentarierinnen und Parlamentariern die Mitberichte aushändigt. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz.

Artikel 37, der das Recht für die Aufsichtskommissionen festlegt, Mitberichte zu verlangen, könnte unter Umständen ein Papiertiger werden, indem er ganz einfach umgangen wird. Deshalb sollte die Kommission das noch einmal anschauen und sich dabei im Hinblick auf das Kollegialitätsprinzip auch die Frage der Verfassungsmässigkeit stellen. Die Bestimmung öffnet den Bogen sehr weit, auch angesichts der Zahl der Mitglieder in den Sachbereichskommissionen, und birgt die Gefahr, dass die Berichte in Umlauf gesetzt werden. Das kann in niemandes Interesse sein. Der Kanton würde sicher nicht gestärkt, wenn die Regierung dadurch geschwächt würde, dass offen gelegt wird, wer welche Meinung im Regierungsrat vertritt. Man muss zudem auch den Wert der Mitberichte berücksichtigen. In der Finanzkommission sehen wir ab und zu solche Mitberichte. Meist handelt es sich um erste Stellungnahmen zu einem Geschäft, aber, und das wurde uns von der Regierung jeweils bestätigt, das heisst noch lange nicht, dass ein Regierungsmitglied, auch wenn es eine negative Stellungnahme abgibt, dann auch Nein zu einem Geschäft sagt, wenn es zur Abstimmung kommt. Es kann im Lauf der Diskussion zu einem Meinungswandel kommen, wodurch es andere Mehrheiten gibt. Das sollte noch einmal genauer angeschaut und zusammen mit der Regierung eine einvernehmliche Regelung gesucht werden. Deshalb beantragen wir Rückweisung in die Kommission. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.

Vizepräsident Bernhard Antener, Langnau i. E. (SP) übernimmt den Vorsitz.

Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor. Ich rede zu den Artikeln 36 bis 39. Zuerst möchte ich ein paar Worte zu unserem Regierungssystem sagen und es kurz darstellen. Wir haben in der Schweiz und damit auch im Kanton Bern ein Regierungssystem, das es eigentlich sonst nirgends gibt – wir sehen das schon gar nicht mehr, weil wir so nah daran sind. Das Aussergewöhnliche daran ist, dass mehrere Parteien in der Regierung vertreten sind, die Regierungsmitglieder unterschiedliche politische Auffassungen haben, die bei der Diskussion der Geschäfte zum Ausdruck kommen. Am Schluss der Diskussion kommen die Regierungsmitglieder meist ohne Abstimmung, manchmal mit Abstimmung, zu einer gemeinsamen Haltung, welche nach aussen mit einer Stimme vertreten wird. Leute aus dem Ausland, denen ich dieses Regierungssystem erkläre, schütteln jeweils ungläubig den Kopf und sagen, das könne doch nicht funktionieren; die parlamentarische Mehrheit werde doch automatisch in der Regierung abgebildet, sodass ein Spiel zwischen Regierung und Opposition stattfinde. Ich glaube sagen zu dürfen, dass unser Regierungssystem einer der Erfolgsfaktoren unseres Landes ist. Wir haben nicht einfach Regierung und Opposition, eine Konstellation also, bei der die Regierung während vier Jahren sagt, wo es langgeht, und die Opposition alles falsch findet und wenn nach vier Jahren das politische Mehrheitsverhältnis ändert, alles wieder rückgängig gemacht wird und alles wieder von vorne beginnt. Die Geschichte zeigt, dass die Schweiz mit ihrem aussergewöhnlichen Regierungssystem gute Erfahrungen gemacht hat.

Letzte Woche hat auch Bundespräsident Maurer an einer Tagung der SVP Kanton Zürich dieses Regierungssystem gelobt und insbesondere hervorgehoben, wie wichtig eine gewisse Vertraulichkeit innerhalb der Regierung sei. Das Regierungssystem kann nicht funktionieren, wenn diese Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist. Das Regierungssystem funktioniert nicht mehr, sobald Regierungsmitglieder damit rechnen müssen, dass in der Öffentlichkeit über ihre Positionen, die sie im Laufe des politischen Prozesses zu einem Geschäft hatten, diskutiert wird; wenn sie damit rechnen müssen, dass sie von der eigenen Partei, von Verbänden oder von anderen Parteien wegen ihrer persönlichen Meinung, die sie im Regierungsrat geäussert haben, sei dies schriftlich oder mündlich, unter Druck kommen. Wir tun deshalb gut daran, Gesetzestexte zu vermeiden, die das erfolgreiche Regierungssystem im Kanton Bern gefährden.

Zwei, drei Worte zur Funktion der Mitberichte. Die Mitberichte im Kanton Bern sind eine Kombination zwischen Ämterkonsultation auf der einen Seite, bei der es um technische Belange eines Geschäfts geht, und der Vorbereitung der Regierungsmeinungsbildung auf der anderen Seite.

Wenn ich einen Mitbericht für eine Regierungskollegin oder einen Regierungskollegen schreibe, unterziehe ich das Geschäft erstens einer Qualitätssicherung; ich schaue, ob es irgendwelche Fehler gibt, die in einer frühen Phase korrigiert werden können; zweitens prüfe ich speziell, welche volkswirtschaftliche Bedeutung das Geschäft hat, und drittens, und das ist der wesentliche Punkt,

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

D er Mehrzahl aller ech- ten Nahrungsmittelal- lergien bei Jugendli- chen und Erwachsenen liegt eine respiratorische Allergie zu- grunde: Die spezifischen, beispiels- weise gegen

Nach den Erfahrun(en mit dem Amt in Meppen, war ich schon im Vorwe(e auf (roße Probleme (efasst, aber es war dann (anz einfach: Nach intensivem Nachforschen stellte sich heraus,

weites Forschungsprojekt zeigte, dass Ausschrei- bungs- und Quotenmodelle wie sie in Großbri- tannien und den Niederlanden verbreitet waren, weder zu einem nennenswerten Ausbau der

Die Reaktionen zahlreicher Mitglieder in den letzten Tagen und Wochen haben gezeigt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen sehr wohl den Ernst der Lage begrif- fen haben, sehr

Das Irak-Abenteuer wirft eine Frage auf, welche die zahlreichen Anhänger des „Multikulturalismus“ auf der ganzen Welt verstören wird – jener Idee, dass alle Kulturen

Mehr als ein halbes Jahr nach Ausbruch der Krise sind der Interbankenmarkt und viele Verbriefungsmärkte für strukturierte Finan- zierungen noch immer nicht wieder voll

Eine Verkrampfung der Atemmuskulatur (Bronchospasmen) kann verstärkt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass im Urin, Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Krämpfe,

gegen bahnt sich die Erkältung über zwei bis drei Tage an, wobei sich die Symptome nach und nach verstärken bevor sie nach etwa einer Woche wieder nachlassen. Die Erkältung sowie