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Was hat der Stiftungsrat mit den für die Planung zur Verfügung gestellten Fr

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I 270/2009 POM 9. Dezember 2009 POM C Interpellation

2116 Baumgartner, Ostermundigen (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.08.2009

Gotthelf - Zentrum; wie weiter?

In der November Session 2005 genehmigte der Grosse Rat mit entsprechenden Auflagen die Finanzierung des Gotthelf Zentrums. Auf Grund von Medienmitteilungen stellt man mittlerweilen fest, dass der beabsichtigte Zeitplan nicht eingehalten werden kann und dem überdimensionierten Gotthelf Zentrum der Rückhalt der Region fehlt. Das durch den Stiftungsrat in Auftrag gegebene Detailkonzept stiess bei den Gemeinden des Vereins Region Emmental auf Kritik und Widerstand.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Entspricht das vorliegende Detailkonzept den Anforderungen und was passiert damit?

2. Welches sind die Gründe der zeitlichen Verzögerung?

3. Was hat der Stiftungsrat mit den für die Planung zur Verfügung gestellten Fr. 200‘000 unternommen?

4. Nach welchen Kriterien und in welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Stiftungsrat und der lokalen Arbeitsgruppe?

5. Wie stark nimmt die Regierung oder Verwaltung auf Grund der neuen Ausgangslage Einfluss auf das weitere Vorgehen?

Antwort des Regierungsrates

Die Startbedingungen für die Planung des Gotthelf Zentrums in Lützelflüh waren von Anfang an schwierig. Der Grosse Rat machte die Auflage, dass das Zentrum finanziell selbsttragend sein müsse. Der Kanton wollte und konnte – aufgrund der Bestimmungen zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Lotteriefonds – nur die Anfangsinvestitionen des Zentrums mitfinanzieren, nicht aber dessen Betrieb. Erfahrungsgemäss sind hohe Hürden zu bewältigen, bis ein Kulturbetrieb – noch dazu auf dem Lande – finanziell selbsttragend wird.

Ende 2008 legte der Stiftungsrat der Polizei- und Militärdirektion ein erstes Detailkonzept mit Businessplan vor. Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung verlangte die Polizei- und Militärdirektion den Nachweis einer gesicherten Finanzierung der Betriebskosten. Dieser Auflage konnten die Projektverantwortlichen bisher noch nicht vollständig nachkommen.

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Der Stiftungsrat erteilte daraufhin einer lokal verankerten Arbeitsgruppe den Auftrag, das Detailkonzept und den Businessplan im Sinne einer teilweisen finanziellen Redimensionierung zu überarbeiten. Angestrebt wird eine bescheidenere und kostengünstigere Lösung, welche sich vorerst auf das Zentrum mit dem Pfarrhaus konzentriert, jedoch nach einer erfolgreich verlaufenen Anfangsphase auch schrittweise ausgebaut werden kann.

Zu Frage 1:

Das erste Detailkonzept konnte den Anforderungen in finanzieller Hinsicht nicht vollständig genügen. Bis Ende 2009 soll ein überarbeitetes, redimensioniertes Konzept vorliegen, welches der Stiftungsrat voraussichtlich im Januar 2010 verabschieden und anschliessend der Polizei- und Militärdirektion einreichen wird.

Zu Frage 2:

Die Projektverantwortlichen hatten ursprünglich gemeinsam mit der Polizei- und Militärdirektion vereinbart, das Detailkonzept für das Gotthelf Zentrum in der Septembersession 2009 dem Grossen Rat zu unterbreiten. Es handelte sich dabei um einen provisorisch ins Auge gefassten Zieltermin, welcher aufgrund der notwendigen Überarbeitung nicht eingehalten werden konnte.

Zu Frage 3:

Wie im Beschluss des Grossen Rates vom 17. November 2005 vorgesehen, wurden die CHF 200’000 für die Erarbeitung von Detailkonzept und Businessplan eingesetzt.

Zu Frage 4:

Der Stiftungsrat ist der Auftraggeber der lokalen Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ein redimensioniertes Betriebskonzept zu erarbeiten, das sich auf das Gotthelf Zentrum im engeren Sinne konzentriert und von der Durchführung von Freilichttheatern vorerst absieht. Zudem soll sie mit geeigneten Massnahmen und Aktionen für eine bessere Akzeptanz des Zentrums in Lützelflüh und im gesamten Emmental sorgen. Durch die erhöhte Akzeptanz sollte es möglich werden, zusätzliche öffentliche und private Geldgeber zu finden, die sich an der Finanzierung der Betriebskosten beteiligen.

Ein Mitglied des Stiftungsrates ist in der Arbeitsgruppe vertreten. Der Präsident des Stiftungsrates steht in regelmässigem Kontakt mit der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe informiert den Stiftungsrat regelmässig über den Stand der Arbeiten. Der Stiftungsrat wird schliesslich das überarbeitete Konzept, welches auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe basiert, verabschieden.

Zu Frage 5:

Die Polizei- und Militärdirektion wird durch den Stiftungsrat und die Arbeitsgruppe regelmässig informiert. Inhaltlich nimmt sie keinen Einfluss auf die Arbeiten.

An den Grossen Rat

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