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Angesichts der Investitionen der Betreiber wäre es nur folgerichtig, wenn die mobilitätsbehinderten Menschen im Bahnhof Bern jederzeit aus- und einsteigen können

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M 107/2008 BVE 15. Oktober 2008 BVE C Motion

1684 Ryser, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 22 Eingereicht am: 07.04.2008

Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl, welche die S-Bahn benützen, im Bahnhof Bern

Die Regierung wird beauftragt, Massnahmen zu veranlassen, dass der Ein- und Ausstieg bei der S-Bahn auch im Bahnhof Bern für Personen im Rollstuhl während der ganzen Betriebszeit von 6 bis 24 h spontan, d.h. unter Berücksichtigung einer Anmeldezeit von 30 Minuten, möglich ist.

Begründung

Die Betreiber der S-Bahn im Kantons Bern bemühen sich, möglichst rollstulgängige Fahrzeuge anzuschaffen. So werden die Niederflurfahrzeuge NINA, JUMBO bis zum Fahrplanwechsel 2011 bei den Türen für den Rollstuhlzugang mit nachgerüstet resp.

ausgerüstet. Zudem ermöglichen Schiebetritten bei Perronhöhe 55 cm (P55) die selbständige Ein- und Ausfahrt durch Personen im Rollstuhl, Die RE Lötschbergkompositionen wurden bereits bei ihrer Inbetriebnahme mit solchen Schiebetritten ausgerüstet sein.

Rund die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen im Netz der S-Bahn Bern verfügen bereits heute über P55, womit an diesen Schnittstellen die selbständige spontane Ein- und Ausfahrt für Personen im Rollstuhl gewährleistet ist. Bei der S-Bahn Bern kommt dem Bahnhof eine besondere Bedeutung zu, weil er für viele Menschen mit einer Behinderung Ziel- oder Ausgangspunkt ist.

Angesichts der Investitionen der Betreiber wäre es nur folgerichtig, wenn die mobilitätsbehinderten Menschen im Bahnhof Bern jederzeit aus- und einsteigen können.

Leider ist ein selbständiges Aus- und Einsteigen im Bahnhof Bern für Rollstuhfahrende und andere Gehbehinderte nicht möglich, weil die Perrons nicht entsprechend erhöht sind und weil sich der Bahnhof Bern sich in einer Kurve befindet. Für den begleiteten Fernverkehr besteht die Möglichkeit der Hilfeleistung durch Bahnpersonal. Hingegen ist eine solche bei der (unbegleiteten) S-Bahn nicht im gleichen Masse gewährleistet.

Die Forderung nach der spontanen Benützbarkeit stützt sich auch auf Artikel 13 Bst. b VböV (Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs), wonach Linien mit unbegleiteten Zügen zum Grobnetz gehören, deren Realisierung bezüglich der Zugänglichkeit für mobilitätsbehinderte Menschen bis 2013 bzw. 2023 von Bundesrechts wegen vorgesehen ist (Art. 22 Abs. 1 BehiG [Behindertengleichstellungsgesetz}). Abweichungen von diesen Anforderungen sind allerdings aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen zulässig, wenn ein Angebot

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besteht, das einen zumutbaren Umweg bedingt, oder wenn schwierige räumliche Verhältnisse eine behindertengerechte Anpassung eines Haltepunktes nicht erlauben. So wäre es möglich, dass das Bahnpersonal wie beim Fernverkehr entsprechende Hilfeleistung erbringt. Jedenfalls soll gewährleistet sein, dass ein Mensch mit einer Behinderung jederzeit ohne längeres Voranmelden im Bahnhof Bern in die S-Bahn aus- oder einsteigen kann.

Antwort des Regierungsrates

Im Bahnhof Bern ist – trotz der Niederflurzüge der S-Bahn Bern – ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg nicht möglich. Die Perrons sind zu tief und die Perronhöhe kann nicht auf das erforderliche Mass angehoben werden, weil sich die Gleisanlage in einer Kurve befindet.

Deshalb bieten die SBB bereits heute am Bahnhof Bern eine professionelle Ein- und Ausstiegshilfe an. Für Reisende im Rollstuhl werden je nach Wagenmaterial Mobillifte oder mobile Rampen eingesetzt. Dieses Angebot wird bei Fernverkehrszügen während der ganzen Betriebszeit und bei Regionalverkehrszügen von 06.00 bis 22.00 Uhr angeboten.

Für die Inanspruchnahme ist eine telefonische Anmeldung mindestens eine Stunde im Voraus erforderlich.

Der Regierungsrat unterstützt die vom Motionär angeregte Vereinheitlichung der zeitlichen Verfügbarkeit des Angebotes für Reisende im Rollstuhl im Bahnhof Bern. Für die Linien der S-Bahn bedeutet dies, dass die Ein- und Ausstiegshilfe im Bahnhof Bern künftig ebenfalls bis 24.00 Uhr statt bis 22.00 Uhr angeboten werden soll. Die Kosten dafür sind, gemäss Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs, durch den Infrastrukturbetreiber zu tragen.

Der Regierungsrat unterstützt auch die Forderung des Motionärs, die Anmeldezeit auf 30 Minuten zu verkürzen. Was die Benützung der S-Bahn im Bahnhof Bern betrifft, wird die schweizweit einheitliche Voranmeldezeit von mindestens einer Stunde für Fern-, Regional- und S-Bahn-Züge bereits unterschritten. Für eine umfassende Verkürzung der Anmeldezeit wird jedoch mehr Personal benötigt, was zu entsprechenden Zusatzkosten führen wird.

Da die Umsetzung der geforderten Massnahmen den SBB obliegt und die finanziellen Auswirkungen noch offen sind, kann keine Garantie für deren Umsetzung übernommen werden. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, sich für die rasche Realisierung von Massnahmen zur Verbesserung des Ein- und Ausstiegs für Reisende im Rollstuhl im Bahnhof Bern einzusetzen und befürwortet in dem Sinne die Annahme als Postulat.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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