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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt 6 „Ärztliche Ausbildung“" (02.06.1977)

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(1)

Die Information:

Bericht und Meinung

Ärztliche Ausbildung

machen, dann solle man nicht über- sehen, daß die Ausstattung mit Hilfs- kräften an den Universitätskliniken eine ganz andere Größenordnung hat als an anderen Anstalten. Was man auch im Auge behalten müsse, sei die Tatsache, daß man um quasi Überflüssiges diskutiere: So viele Ärzte, wie jetzt ausgebildet werden, könnten wir in der Bundesrepublik gar nicht gebrauchen, und viele von ihnen würden auswandern müssen.

Woran ein Sprecher die Frage knüpfte, ob solche in Deutschland ausgebildeten Ärzte, die zum Aus- wandern gezwungen sind, dort überhaupt gegenüber den etwa in angelsächsischen Ländern ausge- bildeten Kollegen eine Chance haben.

Schriftliche Prüfung, Multiple choice, Lernzielkataloge .. .

Zu den heutigen schriftlichen Prü- fungen gab es mehrere Male Äuße- rungen der Unzufriedenheit über das Multiple-choice-Verfahren. Ein Professor bezeichnete es als das

„mieseste" Prüfungssystem und be- kannte freimütig, er würde sicher durch eine solche Prüfung „gren- zenlos" durchfallen, während er doch Hoffnung haben würde, in ei- nem kollegialen Prüfungsgespräch möglicherweise bestehen zu kön- nen. Aus den Erfahrungen einer Stu- dienreise wurde berichtet, in den USA werde bei Prüfungen keines- wegs ausschließlich das Multiple- choice-Verfahren angewendet. Man habe bei uns wieder einmal eine aus dem Ausland übernommene Neuig- keit überperfektioniert und übertrie- ben. Man war aber andererseits der Meinung, daß man schon angesichts der Studentenzahlen im Prinzip je- denfalls nicht mehr von schriftlichen Prüfungen werde abgehen können.

Es bleibe also gar nichts anderes übrig, als das System der schriftli- chen Prüfungen und damit auch der Prüfungs-, Gegenstands- oder Lern- zielkataloge zu verbessern. Selbst wenn, wie ein Diskussionteilnehmer dagegen einwandte, von echter Frei- heit der Lehre eigentlich dann nicht mehr gesprochen werden kann,

wenn der bestimmende Maßstab da- für ein Katalog von Gegenständen und Prüfungsfragen ist.

Auch der erste der als Gäste spre- chenden Studenten, Leander Fon- taine aus Homburg/Saar, kritisierte das Multiple-choice-Verfahren. Es stelle sozusagen den unmöglichen Versuch dar, ein Defizit bei der prak- tischen Ausbildung durch gesteiger- ten theoretischen Druck bei der Prü- fung nachträglich wieder ausglei- chen zu wollen. Im übrigen warnte auch Fontaine davor, daß es unter den heutigen Umständen, in denen die ärztliche Ausbildung nur noch in

„Notverwaltung" betrieben werden könne, zu Konflikten zwischen Stu- denten und Lehrenden kommen könne. Der Deutsche Ärztetag, so meinte er, sollte klar herausarbeiten, daß weitgehende Übereinstimmung zwischen den Interessen der Stu- denten und Dozenten und denen der Patienten besteht.

Als weiteren Gastredner hörte der Ärztetag Dr. jur. H.-J. Kraemer, den Direktor des Mainzer Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, der auch als Gast an den Sitzungen des Ausschusses

„Approbationsordnung" der Bun- desärztekammer teilnimmt. Dr.

Kraemer erläuterte in der kurzen ihm zur Verfügung stehenden Zeit die schwierige Arbeit an den Prüfungs- katalogen. Es sei jedoch bereits ge- lungen, in Neuauflagen die Zahl der Prüfungsfragen zu verringern. Dr.

Kraemer wandte sich im übrigen da- gegen, von einer Überforderung der heutigen Medizinstudenten zu spre- chen; die geringen Durchfallquoten bei den ärztlichen Vorprüfungen und Prüfungen rechtfertigen eine solche Aussage nicht.

Etliche Sprecher beschäftigten sich mit der Famulatur, insbesondere mit der zusätzlichen Einführung einer Famulatur im Krankenhaus (die dann in Entschließungen gefordert wurde). Es wurde davor gewarnt, in einer Verlängerung der Famulatur- zeiten den Ausweg zu sehen; sie könnten Ausbildungsmängel nicht ausgleichen. Die freiwillige Famula- tur bei niedergelassenen Ärzten klappe aber schon recht gut. gb

Entschließungen zum

Tagesordnungs- punkt 6

„Ärztliche Ausbildung"

Von insgesamt 16 vorliegenden Ent- schließungsanträgen wurden der erste, der vom Vorstand der Bundes- ärztekammer vorgelegt worden war, einstimmig, die folgenden 10 jeweils mit großer Mehrheit angenommen.

Weitere fünf Entschließungsanträge sind vom Ärztetag durch Abstim- mung an den Vorstand überwiesen worden.

Novellierung der Approbationsordnung

❑ „Der Deutsche Ärztetag stellt mit großem Bedauern fest, daß die Be- mühungen um eine Reform des Me- dizinstudiums, wie sie seit 1959 von den Deutschen Ärztetagen gefordert wurde und mit der Approbationsord- nung vom 28. 10. 1970 realisiert wer- den sollte, nicht zu dem gewünsch- ten Erfolg führten. Die damals nicht zu erwartende Schwemme von Be- werbern für das Studium machte das wichtigste Anliegen der Appro- bationsordnung, nämlich die praxis- nahe individuelle Ausbildung der künftigen Ärzte, unmöglich. Dies gilt für Seminarveranstaltungen ebenso wie für den vorgeschriebenen Unter- richt am Krankenbett. Zudem wer- den heute die Patienten an den Uni- versitätskliniken in teilweise unzu- mutbarer Weise bei der Unterwei- sung der immer größer werdenden Anzahl von Studenten strapaziert.

Der Deutsche Ärztetag hält es daher für notwendig, die Approbationsord- nung an die geänderten Verhältnis- se anzupassen. Insbesondere müs- sen neue Wege für eine möglichst praxisnahe Ausbildung gefunden werden, die den personellen und räumlichen Kapazitäten entspre- chen und zugleich auch die Inan- spruchnahme der Patienten als Ob-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 2. Juni 1977 1457

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Die Information:

Bericht und Meinung

Ärztliche Ausbildung

jekte der ärztlichen Ausbildung auf ein vertretbares Maß reduzieren. Bei dieser Novellierung der Approba- tionsordnung sind zugleich das Aus- bildungsziel und die daraus resultie- renden Lernzielkataloge neu zu defi- nieren. Der Deutsche Ärztetag for- dert eine Mitwirkung bei der Gestal- tung der Lernzielkataloge auch durch hierfür berufene Sachverstän- dige der ärztlichen Körperschaften.

Die bereits jetzt existenten Möglich- keiten zur Ableistung der Famulatur sollen künftig durch eine Famulatur im Krankenhaus ergänzt werden, um die Studenten während des klini- schen Teils der Ausbildung verstärkt mit den Gegebenheiten der ärztli- chen Berufsausübung in ihren wich- tigsten Tätigkeitsbereichen vertraut zu machen. Die Ärztekammern sind aufgerufen, bei der Vermittlung von Famulaturstellen in freier Praxis noch mehr als bisher mitzuwirken."

Solidaritätserklärung zum Protest der Medizinstudenten

❑ „Gemeinsam mit den Medizinstu- denten fordert der 80. Deutsche Ärz- tetag mit allem Nachdruck die Ver- antwortlichen erneut auf, sofort fol- gende Voraussetzungen zur Ausbil- dung der Medizinstudenten im Prak- tischen Jahr sicherzustellen:

1. Festlegung von Rahmenrichtli- nien zur Durchführung des Prakti- schen Jahres, um eine bundesein- heitliche Qualität der Ausbildung zu gewährleisten. Dazu gehören auch und insbesondere Richtlinien über die Auswahl und Bereitstellung qua- lifizierter Lehrkräfte.

2. Bereitstellung einer ausreichen- den Zahl von Ausbildungsplätzen durch Vertragsabschlüsse mit mehr Lehrkrankenhäusern, vor allem in den sog. freien Fächern. Die Stellen- pläne müssen dieser neuen Ausbil- dungsaufgabe entsprechend ange- paßt werden.

3. Finanzielle Absicherung der Stu- denten im Praktischen Jahr durch einen Tarifvertrag.

4. Soziale Absicherung der Studen- ten im Praktischen Jahr.

Der 80. Deutsche Ärztetag unter- stützt die Maßnahmen, mit denen die Medizinstudenten die Verant- wortlichen darauf aufmerksam ma- chen, daß die ordnungsgemäße Ab- wicklung des Praktischen Jahres, wie sie in der Approbationsordnung für Ärzte vorgesehen ist, trotz zahl- reicher Ermahnungen und Vorschlä- ge, vor allem des Marburger Bun- des, noch immer nicht gesichert ist.

Der 80. Deutsche Ärztetag erwartet von den Krankenhausärzten, die an der Durchführung des Praktischen Jahres beteiligt sind, daß sie durch Verständnis und Unterstützung der Kampfmaßnahmen der Medizinstu- denten ihre Solidarität mit ihren zu- künftigen Kollegen bekunden."

Neufassung der Approbationsordnung

❑ „Der 80. Deutsche Ärztetag stellt fest, daß das wesentliche Ziel der Approbationsordnung, die Ausbil- dung des zukünftigen Arztes durch Vermittlung praktischer Kenntnisse im sogenannten bedside-teaching, nicht erreicht wurde. Durch die gro- ßen Studentenzahlen ist der geplan- te klinische Unterricht in kleinen Gruppen am Krankenbett nicht oder nur sporadisch durchführbar. Daher ist die Limitierung der Kapazitäten nicht nur durch die Lehrer, sondern besonders durch die mittlerweile unzumutbar überlasteten Patienten der Universitätskliniken gegeben.

Von der Reform des Medizinstu- diums ist tatsächlich nur eine neue Prüfungsordnung übriggeblieben.

Der 80. Deutsche Ärztetag begrüßt daher einen Teil der geplanten zwei- ten Novellierung der Approbations- ordnung, insbesondere die vorgese- hene Krankenhausfamulatur und die Einführung eines Kurses in Allge- meinmedizin. Die Wiederzulassung von Vorlesungen im Rahmen der praktischen Übungen trägt zwar den Tatsachen Rechnung, kann aber nicht die Lösung der Probleme im klinischen Studienabschnitt be- deuten.

Deshalb fordert der 80. Deutsche Ärztetag:

1. Einbeziehung von außeruniversi- tären Krankenhäusern in die Ausbil- dung der Studenten während des klinischen Studienabschnittes;

2. Untersuchungen darüber, ob das Blockunterrichtungssystem eine hö- here Effizienz und Rationalisierung der Ausbildung bedeutet. Die ent- sprechenden Stellenpläne in den Krankenhäusern müssen erweitert werden;

3. Einführung einer zusätzlichen Krankenhausfamulatur zum Aus- gleich der während der sogenann- ten praktischen Übungen entgange- nen Lehre am Krankenbett;

4. Vorverlegung des schriftlichen Teils aus dem dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung, um eine unbe- hinderte praktische Ausbildung des Studenten im Praktischen Jahr zu gewährleisten. Voraussetzung muß sein, daß durch eine Straffung der Gegenstandskataloge eine übermä- ßige Belastung des zweiten Ab- schnittes der ärztlichen Staatsprü- fung vermieden wird."

Überprüfung des Gegenstandskataloges

❑ „Die Bundesregierung wird auf- gefordert, die kritische Überprüfung des Gegenstandskataloges der Ap- probationsordnung für Ärzte weiter voranzutreiben, um eine fachlich ausgewogene, den Bedürfnissen der praktischen Medizin angemessene Ausbildung zu gewährleisten."

Praktisches Jahr

❑ „Der 80. Deutsche Ärztetag befü r- wortet eine Regelung der Ausbil- dung und einen Tarifvertrag für die Teilnehmer des Praktischen Jahres und fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Bestimmungen der Approbations- ordnung zur Vertiefung und Erwei- terung der ärztlichen Kenntnisse

und Fähigkeiten umgehend zu er- füllen.

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Heft 22 vom

2. Juni 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

Begründung:

Die künftigen Ärzte sollen im letzten Ausbildungsjahr ganztägig in der Universitätsklinik bzw. in einem Lehrkrankenhaus tätig sein und an Nacht- und Wochenenddiensten teilnehmen. Jedoch haben sie kei- nen Anspruch gegenüber dem Kran- kenhausträger auf Vergütung oder Ausbildungsbeihilfen, Gewährung von Unterkunft und Verpflegung. Als

„Gäste" sollen die angehenden Ärzte „am Krankenhausbetrieb teil- nehmen" (Deutsche Krankenhaus- gesellschaft, 21. Juli 1976).

Diesen völlig unzulänglichen Rege- lungen hatten die Landesregierun- gen und der Berliner Senat bisher keine neuen Vorschläge hinzuzufü- gen: ein Praktikantenverhältnis wird nicht hergestellt.

Der Status der jungen Kollegen im Krankenhausdienst ist nicht defi- niert und nicht tariflich gesichert.

Ohne eine Regelung der Ausbildung und einen Tarifvertrag haben sie we- der die Rechte eines Gastarztes noch eines Medizinalassistenten, sollen aber gemäß Approbations- ordnung (§§ 3, 4) auf eine verant- wortliche Tätigkeit am Krankenbett vorbereitet werden.

Verantwortung kann man nur ler- nen, indem man Verantwortung übernimmt. Gerade dies wird aber durch die Statusunsicherheit der Betroffenen verhindert. Damit wer- den Sinn und Ziel des Praktischen Jahres verfehlt.

Dazu kommt, daß die praktische Ausbildung wegen des Mangels an Dozenten und Unterrichtungsräu- men nicht gesichert ist und insbe- sondere sozial benachteiligte Stu- denten während des Krankenhaus- dienstes nicht mehr in der Lage sind, Geld hinzuzuverdienen."

Festsetzung der Zulassungszahlen für klinische Medizinstudenten

„Der 80. Deutsche Ärztetag appel- liert an die Kultusminister der Län-

der, bei der Festsetzung der Zulas- sungszahlen klinischer Medizinstu- denten die patientenorientierten Vorschläge der Medizinischen Fa- kultäten zu akzeptieren und nicht aufgrund anderer patientenferner Berechnungsschlüssel den Univer- sitätskliniken überhöhte Studenten- zahlen aufzuzwingen.

Kultus-, Innen- und Gesundheitsmi- nisterien werden aufgefordert, bei Prozessen vor den Verwaltungsge- richten um Zulassung klinischer Studenten die Medizinischen Fakul- täten nicht alleine zu lassen, son- dern sie tatkräftig zu unterstützen und besonders die Sorgen der Kli- nikleitungen um ihre Kranken bei überhöhten Studentenzahlen sich zu eigen zu machen und auch zu vertreten."

Erfüllung der

Approbationsordnung

„Der 80. Deutsche Ärztetag appel- liert an die Regierungen der Länder, endlich die für die Erfüllung der Ap- probationsordnung notwendigen materiellen Voraussetzungen in den Universitäts-Kliniken und Lehrkran- kenhäusern zu schaffen.

Es kann den Studierenden der Medi- zin nicht länger zugemutet werden, den wesentlichen klinisch-prakti- schen Teil ihrer Ausbildung unter teilweise völlig unzulänglichen Ver- hältnissen zu absolvieren.

Begründung:

Obwohl die Approbationsordnung voll zum Tragen kommt, sind in zahl- reichen Kliniken keinerlei Voraus- setzungen materieller, räumlicher und personeller Art vorhanden, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten."

Rahmenrichtlinien für das

Praktische Jahr

„Der Westdeutsche medizinische Fakultätentag wird aufgefordert,

1. Für das Praktische Jahr am Ende der Ausbildung der Medizinstuden- ten bundeseinheitliche Rahmen- richtlinien zu erarbeiten, um dem Praktischen Jahr den ursprünglich geplanten Inhalt der Ausbildung am Krankenbett zu geben.

Begründung:

Die Inhalte der Ausbildung im Prak- tischen Jahr unterscheiden sich schon heute und werden durch die Einbeziehung der Lehrkrankenhäu- ser in die Ausbildung im Prakti- schen Jahr noch unterschiedlicher werden.

Daher ist es dringend notwendig, einheitliche Ausbildungsrichtlinien vorzuschreiben, um zu gewährlei- sten, daß alle Absolventen des Prak- tischen Jahres am Ende den glei- chen Ausbildungsstandard haben.

2. Für die Absolventen des Prakti- schen Jahres wird eine finanzielle Sicherung gefordert.

Begründung:

Die zeitliche Inanspruchnahme der Studenten im Praktischen Jahr ist so hoch, daß an eine Nebenerwerbstä- tigkeit nicht zu denken ist. Daher muß für den Lebensunterhalt der Studenten und eventueller Familien- angehöriger gesorgt werden."

Vermittlungsstellen für

Famuli

„Der 80. Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekam- mer erneut, die Landesärztekam- mern, bei denen noch keine Vermitt- lungsstellen für Famulae/Famuli vorhanden sind, aufzufordern, solche zu errichten.

Begründung:

Der Beschluß des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Famulatur wurde bisher in seiner Konsequenz

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 2. Juni 1977 1459

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Die Information:

Bericht und Meinung

Ärztliche Ausbildung

noch nicht voll durchgeführt. Trotz einiger Vermittlungsstellen bei ver- schiedenen Landesärztekammern liegt das Problem in der mangeln- den Koordination.

Alternativ zu den Vermittlungsstel- len auf Landesebene könnte bei Er- richtung einer bundeseinheitlichen Vermittlungsstelle unnötiger Paral- lellauf vermieden werden.

Hinzu kommt, daß damit sicherge- stellt werden kann, daß die Studie- renden ausreichende Informationen darüber erhalten können, welcher Arzt Famulaturstellen zur Verfügung stellt."

Ausbildungsplätze für

Famuli

❑ „Die Ärztekammern werden drin- gend aufgefordert, eine ausreichen- de Zahl geeigneter niedergelasse- ner, insbesondere praktischer Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin zur Ausbildung der Famuli zu gewinnen, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

Begründung:

Die Einbeziehung des niedergelas- senen Arztes in die Ausbildung zum Arzt setzt voraus, daß

1. eine ausreichende Zahl ausbil- dungsbereiter Ärzte zur Verfügung stehen und

2. diese auf ihre Aufgabe entspre- chend vorbereitet werden."

Akademische Lehrkrankenhäuser

❑ „Die Ärztekammern mögen auf Fakultäten und Fachbereiche ein- wirken, daß die mit der Studenten- ausbildung betrauten Akademi- schen Lehrkrankenhäuser entspre- chend ihrem Lehranteil angemessen in den Akademischen Gremien der Universität vertreten sind."

Im Jahre 1959, als der 62. Deutsche Ärztetag in Lübeck über das Thema

„Reform des Medizinstudiums" be- riet, als die heute gültige Approba- tionsordnung erstmalig in der ärztli- chen Öffentlichkeit diskutiert wurde, begann der damalige Referent, Prof.

Dr. Sewering, sein Referat mit dem Satz: Wenn der Deutsche Ärztetag in diesem Jahr über ein Programm zur Reform der ärztlichen Ausbildung in Deutschland berät, so könnte das wie ein Alarmruf in der deutschen Öffentlichkeit wirken und Befürch- tungen auslösen, die letzten Endes wohl unter der völlig verdrehten Fra- gestellung stünden: Ist der Patient bei uns in Gefahr?

Heute, etwa 18 Jahre später, ist die aus dieser Diskussion schließlich hervorgegangene neue Approba- tionsordnung sieben Jahre gültig, und die ersten Ärzte, die aufgrund ihrer Bestimmungen Medizin stu- diert haben, werden in Kürze appro- biert sein.

Nach Meinung vieler, auch vieler Sachverständiger, ist schon jetzt wieder die Frage berechtigt: Sind die nach der neuen Approbations- ordnung ausgebildeten Ärzte schlechter als ihre Vorgänger? Oder anders ausgedrückt: Hat die Ände- rung der Ausbildungsordnung, die im Jahre 1970 in Kraft trat, ihr Ziel nicht erreicht?

Sewering kritisierte 1959 an der al- ten Bestallungsordnung: „Die Aus- bildung ist viel zu weitgehend im Theoretischen verfangen, sie ver- mittelt viel zu viel Wissen, aber nicht

annähernd das notwendige prakti- sche Können. Der Student ist im weitesten Umfange sich selbst über- lassen. Es fehlt der ständige persön- liche Kontakt mit dem Lehrer, die Betreuung, die Leistungskontrolle."

Ein wesentliches Ziel der Änderung der Ausbildung war somit, „dem Studierenden theoretisches Wissen und praktische Ausbildung in leben- diger Verbindung zu vermitteln", das heißt, die Ausbildung praxis- orientierter zu gestalten, den jungen approbierten Arzt mit ausreichen- dem ärztlichen Wissen, aber mehr ärztlichem Können in seine beruf- liche Tätigkeit aus dem Studium zu entlassen.

Um es schon vorweg zu sagen, das gesteckte Ziel der Reform des Medi- zinstudiums wurde nicht erreicht, es konnte auch nicht erreicht werden, weil sich die Verhältnisse unvorher- sehbar geändert haben — und des- halb müssen wir jetzt auf diesem Ärztetag über diese Thematik erneut sprechen.

Nach 1959 in Lübeck haben noch die Ärztetage 1963 in Mannheim und 1964 in Augsburg die Reform des Medizinstudiums diskutiert, wobei sich das Grundkonzept des Deut- schen Ärztetages herausschälte, welches die Vertreter der Bundes- ärztekammer in einer Sachverstän- digen-Kommission vertraten, der außerdem der Wissenschaftsrat, der Westdeutsche Medizinische Fakul- tätentag, die Deutsche Kranken- hausgesellschaft, die Gesundheits- und Kultusminister der Länder und

80. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Die praxisnahe Ausbildung zum Arzt

ist gefährdet

Referat zu Tagesordnungspunkt 6 „Ärztliche Ausbildung"

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,

Vorsitzender des Ausschusses „Approbationsordnung"

der Bundesärztekammer

1460

Heft 22 vom 2. Juni 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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