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STOP – Schutzmaßnahmen mit Augenmaß auswählen

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(1)

STOP – Schutzmaßnahmen mit Augenmaß auswählen

Dr. Andreas Lüdeke

FB 4 Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe

(2)

Maßnahmenhierarchie*

*Quelle: DGUV

(3)

STOP-Prinzip in Gefahrstoffverordnung

05.11.2019 A+A 2019 2

§7- Grundpflichten

• „Der Arbeitgeber hat Gefährdungen der Gesundheit … auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren.“ (Nr. 4)

• „Der Arbeitgeber hat … vorrangig eine Substitution durchzuführen.“ (Nr. 3)  TRGS 600ff

• Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Nr. 4):  TRGS 500ff

• Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer

Verwendungsformen & Verfahren (Stand der Technik)

• Anwendung kollektiver Schutzmaßnahmen & Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen

• individuelle Schutzmaßnahmen.

(4)

Grenzen des STOP-Prinzips in der Gefahrstoffverordnung

Wirtschaftliche Abwägung:

Zumutbarkeit &

Angemessenheit

Geringe

Gefährdung

Minimierungs- gebot

Technische Eignung

GEFAHRSTOFFVERORDNUNG

(5)

STOP-Prinzip – Geringe Gefährdung

4

Eine geringe Gefährdung kann vorliegen:

• aufgrund der Eigenschaften

• Arbeitsbedingungen

• geringer Menge

• niedriger Exposition

 einzelne Maßnahmen nach§8 GefStoffV reichen aus

Eine geringe Gefährdung liegt nicht vor, bei Tätigkeiten

• mit hautätzenden Stoffen

• in engen Räumen und Behältern

• mit Flüssigkeiten, bei denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann

Quelle: TRGS 400 – Nr. 6.2

A+A 2019 05.11.2019

(6)

Eine geringe Gefährdung entbindet von…

• Substitutionsprüfung

• technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

• weitere Expositionsermittlungen,

• Begrenzung der Zahl der Beschäftigten

• Zutrittsverbote

• persönliche Schutzausrüstung

• Betriebsanweisung nach TRGS 555

• Detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

(7)

STOP-Prinzip – Minimierungsgebot …

6

…ist erfüllt:

1. AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten ist 2. Eine TRGS oder ein VSK angewendet wird

3. Bei Stoffe ohne AGW oder gesundheitsbasierte

Beurteilungsmaßstäbe der Stand der Technik eingehalten ist (TRGS 460)

4. Für hautgefährdende Gefahrstoffe Hautkontakt ausgeschlossen ist.

5. Für physikalisch-chemische Gefährdungen die TRGS 720 ff angewendet wird.

6. Bei Stoffen ohne AGW ein anderer gesundheitsbasierter Beurteilungsmaßstab z. B. MAK-Wert auf den Befund:

Schutzmaßnahmen ausreichend schließen lässt

TRGS 401 NEU

A+A 2019 05.11.2019

(8)

STOP-Prinzip – Substitution TRGS 600

giftige, sehr giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fruchtbarkeitsgefährdende

Gefahrstoffe (Kategorie 1 und 2)

Stoffe ohne diese Gefährlichkeitsmerkmale

Substitutionsprüfung

• Technische Eignung

• Geringere Gefährdung

Substitutionsprüfung

• Technische Eignung

• Geringere Gefährdung

wirtschaftliche

Abwägungsgründe

Erweiterte Bewertung (Lebenszyklus)

(9)

Ablaufschema Substitution*

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

05.11.2019 A+A 2019 8

*Quelle: TRGS 600

(10)

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

Beispiel: Bremsenreinigung in Kfz-Werkstätten (TRGS 600) – Bisher: Reinigung mit leichtflüchtigen Lösemitteln

– Gefährdung: Freisetzung von Lösemitteln, Explosions- und Brandgefahr

Substitutionsmöglichkeiten

– Geringflüchtiger kohlenwasserstoffhaltiger Bremsenreiniger, FP > 55°C – Mechanische Reinigung mit Bürste und Druckluft (frühere Praxis),

– Mobile wässrige Reinigungsanlage (Bremsenheißwäscher)

(11)

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

10

Kriterien für die gesundheitliche und physikalisch-chemische Gefährdung („Spaltenmodell“)

– 2a akute Gesundheitsgefahren (einmalige Einwirkung, z.B. Chemieunfall)

 Gefährdungsniveau?

– 2b chronische Gesundheitsgefahren (wiederholte Einwirkung)

 Gefährdungsniveau?

– 3 Umweltgefahren  Gefährdungsniveau?

– 4 Brand- und Explosionsgefahren  Gefährdungsniveau?

– 5 Gefahren durch Freisetzungsverhalten  Gefährdungsniveau?

– 6 Gefahren durch das Verfahren  Gefährdungsniveau?

Vergleich der Ersatzlösung mit der bisherigen Lösung für jedes Kriterium!

05.11.2019 A+A 2019

(12)

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

Kriterien für technische Eignung

– Technische Anforderungen: Saubere, trockene Bremsen

– Eignung in der Prozesskette, hier insbesondere: Herstellervorgaben für Bremsenreinigung

– In den vorhandenen Räumen realisierbar?

– Qualifikationsanforderungen der Beschäftigten

Prüfung des Verzichts auf technische Eigenschaften (funktionelle Alternative)

Wichtig: Vermeidung „regrettable Substitution“

(13)

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

Kriterien für die Realisierung der Substitution

(Betriebswirtschaftliche Abwägungsgründe, ++/+/0/-/--)

12

– Verringerung der Gefährdung (nicht in Kosten zu beschreiben) – Materialkosten & Anlagekosten (Investitionskosten, Energiekosten) – Arbeitskosten

– Technische Schutzmaßnahmen: Lüftung, Brand & Ex-Schutz – Transportkosten: Frachttarife, Verpackung

– Entsorgungskosten: Recycling, Abwasser, Abluft – …

– Betriebsbezogene Einflußfaktoren (qualitativ): Firmenimage, Mitarbeiterzufriedenheit, Planungssicherheit/ Rechtssicherheit

A b w ä g u n g

05.11.2019 A+A 2019

(14)

STOP-Prinzip – Substitutionsprüfung

Abwägung – Wie?

„Auch höhere Kosten einer Ersatzlösung können in Kauf genommen werden.“ (TRGS 600, Nr. 5.3)

Unwirtschaftlichkeit der Ersatzlösung („höhere Kosten“) bedeutet nicht automatisch fehlende Eignung der Ersatzlösung.

– Auch die Risikominderung ist zu berücksichtigen!

– Erweiterte Betrachtung: Lebenszyklusanalyse

Ergebnis der Substitutionslösung ist zu dokumentieren (TRGS 600, Nr. 6)

(15)

Substitutions-Veranstaltungen Netzwerke

– Perspektiven der Substitution von Isothiazolinonen als Konservierungsmittel (Topfkonservierer) in Farben, Lacken und Klebstoffen:

28. Mai 2020

– Perspektiven der Substitution für Cr(VI)- Funktionieren die Alternativen und sie bezahlbar?“, 14. Januar 2019

– Substitution oder Zulassung unter REACH, 5. Oktober 2017

Rechercheprojekte (Bsp.: Chrom(VI))

Betreuung des Substitutionsportals SUBSPORTplus – Informationen über Alternativen (z.B. Fallbeispiele)

14 05.11.2019 A+A 2019

Substitution – Angebote der BAuA

(16)

STOP-Prinzip – Schutzmaßnahmen

Stoffe mit AGW

Substitution

Technische Eignung?

Geschlossenes System

Technische Eignung?

Stand der Technik

PSA

Expo > AGW

Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Härte (§19GefStoffV)

Expo < AGW Minimierungs-

Gebot erfüllt

(17)

16

*TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Zumutbarkeit

– Stand der Technik

Zumutbarkeit

Stoffe ohne AGW

A+A 2019 05.11.2019

STOP-Prinzip – Schutzmaßnahmen

Technische Eignung – Stand der Technik unverhältnismäßige Härte (§19,1 GefStoffV) Minimierungs-

Gebot erfüllt?

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STOP-Prinzip – Schutzmaßnahmen

Technische Installationen gegen Stoffvermischungen

Alternative technische &

organisatorische Maßnahmen

Lagertanks pH-Elektrode &

Temperaturüberwachung

Linksgewinde und 4-Augen- Prinzip

Transporttanks Ausschließliche Verwendung für Chlorbleichlauge

Reinigung Tank & Pumpe Verpackungen Ausschließliche Verwendung für

Chlorbleichlauge

-

 Abweichung von Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei fehlender technischer Eignung/ wirtschaftlicher Machbarkeit

 Beispiel: Umfüllen von Natriumhypochloritlösung (TRGS 500, Anlage 4);

 Gefahr: Bildung von Chlor in tödlicher Konzentration

(19)

Fazit

Der Anwendungsbereich des STOP-Prinzips wird durch die Gefahrstoffverordnung begrenzt.

Abweichungen von der Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei fehlender technischer/ wirtschaftliche Machbarkeit sind bei Vorliegenden

bestimmter Bedingen möglich. Diese sind zu dokumentieren.

Die Bedingungen für Abwägungen sind in der Gefahrstoffverordnung definiert.

18 05.11.2019 A+A 2019

(20)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. Andreas Lüdeke

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Friedrich-Henkel-Weg 1-25

44149 Dortmund

Tel. +49 (0) 2 31 90 71 - 21 06

E-Mail: Luedeke.Andreas@baua.bund.de www.baua.de

Referenzen

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