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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit September und Oktober 1991" (26.09.1991)

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töser Behandlungsversuch erfolgen.

Kann die Schlafapnoe damit nicht aus- reichend therapiert werden, soll eine individuelle Einstellung auf ein Thera- piegerät für die kontinuierliche nasale Überdruckbeatmung (CPAP) erfolgen.

Die erforderlichen Beatmungswerte für die nasale, kontinuierliche Atem- wegsüberdruckbeatmung muß unter in- tensiver Überwachung unter polysom- nographischer Kontrolle während des Nachtschlafs in einer entsprechend ausgerüsteten Einrichtung ermittelt werden. In einer weiteren Kontroll- nacht soll der ermittelte Beatmungs- druck fix eingestellt und auf seine Ef- fektivität überprüft werden.

Die kontinuerliche Behandlung mit nasaler Atemwegsüberdruckbeatmung (CPAP) erfordert in Abständen von längstens einem Jahr eine Kon~rolle

des Therapieerfolges und eine Ober- prüfung der Indikation( en) zur Fort- führung der Behandlung.

Diese Erweiterung tritt am 1. Okto- ber 1991 in Kraft.

Köln, den 2. Juli 1991 Bundesausschuß der Ärzte

und Krankenkassen Der Vorsitzende Schroeder-Printzen

Lehrgänge zur Einführung in die kassen-

ärztliche Tätigkeit September und Oktober 1991

Bei jedem Einführungslehrgang ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es empfiehlt sich daher, die schriftliche Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang erhält am Ende des Lehrganges der Arzt, der bei Beginn des Lehrgangs anwesend ist, den Lehrgang nicht zwischenzeitlich und/

oder vorzeitig verläßt und die Gebühr überwiesen beziehungsweise eingezahlt hat.

Bedenken Sie bitte, daß nicht jede Kassenärztliche Vereinigung am Veranstaltungs- ort ausreichend Parkplätze zur Verfügung stellen kann.

KV Nord-Württemberg, 12. Oktober

Stuttgart, Siegfried-Häußler-Haus, Albstadtweg 11, W-7000 Stuttgart 80 (Möhringen). Beginn 9.15 Uhr- Ende gegen 16.45 Uhr. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift an die KV Nord-Württemberg (obige An- schrift), Tel. 07 11/78 75-1 92. Teilnah- megebühr von 35,- DM ist am Lehr- gangstag zu entrichten.

KV Bayerns, 5. Oktober

München, Ärztehaus Bayern, Mühl- baurstr. 16, W-8000 München 80. Be- ginn 8.45 Uhr - Ende gegen 16.30 Uhr.

Anmeldungen bis zum 27. 9. 91 an die KV Bayerns - Landesgeschäftsstelle - (obige Anschrift), Tel. 0 89/4147-1.

Teilnahmegebühr von 20,- DM wird am Tage des Lehrgangs bar erhoben.

KV Mecklenburg-Vorpommem 12. Oktober

Rostock, Hörsaal der Med. Klinik der Universität Rostock, Leninallee. Schriftliche Anmeldungen unter Anga- be von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die Kreisstelle Rostock der Kassenärztli- chen Vereinigung Mecklenburg-Vor-

pommern, Humboldtstr. 6, 0-2500 Ra- stock 1, Tel. 00 37 81/2 23 98. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30,- DM.

KV Mecklenburg-Vorpommem 28. September

0-2796 Schwerin-Zippendorf, Rä- thenweg, Kongreßhotel "Fritz Reuter".

Schriftliche Anmeldungen unter Anga- be von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die Kas- senärztliche Vereinigung Mecklen- burg-Vorpommern, Gadebuscher Str.

153, 0-2762 Schwerin-Lankow, Tel.

00 37 84/4 11 13. Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- DM.

KV Thüringen, 12. Oktober Weimar, Ärztehaus, Bauhausstr. 11, 0-5300 Weimar. Beginn 9.00 Uhr-En- de gegen 16.00 Uhr. Schriftliche An- meldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Thüringen, - Lan- desgeschäftsstelle -, Bauhausstr. 11, 0-5300 Weimar, Tel. 0 03 76 21!33 84.

Die Teilnahmegebühr von 30,- DM wird am Tage des Lehrganges bar erho- ben.

Aufgrund begrenzter Platzkapazitä- ten wird gebeten, nur nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung an-

zureisen. D

Kassenarztsitze

Nordrhein

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu beset- zen ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie Solingen-Ohligs/-Wald, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Düsseldorf, Emanuel- Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf, Te- lefon 02 11/59 70-0.

Duisburg-Neudorf/Duissern, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Duisburg, Lützowstra- ße 7, 4100 Duisburg, Telefon 02 03/37 80 60.

Waldbröl, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zulassungsausschuß für Kassen- arztzulassungen Köln, Clever Straße 13-15, 5000 Köln, Telefon 02 21/

77 63-0.

Nähere Auskünfte hierüber bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein, Emanuel-Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Telefon 02 11/59 70-0, und bei jeder anderen Verwaltungs- stelle der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein.

~ Den Bewerbern um vorgenannte Kassenarztsitze für Dermatologie wird eine Umsatzgarantie für ein Jahr in Höhe von 100 000,- DM gewährt.

e

Ärzte ohne deutsche Approbati- on können sich nicht unmittelbar an den zuständigen Zulassungsausschuß wenden. Sie erhalten zunächst Aus- kunft und Beratung unter Telefon 02 11/59 70-2 23 oder 2 24 D

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe wird folgender Kassenarztsitz ausgeschrieben:

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Bad Laasphe

Gladbeck Herne-Eickel

Nähere Auskünfte erteilt die Lan- desstelle der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe, W-4600 Dort- mund 1, Westfalendamm 43, Telefon

02 31!4 10 70. D

Dt. Ärztebl. 88, Heft 39, 26. September 1991 (95) A-3253

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