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Archiv "Berufliche Strahlenexposition durch Radon und dessen Folgeprodukte: Konsequenzen für die Anerkennung als Berufskrankheit" (18.04.1997)

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(1)

D

as radioaktive Edelgas Ra- don ist ein natürlicher Be- standteil der Luft und der Gewässer. Im periodischen System der Elemente hat es die Ord- nungszahl 86.

Radon und

Radon-Folgeprodukte

Das Element Radon besteht aus mehreren Isotopen, die wegen der verschiedenen Anzahl von Neutronen im Atomkern unterschiedliche Mas- senzahlen aufweisen. Die wichtigsten Isotope sind das Radon-222 (Rn 222) aus der Uranzerfallsreihe und das Ra- don 220 (Rn 220) aus der Thoriumzer- fallsreihe. Diese beiden Radon-Isoto- pe unterliegen ihrerseits dem radioak- tiven Zerfall. Die Radon-Folgepro- dukte sind radioaktive Isotope der Elemente Polonium (Po), Blei (Pb), Wismut (Bi) und Thallium (Tl). Sie sind Alpha- und Beta-/Gamma-Strah- ler. Die Radon-Folgeprodukte, die Art ihrer ionisierenden Strahlung und ihre Halbwertszeiten sind in Grafik 1 aufgeführt. Radon und Radon-Folge- produkte werden überwiegend durch Inhalation, weniger durch Ingestion von Wasser oder über die Haut inkor- poriert. Bei der Inhalation ist die Strahlenexposition des Bronchial- epithels besonders hoch.

Die biologische Wirkung der kurzlebigen Radon-Folgeprodukte ist etwa hundertmal größer als die des Radons allein. Deshalb kann oft die Strahlenexposition durch das Radon gegenüber der durch seine Folgepro- dukte vernachlässigt werden.

Strahlenexposition am Arbeitsplatz

Strahlenexpositionen durch Ra- don und Radon-Folgeprodukte treten zum Beispiel bei Arbeiten mit Uran

und Thorium, bei Arbeiten in Gebäu- den, in zu Heilzwecken betriebenen Radonbädern, in der Wasserwirt- schaft und im Bergbau auf (4, 2). Die Strahlenexpositionen im Bergbau standen und stehen in der wissen- schaftlichen und öffentlichen Diskus- sion im Vordergrund.

Parameter zur Qualifizierung der Strahlenexposition

Im Bergbau ist Rn 222 meistens das bestimmende Radionuklid, und entscheidend für die Strahlenexposi- tion sind die Alpha-Strahler unter den Rn-222-Folgeprodukten. Die Kon- zentration von Rn-222-Folgeproduk-

ten, die mit einer Rn-222-Konzentra- tion von 3 700 Bq/m3(1 Bq = 1 Zerfall pro Sekunde) im radioaktiven Gleich- gewicht steht, wurde vom US Public Health Service als ein „working level“

(WL) bezeichnet. Ferner wurde fest- gelegt, daß die Wirkung auf den Men- schen direkt proportional der zu- gehörigen potentiellen Alpha-Ener- gie-Konzentration in Luft multipli- ziert mit der Aufenthaltsdauer in Mo- naten ist. Dabei wird der Monat mit 170 Arbeitsstunden gerechnet. Die Strahlenexposition der im Bergbau Beschäftigten wird deshalb in „work- ing level months“ (WLM) angege- ben. Diese Größe wurde internatio- nal übernommen.

Das Maß für die biologische Wir- kung ionisierender Strahlung auf den Menschen ist die effektive Dosis. Sie wird in Sievert (Sv) angegeben. Ein WLM führt bei Rn-222-Folgeproduk- ten zu einer effektiven Dosis von 5 mSv (5).

Da Radon bereits Anfang dieses Jahrhunderts als mögliche Ursache des Bronchialkarzinoms in der Dis- kussion war, wurden im Schneeberger Grubenrevier in Sachsen schon früher wiederholt Radon-Messungen vorge- nommen. Ihre Ergebnisse wurden in den 30er Jahren in Mache-Einheiten (ME) angegeben. 1 ME entspricht ei- ner Rn-222-Konzentration von 13 500 Bq/m3. Vor etwa siebzig Jahren galten 260 ME als toxische, zum Tode durch Bronchialkrebs führende Aktivitäts- konzentration in der Grubenluft. In dem Schacht Siebenschlehen, der als Todesschacht bekannt war, ergaben Messungen 180 ME. Als tolerable Dosis wurden 30 ME, auch 3 ME zur Diskussion gestellt. Der Abstand zwi- schen beiden Werten wurde als Tole- ranzbereich definiert, der die indivi- duelle Konstitution berücksichtigen sollte. Auch private Lebensumstände

Berufliche Strahlenexposition durch Radon und

dessen Folgeprodukte

Die berufliche Strahlenexposition durch Radon und Radon-Folgeprodukte kann vor allem bei Bergleuten zu Bronchial- krebs und Lungenfibrose führen. Dies gilt besonders bei einer Arbeitsaufnah- me vor mehr als vierzig Jahren, als die hohe biologische Wirksamkeit der Ra- don-Folgeprodukte noch nicht erkannt war und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ergriffen wurden.

Besteht ein nachweisbarer Kausalzu- sammenhang zwischen der durch eine Berufsgenossenschaft versicherten Be- rufstätigkeit, der schädigenden Einwir- kung einer Noxe und der festgestell- ten Erkrankung, so wird ein Verfah- ren auf Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit durchgeführt.

Gerd Georg Eigenwillig

Konsequenzen für die Anerkennung als Berufskrankheit

c/o Siemens AG, Offenbach

(2)

und Vererbungsfaktoren der Bergleu- te wurden gelegentlich als Faktoren bei der Krebsinduktion unterstellt.

Die diskutierten Toleranzdosen von 30 ME und 3 ME entsprechen in heutigen Maßeinheiten 109 WLM und 10,9 WLM, wenn das Gleichgewicht zwischen Rn 222 und Ra-

don-Folgeprodukten unter- stellt wird. Damit ergibt sich bei einer Jahresarbeitszeit von elf Monaten eine jährli- che Strahlenexposition von 1 200 WLM oder 6 000 mSv und 120 WLM oder 600 mSv.

Da das Gleichgewicht in der Praxis aber nicht erreicht wird, ist die reale Strahlen- exposition bis zu 50 Prozent geringer, aber immer noch erheblich, wenn sie mit den heutigen Grenzwerten verglichen wird, die jeweils bei Jahreswerten von 4 WLM oder einer effektiven Dosis von zur Zeit 50 mSv oder zukünftig 20 mSv lie- gen (5, 3).

Abschätzungen der Strahlenexpositionen der Uranbergleute in Sachsen und Thüringen sind in Ta- belle 1 angegeben. Zu be- achten ist die Ungenauig- keit der Daten, die zum Teil nachträglich festgelegt wur- den. Erst 1954 begannen vereinzelt Radon-Messun- gen, ab 1964 wurde die po- tentielle Alpha-Energie- Konzentration gemessen und erst 1971 die Ortsdosi- metrie eingeführt, die dann zum ersten Mal eine indivi- duelle Erfassung der Strah- lenexposition ermöglichte.

Da aus einer begrenzten Anzahl von Messungen je- weils monatliche Mittel- werte eingesetzt wurden, sind die Ergebnisse der Ortsdosimetrie aber nicht ohne Prüfung und Bewer- tung verwendbar. Die Re- duzierung der Strahlenex- position ab Mitte der 50er Jahre berücksichtigte die bereits erwähnten Erkennt- nisse zur Wirkungsweise der Radon-Folgeprodukte.

Die Reduzierung der Strahlenexpo- sition wurde unter anderem erreicht durch Verstärkung der Bewetterung, zum Beispiel durch Einsatz von Hauptgrubenlüftern und Drainage- bewetterung, das heißt Absaugung radonbelasteter Grubenwetter über

abgeworfenen Grubenbereichen. Die- ser Sachverhalt ist auch international zu beobachten. Die Entwicklung der Jahresgrenzwerte für die Strahlenex- position durch Rn-222-Folgeproduk- te ist in Tabelle 2 angegeben. Die Strahlenschutzverordnung der Bun- desrepublik Deutschland sieht derartige Grenzwerte nicht vor, weil sie Strahlen- exposition durch natürli- che Radionuklide nicht berücksichtigt, obwohl dies ihre amtliche Begrün- dung verlangt. Daher gel- ten für natürliche Radio- nuklide aufgrund des Eini- gungsvertrages weiterhin die Regelungen der „Ver- ordnung über die Gewähr- leistung von Atomsicher- heit und Strahlenschutz“

(VOAS) der DDR und der ihr nachfolgenden Vor- schriften.

Auch Arbeitsplätze außerhalb des Bergbaus können sehr hohe Strahlen- expositionen durch Rn 222 und seine Folgeprodukte aufweisen. Das zeigen bei- spielhaft die Daten aus ei- ner bayerischen Trinkwas- seraufbereitungsanlage (1, 5). Die jährliche effektive Dosis für den Wasserwart beträgt etwa 200 mSv. Wei- tere Werte für Beschäftigte in dieser Trinkwasseraufbe- reitungsanlage enthält Ta- belle 3. Diese Strahlenexpo- sitionen treten bei Perso- nen auf, die nach der deut- schen Strahlenschutzver- ordnung formal nicht als beruflich strahlenexponier- tes Personal gelten.

Die jährliche Strah- lenexposition durch Radon und Radon-Folgeprodukte muß mit den Jahresgrenz- werten für die effektive Dosis verglichen werden.

Der Bereich für beruflich strahlenexponiertes Perso- nal der Kategorie A be- ginnt, wenn die EU- Grundnorm zum Strahlen- schutz in die deutsche Strahlenschutzverordnung Rn222

3,82 d

Po218 3,05 min

Pb214 26,8 min

Bi214 19,7 min

Po214 164 µs

Pb210 22,3 a

Rn220 55 s

kurzlebige Radon-Folge-

produkte Po216

0,15 s

Pb212 10,6 h

Bi212 60,6 min

Tl208 3,10 min Po212

304 ns

Pb208 stabil

Radon und Radon-Folgeprodukte

α

α α

β,γ

α

α

α βγ

α 36 % β,γ

64 %

β,γ

β,γ Grafik 1

Radon und Radon-Folgeprodukte

Tabelle 1

Abschätzung der Strahlenexposition der Uranbergleute durch Rn-222- Folgeprodukte in Sachsen und Thüringen

Zeit Strahlenexposition

WLM/a mSv/a*

bis 1955 30 bis 300 150 bis 1 500

1956 bis 1960 10 bis 100 50 bis 500

1961 bis 1965 5 bis 50 25 bis 250

1966 bis 1970 3 bis 25 15 bis 125

1971 bis 1975 2 bis 10 10 bis 50

ab 1976 1 bis 4 5 bis 20

* effektive Dosis nach ICRP65

(3)

übernommen wird, zukünftig bei ei- ner effektiven Dosis von 6 mSv/a und endet bei 20 mSv/a (Mittel über fünf Jahre) (3). Das Bundesumweltmini- sterium hat eine erste Zusammenstel- lung erarbeitet, die unter Beachtung der gewählten Voraussetzungen ei-

nen Überblick über die Strahlen- exposition durch Radon und Radon- Folgeprodukte und die Anzahl der betroffenen Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland gibt (2). Die Tabelle 4zeigt, daß im Sinne des Strahlenschutzes Handlungsbe- darf besteht.

Berufskrankheiten und Anerkennungsverfahren

Seit dem 16. Jahrhundert beob- achtet man bei Bergleuten im sächsi- schen Grubenrevier von Schneeberg und auch in böhmischen Schächten um St. Joachimsthal Lungenerkran- kungen, die als „Schneeberger Lun- genkrankheit“ in die Geschichte der Gewerbemedizin eingegangen sind. In diesem Grubenrevier sind die Erze stark uranhaltig. Seit etwa 120 Jahren ist bekannt, daß es sich bei der

„Schneeberger Lungenkrankheit“ um Bronchialkrebserkrankungen han- delt. Als direkt schädigende Ursache wurde damals das im Gestein vorhan- dene Arsen angesehen.

Die „Schneeberger Lungen- krankheit“ wurde 1925 in die Liste

der Berufskrankheiten aufgenom- men. Sie mußte im Gebiet von Schneeberg eingetreten sein. Da zu der Zeit der Bergbau in dieser Regi- on abnahm, wurde mit einem Rück- gang dieser Berufskrankheit gerech- net. Noch 1936 wurde für diese Be-

rufskrankheit folgende Begründung gegeben: Die eigentliche Ursache der Erkrankung ist noch unklar. Als Reiz kommt zunächst einmal der physikalisch (scharfkantige) und chemisch (Arsengehalt) wirkende Steinstaub in Frage. Vermutlich aus- schlaggebend beteiligt ist die Radi- umemanation in den Gruben sowie der Radiumgehalt der Staubteil- chen.

Seit etwa vierzig Jahren ist be- kannt, daß die Radon-Folgeproduk- te für den Bronchialkrebs verant- wortlich sind. Dies zeigen epidemio- logische Erhebungen für den Uran- bergbau in den USA, der Tschecho- slowakei, Kanada, Frankreich und Australien, aber auch in einigen Fäl- len für den Untertageabbau von Flußspat in Neufundland, von Zinn- erz in der Volksrepublik China und in Großbritannien, von Schieferton in der Tschechoslowakei, von Ei- senerz in den USA, in Großbritanni- en, Frankreich und Schweden, von Nioberz in Norwegen und Kupfererz in der DDR. Die Bodenschätze und ihre Nebengesteine enthalten in die- sen Fällen erhöhte Konzentrationen von Uran oder Thorium, oder die

einsickernden Grubenwässer sind ra- donhaltig.

Die bisher vorliegenden epide- miologischen Daten ergeben für Rn 222 und seine Folgeprodukte eine statistisch signifikante Erhöhung der Bronchialkrebshäufigkeit oberhalb

einer Gesamtexposition von etwa 50 WLM (effektive Dosis 250 mSv). Sie deuten aber nicht auf die Existenz ei- ner echten Schwelle hin, unterhalb der eine Auftretenswahrscheinlich- keit null zu erwarten wäre. Vielmehr folgt aus den Erhebungen, daß die Bronchialkrebshäufigkeit mit der Strahlenexposition bis herunter zu etwa 10 WLM (effektive Dosis 50 mSv) in Verbindung gebracht wer- den kann. Die Verdopplungsdosis für Bronchialkrebs liegt bei Werten von 30 WLM (effektive Dosis 150 mSv) bis 40 WLM (effektive Dosis 200 mSv). Es ist deswegen nicht verwun- derlich, daß bei den Uranbergleuten in Sachsen und Thüringen vorzugs- weise Bronchialkrebs auftritt, wenn die Tätigkeit zu Zeiten hoher Strah- lenexpositionen ausgeübt wurde. Et- wa 98 Prozent der Fälle von Bronchi- alkrebs entfallen auf Bergleute, die bis 1955 verpflichtet wurden; etwa zwei Prozent auf Einstellungen zwi- schen 1956 und 1960. Bei Bergleuten mit Arbeitsaufnahme nach 1960 tra- ten bisher nur Einzelfälle auf (4) (Ta- belle 1).

Als weitere strahleninduzierte Schädigung der Atmungsorgane Tabelle 2

Beispiele für Jahresgrenzwerte für Rn 222 und seine Folgeprodukte

Zeit Land/Institution Strahlenexposition

ME WLM/a mSv/a*

ca. 1930 Deutschland 3–30 120–1 200** 600–6 000**

1955 ICRP 12 120

1969 USA 12 120

1972 USA 4 40

1981 ICRP 4,8 48

1984 DDR 4 40

1993 ICRP 4 20

* ab 1993 entspricht 1 WLM nach ICRP65 nicht mehr 10 mSv, sondern 5 mSv effektiver Dosis

** nachträglich aus ME berechnet unter Berücksichtigung von ICRP65

Tabelle 3

Strahlenexposition der Beschäftigten in einer Trinkwasseraufbereitungsanlage durch Radon und Radon-Folgeprodukte (gerundete Werte)

Exponierte Personen Effektive Dosis mSv/a

Wasserwart 200

Vertreter des

Wasserwarts 19

Putzfrau 24

Meister 7

Leiter 5

Reinigungspersonal 130

(4)

durch Radon und Radon-Folgepro- dukte muß die Lungenfibrose ange- sehen werden, eine Vermehrung des Bindegewebes, die die Lungenfunk- tion herabsetzt und zum Tode führen kann. Bei einer akkumulierten Lun- gendosis von mehr als 20 Sv ist mit der Auslösung einer strah-

leninduzierten Lungenfi- brose zu rechnen. Sie ist im Gegensatz zum Krebs ein nicht-stochastischer Scha- den, dessen Schwere mit der Strahlendosis parallel geht und der erst ab einer bestimmten Schwellendo- sis auftritt. In der Bundes- republik Deutschland wur- de die strahleninduzierte Lungenfibrose bisher nicht als Berufskrankheit aner- kannt. In den USA wird sie dagegen als Berufskrank- heit anerkannt, und in der DDR wurde sie nur außerhalb des Uranberg- baus als Berufskrankheit anerkannt. Im Auftrag des Hauptverbandes der ge- werblichen Berufsgenos- senschaften wird am Bei- spiel der Uranbergleute ei- ne Studie erstellt mit dem Ziel zu prüfen, ob und un-

ter welchen Begutachtungskriterien die Lungenfibrose bei Uranbergleu- ten in der Bundesrepublik Deutsch- land als Berufskrankheit angesehen werden muß.

Formalien im

Anerkennungsverfahren

In der Bundesrepublik Deutsch- land stellt das Feststellungsverfahren der Berufsgenossenschaften bei der Beurteilung von Berufskrankheiten grundsätzlich auf den Einzelfall ab.

Für den Einzelfall sind die Kausalzu- sammenhänge zwischen der versi- cherten Berufstätigkeit und der schä- digenden Einwirkung (haftungsbe- gründende Kausalität) einerseits und zwischen der schädigenden Einwir- kung und der festgestellten Erkran- kung (haftungsausfüllende Kausa- lität) andererseits zu prüfen.

Die Grenzwerte der Strahlen- schutzbestimmungen zielen auf die prophylaktischen Maßnahmen der

Unfall- und Berufskrankheitenverhü- tung. Sie dürfen nicht als Ableh- nungs- oder Anerkennungskriterien im Feststellungsverfahren für Berufs- krankheiten verwendet werden. Fer- ner ist zu beachten, daß formalrechtli- che Setzungen von Grenzwerten nicht

allein auf wissenschaftlichen Er- kenntnissen beruhen, sondern bei der politischen Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat auch den von Mehrheiten geprägten gesell- schaftspolitischen Einschätzungen bis hin zur Berücksichtigung der interna- tionalen Konkurrenzfähigkeit, wie zum Beispiel Arbeitskosten, unterlie- gen.

Rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist die Berufskrankheitenverordnung (BKVO). In der Anlage 1 der BKVO sind die Berufskrankheiten aufge- führt. Nr. 2402 steht für ionisierende Strahlen als schädigende Einwir- kung.

Für den Nachweis der schädigen- den Einwirkung wird allgemein ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit im Sinne eines Vollbeweises gefordert.

Der Zusammenhang zwischen der schädigenden Einwirkung und der festgestellten Erkrankung muß hin- reichend wahrscheinlich sein. Eine

hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach dem aner- kannten Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden. Grund- sätzlich kann eine schädi- gende Einwirkung als Al- leinursache, als wesentliche Teilursache oder als rich- tungweisende Verschlim- merung für die Entstehung einer Berufskrankheit ur- sächlich sein.

Nachweis- schwierigkeiten

Hier liegt ein gravie- rendes Problem. Wie be- reits erwähnt, gibt es kei- ne ausreichende Erfassung der Strahlenexposition der Bergleute in Sachsen und Thüringen vor 1971, und auch nach 1971 ist sie nicht exakt genug. Der Hauptver- band der gewerblichen Be- rufsgenossenschaften und einige Berufsgenossen- schaften, wie die Bergbau Berufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotech- nik, wenden hier viel Arbeit auf, um diese Lücken zu schließen. Dies ge- schieht durch theoretische Ansätze, durch Befragung von Bergleuten oder durch Nachstellung von früheren Ar- beitsbedingungen. Die Fachliteratur weist aus, daß dieses Problem interna- tional in vielen Fällen besteht (9, 8).

Dies wäre ein Anlaß, über eine Be- weisumkehr bei der Anerkennung von Berufskrankheiten positiv zu ent- scheiden; das heißt, den Betroffenen von der Beweisführung zu entlasten, zumal der Bronchialkrebs oft erst Jahrzehnte nach der Strahlenexpositi- on auftritt und die verbleibende Lebenserwartung gering ist.

Vereinfachtes

Anerkennungsverfahren

Die Einzelfallbeurteilung bei der Anerkennung einer Berufs- krankheit kann sachlich vereinfacht und somit beschleunigt werden. Auf Tabelle 4

Abschätzung der effektiven Dosis durch Radon und Radon-Folgeproduk- te am Arbeitsplatz und Anzahl der betroffenen Beschäftigten in der Bun- desrepublik Deutschland (1994)

Anzahl der Beschäftigten mit einer erwarteten effektiven Dosis von

Expositionspfad 6 mSv/a bis 20 mSv/a > 20 mSv/a

Untertagebergbau 1 000 200

(ohne Kohle und Uran)

Uranbergbau 2 000 ne

Kohlebergbau 1 200 ne

Arbeitsplätze in

Gebäuden 50 000 10 000

Wasserwirtschaft

– Wasserwerke 1 000 100

– Abwasserkanäle nb nb

Balneologie 10 ne

ne: nicht erwartet nb: nicht bekannt

(5)

der Grundlage einer Auswertung in- ternationaler epidemiologischer Stu- dien wenden die Berufsgenossen- schaften wegen der Vielzahl der Vor- gänge für Uranbergleute eine verein- fachte Bearbeitung an, die für Fallge- staltungen bei Bronchialkrebs mit ei- ner Verursachungswahr-

scheinlichkeit von 50 Pro- zent und mehr gilt. Dies darf aber nicht als Schwel- lenwert für die Anerken- nung einer Berufskrank- heit mißverstanden wer- den. In diesem Falle wird von einem zusätzlichen mittleren relativen Risiko- faktor für Bronchialkrebs von 0,017 pro 1 WLM mit einem 95prozentigen Ver- trauensbereich von etwa 0,010 bis 0,026 ausgegan- gen. Der zusätzliche mittle- re relative Risikofaktor ist ein Maß für das erhöhte Auftreten von Bronchial- krebs in einem Kollektiv beruflich strahlenexponier- ter Bergleute im Vergleich zu einem beruflich nicht strahlenexponierten Kol- lektiv. Dabei wird ein Mit- telwert aus mehreren epi- demiologischen Erhebun- gen verwendet. Ferner werden das Alter des Beschäftigten zur Zeit der Strahlenexposition und sein Alter bei der Diagnose berücksichtigt. Für die zeit- liche Risikoprojektion wird als wesentliche Variable die Zeit nach der Strahlenex-

position betrachtet. Diese Bearbei- tungsempfehlung bindet aber in kei- nem Fall den medizinischen Gutach- ter bei der Beurteilung des Einzel- falls und begrenzt in keinem Fall eine Anerkennung der Berufskrankheit nur auf solche Fälle. Dies ist geboten zum Beispiel wegen der Verdopp- lungsdosis für strahleninduzierte Schädigungen und der Bewertung des 95prozentigen Vertrauensbe- reichs für vorhandene und verwende- te Daten. Ein Fallbeispiel für einen Dreißigjährigen, der eine kurzzeitig kumulierte Arbeitsdosis erhält, zeigt Grafik 2 (6). Für die Inzidenz von Bronchialkrebs wird eine Periode

von vier Jahren angenommen. Vom achten bis dreizehnten Jahr nach der Strahlenexposition bleibt das zusätz- liche relative Bronchialkrebsrisiko konstant hoch und nimmt danach wieder ab. Dieser Verlauf ist aus Stu- dien über beruflich strahlenexponier-

te Bergleute und Atombombenüber- lebende abgeleitet.

Vor- und Nachsorge

Zunehmend greift auch die Vor- sorge vor Berufskrankheiten durch Radon und Radon-Folgeprodukte.

So wurden im Ausland in einigen Fäl- len Lebensarbeitszeitdosen durch Vorschriften oder Tarifvereinbarun- gen festgelegt, bei deren Erreichen Tätigkeiten mit niedriger oder ohne Strahlenexposition aufgenommen werden müssen. Diese Lebensar- beitszeitdosis beträgt in Schweden 35 WLM, in Kanada (Uranbergbau El-

liot Lake) 80 WLM und in den USA 120 WLM. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaf- ten hat ein Programm aufgelegt, in dem die ehemaligen und gegenwärti- gen deutschen Uranbergleute erfaßt und Vorsorgeuntersuchungen zuge-

führt werden.

Da das Berufskrank- heitenrisiko durch Radon- Folgeprodukte im Uran- bergbau erst spät erkannt wurde, hat der Kongreß der USA 1990 verfügt, daß es für Betroffene oder deren Hin- terbliebene Sonderzahlun- gen zusätzlich zur Sozialver- sicherung gibt. Der Kongreß hat sich bei den Betroffenen und ihren Familien für ihr persönliches Leid entschul- digt. Der Deutsche Bundes- tag und der Deutsche Bun- desrat haben im Herbst 1993 den Berufsgenossenschaften 400 Millionen Mark für ihre Arbeiten zugewiesen, da die Konsequenzen des Uran- bergbaus als Kriegsfolgelast angesehen werden müssen und daher nicht allein aus dem Beitragsaufkommen der Berufsgenossenschaften zu finanzieren sind.

Hinweis auf weitere Noxen

Neben Radon und Ra- don-Folgeprodukten kön- nen auch andere Noxen, wie zum Beispiel Zigaret- tenrauch, Bronchialkrebs auslösen.

Rauchen darf aber in der Bundesre- publik Deutschland ebensowenig zur Beurteilung einer Berufskrank- heit herangezogen werden wie ande- re Auswirkungen der persönlichen Lebensführung, solange die Strah- lenexposition, wie bereits beispiel- haft erwähnt wurde, wesentliche Teilursache ist.

In der Bewertung epidemiologi- scher Erhebungen werden neben den dort für Bergleute behandelten Ra- don und Radon-Folgeprodukten häu- fig auch andere berufsbedingte No- xen mit berücksichtigt, wie Arsen, As- best, silikogener Staub, Schweißrau- 90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Verursachungs-Wahrscheinlichkeit in %

30 40 50 60 70 80 Alter bei Diagnose in Jahren

250 200 150

100 80 60 5040 30 20 Exposition in WLM

95 % VB Grafik 2

Verursachungswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit vom Alter bei Diagnose durch 20 bis 250 WLM im Alter von 30 Jahren.

Verursachungswahrscheinlichkeit in %

Alter bei Diagnose in Jahren

(6)

che und Dieselmotoremissionen. Aus der internationalen Fachliteratur geht aber noch nicht eindeutig hervor, ob diese Noxen additiv oder exponentiell als Kofaktoren bei der Auslösung von Bronchialkrebs wirken.

Uranbergleute waren vor allem in den 40er und 50er Jahren nicht nur durch Radon-Folgeprodukte, son- dern auch durch Inhalation von radio- aktivem Staub und äußerer Bestrah- lung zusätzlich belastet. Eine Studie ergab für Karzinome außerhalb der Lunge ein besonderes Risiko, unter anderem für Nase, Mund- und Ra- chenraum, Kehlkopf, Knochen, Le- ber und Niere (7).

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1997; 94: A-1057–1062 [Heft 16]

Literatur

1. Becker DE, Gärtner S, Reichelt A, Riepl S:

Berufsbedingte Strahlenexposition in einer Trinkwasseraufbereitungsanlage. In: Winter M, Wicke A (Hrsg): Umweltradioaktivität, Radioökologie, Strahlenwirkungen. FS-93- 67-T, ISSN 1013-4506, Köln: Verlag TÜV Rheinland, 1993; 79–83.

2. Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit (BMU): Aus- zug, Strahlenexposition an Arbeitsplätzen durch natürliche Strahlung (vorläufige Übersicht). Anlage 2 zum BMU-RSII3A- 15509/6 Schreiben, 3. März 1995.

3. Der Rat der Europäischen Union: Richt- linie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Ge- sundheit der Arbeitskräfte und der Bevöl- kerung gegen die Gefahren durch ionisie- rende Strahlungen. Amtsblatt der Europäi- schen Gemeinschaften, 1996; 39: L159, ISSN 0376-9453.

4. Fachverband für Strahlenschutz: Strahlenex- position und strahleninduzierte Berufskrank- heiten im Uranbergbau am Beispiel Wismut.

November 1993; FS-92-62/2-AKURA, ISSN 1013-4506.

5. International Commission on Radiological Protection (ICRP): Protection against Ra-

don-222 at home and at work. Rev. 2, Okto- ber 1993; ICRP 65, ICRP/93/MC-11.

6. Jacobi W: Verursachungswahrscheinlichkeit von Lungenkrebs durch die berufliche Strahlenexposition von Uran-Bergarbeitern der Wismut AG. Hrsg. Institut für Strahlen- schutz der BG FuE und BG Ch, 1992.

7. Jacobi W: Risiko und Verursachungswahr- scheinlichkeit von extrapulmonalen Krebs- erkrankungen durch die berufliche Strah- lenexposition von Beschäftigten der Wismut AG. Institut für Strahlenschutz der BG FuE und BG Ch, März 1995.

8. Lubin JH et al.: Radon and lung cancer risk:

A joint analysis of 11 underground miners studies. USA: NIH-Publication, Januar 1994.

9. SENES Consultants Limited: Uncertainty in exposure of underground miners to radon daughters and the effect to uncertainty on risk estimates. Canada: October 1989;

AGCB-INFO-0334.

Anschrift des Verfassers

Dr. rer. nat. Gerd Georg Eigenwillig c/o Siemens AG

KWU NS-V Postfach 10 10 63 63010 Offenbach

Trotz beachtlicher Pionierleistun- gen in Belfast und Brighton hat sich die kardiopulmonale Reanimation mit De- fibrillation durch den Rettungsdienst in den letzten Jahren nicht flächen- deckend in England durchsetzen kön- nen. Eine Autorengruppe aus Glasgow untersuchte in ihrer Studie anhand von Einsatzberichten der Rettungsdienste und basierend auf Krankenhausunter- lagen die klinischen Verläufe von Pati- enten, die außerhalb der Klinik defi- brilliert und erfolgreich reanimiert worden waren. Hierbei sollten insbe- sondere die Überlebenszeiten der Pati- enten festgestellt und mögliche Risiko- faktoren für eine erhöhte Mortalitäts- rate nach Entlassung aus der Klinik er- mittelt werden. Zusätzlich wurde der neurologische Status zum Entlassungs- zeitpunkt erhoben.

Im Zeitraum von 1988 bis 1994 wurden durch die schottischen Ret- tungsdienste insgesamt 10 081 Patien- ten wegen eines Herzstillstandes reani- miert. Von diesen Patienten konnten 1 476 Personen (14,6 Prozent) erfolg- reich wiederbelebt und in ein Kranken- haus eingeliefert werden. In der Klinik starben 796 Patienten (54 Prozent), und 680 Patienten (46 Prozent) konnten entlassen werden. Hiervon wurden 622 Personen (91 Prozent) direkt nach

Hause entlassen. Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer betrug bei verstorbenen Patienten einen Tag und für die überlebenden Patienten zehn Tage.

Die Ursache des Herzstillstandes war in der Gruppe der Überlebenden in 345 Fällen (51 Prozent) ein akuter Herzinfarkt und in 139 Fällen (20 Pro- zent) ein nichttransmuraler („non-Q- wave“) Infarkt. Als weitere kardiologi- sche Erkrankung wurde bei 146 Patien- ten (22 Prozent) Kammerflimmern dia- gnostiziert. Bei 41 Patienten (sechs Prozent) wurden andere Erkrankun- gen und in neun Fällen (zwei Prozent) keine Ursache des Herzstillstandes festgestellt. Zum Entlassungszeitpunkt wiesen 605 Patienten (89 Prozent) kei- ne oder lediglich geringe neurologische Symptome wie beispielsweise leichte Gedächtnisstörungen auf. In 58 Fällen (8,5 Prozent) mußte detailliert über- prüft werden, ob eine Entlassung nach Hause aufgrund moderater neurologi- scher Symptome zu verantworten war.

13 Patienten (zwei Prozent) konnten wegen schwerer neurologischer Aus- fälle nicht nach Hause entlassen wer- den und benötigten ständige Hilfe. Ein Patient war komatös. Bei drei Patien- ten (0,5 Prozent) wurde der neurologi- sche Status nicht ermittelt.

Während der durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von 25 Mona- ten nach Entlassung verstarben 176 Pa- tienten. Aufgrund einer koronaren Herzerkrankung oder anderer kardia- ler Erkrankungen verstarben 136 Pati- enten (77 Prozent). In dieser Gruppe wurde bei 81 Patienten (60 Prozent) ein plötzlicher Herztod diagnostiziert.

Weitere Todesursachen waren bei zwölf Patienten (sieben Prozent) Krebs und bei zehn Personen (sechs Pro- zent) eine zerebrovaskuläre Verschluß- krankheit. Erfreulicherweise lebten noch 68 Prozent der Patienten vier Jah- re nach ihrem Herzstillstand.

Ein erhöhtes Mortalitätsrisiko nach Entlassung aus der Klinik bestand bei älteren Patienten und bei Personen, die wegen einer Herzerkrankung be- handelt wurden. Patienten, deren ini- tialer Herzstillstand nicht aufgrund ei- nes Herzinfarktes auftrat, wiesen eben- falls eine erhöhte Mortalitätsrate auf.

Diese Hochrisikogruppe kann somit identifiziert werden und möglicherwei- se von einer eingehenden kardiologi- schen Untersuchung profitieren. mll

Cobbe SM et al.: Survival of 1 476 pa- tients initially resuscitated from out of hospital cardiac arrest. Brit Med J 1996;

312: 1633–1637.

Prof. Cobbe, Department of Medical Cardiology, Glasgow Royal Infirmary, Glasgow G31 2ER, Großbritannien.

Kardiopulmonale Reanimation im Rettungsdienst

Referenzen

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