• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Strategien für Pflegesatzrunde 1991/92: Alle Jahre wieder: Feilschen um Steigerungsraten" (05.09.1991)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Strategien für Pflegesatzrunde 1991/92: Alle Jahre wieder: Feilschen um Steigerungsraten" (05.09.1991)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ARZTEBLATT

AKTUELLE POLITIK

Strategien für Pflegesatzrunde 1991/92

Auf harte Auseinandersetzungen bei der anstehenden Pflegesatz- und Budgetrunde 1991/1992 müssen sich die Krankenhäuser in den alten und neuen Bundesländern gefaßt machen. Eine Entspannung oder gar eine Trend-Umkehr beim Wachstum der Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger wird es auch im kommenden

Jahr

mit Sicherheit nicht geben. Darauf deuten die frühzeitig vor der Eröffnung der ersten Pflege- satz-/Budgetverhandlungen 1991/92 ausgegebenen Strategien der Kranken- kassen und der Krankenhäuser hin. Es ist fast zu einem Ritual geworden, daß die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Landesverbände und die Ver- handlungsführer auf regionaler Ebene mit Materialien, Empfehlungen, Hin- weisen und Strategien munitionieren. So auch in diesem

Jahr.

E

s verwundert nicht, daß sich die im krankenhauspolitisch flauen Sommer präsentierten Verhandlungs-Strategien der Kas- senspitzenverbände und der Kran- kenhausgesellschaft zum Teil polari- sieren, zum Teil ergänzen, die Es- sentials - je nach 1 nteressen Iage - aber auch kompromißlos verfochten werden.

Krankenkassen und Kranken- hausträger rechnen im Jahr 1992 wie bereits ab dem Jahr 1990 mit einem beschleunigten Kostenwachstum im stationären Sektor. Diese Entwick- lung ist in erster Linie "fremdbe- stimmt", das heißt, sie resultiert aus tarifvertragliehen Verbesserungen, aus der neuesten Rechtsprechung, aus der verstärkten Nachfrage nach stationären Krankenhausleistungen und aus der gestiegenen Einwei- sungshäufigkeit.

Auf den ersten Blick weichen die Empfehlungen und Hinweise der Spitzenverhände der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deut- schen Krankenhausgesellschaft nur geringfügig voneinander ab - soweit sie die linearen Tarifsteigerungen und die zwischen den Kontrahenten un- strittigen Komplexe betreffen. Die GKV-Spitzenverbände rechnen nach einer kurzen Zeit moderater Steige- rungsraten in den Jahren 1987 und 1988 mit wieder exorbitant wachsen- den Ausgaben für clie Krankenh:ms- pflege. Eine Auswertung der Bud- getabschlüsse für 1991 zeigt Kosten- schübe von rund acht Prozent. Darin sind die Korrekturen aufgrund des Tarifabschlusses für den öffentlichen

.Alle Jahre wieder:

Dienst (von Mitte 1990) noch nicht enthalten. Nach dieser Korrektur wird die Steigerungsrate voraussicht- lich bei über zehn Prozent liegen.

Die Personalkosten sind im Kran- kenhaus der dominierende Kosten- block, der zu zwei Dritteln die Di- mension der Betriebskosten be- stimmt. Nach Angaben der Kranken- hausträger lagen die GKV-Ausgaben in 1990 mit o,9 Prozent über dem Gruncllohnsummenanstieg (

+

5,1 Prozent). Der Zuwachs der Kran- kenhausausgaben je Mitglied (ohne Rentner) lag in 1990 hei 5,8 Prozent, und einschließlich der Rentner be- trug das Ausgabenwachstum je Mit- gliecl 8,5 Prozent. Diese Sachlage hat wiederum die Krankenhausträger veranlaßt, ihr Augenmerk noch stär- ker als hisher schon auf die Personal- kostensteigerungen zu richten. Ge- nerell empfehlen die GKV-Verbän- de (für die alten Bundesländer), nur die unabweisbaren Kostensteigerun-

gen und Ausgaben anzuerkennen.

Sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich sollte strengste Disziplin gehalten werden.

~ Unter Berücksichtigung der Tarifsituation und der jetzt bereits erkennbaren Veränderungen bei den Personalnebenkosten empfehlen die Krankenkassen eine lineare Tarif- steigerung von vier Prozent. Soweit die Kalkulation der Personalkosten für 1992 das Budget (Personalko- stenblock) 1991 zugrunde legt, soll- ten gegebenenfalls die sich aus der Umsetzung des Tarifabschlusses 1991 noch ergebenden finanziellen Auswirkungen berücksichtigt wer- den.

Bei einer Abweichung des tat- sächlichen Tarifabschlusses von bis zu ± 1,5 Prozent soll ein Ausgleich gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Bundes- pflegesatzverordnung (BPflV) im Jahr 1993 vorgenommen werden.

Liegt die Differenz zum prognosti- zierten Wert über 1,5 Prozent, sollte die Korrektur der Vereinbarungen zeitnah im laufenden Pflegesatzzeit-

raum angestrebt werden.

~ Die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft rechnet mit Erhöhungen der Vergütungen, Löhne unter ande- rem im öffentlichen Dienst (nur alte Länder) für 1992 um 4,25 Prozent.

Dabei wird allerdings betont, daß die wirtschaftswissenschaftlichen Insti- tute von einer fünf- bis sechsprozen- tigen Erhöhung der Löhne und Ver- gütungen für 1992 ausgehen.

Auch die Krankenhausgesell- schaft empfiehlt, bei tarifvertragli- ehen und sonstigen Steigerungen der Personalkosten im Jahr 1992 einen

"zeitnahen" Ausgleich vorzunehmen und diesen bereits in der Pflegesatz- vereinbarung festzuschreiben. Eine exakte Abrechnung sollte über das Budget des folgenden Pflegezeitrau- mes erfolgen (gemäß § 4 Abs. 2 BPflV).

Leimnebenkosten

Relativ unstrittig sind die Bud-

getempfehlungen für die Kalkulation

der Personalnebenkosten. Hier müs- sen die für den Pflegesatzzeitraum relevanten Daten der (zum Jahres- beginn 1992 dynamisierten) Bei- Dt. Är7tebl. 88, Heft 36, 5. September 1991 (19) A-2867

(2)

tragsbemessungsgrenzen sowie die gesetzlich und die durch die Selbst- verwaltung festgelegten Beitragssät- ze in den Sozialversicherungszwei- gen berücksichtigt werden. Für die DKG ist es selbstverständlich, daß die Personalmehrkosten, die auf ei- ner Änderung von Rechtsvorschrif- ten beruhen, ohne Abstriche aner- kannt werden. Insbesondere müssen die Kosten, die mit der Gewährung des Mutterschutzes und des auf zwei Jahre verlängerten Erziehungsurlau- bes (ab 1. Januar 1992) berücksich- tigt werden. Unter die gesetzlichen Personalzusatzkosten fallen bei- spielsweise Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld und Zuwendun- gen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaub für Schonfristen, Ausgleichs- tage).

Krankenkassen und DKG rech- nen damit, daß sich die Beitragsbe- messungsgrenze in der Rentenversi- cherung in den alten Bundesländern per 1. Januar 1992 auf 6800 DM er- höht; in der Krankenversicherung auf 5100 DM monatlich; die Bezugs- größe nach § 18 Sozialgesetzbuch IV auf 3500 DM.

Offen ist noch die Auswirkung der Vereinbarung der Tarifparteien, wonach angemessene Sonderrege- lungen vereinbart werden können, wenn das Erreichen der Arbeitsstelle für den Arbeitnehmer mit außerge- wöhnlichem Zeitaufwand verbunden ist. Da nähere Erläuterungen zu die- ser Regel noch fehlen, sollten die Kostenträger in dieser Frage äußerst zurückhaltend sein. Die Kranken- kassenverbände lehnen es strikt ab, den Forderungen nachzukommen, außertarifliche Zuzahlungen für Be- schäftigte in Ballungsräumen oder ähnliche Leistungen anzuerkennen.

Die Zahlung außertariflicher Zula- gen und deren Finanzierung über die Pflegesätze oder über anderweitige Modelle durch die Krankenkassen seien nicht rechtskonform. In der Sa- che werde zudem keine Problemlö- sung, sondern nur eine Problemver- lagerung erreicht.

Besonderen Wert legen die Krankenhausträger auf die Feststel- lung, daß Kosten für Fort- und Wei- terbildungsmaßnahmen des Pflege- personals budgetrelevant sind. Da- her empfiehlt die DKG, daß im Bud-

get ein bestimmter Prozentsatz der Personalkosten für Fort- und Wei- terbildungsmaßnahmen berücksich- tigt wird. Gerade im Zuge einer Qualitätsverbesserung und einer Image-Anhebung der Pflegeberufe sei dies unverzichtbar.

Die Krankenhausgesellschaft weist den Vorwurf zurück, die Klini- ken seien „Kostentreiber Nummer 1 im Gesundheitswesen", und lehnt ei- ne strikte Anbindung der Ausgaben- entwicklung für Krankenhausbe- handlung an die Grundlohnsummen- entwicklung als „nicht sachgerecht"

ab. Nicht hausgemachte, sondern fremdbestimmte und ferngesteuerte Ursachen und Quellen des Kosten- booms seien dafür verantwortlich, daß die Steigerungsmargen stets über der Grundlohnsummenent- wicklung lägen. Der Medizinbetrieb und gar die von der Altenlast massiv beeinflußte Krankenhausmedizin seien nicht mit sachfremden Parame- tern wie etwa der Inflationsrate oder der Grundlohnsumme zu disziplinie- ren.

Sorgfältig bemühen sich GKV- Verbände und Krankenhausgesell- schaft, die Auswirkungen der aktua- lisierten Personalbemessung im Be- reich der Krankenhaus-Psychiatrie aufgrund der Psychiatrie-Personal- verordnung (vom 18. Dezember

1990) in der Kalkulation zu erfassen.

Während die DKG den Personal- mehrbedarf aufgrund der Anwen- dung des von ihr entwickelten lei- stungsbezogenen Konzeptes berechnet, lehnen die Krankenkassen jede Vor- wegnahme von globalen Mehrforde- rungen bei der Personalbemessung ab.

Die Krankenkassen plädieren dafür, bei einem Personalbedarfs- Ermittlungsverfahren auf der Basis von Pflegekategorien auch ausrei- chende Uberprüfungsmöglichkeiten zu schaffen. Für die Kassen sei es nicht hinnehmbar, auf der Grundla- ge von nicht rechtskräftigen Grob- entwürfen für eine neue Personal- verordnung (Anhaltszahlen) jetzt schon Zugeständnisse beim Perso- nalbedarf zu machen.

Die Krankenhausgesellschaft hingegen beruft sich auf Empfehlun- gen von Bundesgesundheitsministe- rin Gerda Hasselfeldt, wonach die

Auswirkungen einer künftigen Pfle- gepersonalverordnung bereits in der Pflegesatzrunde für das Jahr 1992 berücksichtigt werden könnten.

Sachkosten:

+ fünf Prozent

Bei den Empfehlungen zu den Sachkosten liegen Krankenkassen und DKG fast beieinander. Die Krankenkassen empfehlen, bis zu fünf Prozent bei den Sachkostenstei- gerungen zu akzeptieren. Die DKG rechnet mit einer Inflationsrate von 4 bis 4,25 Prozent. Hinzu kämen al- lerdings Strukturveränderungen so- wie die von den Krankenhausträgern kaum beeinflußbare Mengenent- wicklung, für die keine exakten Vor- gaben gemacht werden. Allerdings wird mit Steuererhöhungen im Mi- neralölbereich in zweistelliger Pro- zenthöhe gerechnet. Außerdem müßten die tatsächlichen Einzelfak- toren berücksichtigt werden, insbe- sondere Kostensteigerungen infolge veränderter Abgaben und Steuern, Kosten für umweltentlastende Maß- nahmen, weiterhin behördliche Auf- lagen, die Preisentwicklung im Phar- mabereich, für Blutkonserven, Blut- plasma, Heil- und Hilfsmittel und im Bereich der Implantate, der Fremd- leistungen und der Instandhaltungs- kosten vor allem im Bereich des Ap- parate- und Großgeräteparks (alles Sonderentwicklungsbereiche mit ho- her Personalkostenlast).

Die Krankenkassen sehen gera- de im Bereich der Sachkosten noch Einspar- und Rationalisierungsmög- lichkeiten, so bei einer Zentralisie- rung und Gründung von überbe- trieblichen Zentrallabors durch mehrere Krankenhäuser, und im Energiekostenbereich. Die Kranken- kassen haben ihre Annahme, daß hier noch eine Menge zu sparen ist, durch Gutachten untermauert. — Die Krankenhausträger allerdings zahlen hier mit gleicher Münze zurück: Ge- rade die Krankenkassen hätten sich bislang gesperrt, die Öffnungsklausel des § 18 b Krankenhausfinanzie- rungsgesetz (KHG) zu nutzen, um außerhalb des Budgets Verträge zwecks Rationalisierung abzuschlie- ßen . . . Dr. Harald Clade A-2868 (20) Dt. Ärztebl. 88, Heft 36, 5. September 1991

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

MERAN*) (24. Internationaler Seminarkongreß für praktische Medizin, veranstaltet von der Bundesärzte- kammer und der Österreichischen Ärztekammer. MONTECATINI TERME*)

BAD HOFGASTEIN*) (10. März 1991) - Fortbil- dungsveranstaltung der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer MERAN*) (24.

BERLIN (21. Deutscher Kongreß für ärztliche Fortbildung / 24. Deutscher zahnärztlicher Fortbildungskongreß / 22. Fortbildungskongreß für Krankenschwestern mit Programm für MTA

Kliniken im stationären Sektor und Verteidiger der öffentlich-rechtli- chen Einstandspflicht im Verein mit dem Budget sei ein besserer Finan- zierungsgarant, als sich vorzeitig in

  berechnet sind, werden dadurch angepaßt, daß die Höhe der Rente mit der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 ermittelt wird.. (2) Eine Rente, deren Höhe sich nicht

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen.. Dies gilt auch für

nn?MOUNT NEXT OUTPUT TAPE. Enter tape unit device address, mode setting, and block count and block count characteristics of the output tape. Enter END to

3 Berechnen Sie für den Bolzen A den erforderlichen Durchmesser d, wenn die beiden Schwenkhebel insgesamt mit F A = 2,25 kN auf den Bolzen drücken. Der Antriebsmotor nimmt