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Archiv "Lexikon: Kassenarten" (23.07.2004)

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D

rei Werke sind Grundlage für die Kodiertätigkeit der Klinikärzte: ICD-, OPS-Katalog und die Deut- schen Kodierrichtlinien. Deren jährliche Überarbeitung be- deutet jährliche Nachschulung.

Andernfalls entstehen den Kli- niken finanzielle Verluste, die möglicherweise als „Struktur- reserven“ deklariert werden.

In den Allgemeinen Kodier- richtlinien der Deutschen Ko- dierrichtlinien ist definiert, was eine Haupt- und was eine Ne- bendiagnose ist. Es wird festge- halten, dass Symptome in der Regel keine Hauptdiagnose seien. Allerdings bringt das Werk sogleich Fallbeispiele, wann Symptome eben doch als Hauptdiagnose benutzt wer- den (DKR 002c). Ziemlich ein- deutig ist definiert, dass erst am Ende des stationären Aufent- haltes nach Analyse die Haupt- diagnose evaluiert werden kann.Aber: „Es ist nicht auszu- schließen,dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine ad- äquate Abbildung der Kran- kenhausleistung erlaubt.“ Hil- festellung erhält der Arzt in der DKR D002c: „Die Bedeutung einer konsistenten, vollständi- gen Dokumentation in der Krankenakte kann nicht oft ge- nug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die

Anwendung aller Kodierricht- linien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe.“

Wie wahr! Es findet sich aller- dings kein Hinweis darauf, wer denn diese konsistente Doku- mentation durchführen soll.

Hatte das Bundesgesundheits- ministerium nicht versprochen, mit den DRGs (Diagnosis Re- lated Groups) werde „Geld der Leistung folgen“? War mit

„Leistung“ etwa die Kodierlei- stung gemeint?

Im Rahmen der Mehrfach- kodierung soll die Ätiologie- Schlüsselnummer (Kreuz+) vor der Manifestationsschlüssel- nummer (Stern*) aufgeführt werden. Logisch. Dann soll ein Schlaganfall verschlüsselt wer- den. Beim akuten Schlaganfall müssen die neurologischen Ausfälle kodiert werden. Die Vorschrift besagt jedoch, dass hier das Kreuz-Stern-System nicht angewendet wird. Auch beim „alten Schlaganfall“ sol- len vorhandene Residuen ko- diert werden,aber diesmal ohne Verknüpfung zwischen Ätiolo- gie und Manifestation. (D005a)

Die Lieblingskodierrichtli- nie D013c: Punkt Strich „._“

und Strich „-“ am Ende von Schlüsselnummern (Der eine Strich ist kürzer als der ande- re). Im Klartext:Alle dreistelli- gen Schlüsselnummern, die in vier- oder fünfstellige Schlüs- selnummern unterteilt sind, sind an vierter und fünfter Stel- le durch einen „._“ (Punkt und langer Strich) gekennzeichnet.

Alle vierstelligen Schlüssel- nummern, die in fünfstellige Schlüsselnummern unterteilt sind, sind an fünfter Stelle durch „-“ (kurzer Strich) ge- kennzeichnet. Weiter unten:

Dadurch wird darauf hin- gewiesen, dass es für diese drei- stelligen/vierstelligen Katego- rien vierstellige/fünfstellige Sub- kategorien gibt, die beim Ko- dieren verwendet werden müs- sen. Diese Regel gilt für alle ICD-10-Verzeichnisse.

Verwirrend ist auch die Be- deutung von „und“. Ein Blick in die Allgemeinen Kodier- richtlinien für die Prozedu- ren: verwendete Begriffe und Symbole, Verwendung von

„und“. Der Begriff „und“ im dreistelligen und vierstelligen Kode wird sowohl im Sinne von „und“ als auch im Sin- ne von „oder“ verwendet.

Im fünfstelligen Kode wird

„und“ im Sinne von „sowohl als auch“, „oder“ im Sinne von „entweder/oder“ ver- wendet. Mit solchen Dingen müssen wir uns beschäftigen.

Weitere „Erlebnisse“ finden sich im ICD-Katalog K22.2:

Friedlich vereint stehen hier Verschluss und Stenose neben- einander, beide bezogen auf den Ösophagus. Dazu gesellen sich die Striktur und die Kon- striktion. Im Studium wird ge-

lehrt, dass Verschluss und Ste- nose unterschiedliche Krank- heiten sind, die unter Umstän- den eine sehr differenzierte Therapie erfordern und damit auch unterschiedliche Kosten generieren. Ich staune, was man zusammenfassen kann.

Spannende, neue Erkennt- nisse bei K56.6: Okklusionen des Colons oder des Intesti- nums stehen gleichberechtigt neben der Stenose, garniert mit der Striktur derselben Or- gane. Wieso man dann jedoch speziell die Enterostenose er- wähnen muss oder auch den Okklusionsileus o. n. A., weiß ich nicht. Die Darmverschlüs- se des Neugeborenen jedoch finden sich in einem anderen Kapitel – P76.8 oder auch P76.9. Solche Erkenntnisse machen die Kodierarbeit auf- regend und spannend.

Im ICD-Katalog stoße ich auf neue Kombinationen: Die K55.0 vereint in sich den akuten Darminfarkt, die Dünndarm- ischämie, aber auch die fulmi- nante ischämische Kolitis. Die Untergruppierung zeigt die mesenteriale Unterscheidung für Arterien und Venen, und zwar steht die K55.0 sowohl für den Infarkt als auch für die Embolie und für die Throm- bose. Ergänzend hat man hier die subakute ischämische Ko- litis untergebracht. Erst die K55.1 wendet sich den chroni- schen Gefäßkrankheiten des Darms zu. Der Behandlungs- bedarf der Durchblutungs- störungen des Dünn- oder des Dickdarms ist häufig unter- schiedlich, sodass der Auf- wand nicht vergleichbar ist.

Aber das Geld soll der Lei- stung folgen – meinte die Poli- tik. Dr. med. Ursula Stüwe

A

A2140 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3023. Juli 2004

S T A T U S

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gliedert sich in sieben Kassenarten mit 287 rechtlich selbstständigen Kran- kenkassen: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- krankenkassen (BKK), Innungskranken-

kassen (IKK), See-Krankenkasse, Land- wirtschaftliche Krankenkassen, Bundes-

knappschaft und die Ersatzkassen der Arbeiter und Ange- stellten. Diese organisatorische Gliederung geht auf die früher bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen zurück, die in das GKV-System einbezogen wurden. Seit 1996 können alle GKV-Versicherten ihre Krankenkasse frei wählen. Wählbar

sind die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts, jede Er- satzkasse, die für den Beschäftigungs- oder Wohnort zustän- dig ist, die BKK oder IKK des Betriebes, dem der Wahlberech- tigte angehört, jede geöffnete BKK/IKK, die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mit- gliedschaft oder Familienmitversicherung bestand, oder die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versi- chert ist (§ 173 SGB V). Seit 1996 erhalten nur noch die See- Krankenkasse, die Bundesknappschaft und die Landwirt- schaftlichen Krankenkassen Mitglieder zugewiesen, um die Existenz dieser Kassenarten zu erhalten. JF

Kassenarten

L E X I K O N

Kodieren

Verwirrend

Foto:Peter Wirtz [m]

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