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Archiv "Auch Zahnärzte besorgt um Ausbildungs-Qualität" (25.11.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Fachübergreifende Gemeinschaftspraxis

waltungsgerichtsbarkeit für unzu- lässig erklärte Gemeinschaftsbil- dung ist über § 33 Abs. 2 ZO für Kassenärzte nicht genehmigungs- fähig.

4. Es ist davon auszugehen, daß die gemeinsame Ausübung ärzt- licher Tätigkeit durch Kassenärzte auch dann grundsätzlich möglich ist, wenn diese Ärzte unterschied- liche Gebiete vertreten. Das BSG spricht in seinem Urteil jedoch nicht schlechthin von jeder rechtli- chen Zulässigkeit, sondern läßt es auch offen, ob es Fälle geben kann, in denen sich die Fächer- kombination als unzulässig und damit nicht genehmigungsfähig darstellt. Orientierungshilfe für die Zulassungsinstanzen kann der Katalog fachverwandter Gebiets- bezeichnungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung sein.

5. Aus der Entscheidung des BSG läßt sich kein Fall denken, wel- cher eine uneingeschränkte, also ohne mit Auflagen und Nebenbe- stimmungen versehene Genehmi- gung der fachübergreifenden Ge- meinschaftspraxis rechtfertigt.

6. Die Entscheidungsgründe des BSG lassen die Tendenz erken- nen, daß die Genehmigungsfähig- keit einer fachübergreifenden Ge- meinschaftspraxis in dem Maß ge- geben ist, in welchem sich die ärztlichen Partner in ihrer Wir- kung nach außen eher wie eine Praxisgemeinschaft verhalten und sich von der bisher zugrundege- legten Definition der Gemein- schaftspraxis, wie sie das BSG selbst in einer früheren Entschei- dung gegeben hat („prototy- pisch") abwenden. Dies wird deutlich an den Grenzen, welche das BSG gezogen hat, wenn Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen eine Gemeinschaftspraxis errich- ten. Allerdings beziehen sich Teile der Rechtsausführungen des Ur- teils auch auf die Gemeinschafts- praxis schlechthin, gelten also auch dann, wenn es sich um fach- konforme Zusammenschlüsse handelt.

7. Die vom Gericht gezogenen Grenzen gemeinsamer Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit betref- fen teils allgemeine berufsrecht- liche Kriterien, andererseits typi- sche kassenarztrechtliche Merk- male. Sie sind Gegenstand derje- nigen Auflagen und Nebenbe- stimmungen, welche der Geneh- migungsbeschluß nach § 33 Abs. 2 ZO notwendig enthalten muß:

a) die Partner der beabsichtigten Gemeinschaftspraxis müssen die Art und Weise ihrer Zusammenar- beit — gegebenenfalls unter Vorla- ge ihres Gesellschaftsvertrages — darlegen,

b) die von den Ärzten selbst gege- bene Beschreibung ihrer zukünfti- gen Tätigkeit darf nicht nur in die Begründung der Genehmigungs- entscheidung eingehen, sondern muß als Beschreibung der geneh- migten Gemeinschaftspraxis in den Beschlußtenor aufgenommen werden,

c) den Ärzten ist verpflichtend auf- zugeben, daß und wie sie das Recht des Patienten auf freie Arzt- wahl sowohl bei ihrer Zusammen- arbeit untereinander als auch ge- genüber Ärzten außerhalb der Ge- meinschaft sicherstellen,

d) es müssen Bestimmungen dar- über enthalten sein, wie die in der Gemeinschaft tätigen Ärzte ge- genüber der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Abrechnung ihrer Leistungen die Offenlegung der Kausalität gewährleisten, wel- che Leistungen von welchem Arzt erbracht worden sind. Dies be- zieht sich nicht nur auf die Inne- haltung der Fachgrenzen, sondern auch auf die Erbringung solcher Leistungen, bei denen eine perso- nengebundene Qualifikation für die Erbringung der Leistung zu Lasten der kassenärztlichen Ge- samtvergütung Voraussetzung ist (z. B. bei der Teilradiologie).

Dr. jur. Jürgen W. Bösche Haedenkampstraße 3 5000 Köln 41

KURZBERICHT

Auch Zahnärzte besorgt um

Ausbildungs-Qualität

Die Akademiker-„Inflation" hat nach den Ärzten und Apothekern nun offenbar auch den zahnärzt- lichen Berufsstand erreicht: Bei der diesjährigen Hauptversamm- lung des Freien Verbandes Deut- scher Zahnärzte (FVDZ) vom 6. bis zum 8. Oktober in Münster äußer- ten sich die Delegierten des mit- gliederstärksten Zahnärztever- bandes (mehr als 18 000 Mitglie- der) besorgt im Hinblick auf die anrollende Zahl frischapprobier- ter Zahnärzte und die sich ver- schlechternde Ausbildungsquali- tät an den Universitäten und Hochschulen.

Die Entschließungen der Dele- giertenversammlung des „Freien Verbandes" standen denn auch ganz im Zeichen dieses problem- geladenen Themas:

Nach einer Hochrechnung der Entwicklung der Zahnarztdichte aufgrund des gegenwärtigen Trends der Zahnmedizinstuden- ten und der Zahl der Neubestal- lungen sollen auf einen Zahnarzt in 20 Jahren 30 Prozent weniger Patienten entfallen als heute.

Die Zahl der berufstätigen neu zu- gelassenen Zahnärzte wächst überproportional — bei weiter rückläufiger Bevölkerungszahl.

Als „Sofortmaßnahmen" peilt der FVDZ an:

Die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung soll dadurch angeho- ben werden, daß die Zahl der Zahnmedizinstudenten wieder an die tatsächliche Ausbildungska- pazität an den Hochschulen orien- tiert wird.

Die Qualität der zahnärztlichen Ausbildung entspricht nach den Einschätzungen des FVDZ zum Teil nicht mehr den Anforderun- gen der Praxis. Die steigende Stu- 100 Heft 47 vom 25. November 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Zahnärzte-Ausbildung

dentenzahl verhindere zuneh- mend eine qualitativ hochwertige Vorbereitung für den Zahn- arztberuf.

Schon für den heutigen Bedarf würden derzeit mindestens 600 Zahnärzte pro Jahr mehr ausge- bildet als aus dem Beruf ausschei- den (zur Zeit sind fast rund 35 900 Zahnärzte beruflich aktiv).

Bewerber für das Studium der Zahnmedizin sollen ein Praktikum in einer zahnärztlichen Praxis mit den Tätigkeitsmerkmalen der Zahnarzthelferin, der Zahntechnik und/oder einen Krankenpflege- dienst ableisten (Bundeswirt- schaftsminister Dr. Otto Graf Lambsdorff hat sich übrigens erst kürzlich vor der Hauptversamm- lung des Hartmannbundes für ei- ne sechsmonatige Krankenpfle- gedienstzeit vor Beginn des Hu- man- und Zahnmedizinstudiums ausgesprochen).

Die Kapazitätsverordnungen der Länder sollten auf ihre Aktualität für das Studienfach hin überprüft und den qualitätsbedingten An- sprüchen entsprechend restriktiv angepaßt werden, fordert der FVDZ in einem weiteren Be- schluß.

Als Zulassungsvoraussetzung für das Zahnmedizinstudium soll ein spezifisch fachbezogener Eig- nungstest mit höherer Gewich- tung vorgeschrieben werden.

Die von interessierter politischer Seite und neuerdings auch von den Ersatzkassen geforderte Be- schränkung der freien Kassenzu- lassung wird vom „Freien Ver- band Deutscher Zahnärzte" als ein ungeeignetes Mittel gegen Überfüllung apostrophiert.

Regionale Überversorgungen könnten durch entsprechende Aufklärung der niederlassungswil- ligen Zahnärzte beeinflußt wer- den. Eine totale Zulassungsbe- grenzung sei weder verfassungs- rechtlich noch politisch wie mora- lisch vertretbar. EB

Wir besitzen mehrere Schilderun- gen von berühmten Ärzten, die ih- re Erlebnisse aufgezeichnet ha- ben in Grenzsituationen, in denen sie sich dem Ende nahe glaubten.

Am weitesten bekannt sind wohl die Aufzeichnungen des großen Klinikers und Herzspezialisten Hermann Nothnagel während sei- nes schweren und letzten Angina- pectoris-Anfalls.

Nothnagel (1841 bis 1905) hatte ei- ne ausgedehnte Privatpraxis. Aus allen Teilen der Welt kamen die Patienten zu ihm.

„Anfälle mit

äußerst heftigen Schmerzen"

Seit drei oder vier Jahren fühlte er bei Anstrengungen zunächst ei- nen leichten, später zunehmend immer deutlicheren Druck auf dem Herzen. Anfälle mit starken Schmerzen traten erst fünf oder sechs Tage vor seinem Ende auf.

Am 6. Juli 1905, spät abends im Bett, befielen ihn drei heftige An- fälle. Seine Beobachtung — nüch- tern und exakt — notierte er auf ei- nen Zettel, den sein Diener mor- gens auf dem Nachttisch gefun- den hat. Darauf war verzeichnet:

„Anfälle mit äußerst heftigen Schmerzen, Puls im Anfall ganz verschieden, einmal langsam, zir- ka 56 bis 60, ganz regelmäßig, stark gespannt, dann wieder be- schleunigt 80 bis 90, ziemlich gleich — und regelmäßig, endlich bald beschleunigt, bald langsa- mer mit ganz wechselnder Span- nung ... geschrieben am 6. Juli 1905 abends spät, nachdem ich soeben drei heftige Anfälle ge- habt habe." Hier enden die Auf- zeichnungen, wohl, weil der Tod

ihm den Bleistift aus der Hand ge- nommen hat.

Welche Gefühle ein Ertrinkender durchlebt, schildert Jakob Lau- renz Sonderegger (1825 bis 1896), Leiter des Gesundheitswesens im Kanton St. Gallen. Er badete in ei- nem See, schwamm, bekam einen Wadenkrampf, sank, tauchte auf, sank wieder. Dabei sah er flam- mende Blitze, hörte Donner, Brau- sen und Krachen und gewärtigte mit einer eigenartigen Apathie sein Ende. Er wird gerettet und schreibt dieses Erlebnis auf.

„Mußt die Sektion machen lassen, mein lieber Sohn"

Über einen Kollegen berichtet Ja- kob Laurenz Sonderegger, der sein Sterben fühlt und seine Be- obachtungen seiner Umgebung mitteilt. Es heißt: „Jetzt muß ich die Arme zum Atmen anstemmen.

Die Lähmung des Darmes ist kom- plett, das Zwerchfell außer Funk- tion. Ich kalte. Mein Puls flattert — ist weg. Mußt die Sektion machen lassen, mein lieber Sohn. Es ist ein Loch im Dickdarm; wird inter- essant." Die Sektion bestätigte die Diagnose, die der alte, erfah- rene Praktiker bei sich gestellt hatte.

Der Psychiater Alfred Noche (1865 bis 1943) erzählt von seinem Leh- rer in der Kinderheilkunde, Pro- fessor Theodor von Dusch, der mit der Gelassenheit eines Philoso- phen starb, folgendes: Der alte Dusch erkrankte schwer an einer Grippepneumonie. Am Tag vor seinem Ende versammelte er alle Assistenten, an seinem Bett und gab, wie in der Vorlesung, eine Epikrise seines Zustandes mit der zeitlich richtigen Voraussage sei- nes Todes.

GESCHICHTE DER MEDIZIN

Zwischen Leben und Sterben:

berühmte Ärzte beobachten sich

Hermann Dietsch

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 47 vom 25. November 1983 105

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