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Archiv "Endoskopie: Unsolidarisches Verhalten" (21.05.2004)

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dass sich diese Geizhaltung nur auf Ärzte und deren Mit- arbeiter beschränkt. Und nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Wer kommt für die Schulden der BKK für Heilbe- rufe auf? Hoffentlich nicht die Beitragszahler, d. h. Ärzte und deren Mitarbeiterinnen.

Prinzipiell steht fest: Wer kei- ne Billigmedizin anbieten will, darf auch keine Billigkasse empfehlen. Hoffentlich haben unsere Spitzenvertreter auch

aus dieser Situation gelernt.

Solange jedoch die KV-Für- sten mehrheitlich an einem obsolet gewordenen Sachlei- stungssystem hängen, solange sie sich gegen einen System- wandel mit mehr Selbstverant- wortung für Arzt und Patient wehren, solange die Mehrheit der deutschen Ärzte sich lie- ber als De-facto-Angestellte von KV und Kassen behan- deln lassen und trotz schwin- dender Honorare einen Sy-

stemwandel zu mehr Freiheit und mehr Verantwortung scheuen, solange ist keine Bes- serung in Sicht. Von der Politik ist dieser Wandel nicht zu er- warten.

Also: Nicht hinterher jammern über den selbst angerichteten Schlamassel, sondern voraus- schauend denken, das wün- sche ich mir von den Ärzten und ihren Vertretern.

Dr. med. Klaus Reichel, Hubertussteig 7, 91217 Hersbruck

Endoskopie

Zu dem Leserbrief „Es fehlt der Mumm“ von Dr. med. Jörn Pankow in Heft 17/2004:

Unsolidarisches Verhalten

Ich bin der Meinung, dass das Seehofersche Gesetz von 1992, das die strikte Trennung von hausärztlich und fachspe- zifisch tätigen Internisten re- gelte, keine sachliche Grund-

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lage mehr hat. Die Trennung damals erfolgte nur aus fiska- lischen Gründen. Inzwischen haben die Endoskopiker durch die präventive Kolosko- pie seit Oktober 2002 ein sehr lukratives Zubrot erhalten.

(Es erfolgt eine Extrabezah- lung.) Für mich sind endosko- pische und auch sonographi- sche Untersuchungen eine selbstverständliche Diagno- stik aller Internisten. Es sollte, wie schon vor 2003, jedem

Kollegen nach seiner Qualifi- kation erlaubt sein, derartige Untersuchungen wieder abzu- rechnen. Bei den Privatversi- cherten läuft alles ganz zwanglos wie früher. Im En- doskopiebereich ist es durch die präventive Koloskopie zu Wartezeiten bis zu sechs Mo- naten gekommen. Die kurati- ve Endoskopie kann nicht mehr ortsnah und zeitnah an- geboten werden. Es ist daher die Pflicht der KBV und auch

der zuständigen Gremien im Rahmen des Sicherstellungs- auftrages für eine rasche No- vellierung des Seehoferschen Gesetzes zu sorgen. In Berlin wurden im ersten Quartal 2003 rund 2 900 Gastroskopi- en nicht durchgeführt im Ver- gleich zum ersten Quartal 2002. Im Sinne einer Karzi- nom-Vorsorge hätte das in meinem Fall bedeutet, dass bei einer Krebshäufigkeit von circa einem Tumor auf 120

Spiegelungen rund 25 Tumo- ren unentdeckt geblieben wären. Die präventive Kolo- skopie hat eine Tumorrate von 1 : 250 Spiegelungen. Bei mir kam bei symptomatischen Pa- tienten auf circa 20 Spiegelun- gen ein Karzinom.

Ich gehe davon aus, dass die Verhältnisse bei den anderen Kollegen ähnlich waren, denen mit der Endoskopie eine selbstverständliche ärztliche Diagnostik weggenommen

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wurde. Es kann einfach nicht sein, dass wir Ärzte uns gegen- seitig so unsolidarisch im In- teresse der Patienten verhal- ten.

Dr. med. Fred Reiß, Drakestraße 44, 12205 Berlin

Arbeitszeit

Zu dem Beitrag „Die Euphorie ist ver- flogen“ von Jens Flintrop in Heft 14/2004:

Funktionärsgeschrei steht auf tönernden Füßen

. . . Dass nahezu alle klinisch tätigen Kolleginnen und Kol- legen auf den Zusatzverdienst der Nachtdienste und Über- stundenvergütung angewiesen sind, ist unbestreitbar. Und wer hat eigentlich die Klinik-

ärzte in toto befragt, ob sie nicht durchaus bereit und wil- lens sind, erheblich mehr zu arbeiten, als dies der Durch- schnitt der Bevölkerung tut, aber auch hierfür besser be- zahlt zu werden? Abgesehen davon, dass dies in den letzten 100 Jahren niemandem ge- schadet hat, erinnere ich an die Aussage eines weltbe- rühmten britischen Chirurgen, der vor wenigen Jahren Fol- gendes formuliert hat: „A young surgeon should not work more than 80 hours a week,but not less.“ Dem ist wenig hinzuzufügen, man mö- ge sich bei den großen Chirur- gen von Sauerbruch über Barnard bis zu Allgöwer er- kundigen, ob diese nach einem Nachtdienst nach Hause ge- gangen sind oder weitergear- beitet haben. Das in Wahrheit

menschenverachtende Funk- tionärsgeschrei zu diesem The- ma steht genauso auf tönernen Füßen wie das Verhalten der Gewerkschaft zum Thema ei- ner allgemeinen Arbeitszeit von 40 oder 42 Stunden.

Prof. Dr. med. Wolfgang Pförringer, Gesundheitspolitischer Arbeitskreis der CSU München, Theatinerstraße 1, 80333 München

Ziel: Faire Bezahlung

Zur Aussage des Kollegen Moßbrucker aus Freiburg („Aber will einer von uns wirklich — als Akademiker mit extrem hoher Verantwor- tung – mit dem Grundgehalt BAT II a oder I b abgespeist werden . . .“) nur so viel: Auch mit C- oder D-Diensten über 24 Stunden ändert sich nichts

an der BAT-Bezahlung. Die erbrachte Mehrarbeit im Dienst wird nur zu 65 bzw.

80 Prozent nach BAT vergü- tet, d. h., nach gängiger Praxis liegt der Monatsstundenlohn sogar noch unterhalb der re- gulären Stundenvergütung BAT II a oder I b.

Ziel des Kollegen Moßbrucker muss daher sein, neben ver- nünftigen Arbeitszeiten auch eine faire Bezahlung zu errei- chen. Ansonsten unterstützt er weiterhin das Lohn-Dumping deutscher Kliniken. Und ab- schließend darf eines nicht vergessen werden: Nur ein ausgeruhter und ausgegliche- ner Arzt kann maximale Lei- stung in Beruf und Familie er- bringen.

Dr. med. Dirk Sehr,Reinhold-Krauss- Straße 19, 73732 Esslingen

Embryonen

Zu dem Leserbrief „Bloße Darstel- lung der verschiedenen Positionen“

von Dr. med. G. Haasis in Heft 12/2004, der sich auf den Kommentar

„Überzählige Embryonen: Respekt, aber kein Lebensschutz“ von Prof. Dr.

theol. Richard Schröder in Heft 4/2004 bezog:

Antwort

Ich habe Ihren Leserbrief ge- lesen und möchte gern versu- chen, Ihnen zu antworten.

Es ist beides richtig: Über- zählige Embryonen, die exi- stieren, müssen vernichtet werden, es sei denn, sie wer- den dauerhaft eingefroren oder man möchte die Embryo- nenadoption einführen. Und:

Man sollte die praktische Kon- sequenz ziehen, weitere über- zählige Embryonen zu vermei- den, indem möglichst nur ein Embryo transferiert wird. Das vermeidet dann auch die uner- wünschten Mehrlingsgeburten und, was ja einem Schwanger- schaftsabbruch gleichkommt, die Beseitigung eines Em- bryos, wenn sich mehrere ein- genistet haben. Aber das setzt die Auswahl eines aussichtsrei- chen Embryos voraus, was aber in Deutschland verboten ist, denn bei uns müssen alle erzeugten Embryonen transfe- A

A1502 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004

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riert werden. Die künstliche Nachahmung eines natürlichen Prozesses kann „die Natur“ nur sehr begrenzt überlisten. Und bei der natürlichen Schwan- gerschaft gelangen 70 Prozent nicht zur Einnistung.

Nach unserer Rechtsord- nung sind in unserem Falle die Rechte tatsächlich vom Aufent- haltsort abhängig. Die Rechts- fähigkeit beginnt mit der Ge- burt (§ 1 BGB). Im Uterus gilt der (eingeschränkte) Schutz des § 218 StGB. Bevor der Embryo sich einnistet, ist er in vivo durch keinerlei gesetzli- che Bestimmungen geschützt, in vitro aber durch das ESchG.

Bei den überzähligen Em- bryonen geht es nicht um An- nahme oder Ablehnung durch die Mutter und also darum, dass die Menschenwürde in das Belieben eines Menschen gestellt wird. Nehmen wir den Fall, dass nach der Befruch-

tung in vitro die Frau verun- glückt. Dann gibt es nur drei Möglichkeiten: diese Embryo- nen vernichten, sie dauernd tiefgefroren lagern oder eine Frau finden, die sich diese fremden Embryonen implan- tieren lässt, was aber in Deutschland durch das Em- bryonenschutzgesetz als Leih- mutterschaft verboten ist. In anderen Ländern ergibt sich das Problem, dass nach sofort gelungener IVF Embryonen übrig bleiben. Soll nun die Frau verpflichtet werden, in einer Abfolge von Schwanger- schaften auch diese übrigen auszutragen?

Es besteht Konsens unter uns, dass jeder geborene Mensch denselben Würde- und Lebensschutz genießt.

Das gilt nicht ebenso für den Fötus, weil das Gesetz hier ei- ne Abwägung erlaubt nach Zumutbarkeitskriterien (die

ich nicht alle gutheiße: Die Spätabtreibung behinderter Kinder ist ein Skandal, verur- sacht durch die Abschaffung der embryopathischen Indika- tion). Nun müssten Sie doch zuerst befürchten, dass diese Praxis bei menschengestalti- gen, per Ultraschall sichtbaren Wesen auf die Geborenen übergreift. Das findet aber bis jetzt nicht statt. Anders gesagt:

Es besteht kein nachgewiese- ner Zusammenhang zwischen einer Änderung der Regelung des Schwangerschaftsab- bruchs und der Zahl der Tö- tung Geborener. Eher dürfte die Kindestötung seltener vor- kommen, wenn der Schwan- gerschaftsabbruch möglich ist.

Es ist doch abwegig, nun zu vermuten, dass die Praxis von IVF in den Ländern, wo über- zählige Embryonen regel- mäßig entstehen und vernich- tet werden, irgendjemand sich

deshalb veranlasst sieht, einen Mord für vertretbar zu halten.

Das vorige Schweizer Repro- duktionsgesetz schrieb vor, dass überzählige Embryonen vernichtet werden müssen (d. h. dass nicht an ihnen ge- forscht werden darf). M. W. hat niemand dagegen protestiert.

Prof. Dr. theol. Richard Schröder, Birkenweg1, 15827 Blankenfelde

Hausarztsystem

Zu Meldungen über das Hausarztmodell:

Tankstellenmodell

Die Praxisgebühr soll über ein

„Hausarztmodell“ wieder ab- geschafft werden?

Erst zum Hausarzt ohne Ge- bühr, dann Überweisung zum Facharzt ohne Gebühr: Lot- senhonorar für Hausarzt plus

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004 AA1503

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Behandlungshonorar für Fach- arzt: Das wird teurer!

Auch die Qualität steigt so nicht, genauso wenig wie bei einem Tankstellenmodell:

Stellen Sie sich vor, alle Auto- fahrer müssten zur Reparatur erst zu einer Tankstelle fahren und bekämen für zehn Euro Freibenzin. Wer sofort zur Kfz-Werkstatt fährt, müsste dort zehn Euro „Strafgebühr“

zahlen, weil er keine Tankstel- len-Überweisung vorlegt.

Ich höre schon alle lachen!

Was aber soll das Hausarztmo- dell anderes bewirken?

Dr. med. Alexander Türstig, Bernwardstraße 28, 31134 Hildesheim

Helga Kühn-Mengel

Zu dem Interview „Politisierung im Wartezimmer“ in Heft 16/2004:

Anmahnung der Fahrtkostenerstattung

Bisher hatte ich den Medien von der Patientenbeauftrag- ten der Bundesregierung vor- wiegend Unfreundliches über die Ärzteschaft entnommen.

Insofern erfreut der sachliche Stil des Interviews. Und wenn Frau Kühn-Mengel zum Schluss sogar eine dezente Kritik an den Krankenkassen aufscheinen lässt (wozu sie al- lerdings die Subjektivität der Patienten bemühen muss, die sich „häufig nicht ernst ge- nommen fühlen“), so keimt zarte Hoffnung auf, dass die häufig verwandte Apostro- phierung der Patientenbeauf- tragten als „Patientenanwäl- tin“ vielleicht irgendwann ei- ne Zukunft hat. Rudolf Virchow, der neben seiner

Lehr- und Forschungstätigkeit ja auch sozialpolitisch und parlamentarisch tätig war, hat schon im vorletzten Jahrhun- dert die Ärzte als die „natürli- chen Anwälte der Armen“ be- zeichnet, weil sie – oder viele von ihnen – mit ihren beson- ders bedürftigen Patienten schon immer auf gleicher Au- genhöhe arbeiteten. Ich fürch- te, dazu wird die Patientenbe-

auftragte noch eine ganze Weile brauchen.

Ich vermisse von ihr jedenfalls eine Stellungnahme zu der Verweigerungshaltung der Krankenkassen auf den 2004 eingetretenen Versorgungs- notstand u. a. für substituierte opiatabhängige Sozialhilfemp- fänger, die mangels substitu- ierender Ärzte in ihrem Wohnbezirk zum Teil weite

Wege zu ihren behandelnden Ärzten haben, aber ihre Fahrt- kosten nicht mehr bezahlen können und von den Sozialäm- tern auf die Kassen verwiesen werden (die nach den gesetzli- chen Vorgaben bezahlen könnten, aber nicht wollen).

Auf meinen Brief vom 11. Fe- bruar 2004 mit konkreter Schilderung der Problematik habe ich von der Patientenbe-

A A1504

Offene Briefe

So genannte „offene Brie- fe“ werden, soweit von all- gemeinem Interesse, re- daktionell ausgewertet.

Als Leserbriefe werden sie nicht publiziert. In der Ru- brik Leserbriefe erschei- nen grundsätzlich nur sol- che Briefe, die allein für das Deutsche Ärzteblatt bestimmt sind.

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auftragten bis heute keine Antwort erhalten.

Selbst gut stabilisierte Pati- ent(inn)en sind wieder zu Schwarzfahrten oder/und Be- schaffung und der damit ver- bundenen Kriminalisierung und Gesundheitsgefährdung gezwungen. Erfolgreiche Be- handlungsprogramme werden damit ad absurdum geführt.

Die Forderung der Vorsitzen-

den des Deutschen Paritäti- schen Wohlfahrtsverbandes nach dringender Abhilfe auch für diese Patientengruppe wurde vom Ministeriumsspre- cher harsch zurückgewiesen.

Von einer patientenfreundli- chen Stellungnahme der Pati- entenbeauftragten habe ich nichts gehört.

Dr. med. Frank Köhler, Brückenstraße 42, 60594 Frankfurt

Im Chaos korrekt verhalten

Die Patientenbeauftragte, Frau Helga Kühn-Mengel, fällt mit ihrem Vorwurf gegen die Augenärzte, für die Dia- gnostik einer Sehstörung 25 Eu- ro verlangt zu haben, offen- sichtlich einer Fehlinformation zum Opfer, die vom Bundes- ministerium für Gesundheit

und Soziale Sicherung mit dem inzwischen zurückgezo- genen „Schwarzbuch“ in die Welt gesetzt wurde. Das Mini- sterium hat sich unter dem Antragsdruck einer einstweili- gen Verfügung des von ihm namentlich „angeschwärzten“

Augenarztes inzwischen be- reit erklärt, auch in Zukunft die Wiederholung der ent- sprechenden Passagen zu un- terlassen und bei Zuwider- handlung eine Ordnungsstrafe zu zahlen.

Kein Augenarzt hat von einem Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ein privates Honorar für die Diagnostik ei- ner Sehstörung verlangt – auch nicht in den ersten Ja- nuartagen dieses Jahres.

Dies war und ist unbestritten eine Pflichtleistung im Rah- men der GKV.

Es ging ausschließlich um die Honorierung der zusätzlichen ärztlichen Leistung für die Verordnung derjenigen Bril- len, auf deren Versorgung laut Gesundheitsmodernisierungs- gesetz die Patienten der ge- setzlichen Krankenkassen ab sofort verzichten müssen (sie- he den geänderten § 33 des SGB V). „Versorgung“ be- zieht sich im Sozialrecht nicht nur auf das Hilfsmittel selbst, sondern auch auf den erfor- derlichen Aufwand für dessen Bestimmung und Verordnung.

Das hat die KBV noch im De- zember 2003 bestätigt.

Das Ministerium hatte den Gesetzestext ja selbst formu- liert, aber wohl (aus Ignoranz) dessen Bedeutung verkannt.

Daher schob es im Januar ei- ne Interpretation nach, die den Gesetzestext unterläuft.

Der zufolge müssen Au- genärzte auch weiterhin sol- che Brillen verordnen, welche die Krankenkassen nicht mehr bezahlen dürfen. Dieser Auslegung beugten sich am 13. Januar Krankenkassen und die Kassenärztliche Bun- desvereinigung und damit auch die Augenärzte. Letztere haben sich daher in jeder Phase des von der Politik an- gerichteten Chaos korrekt verhalten.

Dr. med. C.-D. Arens,

Grunewaldstraße 16, 51375 Leverkusen

A A1505

Referenzen

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