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Ergänzung der fachspezifischen Anlagen der Zugangs- und Zulassungssatzung

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Der Vizepräsident für Studium und Internationales

Ergänzung

der fachspezifischen Anlagen der Zugangs- und Zulassungssatzung

Zugangs- und Zulassungsregeln

für den weiterbildenden Masterstudiengang Immaterialgüterrecht und Medienrecht

(LL.M.)

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 74/2008

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing

und Fundraising 17. Jahrgang/17 . Dezember 2008

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 74/2008

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Anlage zur Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZZS) vom 05.06.2007

Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät

Zugangs- und Zulassungsregeln für den weiterbildenden Masterstudiengang Immaterialgüterrecht und Medienrecht (LL.M.)1

I. Zugang zum Studium

Zugangskriterium gem.

§ 10 ZZS Erforderliche Kenntnisse,

Studienfächer, Kompetenzen u.ä. Nachweis

erster berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Hochschulzeugnis

II. Zulassung

Zulassungskriterien Details

1. Studienrichtung im bisherigen

Studium und Beruf 1. Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften mit Nebenfach Recht, Patentanwälte: 15 Punkte

2. Übrige Studienrichtungen: 5 Punkte

2. Note im Hochschulabschluss Maximal 30 Punkte

3. Berufliche Erfahrungen Es werden maximal 6 Jahre berücksichtigt. Je Berufsjahr werden 5 Punkte vergeben. Bei einschlägiger Berufstätigkeit verdoppelt sich der Punktewert.

4. Auswahlgespräch Juristinnen und Juristen, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Nebenfach Recht sowie

Patentanwältinnen und Patentanwälte erhalten ohne Auswahlgespräch 45 Punkte.

Mit den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern werden

Auswahlgespräche geführt, in denen die Eignung und Motivation bewertet werden. Es werden maximal 45 Punkte vergeben.

1 Genehmigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 24.11.2008 befristet bis zum 30.09.2010.

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