• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage zur Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZZS) vom 05.06.2007

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anlage zur Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZZS) vom 05.06.2007"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Der Vizepräsident für Studium und Internationales

Anlage

zur Zugangs- und Zulassungssatzung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZZS) vom 05.06.2007

Zugangs- und Zulassungsregeln

für den weiterbildenden Masterstudiengang Public Policy

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 18 / 2009

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing

und Fundraising 18. Jahrgang / 09 . Juni 2009

Amtliches Mitteilungsblatt

(2)
(3)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 18/2009

3

Zugangs- und Zulassungsregeln

für den weiterbildenden Masterstudiengang Public Policy

1

I. Zugang zum Studium Zugangskriterium gem. § 10

ZZS Erforderliche Kenntnisse,

Studienfächer, Kompetenzen u.ä. Nachweis 1. berufsqualifizierender

Hochschulabschluss Hochschulzeugnis

Dringend empfohlene zusätzliche Voraussetzungen

Deutsch- und Englischkenntnisse der Niveaustufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, sofern nicht Muttersprache

II. Zulassung

Zulassungskriterien Details

1. Studienrichtung im bisherigen Studium und Beruf

1. Jura, Politik- und Wirtschaftswissenschaften: 15 Punkte 2. Übrige Studienrichtungen: 5 Punkte

2. Note im Hochschulabschluss Maximal 30 Punkte

3. Berufliche Erfahrungen Es werden maximal 6 Jahre berücksichtigt. Je Berufsjahr werden 5 Punkte vergeben. Bei einschlägiger Berufstätigkeit verdoppelt sich der Punktewert.

4. Exposé Maximal 12 Punkte

5. Auswahlgespräche Maximal 12 Punkte

1 Genehmigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 07.05.2009 befristet bis zum 30.09.2011.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Modul 6: Periodization in Global History: Ancient History Leistungspunkte: 10 Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin /Fachbereich Geschichts- und

Nur für den Fall, dass das Prüfungsamt oder eine vergleichbare Einrichtung entsprechende Bescheinigungen und Bestätigungen nicht ausstellt, gilt der Nachweis formell als erfüllt,

Dokumente dort bestätigt. Nur für den Fall, dass das Prüfungsamt oder eine vergleichbare Einrichtung entsprechende Bescheinigungen und Bestätigungen nicht ausstellt, können

dem ersten berufsqualifizie- renden Hochschulabschluss. Zeiten eines Studiums wer- den nicht berücksichtigt. Die Dauer wird auf 6 Jahre be- grenzt. Zulassung zu den

II.a Prozentuale Verteilung nach Zulassungsweg (nach Abzug der Vorabquoten) Zulassungskriterium Anteil an der ZulassungI. in Prozent

Auswahlgespräch Juristinnen und Juristen, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Nebenfach Recht sowie. Patentanwältinnen und Patentanwälte erhalten

Der Zugangs- und Zulassungsatzung (Amtliches Mit- teilungsblatt Nr. Juli 2007) wird die Zugangs- und Zulassungsregel für den Masterstu- diengang Europäische Literaturen

1 Genehmigt von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2008 befristet bis zum Ablauf des Sommersemesters 2009.. Zugangsbedingungen zum Studium