Verhaltenshinweise allgemein Seite 1 / Stand 21.07.2021
Verhaltenshinweise
für Veranstaltungen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unter SARS-CoV-2
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Als gesetzliche Unfallversicherung haben Ihre Sicherheit und Gesundheit für uns Priorität. Das gilt auch und gerade für die Teilnahmen an unseren Seminaren. Aus diesem Grund haben wir in unserem Semi- narbereich umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus ge- troffen, um Sie vor einer Infektionsgefahr zu schützen.
Dabei sind wir aber auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wir bitten Sie deshalb um Berücksichtigung der Kriterien für die Teilnahme an Seminaren der Unfallkasse NRW sowie um Ihre Unterstützung bei der Einhaltung der vor Ort getroffenen Maßnahmen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen sind, dass Sie …
uns einen Schnelltest einer offiziell vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital zu Beginn des Seminars vorlegen (Negativtestnachweis). Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebots vorbehaltlich der strengeren Anforderungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Wir empfehlen Ihnen daher, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen, die Testvornahme möglichst kurz vor Beginn der Veranstaltung durchführen zu lassen.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Ein- trag im Impfpass.
2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukle- insäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikations- technik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nach-
weis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdo- sis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
frei von jeglichen Corona-Symptomen sind.
in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Personen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion oder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion hatten.
keine Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Atemnot, trockener Husten, Schnupfen etc. haben.
Verhaltenshinweise allgemein Seite 2 / Stand 21.07.2021 Tragen von Mund-Nase-Schutz (MNS)
Bitte bringen Sie MNS (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder in der Anlage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bezeichnete vergleichbare Atemschutzmaske) in ausrei- chender Anzahl zum Seminar mit.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während der Veranstaltung ist laut der geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung NRW abhängig von dem jeweils aktuellen Inzi- denzwert des Veranstaltungsortes. Hierzu erhalten Sie vor Ort genauere Informationen.
Bei der Begrüßung wie auch bei der Verabschiedung gilt: Lächeln statt Händeschütteln, auch un- ter dem Mund-Nase-Schutz (MNS).
Alle in der Bildungsstätte Anwesenden reinigen sich regelmäßig die Hände entsprechend der be- kannten und in der Bildungsstätte ausgehängten Hinweise.
Alle halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander.
Alle berücksichtigen die Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, danach – wie auch nach dem Naseputzen – unbedingt die Hände waschen.
Benutzte Taschentücher bitte umgehend in den bereitgestellten Mülleimern entsorgen.
Gruppenbildungen über das eigene Seminar hinaus sollten vermieden werden, zumindest aber nur unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder in der Anlage der SARS-CoV-2-Arbeits- schutzverordnung bezeichnete vergleichbare Atemschutzmaske) erfolgen.
Risikogruppen
Sofern Sie zu einer Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf gehören, bitten wir Sie zu Ihrem eigenen Schutz zunächst von einer Seminarteilnahme abzusehen. Informationen zu den Risikogruppen finden Sie z. B. auf den Internet-Seiten des Robert-Koch-Instituts
(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html).
Anreise und Ankunft
Wir empfehlen die Anreise mit dem PKW – Fahrgemeinschaften sollten derzeit vermieden wer- den. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bitten wir um die Beachtung und Einhaltung der Hygienestandards.
Bitte beachten Sie bei der Ankunft in der Bildungsstätte den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 m. Im Empfangsbereich orientieren Sie sich bitte an den Markierungen und Hinweisschildern.
Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals.
Nutzen Sie die aufgestellte Desinfektionsstation für Ihre Hände.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit die Berührung von Objekten und Oberflächen.
Aufzüge
Bitte nutzen Sie die Aufzüge nur entsprechend den angebrachten Hinweisen.
Verhaltenshinweise allgemein Seite 3 / Stand 21.07.2021 Verkehrswege
Bitte beachten Sie in den Fluren und Treppenhäusern den Mindestabstand von 1,5 Meter zuei- nander. Bei Begegnungen in den Fluren nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
Seminarbetrieb
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss während des Seminarbetriebes eingehalten werden.
Bitte nehmen Sie hier keine selbstständigen Änderungen (z. B. Verschieben von Tischen) vor.
Bitte achten Sie auch bei Ihren Bewegungen im Raum auf diesen Mindestabstand.
Sofern Gruppenarbeiten durchgeführt werden, regelt die Seminarleitung die organisatorischen Abläufe.
Pausen
Bitte halten Sie auch hier den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Speiseraum
Nutzen Sie die im Eingangsbereich vor dem Speiseraum aufgestellte Desinfektionsstation für Ihre Hände.
Bitte achten Sie auch bei Ihren Bewegungen im Raum auf diesen Mindestabstand, soweit vor- handen auch auf die entsprechenden Bodenmarkierungen und Laufrichtungen.
Erkrankung während des Seminars
Treten bei Ihnen entsprechende Symptome während Ihres Aufenthalts in der Bildungsstätte auf, informieren Sie bitte umgehend die Seminarleitung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, auf grippe- und erkältungsähnli- che Symptome zu achten und ggf. Personen darauf anzusprechen. Wir behalten uns vor, die Aufnahme von Gäste mit Krankheitssymptomen zu verweigern.
Datenschutz
Die Daten der Seminarteilnehmenden werden entsprechend der Datenschutzhinweise der Unfall- kasse NRW verarbeitet. Mit der Anmeldung zu dem Seminar wurde die Zustimmung zu der in den Hinweisen beschriebenen Datenverarbeitung gegeben.
Ein Exemplar dieser Datenschutzhinweise ist zur Ansicht den Unterlagen für die Seminarleitun- gen beigelegt.
Im Falle eines Infektionsgeschehens erfolgt auf dieser Datenbasis eine Information aller Teilneh- menden. Die Daten werden entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen wieder ge- löscht.
Sanitäranlagen
Bitte achten Sie auch hier in den offenen Bereichen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern un- tereinander. MNS ist zu tragen.
Verhaltenshinweise allgemein Seite 4 / Stand 21.07.2021
Durch diese Maßnahmen und die Beachtung dieser Hinweise wird das Infektionsrisiko für alle Beteiligten erheblich verringert. Bitte tragen auch Sie durch Ihr verantwortungsvolles Handeln mit dazu bei, dass eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zumindest verlangsamt wird und eine nur schwer beherrsch- bare Häufung von Erkrankungsfällen vermieden werden kann.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Ihre Unfallkasse NRW