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9. Sitzung des Landesteilhabebeirats - Weitere Struktur des Beirats

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Academic year: 2022

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Vorbereitung für die Sitzung am 2. Februar 2017 (Anlage zu TOP 4)

Vorschläge für die zukünftige Arbeitsweise des Landesteilhabebeirats:

a. Dauer von 2,5 Stunden inklusive Pause b. Entzerrung der Themen

c. Die stimmberechtigten Mitglieder sowie ständigen Gäste können sich besser auf einen fachlichen Austausch mit den Ressorts vorbereiten

d. Mehr Zeit für Austausch unter den stimmberechtigten Mitgliedern sowie ständigen Gästen

e. Keine dauerhafte Teilnahme der Ressorts

Stellungnahme und Umsetzungsvorschläge des Vorsitzenden sowie der Geschäftsstelle zu den Anforderungen

Zu a)

Die Sitzungen des TEEKs dauerten damals in der Regel vier Stunden. Mit

Einrichtung des Landesteilhabebeirats wurde die Sitzungsdauer auf drei Stunden gekürzt. Aufgrund der Themenvielfalt kam es häufig zur Überschreitung der drei Stunden. Gerne möchten wir eine weitere Reduzierung ausprobieren, weisen aber darauf hin, dass damit die Abarbeitung der acht Handlungsfelder aus dem

Landesaktionsplan mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Es besteht unseres Erachtens ein Spannungsfeld zwischen Sitzungsstruktur und der kritischen Begleitung der Umsetzung aller Maßnahmen aus dem Aktionsplan.

Zu b und c)

Unser Anliegen ist es, allen Themen genug Raum und den Mitgliedern die

Möglichkeit einer stärkeren Beteiligung zu geben. Daher schlagen wir vor, dass jedes Handlungsfeld, welches mit den Ressorts besprochen werden soll, in der vorherigen Sitzung der stimmberechtigten Mitglieder sowie ständigen Gäste (Kleiner Beirat) vorbereitet wird. Jedes Mitglied sowie alle Gäste sollen sich aktiv einbringen können und fachlich vorbereitet sein.

Beispiel: Die stimmberechtigten Mitglieder sowie ständigen Gäste (Kleiner Beirat) entscheiden sich dafür, dass sie unterhalb des Handlungsfelds „Schutz der

Persönlichkeitsrechte“ den Ausschluss vom Wahlrecht debattieren möchten. Zu

(2)

überlegen wäre, dass der Kleine Beirat einen fachlichen Input durch die Monitoring Stelle oder einer anderen Einrichtung erhält. Mit dem Wissen aus der Sitzung, erfolgt in der drauffolgenden Sitzung des Gesamten Beirats der Austausch mit dem

zuständigen Ressort. Die stimmberechtigten Mitglieder sowie ständigen Gäste wären fachlich vorbereitet - Fragen sowie Forderungen können darüber hinaus bereits formuliert sein.

Mit der vorgeschlagenen Methode können wir einen nachhaltigeren Austausch mit der Verwaltung gewährleisten und diese zu einer tiefer gehenden

Auseinandersetzung mit einzelnen Maßnahmen aus dem Landesaktionsplan sowie zu Vorgaben aus der UN-BRK veranlassen.

Es ist auch denkbar, dass ausgewählte Themen nur im Kleinen Beirat behandelt werden, nicht aber im Gesamten Beirat. Zu den entsprechenden Sitzungen des Kleinen Beirats könnten dann weitere Expertinnen und Experten und/ oder die zuständigen Ressortvertreterinnen und –vertreter eingeladen werden.

Zu d)

Aus Sicht des Vorsitzenden sowie der Geschäftsstelle ist es sinnvoll, dass die

stimmberechtigten Mitglieder sowie ständigen Gäste sich stärker austauschen und zu einzelnen Themen Allianzen bilden. Um dies zu realisieren, möchten wir

vorschlagen, dass in den Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder sowie

ständigen Gäste das „Sprechende-Namensschild“ dahingehend erweitert wird, dass die Teilnehmer eingangs 2 - 4 Minuten über ihre derzeitige Arbeit berichten.

Neben allgemeinen Hinweisen zu Veranstaltungen etc. sollen vor allem Problemfelder angesprochen werden können, die

 vom gesamten Landesteilhabebeirat,

 einem Teil des Beirats oder

 dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten

weiter bearbeitet und voran gebracht werden können. Mit diesem Vorgehen möchten wir erreichen, dass tagesaktuelle Probleme erörtert und gemeinsam behandelt

werden. Wir versprechen uns mehr Flexibilität sowie mehr Beteiligung durch die Mitglieder.

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Zu e)

Insgesamt sollen fünf Sitzungen im Jahr stattfinden. Abwechselnd trifft sich dabei der Gesamte Beirat oder der Kleine Beirat. Nach unserer Auffassung sollten alle

Sitzungen weiterhin öffentlich sein.

Planung 2017

Folgende Schwerpunktthemen wurden vom Beirat bislang noch nicht behandelt:

- Gesundheit und Pflege - Ausschluss vom Wahlrecht

- Barrierefreie Information und Kommunikation - Kultur, Freizeit und Sport

Wir schlagen daher folgenden Ablauf im Jahr 2017 vor:

2. Februar 22. März 11. Mai 13. September 7. Dezember Zusammen-

setzung

Kleiner Beirat Kleiner Beirat Gesamter Beirat Kleiner Beirat Gesamter Beirat

Schwerpunkt- themen

Ausschluss Wahlrecht sowie

barrierefreie Information und Kommunikation

Ausschluss Wahlrecht sowie

barrierefreie Information und Kommunikation

Gesundheit und Pflege sowie Kultur, Freizeit

und Sport

Gesundheit und Pflege sowie Kultur, Freizeit

und Sport

Weitere Themen

Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen in allen Ressorts

(max. 10 Minuten pro Ressort einschl.

Rückfragen)

Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen in allen Ressorts (max. 10 Minuten

pro Ressort einschl.

Rückfragen) +

Arbeit des Beirats in anderen

Gremien Austausch

mit

Externe Fachleute

Senatorische Dienststelle

Externe Fachleute

Senatorische Dienststelle Frankenstein, von Arx, Spradau und

Wolter

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