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Ergänzendes Informationsblatt für infizierte Personen mit Verdacht auf bzw. Nachweis der SARS-CoV-2 Omikron-Variante und für enge Kontaktpersonen zu diesen Fällen (Stand 29.12.2021)

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Ergänzendes Informationsblatt für infizierte Personen mit Verdacht auf bzw.

Nachweis der SARS-CoV-2 Omikron-Variante und für enge Kontaktpersonen zu diesen Fällen (Stand 29.12.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

um die Ausbreitung der neu aufgetretenen besorgniserregenden SARS-CoV-2 Variante Omikron einzudämmen gelten derzeit laut dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege spezielle Regelungen für infizierte Personen mit Verdacht auf bzw. Nachweis der Omikron-Variante und für enge Kontaktpersonen zu diesen Fällen.

Für infizierte Personen mit Verdacht auf oder Nachweis der Omikron-Variante gilt Folgendes:

Wenn Sie Symptome haben, müssen Sie sich unverzüglich für mindestens 14 Tage nach dem Tag des Symptombeginns in Isolation begeben. Sollten Sie keine Symptome haben, so müssen Sie

unverzüglich für mindestens 14 Tage nach dem Tag des positiven Abstrichs in Isolation. Dabei zählt der Tag des Symptombeginns bzw. Abstrichs als Tag 0. Tag 1 ist also der 1. Tag nach dem

Symptombeginn bzw. Abstrich. Ab diesem Tag wird gezählt, bis die Anzahl an Tagen der

Isolationsdauer erreicht ist (volle Tage). Frühestens an Tag 13 muss ein PCR-Test vorgenommen werden. Die Isolation darf frühestens ab 0:00 Uhr des 15. Tages beendet werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt und seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. In anderen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt über die Beendigung der Isolation. Eine Möglichkeit, die Isolation zu verkürzen, besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, uns das PCR- Testergebnis einzusenden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Testung weiter unten und schicken Sie uns den Befund an ctt@lra-ed.de.

Beispiel: Symptombeginn war am 03.12.2021 Isolation geht bis einschließlich 17.12.2021 (03.12. + 14 Tage). Die Isolation darf also frühestens am Tag darauf (18.12.2021, ab 0:00 Uhr) verlassen werden, sofern zu diesem Zeitpunkt ein negativer PCR-Test vorliegt und seit mindestens 48 h Symptomfreiheit besteht.

Für enge Kontaktpersonen zu einem Fall mit Verdacht auf oder Nachweis der Omikron- Variante gilt Folgendes:

Als enge Kontaktperson zu einem Fall mit Verdacht auf bzw. Nachweis der Omikron-Variante unterliegen Sie einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden. Als Bezugspunkt (Tag 0) zählt der Tag des letzten engen Kontaktes. Bei einer SARS-CoV-2 Infektion im selben Haushalt zählt das Abstrichdatum bzw. der Symptombeginn des ersten positiv getesteten Haushaltsmitglieds als Tag 0.

Die Quarantänepflicht gilt für alle engen Kontaktpersonen, einschließlich Geimpfte und Genesene.

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An Tag 5 und an Tag 13 der Quarantäne muss (auf Grundlage von § 29 Abs. 2 IfSG) eine Nukleinsäuretestung (PCR-Test) durchgeführt werden. Die Quarantäne darf bei Vorliegen der negativen Testergebnisse frühestens mit Abschluss von Tag 14 (an Tag 15 um 0:00 Uhr) beendet werden.

Nach § 2 TestV haben enge Kontaktpersonen einen Anspruch auf zwei kostenlose PCR-Tests. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, uns die PCR-Testergebnisse einzusenden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Testung weiter unten und schicken Sie uns die Befunde an ctt@lra-ed.de.

Sollten bei Ihnen während der Quarantäne Symptome einer COVID-19 Erkrankung auftreten, so sind Sie verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Durchführung der PCR-Tests

Die PCR-Testungen werden aufgrund des Verdachts auf die Omikron-Variante in bestimmten Zeitfenstern durchgeführt, um andere Personen an den Screeningstellen nicht zu gefährden. Sie können sich an den Screeningstellen in Dorfen (Alte Akademie, Ruprechtsberg 11) und Erding (Am Stadion P2) täglich von 8:30 – 9:00 Uhr (möglichst pünktlich um 08:30 Uhr) und von 17:00 – 17:30 Uhr (möglichst um 17:10 Uhr) testen lassen. Diese Zeiten finden damit 30 min vor und 30 min nach den sonstigen üblichen Testzeiten statt. An den kommenden Feiertagen sind die Zeitfenster für Omikron-Testungen:

31.12. 08:30 – 09:00 Uhr und 14:00 – 14:30 Uhr 01.01. 08:30 – 09:00 Uhr und 14:00 – 14:30 Uhr 06.01. 09:00 – 09:30 Uhr und 17:00 – 17:30 Uhr

Bitte melden Sie sich direkt beim Sicherheitsdienst. Sie werden dann separat getestet. Um die Wartezeiten an der Screeningstelle zu reduzieren bitten wir Sie, sich möglichst vorab unter covidtestbayern.sampletracker.eu für die Testung zu registrieren.

Da sich die Zeiten des Testzentrums auch kurzfristig ändern können, bitten wir Sie, sich zusätzlich auch auf https://www.landkreis-erding.de/aktuell/coronavirus-aktuelle-info/testen/ zu informieren.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Erding finden Sie unter:

www.landkreis-erding.de/corona Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt Erding

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