• Keine Ergebnisse gefunden

RS-170704-Pneumokokken-Influenzaimpfung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "RS-170704-Pneumokokken-Influenzaimpfung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München

«Zeile1»

«Zeile2»

«Zeile3»

«Zeile4»

«Strasse»

«PLZ» «Ort»

Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 Email: Abrechnungsberatung@kvb.de

bei Fragen zur Verordnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30 Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31 Email: Verordnungsberatung@kvb.de

LANR: «LANR»

04.07.2017

Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)

– Hinweise zur Pneumokokken- und nasalen Influenzaimpfung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum 19. und 20.05.2016 auf Grundlage aktuel- ler STIKO-Empfehlungen mehrere Anpassungen der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen – die den GKV Leistungsanspruch betreffen – stellen wir Ihnen hier vor. Sie beziehen sich u.a. auf die Impfungen gegen Pneumokokken so- wie die nasale Influenzaimpfung.

Pneumokokken

Im Zusammenhang mit der Pneumokokken-Standardimpfung bei Personen über 60 Jahren wurde für Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Abstand von mindestens 6 Jahren nach in- dividueller Indikationsstellung eine neue Dokumentationsziffer eingeführt.

Mit den bayerischen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden konnten wir ein Impfhono- rar von 7,67 € für diese Impfung vereinbaren. Bitte rechnen Sie die Auffrischimpfung gegen Pneumokokken als Standardimpfung bei Personen über 60 Jahren mit der Ziffer 89119R ab.

(2)

Seite 2

zum Schreiben vom 04.07.2017

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Influenza nasal

Die STIKO hat die Empfehlung einer bevorzugten Verwendung von LAIV in der Altersgruppe 2 bis 6 Jahre ausgesetzt (Epidemiologisches Bulletin Nr. 39 vom 22.09.2016, S. 442). Angesichts der Bindung an die allgemeinen Bedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Leistun- gen im System der GKV sollen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren bei gege- bener Indikation nicht mit nasalem Impfstoff, sondern mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden.

Damit entfällt auch die Dokumentations- und Abrechnungsziffer für die nasale Influenzaimpfung (89112N). Bitte rechnen Sie bei Kindern und Jugendlichen die Impfung gegen Influenza als In- dikationsimpfung mit der Ziffer 89112 und bei gesunden Kindern und Jugendlichen als Sat- zungsleistung die Impfziffer 89112Z ab.

Weitere Hinweise zu den zu verordnenden Impfstoffen entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Verordnungsinformationen „Verordnung Aktuell“. Diese finden Sie auf unserer Internetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Verordnungen > Verordnung Aktuell. Eine Übersicht der Abrech- nungsziffern haben wir für Sie unter der Rubrik Verordnungen > Impfungen“ eingestellt.

Freundliche kollegiale Grüße

gez.

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bitte rechnen Sie die Impfung gegen Meningokokken B als Indikationsimpfung mit der Ziffer 89115C für die erste Impfung, mit der 89115D für die Folgeimpfung und mit der 89115S

Neu: GOP 38207 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 38105 für den Besuch und die Be- treuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxi-

Im Juni 2020 hat die STIKO ihre Handlungsempfehlung zur Pneumokokken-Impfung ange- passt: Unter diesen Liefer-Umständen soll Pneumovax ® 23 bevorzugt für folgende Personen-

Gipfeltreffen der GUS geäußert, das die Vorbereitung der Festlichkeiten zum 75. Jahrestag des Sieges im Großen Vater- ländischen Krieg zum Inhalt hatte, die im Mai 2020

keit festgestellt, wurden dafür nur viel gescholten, wohl weil sie die anschließen- de „Logik“ der Autoren nicht mehr teilten, die da lau- tet: „Es darf nicht zu einem Stillstand

Die Immunogenität der verschie- denen Pneumokokken-Serotypen ist sehr unterschiedlich und zum Teil auch altersabhängig. Klein- kinder bis zum zweiten Altersjahr können gegen

Der Mensch aber ist nicht nur biochemische Maschine, wertfreies Objekt wissenschaftlichen For- schungsdranges oder Teil einer zu- ordnungsfähigen Risikogruppe, den man

Dieser neue Impfstoff sollte zum Anlass ge- nommen werden, die sinnvolle Impfung gegen Pneumokokken bei älteren Patienten sowie bei Risikopatienten mit entsprechenden