Prüfbericht Barrierefreiheit
URL: https://www.bottrop.de/
Datum der Prüfung: 16.07.2021
Prüfungszeitraum: 2020/2021
Bewertung nach WCAG/BITV: konform
Die Anwendung gilt als konform, wenn kein Prüfschritt teilweise erfüllt, eher nicht erfüllt oder nicht erfüllt ist.
Die Prüfung der Anwendung erfolgte automatisiert. In Einzelfällen kann dies zu Meldungen von Fehlern führen, obwohl diese nicht vorliegen(„falscher Alarm“). Diese Falschmeldungen werden in der IT als false positives beschrieben und können bei uns gemeldet werden.
Rechtlicher Hintergrund
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen i.V.m.
§10c des Behindertengleichstellungsgesetz NRW eine Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet, welche die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie IT öffentlicher Stellen kontrolliert. Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) angesiedelt. Hintergrund der o.g. Regelung ist die Festlegung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen leichter zugänglich zu machen und sie so für Menschen mit Einschränkungen besser wahrnehmbar, leichter bedienbar und verständlicher zu gestalten. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Inhaltliche/Technische Grundlage für die Überprüfung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1. Die WCAG sind der internationale Standard zur Gestaltung von barrierefreien Web-Seiten bzw. Web-Anwendungen. Weiterführende Informationen zur WCAG 2.1 finden Sie unter folgendem Link:
https://www.w3.org/TR/WCAG21/
IT.NRW
Überwachungsstelle NRW Kennedydamm 15
40476 Düsseldorf
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Leiter: Ralf Niemietz Tel: 0211/ 9449 6397
Seite 1 von 5
Erläuterung der vereinfachten Überwachung
Die Prüfung der Web-Seite wurde im Rahmen einer vereinfachten Überwachung mittels eines Automatisierungstools durchgeführt. Die vereinfachte Überwachung setzte sich zusammen aus
• dem Prüfschritt 0.0.1 abgeleitet aus der BITV NRW und
• neun weiteren Prüfschritten, die anhand bundesweit festgelegter Kriterien aus der
WCAG 2.1 ausgewählt wurden. Aus Gründen der technischen Umsetzung wurde dabei Prüfschritt 2.4.5a der WCAG 2.1 durch den Prüfschritt 12.2.3 der EN 301 549 ersetzt.
Das angewandte Prüfschema finden Sie unter dem folgenden Link:
https://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/
Das Prüfschema kann im Demo-Modus eingesehen werden. Zur Nutzung muss ein Benutzerkonto angelegt werden.
Die Auswahl der Web-Seite erfolgte randomisiert.
Testergebnisse
In diesem Abschnitt finden Sie die von uns durchgeführten Prüfschritte.
Prüfkriterium 0.0.1 Erklärung auf Barrierefreiheit vorhanden Bewertungsskala: bestanden
Kommentar: Link zur Erklärung der Barrierefreiheit gefunden: Barrierefreiheit Anzahl der Fehler: 0
Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 1.3.1d Inhalt gegliedert Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 2.4.4a Linkzweck (im Kontext) Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
Prüfkriterium 4.1.1a Syntax Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: - Anzahl der Fehler: 0 Liste der Fehler: -
IT.NRW
Überwachungsstelle NRW Kennedydamm 15
40476 Düsseldorf
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Leiter: Ralf Niemietz Tel: 0211/ 9449 6397
Seite 3 von 5
Prüfkriterium 12.2.3 Effektive Kommunikation (EN) Bewertungsskala: erfüllt
Kommentar: Gefundene Telefonnummer auf der Seite Impressum: +49-2041-7030 Anzahl der Fehler: 0
Liste der Fehler: -
Lösungsmöglichkeiten
In diesem Abschnitt finden Sie eine Auflistung von Lösungsmöglichkeiten für die einzelnen Prüfschritte. Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte generisch beschrieben sind und unter Umständen nicht genau den Lösungsweg beschreiben, der zur Behebung nötig ist.
1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Informationstragende Grafiken und Objekte müssen einen Alternativtext besitzen, der die Grafik bzw. das Objekt kurz beschreibt. Sollte ein Alternativtext nicht nötig sein, so ist trotzdem ein leerer Alternativtext einzufügen (alt=““).
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
Videos müssen mit einem Untertitel versehen sein, der den Inhalt der gesprochenen Worte wiedergibt.
1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Inhalte einer Seite werden durch Überschriften strukturiert <h1> bis <h6>. Diese Struktur wird von Menschen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit verwendet, um sich auf der jeweiligen Seite zurechtzufinden.
1.3.1d Inhalte gegliedert
Durch die Unterteilung der Inhalte (z.B. Texte) wird das Verständnis für den Inhalt erleichtert. So müssen die z. B. Absätze mit <p> und fetter Text mit <strong> ausgezeichnet werden.
1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend
Alle Texte müssen einen ausreichenden Kontrast zwischen Hintergrund- und Textfarbe besitzen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Benutzer mit eingeschränktem Sehvermögen den Inhalt erfassen können. Der Kontrast bei kleiner Schrift sollte 4,5:1 und bei großer Schrift (> 24px) bei 3:1 liegen.
Getestet werden kann die mit dem kostenlosen Tool Colour Contras Analyser.Download:
https://www.paciellogroup.com/resources/contrastanalyser/
2.3.1a Verzicht auf Flackern
Auf den Seiten dürfen keine Inhalte vorhanden sein, die mehr als eine Sekunde Bestand haben und innerhalb einer Sekunde dreimal flackern.
2.4.4a Aussagekräftige Linktexte
Der Link muss über das Ziel und den Zweck informieren. So sind Links wie „mehr“ oder
„weiterlesen“ nicht zulässig, da Benutzer eines Screenreaders sich nur die Links einer Seite vorlesen lassen können. Bei den oben genannten Beispielen fehlt der Bezug zu dem Ziel und dem Inhalt des Links. Des Weiteren müssen Links, die auf ein anderes Dateiformat verweisen, wie z.B. Word-Dateien, dies in ihrem Linktext angeben.
4.1.1a Korrekte Syntax
Die Syntax, also der Quellcode der zur Verfügung gestellten Anwendung, muss fehlerfrei sein.
Dadurch ist die richtige Darstellung im Browser gewährleistet und der Screenreader kann die Informationen richtig ausgeben.
12.2.3 Effektive Kommunikation (EN 301549)
Die Anwendung muss einen (technischen) Support über Telefon, Mail oder Chat anbieten. Die Informationen stehen im Impressum und/oder auf einer Kontaktseite.
IT.NRW
Überwachungsstelle NRW Kennedydamm 15
40476 Düsseldorf
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Leiter: Ralf Niemietz Tel: 0211/ 9449 6397
Seite 5 von 5