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HOCHWASSERKATASTROPHE - UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN

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HOCHWASSERKATASTROPHE - UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNTERNEHMEN

Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 13. September 2021

Weiterführende Informationen auf www.ihk-bonn.de, Webcode: @3787

Fo lge n S ie u n s u nte r fa ceb o o k , In sta gra m u n d twitte r

KURZARBEITERGELD (KUG)

Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschen schwer getroffen. Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen und können ggf.

nicht arbeiten. Für Arbeitsaus- fälle, die aufgrund des Hoch- wassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. => Link

Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg Mo-Fr. 8 bis 18 Uhr Telefon 0800 45555 20

SOFORTHILFEN BUND / LAND

Von Bund und Land werden 400 Million Euro zur Verfügung gestellt. => Link

Jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provi- sorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftsein- richtungen bestritten werden.

Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommu- nen gestellt werden.

Die Antragsfrist ist am 31.08.2021 abgelaufen.

KATASTROPHENERLASS LAND NRW

Steuerliche Maßnahmen zu Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres. Darunter fallen insbesondere folgende The- men: => Link

• Stundungs- und Vollstre- ckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Voraus- zahlungen

• Nachweis steuerbegüns- tigter Zuwendungen

• Verlust von Buchführungs- unterlagen

• Einkommensteuer, Kör- perschaftsteuer und Lohn- steuer

• Grundsteuer HILFSANGEBOTE FÜR

BETROFFENDE

Wie können Sie helfen?

Wo finden Sie Hilfe? Einen ersten Überblick geben die nachfolgenden Seiten:

Rhein-Sieg-Kreis => Link Bonn => Link

FINANZMITTEL

Beispiele von Soforthilfen der regionalen und überregionalen Kreditinstitute

NRW.Bank => Link

KfW (Kreditanstalt für Wieder- aufbau) => Link

Bürgschaftsbank NRW => Link

AUFBAUHILFE 2021 BUND / LAND

Von Bund und Land werden 30 Mrd. zur Verfügung gestellt. =>

Link

Entschädigung der im Zusam- menhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden. Betroffene Unterneh- men werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherun- gen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Scha- dens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.

I H K B o n n - Te l e f o n - H O T L I N E : 0 2 2 8 - 2 2 8 4 - 2 2 8

SACHVERSTÄNDIGE

Im bundesweiten

Sachverständigenverzeich- nis können Sie Experten in ihrer jeweiligen Region finden.

=> Link

Öffentlich bestellte und verei- digte Sachverständige für die Sachgebiete

• Schäden an Gebäuden

• Bewertung und Schäden von Innenräumen

=> Link

Referenzen

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