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Arbon, 21. Januar 2021
Räumung von Urnengrabfeldern im Friedhof Arbon
Im Friedhof Arbon werden im April 132 Urnengräber geräumt.
Im Friedhof Arbon sind nach Ablauf der generell für alle Grabstellen gültigen Ruhezeit von 20 Jahren (Friedhofordnung Art. 15) folgende Grabstellen zu räumen:
132 Urnengräbern (Stehsteine und Liegeplatten) im Feld Mitte, belegt in den Jahren 1996- 2000.
Die reglementarische Räumung nach mehr als 20 Jahren entspricht dem Wunsch der meisten Angehörigen, weil nach dieser Zeit in der Regel die Trauerarbeit abgeschlossen ist und die Gelder aus dem Grabunterhaltsfonds lediglich für diesen Zeitraum ausgerichtet waren.
Die Eigentümer von Grabmälern sind berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Meldung an die Friedhofverwaltung vom 1. - 19. April 2021 wegzunehmen. Drittpersonen dürfen sie nur mit schriftlicher Ermächtigung der betreffenden Eigentümer entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Friedhofverwaltung die Beseitigung der nicht abgeholten Gegenstände - ohne Kosten für die Angehörigen - veranlassen. Nachträgliche Ansprüche können nicht anerkannt werden.
In die Namensliste der betroffenen Grabstellen kann bei der Friedhofwartung oder bei den Ein- wohnerdiensten im Stadthaus Arbon Einsicht genommen werden.
Kontakt für weitere Informationen:
Peter Wenk
Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit Telefon: 071 447 61 22
E-Mail: peter.wenk@arbon.ch