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Modul 4 – Recht und Regeln finanzielle Regelungen

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Academic year: 2022

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Modul 4 – Recht und Regeln // //

Modul 4 – Recht und Regeln

finanzielle Regelungen

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Modul 4 – Recht und Regeln // //

Steuerrechtliche Regelungen

Datum

Steuerrechtliche Regelungen Seite 2

Auslagenersatz (bspw. für Fahrtickets)

• Ersetzt der Träger eines Besuchsdienstes den Engagierten Auslagen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, bspw.

für Fahrten mit dem ÖPNV, so unterliegt dies nicht der Steuerpflicht.

• Geht der ehrenamtlich Tätige für den Kauf einer Fahrkarte in Vorleistung, so kann er sich diese nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei ersetzen lassen.

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Modul 4 – Recht und Regeln // //

Steuerrechtliche Regelungen

Datum

Steuerrechtliche Regelungen Seite 3

Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

• Steuerfreibetrag von bis zu 720 Euro im Jahr,

• „nebenberuflichen“ Tätigkeit, d. h. nicht mehr als ein Drittel der regional geltenden wöchentlichen Arbeitszeit umfassen (ca. 13 Std. bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Std.)

• müssen im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich angesiedelt sein.

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Modul 4 – Recht und Regeln // //

Steuerrechtliche Regelungen

Datum

Steuerrechtliche Regelungen Seite 4

Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG)

• Steuerfrei bis zu 2.400€ pro Jahr

• Gilt für die nebenberufliche Pflege alter, kranker und behinderter Menschen

• Voraussetzung:

• Tätigkeit erfolgt im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen

Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche o. ä.

erfolgt, bspw. in einem Altenpflegeheim der Arbeiterwohlfahrt.

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