Modul 4 – Recht und Regeln // //
Modul 4 – Recht und Regeln
finanzielle Regelungen
Modul 4 – Recht und Regeln // //
Steuerrechtliche Regelungen
Datum
Steuerrechtliche Regelungen Seite 2
Auslagenersatz (bspw. für Fahrtickets)
• Ersetzt der Träger eines Besuchsdienstes den Engagierten Auslagen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, bspw.
für Fahrten mit dem ÖPNV, so unterliegt dies nicht der Steuerpflicht.
• Geht der ehrenamtlich Tätige für den Kauf einer Fahrkarte in Vorleistung, so kann er sich diese nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei ersetzen lassen.
Modul 4 – Recht und Regeln // //
Steuerrechtliche Regelungen
Datum
Steuerrechtliche Regelungen Seite 3
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
• Steuerfreibetrag von bis zu 720 Euro im Jahr,
• „nebenberuflichen“ Tätigkeit, d. h. nicht mehr als ein Drittel der regional geltenden wöchentlichen Arbeitszeit umfassen (ca. 13 Std. bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Std.)
• müssen im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich angesiedelt sein.
Modul 4 – Recht und Regeln // //
Steuerrechtliche Regelungen
Datum
Steuerrechtliche Regelungen Seite 4
Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG)
• Steuerfrei bis zu 2.400€ pro Jahr
• Gilt für die nebenberufliche Pflege alter, kranker und behinderter Menschen
• Voraussetzung:
• Tätigkeit erfolgt im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen
Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche o. ä.
erfolgt, bspw. in einem Altenpflegeheim der Arbeiterwohlfahrt.