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Investment und Kapital. vom Start-up bis zum Börsengang

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Academic year: 2022

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vom Start-up bis zum Börsengang

Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung in der personalisierten Medizin in Rheinland-Pfalz

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Rechtliche Hinweise

Alle Inhalte dieser Broschüre wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen von der IMG Innovations- Management GmbH im Rahmen der Transferinitiative Rheinland-Pfalz erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förder- und

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EINFÜHRUNG ___________________________________________________ 4 Frühphasenförderung

EXIST - FORSCHUNGSTRANSFER __________________________________ 10 EXIST- GRÜNDERSTIPENDIUM _____________________________________ 12 INVEST – ZUSCHUSS FÜR WAGNISKAPITAL ___________________________ 14 BÜRGSCHAFT DIREKT ___________________________________________ 16 Kredite und Bürgschaften

BÜRGSCHAFTEN _______________________________________________ 18 INNOVATIONSKREDIT RLP ________________________________________ 20 INNOVFIN: EU-FINANZMITTEL FÜR INNOVATIONEN _____________________ 22 ISB-BÜRGSCHAFTEN ____________________________________________ 24 MIKROMEZZANINFONDS DEUTSCHLAND _____________________________ 26 ERP-GRÜNDERKREDIT - STARTGELD _______________________________ 28 ERP-DIGITALISIERUNGS- & INNOVATIONSKREDIT ______________________ 30 ERP-GRÜNDERKREDIT - UNIVERSELL _______________________________ 32 ERP-MEZZANINE - FREMDKAPITAL __________________________________ 34 KFW-KREDIT FÜR WACHSTUM _____________________________________ 36 LANDESBÜRGSCHAFTSPROGRAMM ________________________________ 38 Projektförderung

EUROSTARS ___________________________________________________ 40 GESUNDHEITSFORSCHUNG _______________________________________ 42 HORIZONT 2020 ________________________________________________ 44 HORIZONT: EUROPÄISCHES INNOVATIONS- UND TECHNOLOGIEINSTITUT ___ 46 IGF - INDUSTRIELLE GEMEINSCHAFTSFORSCHUNG ____________________ 48 INNOVATIONSGUTSCHEIN (FUE-AUFTRAG) ___________________________ 50

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INNOVATIVE MEDICINES INITIATIVE 2 (IMI 2) __________________________ 54 KMU INNOVATIV ________________________________________________ 56 NANOTECHNOLOGIE ____________________________________________ 58 VOM MATERIAL ZUR INNOVATION (RAHMENPROGRAMM) ________________ 60 ZENTRALES INNOVATIONSPROGRAMM MITTELSTAND (ZIM) ______________ 62 Wagniskapital

BUSINESS ANGEL RHEINLAND-PFALZ E.V. ____________________________ 64 COPARION ____________________________________________________ 66 CVC CAPITAL PARTNERS _________________________________________ 68 DEUTSCHE BÖRSE VENTURE NETWORK _____________________________ 70 EARLYBIRD VENTURE CAPITAL ____________________________________ 72 HIGH-TECH GRÜNDERFONDS _____________________________________ 74 MBG - BETEILIGUNGEN __________________________________________ 76 MIG VERWALTUNGS-AG __________________________________________ 78 WAGNISKAPITAL (BETEILIGUNG) ___________________________________ 80 WELLINGTON PARTNERS GMBH ___________________________________ 82 Wagniskapital - Personalisierte Medizin

ABBVIE VENTURES ______________________________________________ 84 ANGELS4HEALTH _______________________________________________ 86 BOEHRINGER INGELHEIM VENTURE FUND ___________________________ 88 CREATHOR VENTURE ___________________________________________ 90 EMBL VENTURE ________________________________________________ 92

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Liebe Leserinnen und Leser,

personalisierte Medizin ist sowohl medizinisch als auch ökologisch einer der Hot Spots für Sprunginnovation mit riesigem Potential zum Beispiel in der Krebstherapie aber auch der Bekämpfung von Infektionen wie Coronavirus SARS-CoV-2. Solche Sprunginnovationen entstehen vor allem in den Laboratorien von akademischen Einrichtungen und Ausgründungen daraus (thinking out of the Box). Aufgrund langer Entwicklungszeiten und hohem Kapitalbedarf bedarf es bereits in frühen Entwicklungsphasen einer Umgebung, in der akademisches Know-How, Kapital und potente industrielle Partner eng verflochten sind.

Rheinland-Pfalz – in der Wissenschaft oft unterschätzt und nicht direkt auf dem Radar – nimmt hier bereits heute eine Spitzenstellung nicht nur in Deutschland, sondern auch der EU ein. Dazu tragen besonders die exzellente Akademie, die Präsenz von Großunternehmen sowie hochinnovativen Aufsteigern bei. Auch der Standort Rheinland-Pfalz bietet mit der hervorragenden Verkehrsvernetzung im Rhein-Main-Raum und mit einer hohen Dichte an akademischen und industriellen Top- Forschungseinrichtungen im Rhein-Main-Neckar-Raum zahlreiche Vorteile für innovative Unternehmen.

Meist mangelt es allerdings nicht an Ideen, sondern am Geld. Private Risikokapitalgeber, wie in den USA sehr verbreitet, sind in Deutschland eher selten. Für öffentliche Fördergelder gibt es dafür sehr viele Optionen, allerdings können diese den Kapitalbedarf in aller Regel nicht über die Seedphase hinaus decken. Dennoch ist die Verfügbarkeit an Kapital deutlich besser als angenommen. Diese Broschüre soll dazu dienen, hier mehr Transparenz zu schaffen.

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Einführung

Laut Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Bericht 2018) sind von 669 Pharmaunternehmen in Deutschland 93 % kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie MidCaps1. Bei diesen KMU handelt es sich zum überwiegenden Teil nicht um forschungsorientierte Biotech-Unternehmen sondern z.B. um Firmen, die pflanzliche Arzneimittel und/oder Pseudogenerika im OTC („over-the-counter“, also rezeptfreie Mittel)- Bereich herstellen. MidCaps sind oft familiengeführte Unternehmen mit 250 bis maximal 3.000 Mitarbeitern, also der klassische deutsche „Mittelstand“.

Im Gegensatz zu großen Pharma/Medtech-Unternehmen ist die Zahl der jungen Unternehmen (Start-ups), die in der Forschung und Entwicklung aktiv sind, in Deutschland deutlich unterentwickelt. Allerdings sind es gerade diese Unternehmen, die letztendlich für Sprunginnovationen sorgen. Ein gutes Beispiel ist das Mainzer Unternehmen BioNTech, sich auf mRNA Vakzinierung fokussiert und sich vom innovativen Start-up zum erfolgreichen, börsennotierten Unternehmen gewandelt hat.

Einer der Gründe, warum dies selten der Fall ist, ist der begrenzte Zugang zu Risikokapital für die jungen KMUs im Biotech-/Medizintechniksektor und die Besonderheiten der Branche im Vergleich zu beispielsweise dem IT- Sektor. So besteht schon sehr früh ein hoher Kapitalbedarf und das Risikoprofil ist im Vergleich zu anderen Branchen für die gesamte Forschungs- und Entwicklungsphase deutlich höher, sodass es beispielsweise auch in Phase III einer klinischen Studie noch zum Scheitern des Projektes kommen kann. Das heißt es werden Investoren gesucht, die bereits in sehr frühen Phasen sehr viel Geld bei sehr hohem Verlustrisiko einsetzen und den Weg bis zum Ende mitgehen. Auch hier stellt BioNTech

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Das Land Rheinland-Pfalz selbst hat langjährige Erfahrungen und Erfolge im Finanzierungsbereich vorzuweisen, auch im Venture Capital Sektor mit der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB). Allerdings bewegt sich der Investitionsrahmen der ISB in einem Bereich von max. 0,5 Mio.

EUR pro Unternehmen, welcher in der Medtech/Biotech-Branche eher für Seed- (also in der Firmengründung) als für Series A- und Series B- Investments (für Unternehmen in der Wachstumsphase) geeignet ist. Für die benötigen hohen Investitionssummen, die beispielsweise in die rheinland-pfälzischen Unternehmen BioNTech und Ganymed (inzwischen aufgekauft von Astellas) flossen und fließen, werden starke Investoren benötigt. Dabei hat BioNTech den Vorteil, als Dienstleister im Bereich der Entwicklung und Lohnherstellung von Zell- und Gentherapie-Produkten, ein zweites Standbein mit geringerem Risiko aufzuweisen.

Bevor wir Ihnen hier eine Übersicht über die Vielzahl an Möglichkeiten geben, stehen Ihnen auf den folgenden Seiten wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung.

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Definitionen

1. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Für Sie als GründerInnen und UnternehmerInnen gibt es verschiedene Arten, um Geld für das Wachstum Ihres Unternehmens zu erlangen.

In der Frühphasenförderung stärken zumeist öffentliche Geldgeber, wie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Eigenkapital von jungen Unternehmen, ohne eine Rückzahlungspflicht der Gelder.

Kredite werden von öffentlichen Stellen, wie beispielsweise der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, vergeben. Meist sind diese mit günstigen Konditionen versehen, um die Wirtschaftskraft Ihres Unternehmens zu stärken.

Mit Bürgschaften werden Ihrem Unternehmen Sicherheiten gegeben, sodass Sie besser an zinsgünstige Kredite gelangen können.

Im Rahmen von Projektförderung werden Gelder von öffentlichen Stellen in Deutschland oder der EU für spezielle Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Durch regelmäßige Ausschreibungen werden die Ziele der Förderungen definiert.

Wagniskapital wird meist von privaten oder institutionellen Geldgebern im Gegenzug zu Anteilen am Unternehmen bereitgestellt. Dies stellt eine gute Möglichkeit für Ihr Unternehmen dar, an größere Investitionssummen zu gelangen. Einige Geldgeber sind auf spezielle Branchen oder Themen, wie die personalisierte Medizin, fokussiert und bieten neben Geld auch Unterstützung durch die eigenen Netzwerke an.

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Die Förderzuwendungen hängen in den meisten Fällen nicht nur vom Unternehmensalter, sondern auch von der Unternehmensgröße ab. Die hier öffentlichen Fördermittel adressieren oftmals kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weshalb im Folgenden die Definitionen gemäß den

Empfehlungen der

EU-Kommission vom 06.05.2003 (ABl. EU L 124/36 vom 20.05.2003) angegeben sind.

Kleinstunternehmen:

 weniger als 10 Mitarbeiter

 Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. EUR Kleines Unternehmen:

 weniger als 50 Mitarbeiter

 Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. EUR Mittleres Unternehmen:

 weniger als 250 Mitarbeiter

 Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio.

EUR

Die sogenannte KMU-Klausel gilt als erfüllt, wenn alle hier angegebenen Kriterien auf Ihr Unternehmen zutreffen.

Auch einige private Investoren oder Venture Funds schränken teilweise den Zugang zu Kapital ein. Diese Einschränkungen, wie beispielsweise das Unternehmensalter, werden in den jeweiligen Beschreibungen aufgeführt.

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3. Lebensphasen eines Unternehmens

Ein Unternehmen durchläuft während seiner Entwicklung unterschiedliche Lebensphasen, für die es spezielle Fördermöglichkeiten gibt. Im Folgenden werden diese Phasen näher betrachtet:

Im Zeitraum vor der Gründung, der Pre-Seed-Phase, werden Geschäftsmodell, Businessplan und mögliche Skizzen eines Prototyps entwickelt.

Der erste Abschnitt im Lebenszyklus eines Unternehmens, die Seed- Phase, beginnt mit der Gründung und endet in vielen Branchen mit Vorhandensein eines funktionsfähigen Prototyps und damit dem proof-of- concept. Bei der Therapieentwicklung sind oft erste präklinische Studien geplant.

Nach dem proof-of-concept mit einem funktionierenden Geschäftsmodell schließt sich in vielen Branchen eine Wachstumsphase, Serie A / Growth, an. In Bereichen wie Diagnostik oder Therapie finden hier z.T. schon präklinische oder klinische Studien statt. Der Weg zum fertigen Produkt ist jedoch noch lang und kann immer noch scheitern.

Im weiteren Wachstums- und Entwicklungsverlauf in Serie B, C und D (und eventuell weiteren) werden Investitionen im hohen Millionenbereich eingeworben. Biotech- und Pharmaunternehmen benötigen auch in diesen Phasen hohe Millionenbeträge, um beispielsweise klinische Studien zu finanzieren, die auch in der Endphase noch zum Scheitern der Produktzulassung führen können.

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Die Transferinitiative Rheinland-Pfalz wird als Projekt der IMG Innovations- Management GmbH in Kaiserslautern vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gefördert.

Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für rheinland-pfälzische Unternehmen zu verbessern, indem wir themenspezifisch Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. zwischen Unternehmen fördern und Informationen und Workshops zu für Sie interessanten Themen anbieten. Des Weiteren möchten wir den Standort Rheinland-Pfalz stärken und diesen stärker in das Bewusstsein von Investoren bringen, um Investitionen in Unternehmen zu fördern.

In der hier vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen geben. Die Sortierung orientiert sich am Entwicklungsstand eines Unternehmens, beginnend mit Frühphasenförderung, über Projektförderung, Krediten und Bürgschaften bis hin zu Wagniskapital. Fonds, die insbesondere Unternehmen aus dem Bereich der personalisierten Medizin ansprechen, sind zudem in einem Extra-Kapital (Wagniskapital – personalisierte Medizin) aufgelistet.

Die hier dargestellten Informationen sollen Ihnen zunächst als Orientierung dienen, um sich mit den Programmen vertraut zu machen. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten der vorgestellten Geldgeber.

Bei Fragen oder Anregungen steht Ihnen das Team der Transferinitiative Rheinland-Pfalz gerne zur Verfügung.

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EXIST - Forschungstransfer

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Befristung: 31.12.2023

Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Steigerung der Zahl der wachstumsstarken Gründungen im High-Tech- Bereich und Überführung der neuesten Forschungsergebnisse aus der akademischen Forschung in die Anwendung.

Vorhaben

Förderphase I (Pre-Seed): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung.

Förderphase II (Seed): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart.

Antragsberechtigte

Förderphase I: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Forscherteams beschäftigen.

Förderphase II: Ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Einschränkungen

Nicht gefördert werden Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist sowie Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

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Förderart: Zuschuss

Finanzierungsart: Projektförderung / Anteilfinanzierung

Förderbetrag:

Förderphase I: Personalkosten für max. 3 Personen

Sachausgaben bis max. 250.000 EUR

Coaching bis 10.000 EUR

Förderphase II: max. 180.000 EUR Finanzierungsanteil: Förderphase I: bis zu 100 %

Förderphase II: 2/3

Bemessungsgrundlage: Projektbezogene Ausgaben

Zusatzinformation: Einbindung in Gründungsnetzwerk muss gegeben sein

Antragsverfahren

Antragstellung über den Projektträger Forschungszentrum Jülich im Zeitraum vom 01. – 31.01. und 01. – 31.07 eines Kalenderjahres. Letzter Termin für Anträge der Förderphase I ist der 31.07.2021.

Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förder-phase II vorgelegt werden

Link

https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-

Forschungstransfer/inhalt.html;jsessionid=CF3150AD5AF8528DDF002FC F3FD431F0

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EXIST- Gründerstipendium

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Befristung: 31.12.2023

Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Ziel ist es, technologie- und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen zu mobilisieren.

Vorhaben

Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.

Der jeweils geltende Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation ist zu beachten.

Antragsberechtigte

Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sind.

Einschränkungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind unzulässige Produktentwicklungen im Auftrag Dritter sowie die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.

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Förderart: Zuschuss

Finanzierungsart: Projektförderung Förderbetrag:

Personalausgaben: 1000–3000 EUR p.m.

Sachausgaben bis 30.000 EUR Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Projektbezogene Ausgaben Kombinierbarkeit: Ausgeschlossen

Antragsverfahren

Antragstellung über den Projektträger Forschungszentrum Jülich.

Letzter Termin für Anträge ist der 31.07.2022.

Link

https://www.exist.de/DE/Programm/Exist-Gruenderstipendium/inhalt.html

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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Befristung: 31.12.2031

Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Nachhaltige Verbesserung der Kapitalausstattung junger innovativer Unternehmen durch Gewinnung von Investoren, die diesen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen.

Vorhaben

Erwerb von neu ausgegebenen Geschäftsanteilen oder Aktien durch einen Investor zur Kapitalbereitstellung für junge innovative Unternehmen.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen, auch in Form einer Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG), deren Gesellschafter maximal sechs natürliche Personen sind.

Einschränkungen

Der Investor darf nicht bereits Anteile des Unternehmens halten und er darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein. Der Anteilserwerb hat auf der Grundlage eines vom finanzierten Unternehmen vorgelegten Businessplans zu erfolgen und darf nicht durch Kredite finanziert sein. Der Investor muss durch die erworbenen Anteile voll am unternehmerischen Risiko des jungen Unternehmens beteiligt sein.

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Förderart: Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Förderbetrag: Min. 2.000 EUR / Max. 100.000 EUR pro Investor und Kalenderjahr Finanzierungsanteil: 20 %

Bemessungsgrundlage: Ausgabepreis der Anteile

Zusatzinformationen: Bezuschussung von Anteilen im Wert von bis zu 3 Mio. EUR p.a.

Dauer Min. 3 Jahre

Antragsverfahren

Sowohl das finanzierte Unternehmen als auch der Investor müssen einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) stellen. Das Unternehmen muss seinen Antrag zeitlich vor dem Investor stellen. Dieser muss seinem Antrag die Antragsnummer des Unternehmens beifügen.

Links

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Fin anzierung/Invest/invest_node.html

https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmen

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Bürgschaft Direkt

Geldgeber: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Im Falle von fehlenden Sicherheiten soll die Gewährung einer Bürgschaft es dem Existenzgründer ermöglichen, eine Hausbank zu finden.

Vorhaben

Verbürgung von Investitionskrediten oder von Betriebsmittelkrediten (Bar- /Avalkredite).

Antragsberechtigte

Existenzgründer vor Gründung des Unternehmens bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit in der gewerblichen Wirtschaft, im Handwerk oder als Freiberufler.

Einschränkungen

Der Bürgschaftsantrag muss vor der Kreditzusage gestellt werden. Eine bestmögliche Besicherung im Rahmen vorhandener Sicherheiten sollte vorliegen in Form von Bürgschaft / Mithaftung der Unternehmer / Gesellschafter in angemessener Höhe.

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Förderart: Bürgschaft

Förderbetrag: Max. 150.000 EUR Verbürgungsgrad: Max. 80 %

Laufzeit:

Max. 10 bis 15 Jahre für allgemeine Investitionskredite

Max. 23 Jahre für Investitionskredite zur Finanzierung betrieblicher Bau- maßnahmen

Max. 6 bis 8 Jahre für Betriebsmittel- und Avalkrediten

Einmalige Gebühren

2 % des Kreditbetrages, davon - 1 % bei positiver Entscheidung und - 1 % bei Ausreichung der Bürgschaft an die Hausbank

Laufende Gebühren 1,5 % des Kreditbetrages pro Jahr

Antragsverfahren

Antragstellung direkt an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz oder an die zuständige Kammer.

Link

https://www.bb-rlp.de/fuer-unternehmen/produkte/buergschaft-direkt-bob/

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Bürgschaften

Geldgeber: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Unterstützung bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlichen Vorhaben, sofern von der Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden können. Beschleunigte Unterstützung im Rahmen von Express.

Vorhaben

Verbürgung von Investitionskrediten oder Betriebsmittelkrediten (Bar-/

Avalkredite).

Die Beihilfen können auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt werden.

Antragsberechtigte

Unternehmen unabhängig ihrer Unternehmensgröße, Freiberufler, Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder freier Berufe.

Einschränkungen

Die Vergabe der Bürgschaften Express und Premium ist abhängig von den betrieblichen Eigenmitteln.

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Förderart: Bürgschaft

Förderbetrag: 90.000 EUR (Express) bis 1,25 Mio.

EUR (Classic) Verbürgungsgrad: Max. 80 %

Laufzeit:

Max. 10 bis 15 Jahre für allgemeine Investitionskredite

Max. 23 Jahre für Investitionskredite zur Finanzierung betrieblicher Baumaßnahmen

Max. 6 bis 8 Jahre für Betriebsmittel- und Avalkrediten

Einmalige Gebühren

0,75 % oder 1,5 % (Classic) des Kreditbetrages, mindestens 250 bzw.

450 EUR (Classic) (fällig mit Ausreichung der Bürgschaft)

Laufende Gebühren

0,75 - 1,5 % des Kreditbetrages pro Jahr, bezogen auf den Kreditbetrag per 31. Dezember des Vorjahres (fällig zum 31.03. des laufenden Jahres)

Antragsverfahren

Antragstellung über Hausbank

Link

https://www.bb-rlp.de/fuer-unternehmen/produkte/produktuebersicht/

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Innovationskredit RLP

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Steigerung der Innovation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz

Vorhaben

Investitionen im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt

Antragsberechtigte

Innovative Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Small-Mid- Caps sowie Freiberufler mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens drei Jahren.

Die KMU Klausel muss erfüllt sein.

Einschränkungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a.: Umschuldung, Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, reine Finanztransaktionen und Immobilienentwicklungen, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen.

Das geförderte Vorhaben muss im Einklang mit den einschlägigen EU- Bestimmungen, den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sowie den EU- Auftragsvergaberichtlinien stehen.

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Förderart: Darlehen

Haftung 70%ige Haftungsfreistellung Förderbetrag: Min. 25.000 EUR / Max. 2 Mio.

EUR

Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Kosten Kombinierbarkeit:

Zulässig, mit Ausnahme von förderfreigestellten Programmen oder öffentlichen Bürgschaften Zinssatz: Min. 1,30 % p. a. / Max. 3,88 % p.

a.

Laufzeit: 10 Jahre

Auszahlung: 100 %

Abruffrist: 12 Monate ab Zusage Datum Zusatzinformation:

Mit der Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung der Mittel begonnen werden.

Antragsverfahren

Antragstellung über Hausbank

Link

https://isb.rlp.de/foerderung/608-609.html#tab485-0

(24)

InnovFin: EU-Finanzmittel für Innovationen

Geldgeber: European Investment Bank Fördergebiet: EU-Mitgliedsländer

Förderziel

Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für innovative Unternehmen, die in Forschung und Innovation investieren

Vorhaben

Technologietransfer, Business Angels, Risikokapital und Dachfonds, Garantien für Unternehmen, Wachstumsfinanzierung

Antragsberechtigte

Große, mittlere und kleine Unternehmen, Start-ups, Hochschulen und Forschungsinstitute, FuI-Infrastrukturen, öffentlich-private Partnerschaften und Zweckgesellschaften.

Einschränkungen

Alle Instrumente werden entsprechend der Nachfrage eingesetzt; es gibt keine vorherigen Zuweisungen an Sektoren, Länder oder Regionen.

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Förderart: Darlehen, Bürgschaft Förderbetrag: Max. 500.000 EUR

Produkte

Technologietransfer, Business Angels, Risikokapital und Dachfonds Garantien für KMU (Darlehen zwischen 25.000 und 7,5 Mio. EUR) Garantien für Mid-Cap-Unternehmen, Wachstumsfinanzierung für Mid-Cap- Unternehmen (direkte vorrangige, nachrangige und Mezzanine- Darlehen von 7,5 bis 25 Mio. EUR mit langen Laufzeiten)

Wissenschaft, Großprojekte (Darlehen und Garantien von 25 bis 500 Mio. EUR)

Beratung, Demonstrationsprojekte im Energiesektor, Infektionskrankheiten

Antragsverfahren

In Deutschland werden EIB-Finanzierungsmittel über zwischengeschaltete Banken bzw. Leasinggesellschaften bereitgestellt.

Links

https://www.eib.org/de/products/blending/innovfin/

http://www.eib.org/attachments/lending/inter_de.pdf

(26)

ISB-Bürgschaften

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft bei mangelnden Sicherheiten

Vorhaben

Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten

Antragsberechtigte

Bestehende Unternehmen, Handwerksbetriebe, Angehörige freier Berufe und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft.

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Förderart: Bürgschaft

Förderbetrag: Min. 1,25 Mio. EUR / Max. 3,5 Mio.

EUR

Verbürgungsgrad: Max. 80 % (je nach Kredit) Laufzeit: i.d.R. 10 – 15 Jahre

Einmalige Gebühren: 1,5 % der genehmigten Bürgschaft Min. 500 EUR

Laufende Gebühren:

Preisklasse 1 (Ein-Jahres-Ausfall- wahrscheinlichkeit bis 0,40 %): 0,5

%

Preisklasse 2 (Ein-Jahres-Ausfall- wahrscheinlichkeit 0,40 % bis 0,90

%): 1,0 %

Preisklasse 3 (Ein-Jahres-Ausfall- wahrscheinlichkeit über 0,90 %): 1,5

%

Antragsverfahren

Antragstellung über die Hausbank bei der ISB.

Link

https://isb.rlp.de/foerderung/900

(28)

Mikromezzaninfonds Deutschland

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Stärkung der Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründern.

Vorhaben

Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind.

Antragsberechtigte

Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer.

Einschränkungen

Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

(29)

Förderart: Stille Beteiligung

Haftung Keine Sachsicherheiten notwendig Förderbetrag: Max. 50.000 EUR

Bemessungsgrundlage: Höhe der Investitionskosten

Laufzeit: 10 Jahre

Einmalige Gebühren: 3,5 % der Einlage

Laufende Gebühren:

8 % p. a. in der Regel (zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich) 6,5 % p.a. für Unternehmen, die bei Auszahlung der Beteiligung über eine besonders gute Bonität verfügen

variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 % p. a.

Zusatzinformation: Tilgung ab dem 7. Jahr

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem die Investition erfolgen soll.

Link

https://www. mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html

(30)

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Geldgeber: KfW-Bankengruppe Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Ziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen.

Vorhaben

Alle Formen der Existenzgründung

Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabenbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Erneute Unternehmensgründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Antragsberechtigte

Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmensnachfolge, Junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit), Gewerbliche Sozialunternehmen.

Die KMU Klausel muss erfüllt sein.

Einschränkungen

Nicht gefördert werden: Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Baumaßnahmen für betreutes Wohnen (Wohngebäude) und sogenannte In-sich-Geschäfte.

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Förderart: Darlehen, Fehlbedarfsfinanzierung Haftung 80 %ige Haftungsfreistellung Förderbetrag: Max. 100.000 EUR

Finanzierungsanteil: Max. 100 % Eigenanteil Notwendig

Bemessungsgrundlage: Höhe der Investitionskosten und Kosten für Betriebsmitte

Kombinierbarkeit:

Möglich mit Ausnahme von anderen ERP- oder KfW- Produkten

Zinssatz: Min. 1,55 % p. a. / Max. 2,30 % p.

a.

Laufzeit: Max. 10 Jahre

Auszahlung: 100 %

Abruffrist: 9 Monate ab Zusage Datum Zusatzinformation: Bereitstellungsprovision von 0,15

% p.m.

Antragsverfahren

Antragstellung über Hausbank

Link

https://www.kfw.de/067

(32)

ERP-Digitalisierungs- & Innovationskredit

Geldgeber: KfW-Bankengruppe Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Förderung der Finanzierung und Durchführung von Investitionen bei Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie bei innovativen Unternehmen

Vorhaben

Gefördert werden unter anderem: Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben, der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Weitere förderfähige Vorhaben bzw. Unternehmen können der Anlage zum Merkblatt entnommen werden.

Antragsberechtigte

Existenzgründer, Junge und etablierte Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU, Angehörige freier Berufe, größere mittelständische Unternehmen.

Einschränkungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Umschuldungen und Nachfinanzierungen sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Unternehmens- und Beteiligungserwerb in Form von Share Deals, Treuhandkonstruktionen sowie sogenannte In-sich-Geschäfte.

Das Vorhaben muss ein Kriterium aus der Anlage zum Merkblatt erfüllen.

(33)

Förderart: Darlehen,

Fehlbedarfsfinanzierungen Haftung Bankenübliche Sicherheiten

Förderbetrag:

Min. 25.000 EUR / Max. 25 Mio.

EUR

Max. 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben innovativer Unternehmen

Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Kosten Kombinierbarkeit: Möglich

Zinssatz: Min. 1,03 % p. a. / Max. 7,43 % p.

a.

Laufzeit: Min. 2 Jahre / Max. 10 Jahre

Auszahlung: 100 %

Abruffrist: 12 Monate ab Zusage Datum

Zusatzinformation:

Eine 70-%ige Haftungsfreistellung des Finanzierungspartners ist möglich (Programmnummern 390/391).

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ein Kreditinstitut bzw. einen Finanzierungspartner.

Link

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ERP-Gründerkredit - Universell

Geldgeber: KfW-Bankengruppe Fördergebiet: In- und Ausland

Förderziel

Unterstützung von Gründern, Freiberuflern und größeren mittelständischen Unternehmen bei Vorhaben im In- und Ausland.

Vorhaben

Zinsgünstige Finanzierung von Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B. alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens bzw.

Übernahme einer tätigen Beteiligung.

Die Beihilfen können auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt werden.

Antragsberechtigte

Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler und Einzelunternehmer, junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Einschränkungen

KfW und Antragsteller sind zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben verpflichtet.

(35)

Förderart: Darlehen / Fehlbedarfsfinanzierung

Haftung Bankenübliche Sicherheiten Förderbetrag: Max. 25 Mio. EUR

Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Investitionskosten und Betriebsmittel

Kombinierbarkeit: Möglich

Zinssatz: Min. 1,03 % p. a. / Max. 7,43 % p.

a.

Laufzeit:

Min. 2 Jahre / Max. 5 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen Min. 2 Jahre / Max. 10 Jahre bei Warenlagerfinanzierungen

Min. 2 Jahre / Max. 20 Jahre bei Unternehmensübernahmen

Auszahlung: 100 %

Abruffrist: 12 Monate ab Zusage Datum

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über den Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens.

Link

https://www.kfw.de/073

(36)

ERP-Mezzanine - Fremdkapital

Geldgeber: KfW-Bankengruppe Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung.

Vorhaben

Gefördert werden Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

Antragsberechtigte

Etablierte mittelständische Unternehmen, die seit min. zwei Jahren aktiv am Markt sind und sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, Freiberufler oder Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft der freien Berufe.

Einschränkungen

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bzw.

Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen

(37)

Förderart: Darlehen

Förderbetrag: Min. 25.000 EUR / Max. 5 Mio.

EUR

Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Kosten Kombinierbarkeit: Möglich

Zinssatz: Min. 1,03 % p. a. / Max. 7,43 % p.

a.

Laufzeit: Min. 2 Jahre / Max. 10 Jahre

Auszahlung: 100 %

Abruffrist: 12 Monate ab Zusage Datum

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über die Finanzierungspartner einzureichen.

Link

https://www.kfw.de/364

(38)

KfW-Kredit für Wachstum

Geldgeber: KfW-Bankengruppe Fördergebiet: In- und Ausland

Förderziel

Unterstützung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.

Vorhaben

Gefördert werden Produkt- und Prozessinnovationen, die dazu dienen, einen neuen Markt oder eine neue Kundengruppe zu erschließen und/oder Digitalisierungsvorhaben die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.

Antragsberechtigte

In- und ausländische Unternehmen, Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Einschränkungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.

(39)

Förderart: Risikobeteiligung

Förderbetrag: Min. 7,5 Mio. EUR / Max. 100 Mio.

EUR Finanzierungsanteil: Max. 70 %

Bemessungsgrundlage: Höhe der Vorhabenfinanzierung

Kombinierbarkeit:

Möglich mit Ausnahme von ERP- Mezzanine für Innovationen sowie ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Antragsverfahren

Die Beteiligung der KfW erfolgt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung, das heißt die KfW beteiligt sich auf Einladung von Ihrem Finanzierungspartner an Konsortialfinanzierungen und/oder bilateralen Fremdkapitalfinanzierungen. Dies erfolgt über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen Ihrem Finanzierungspartner und der KfW.

Link

https://www.kfw.de/290

(40)

Landesbürgschaftsprogramm

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Vorhaben

Besicherung von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Antragsberechtigte

Unternehmen und Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige freier Berufe und Existenzgründer, Träger sozialer und kultureller Einrichtungen.

Einschränkungen

Der Kreditnehmer muss kreditfähig und kreditwürdig sein; er muss über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

(41)

Förderart: Bürgschaft

Haftung Absicherung notwendig Förderbetrag: Min. 3,5 Mio. EUR Finanzierungsanteil: Max. 80 %

Bemessungsgrundlage: Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln Verbürgungsgrad: Max. 80 %

Laufzeit: 10 – 15 Jahre

Einmalige Gebühren:

bis 2.556.459,41 EUR: 0,75 % für Beträge über 2.556.459,41 EUR:

0,1 % vom Bürgschaftsobligo Die Hälfte des Antragsentgelts ist bei Antragstellung zu zahlen, min.

jedoch 766,94 EUR und max.

2.556,46 EUR.

Laufende Gebühren: 1 % p.a.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über die Hausbank

Links

https://isb.rlp.de/foerderung/900.html

(42)

Eurostars

Geldgeber: Eurostars Mitgliedstaaten und EU-Kommission Fördergebiet: Eurostars-Mitgliedsstaaten

Förderziel

Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Kommission, das unter Horizont 2020 unter dem Namen Eurostars 2 geführt wird. Ziel ist es, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren.

Vorhaben

Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen ab auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.

Antragsberechtigte

Forschungstreibende KMU; gefördert werden auch Forschungseinrichtungen, größere Unternehmen können teilnehmen, erhalten in Deutschland aber keine Förderung.

Einschränkungen (Förderregeln)

Eurostars ist eine Maßnahme nach Art. 185 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Förderung der

Projektteilnehmer erfolgt demnach aus nationalen Mitteln, die durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt werden.

(43)

Förderart Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung)

Förderbetrag:

Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000

€.

Förderquote: 50 - 100%

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Kosten Laufzeit: Maximal 3 Jahre Projektform: Verbundprojekt

Antragsverfahren

Eurostars-Anträge können jederzeit zentral im EUREKA-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden. Es sind pro Jahr zwei Stichtage vorgesehen, an denen alle bis dahin eingegangenen Anträge begutachtet werden: Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe werden die Anträge zentral begutachtet und eine Rangliste erstellt, aufgrund derer die Anträge in der zweiten Stufe in den Partnerländern im Rahmen der nationalen Förderregeln begutachtet werden.

Link

https://www.eurostars-eureka.eu/

https://www.eurostars.dlr.de

(44)

Gesundheitsforschung

Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Ziel ist es, mit Forschung und Innovation die Lebensqualität zu verbessern, den medizinischen Fortschritt in die alltägliche Versorgung zu bringen und den Standort Deutschland im Bereich der Gesundheitsforschung zu stärken.

Vorhaben

Das Programm gliedert sich in zwei Leitlinien und drei Handlungsfelder: Die Leitlinien sind "Der Mensch im Mittelpunkt" und "Personalisierung und Digitalisierung als Schlüssel„.

Handlungsfeld 1:"Forschungsförderung - Krankheiten vorbeugen und heilen".

Handlungsfeld 2:"Innovationsförderung - Medizinischen Fortschritt vorantreiben„.

Handlungsfeld 3:"Strukturförderung - Forschungsstandort stärken".

Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Einschränkungen

Die Vorhaben müssen die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken, den Stand der Technik fortentwickeln, mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und hinsichtlich der

(45)

Förderart: Zuschuss Eigenanteil Min. 50 %

Bemessungsgrundlage: Höhe der entstandenen Kosten

Zusatzinformationen:

Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Antragsverfahren

Das genaue Antragsverfahren ist in den jeweiligen Ausschreibungen geregelt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Näheres regeln die einzelnen Ausschreibungen.

Link

https://www.bmbf.de/de/gesundheitsforschung-136.html

(46)

Horizont 2020

Geldgeber: EU-Kommission

Fördergebiet: EU-Mitgliedsstaaten und EU-assoziierte Staaten

Förderziel

Das zentrale Ziel ist es, die Lücke zwischen Forschung und Markt schließen zu helfen, um durch resultierende Innovationen die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zur Lösung der großen, gesellschaftlichen Herausforderungen beizutragen.

Vorhaben

Im Rahmen jährlich erscheinender Calls können Forschungs-und Entwicklungsprojekte, Demonstrationsvorhaben und marktnahe Innovationen gefördert werden. Im Vordergrund stehen dabei Kooperationen in Schlüsselbereichen, z.B. der biomedizinischen, naturwissenschaftlich-technischen, industriellen oder sozioökonomischen Forschung. Fördermittel stehen auch für die Förderung exzellenter Forschender, Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen, die Einbeziehung von KMU sowie die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung.

Antragsberechtigte

An Horizont 2020 können sich alle Rechtspersonen eines EU- Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands beteiligen.

Einschränkungen (Förderregeln)

Die Regeln zur Teilnahme am Rahmenprogramm werden in den Horizont 2020 Beteiligungsregeln festgelegt.

(47)

Beschreibung der Förderung

Förderart Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderquoten: Maximal 100% der erstattungsfähigen Kosten

Projektformen:

 Verbundprojekte in Form von

Forschungs- und

Innovationsmaßnahmen

 Koordinierungs- und Unterstützungs- maßnahmen

 Maßnahmen der Ko-finanzierung

 Öffentliche Auftragsvergabe

 Öffentlich-private Partnerschaften

 Öffentlich-öffentliche Partnerschaften

 Preise

 KMU-Maßnahmen

Antragsverfahren

Die Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt im Rahmen von jährlichen Calls, die auf den Internetseiten des Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.

Links

https://www.horizont2020.de/beratung-nks.htm

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home https://www.horizont2020.de/einstieg_horizont_europa.htm

(48)

Horizont: Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

Geldgeber: Europäische Kommission Fördergebiet: EU-Mitgliedsstaaten

Förderziel

Das Einzelziel besteht in der Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation und damit in der Stärkung der Innovationskapazität.

Vorhaben

Einzelne Vorhaben sind u. a.: Vermittlung und praktische Anwendung von Hochschulbildung, Forschung und Innovation im Hinblick auf die Gründung neuer Unternehmen; modernste innovationsorientierte Forschung auf Gebieten von besonderem Interesse für Wirtschaft und Gesellschaft.

Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitute.

Einschränkungen

Die Regeln zur Teilnahme am Rahmenprogramm werden in den so genannten Beteiligungsregeln festgelegt.

(49)

Förderart:

Zuschuss, Finanzhilfen, Preisgelder, öffentliche Aufträge und Finanzierungsinstrumente Bemessungsgrundlage: Erstattungsfähige Kosten

Antragsverfahren

Die Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt insbesondere im Rahmen von Aufforderungen der Europäischen Kommission, die im Amtsblatt der EU sowie auf den Internetseiten des Forschungs- und Informationsdienstes CORDIS veröffentlicht werden.

Links

https://www.horizont2020.de/einstieg-eit.htm https://cordis.europa.eu/de

https://www.eubuero.de/

(50)

IGF - Industrielle Gemeinschaftsforschung

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Ausgleich strukturbedingter Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung.

Vorhaben

Unternehmensübergreifend ausgerichtete wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben, die neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können.

Antragsberechtigte

Ordentliche Mitglieder der AiF; dies sind industrielle Forschungsvereinigungen, in denen sich Unternehmen innerhalb einzelner Branchen oder Technologiefelder zwecks gemeinsamer Forschung zusammengeschlossen haben.

Einschränkungen

Forschungsvorhaben können gefördert werden, wenn sie dem Zuwendungszweck und dem Gegenstand der Förderung entsprechen sowie den Qualitätsstandards genügen. Für die beantragten Forschungsvorhaben ist ein projektbegleitender Ausschuss aus mindestens drei Vertretern der Wirtschaft zu bilden.

(51)

Förderart: Zuschuss Finanzierungsart

Vorwettbewerbliche

Projektförderung oder modifizierte Anteilfinanzierung

Finanzierungsanteil Max. 100 %

Bemessungsgrundlage: Personalausgaben, Ausgaben für Geräte sowie Leistungen Dritter Kombinierbarkeit: Nicht möglich

Zusatzinformationen:

Neben der allgemeinen Förderung

im Rahmen der IGF

(Normalverfahren) gibt es die Fördervarianten Leittechnologien für KMU, PLUS und CORNET.

Antragsverfahren

Phase 1: Der Antrag kann jederzeit über das IGF-Portal ELANO eingereicht werden.

Phase 2: Nach positivem Votum bereitet die AiF den Antrag vor und stellt ihn der AiF- Forschungsvereinigung im IGF-Portal als Download zur Verfügung.

Links

https://www.aif.de/index.php?id=25

https://www.aif.de/innovationsfoerderung/igf-industrielle- gemeinschaftsforschung/antragstellung-elano.html https://www.aif.de/index.php?id=570

(52)

Innovationsgutschein (FuE-Auftrag)

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Unterstützung als Anreiz innovative Produkt- oder Verfahrensideen zu realisieren und in neue Produkte umzusetzen.

Vorhaben

Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten und/oder Verfahren und/oder Dienstleistungen führen.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Einschränkungen

Die Vorhaben müssen ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko für den Zuwendungsempfänger beinhalten und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft beitragen oder hochwertige Arbeitsplätze sichern oder schaffen. Notwendige personelle und finanzielle Grundausstattung verfügen, um die Durchführung des FuE-Vorhabens zu gewährleisten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind größere Unternehmen und Unternehmen, im Besitz der öffentlichen Hand.

(53)

Förderart: Zuschuss / Anteilsfinanzierung Förderzeitraum: 12 Monate

Förderbetrag: Max. 20.000 EUR Finanzierungsanteil: 50 %

Eigenanteil: Ist zu erbringen

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Ausgaben

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Antragsunterlagen sind als ausfüllbare pdf- Vorlage hinterlegt. Entscheidend für die fristwahrende Antragstellung ist die Vorlage des rechtsverbindlich unterschriebenen und vollständigen Antrags in Printform.

Links

https://isb.rlp.de/foerderung/255.html

https://isb.rlp.de/foerderung/index.php?eID=tx_securedownloads&u=0&g=

0&t=5178747021&hash=196b86bee933a86b5df091252364e719fa0a525a

&file=/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/255/Antrag.pdf

(54)

Innovations- und Technologieförderung - InnoTop

Geldgeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Minimierung des finanziellen Risikos von Unternehmen für Durchführungen von FuE-Vorhaben.

Vorhaben

Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, Durchführbarkeitsstudien von FuE-Vorhaben, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit Produkten oder Produktionsverfahren zu tun haben.

Die Beihilfen werden auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt.

Antragsberechtigte

Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen

Einschränkungen

Die Vorhaben müssen ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko für den Zuwendungsempfänger beinhalten. Das Vorhaben muss zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft beitragen oder hochwertige Arbeitsplätze sichern oder schaffen. Das Unternehmen muss über die notwendige personelle und finanzielle Grundausstattung verfügen, um die Durchführung des FuE-Vorhabens zu gewährleisten.

(55)

Förderart: Zuschuss / Anteilsfinanzierung

Förderbetrag

Max. 25.000 EUR für FuE-Aufträge Max. 75.000 EUR für Durch- führbarkeitsstudien

Max. 500.000 EUR für FuE- Vorhaben

Finanzierungsanteil:

50 % für FuE-Aufträge oder Durch- führbarkeitsstudien

Max. 80,00 % für FuE-Vorhaben Eigenanteil: Notwendig, bei Bewilligungsstelle

erfragen

Bemessungsgrundlage: Förderfähige Ausgaben

Antragsverfahren

Der Antrag ist elektronisch bei der ISB zu stellen. Vor Antragstellung besteht die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräches. Für die Vorbereitung des Gespräches ist eine kurze Projektskizze mit Angaben zum Unternehmen, dem Vorhaben und den in etwa erwarteten Ausgaben (Schätzung) erforderlich.

Link

https://isb.rlp.de/foerderung/269.html

(56)

Innovative Medicines Initiative 2 (IMI 2)

Geldgeber: EU-Kommission

Fördergebiet: EU-Mitgliedsstaaten und EU-assoziierte Staaten

Förderziel

Vorrangiges Ziel der IMI 2 ist die schnellere Entwicklung von sicheren und wirksamen Medikamenten, aber auch die Adressierung gesellschaftlicher Herausforderungen im europäischen Gesundheitswesen, wie die alternde Bevölkerung oder die zunehmende Gefährdung durch antimikrobielle Resistenzen.

Vorhaben

Zu den geförderten Vorhaben zählen z.B. klinische Studien, Entwicklung neuer Therapien für Krankheiten, Entwicklung von Biomarkern für Diagnose und Behandlung von Krankheiten.

Antragsberechtigte

Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands z.B. Unternehmen, Hochschulen und Forschungsinstitute etc.

Einschränkungen (Förderregeln)

Die Regeln zur Teilnahme werden in den IMI Beteiligungsregeln festgelegt.

Es gelten die Beteiligungsregeln von Horizont 2020. Im Umgang mit Geistigem Eigentum im Projekt weichen die Regelungen der IMI 2 von den Beteiligungsregeln von Horizont 2020 ab.

(57)

Förderart Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderquoten: Maximal 100% der

erstattungsfähigen Kosten

Projektform: Forschungs-und Innovationsprojekte im Verbund und mit Beteiligung jeweils eines EFPIA Unternehmens

Antragsverfahren

Basierend auf einem jährlichen Umsetzungsplan werden pro Jahr mehrere Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Hinter jedem Thema stehen in der Regel mehrere EFPIA-Unternehmen. Dabei werden die Aufrufe im Allgemeinen in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben.

Die Aufrufe werden auf der offiziellen IMI 2-Webseite veröffentlicht.

Links

https://www.nks-lebenswissenschaften.de/de/892.php https://www.imi.europa.eu/

https://www.era-learn.eu

(58)

KMU Innovativ

Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Spitzenforschung im Mittelstand.

Vorhaben

Forschungsvorhaben in den Technologiefeldern:

Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Photonik/Optische Technologien, Zivile Sicherheit.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen.

Einschränkungen

Die Kriterien für die Bewertung des Forschungsprojektes sind einzuhalten.

(59)

Förderart: Zuschuss

Finanzierungsanteil: Je nach Maßnahme und Zuwendungsempfänger

Antragsverfahren

Zweistufiges Antragsverfahren: 1. Einreichung Projektskizzen, 2. nach Bestätigung - Einreichung Förderantrag.

Beratung durch den Lotsendienst KMU-innovativ wird empfohlen.

Link

https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html

(60)

Nanotechnologie

Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Unterstützung von KMU auf dem Gebiet der Nanotechnologie sowie Erweiterung und Stärkung des Geschäftsfeldes durch den Einsatz von Nanotechnologien.

Vorhaben

Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen, sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.

(61)

Förderart: Zuschuss Finanzierungsanteil: Max. 50 % Eigenanteil Min. 50 %

Bemessungsgrundlage: Zuwendungsfähige Kosten

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind der 15. April und 15. Oktober jeden Jahres.

Link

https://www.bmu.de/themen/gesundheit-chemikalien/nanotechnologie/

(62)

Vom Material zur Innovation (Rahmenprogramm)

Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs an Werkstoffentwicklungen, Schaffung von Anreizen zur Erhöhung der FuE- Intensität in den Unternehmen, Ausbau einer umfassenden industriellen und institutionellen Material- und Fertigungskompetenz, Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs.

Vorhaben

Werkstoffplattformen mit integrierten Fertigungstechniken, die zu Produkt- und Verfahrensinnovationen in einem breiten industriellen Umfeld führen können, Werkstoffinnovationen in bedeutenden Anwendungsfeldern, nachhaltiger und effizienter Umgang mit Ressourcen wie Rohstoffen, Materialien und Energie, branchenübergreifende Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Initiierung von Wertschöpfungsnetzwerken.

Antragsberechtigte

Unternehmen (insbesondere KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Einschränkungen.

Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

(63)

Förderart: Zuschuss / Projektförderung Förderbetrag: Abhängig von Forschungs- und

Entwicklungskategorien Finanzierungsanteil: Unternehmen: bis zu 50 %

Hochschulen: bis zu 100 % Eigenanteil: Unternehmen: min. 50 % Bemessungsgrundlage: Zuwendungsfähige Kosten Kombinierbarkeit: Ist möglich

Antragsverfahren

Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger zu thematischen Schwerpunkten. In der Regel können in einem zweistufigen Verfahren Bewerber zunächst Projektskizzen bei dem beauftragten Projektträger einreichen. Später erfolgt die Antragstellung. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme Hybride Materialien (HyMat) hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt.

Link

https://www.bmbf.de/de/vom-material-zur-innovation-1130.html

(64)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Geldgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Stärkung von Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum von mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe.

Vorhaben

FuE-Aktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen.

Beihilfen werden als De-minimis Beihilfen gewährt.

Antragsberechtigte

Differenziert je nach Projekt Unternehmen aller Rechtsformen, Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden Unternehmens sind sowie von mind. 6 beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte Einrichtungen.

Die KMU Klausel muss erfüllt sein.

Einschränkungen

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen, die der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Verkehrswesen zuzuordnen sind, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind.

(65)

Förderart: Zuschuss / Anteilsfinanzierung Förderbetrag: Max. 2 Mio. EUR

Finanzierungsanteil: Max. 100 %

Eigenanteil: Wachsende Eigenleistung durch degressive Förderung

Bemessungsgrundlage: Projektbezogene Kosten

Antragsverfahren

Anträge können auf amtlichem Vordruck oder mittels elektronischer Medien, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, gestellt werden. Folgende Projektträger sind zuständig:

Einzelprojekte: EuroNorm GmbH,

Kooperationsprojekte: AiF Projekt GmbH,

Kooperationsnetzwerke und ihre FuE-Projekte: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Link

http://www.zim-bmwi.de/

(66)

Business Angel Rheinland-Pfalz e.V.

Geldgeber: institutionelle Gründungsmitglieder (u.a. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, Industrie- und Handelskammer Rheinhessen, Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Mainzer Volksbank und Sparkasse Mainz), Einzelmitglieder

Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Schließung der Finanzierungslücke bei jungen Unternehmen.

Vorhaben

Aktive Unterstützung mit einem starken Netzwerk und unternehmerischen Know-how beim Wachstum bis zum Exit/Optische Technologien, Zivile Sicherheit.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen.

(67)

Förderart: Private Equity

Beteiligung:

Ab ca. 30.000 EUR

durch Zusammenschluss mehrerer Business Angels auch größere Beträge

Anteile Abhängig von Unternehmenswert

Mitspracherecht

Geregelt im Beteiligungsvertrag:

meist keine Mitsprache in der operativen Unternehmensleitung, oftmals Zustimmungsrechte zu wesentlichen Entscheidungen, Informationen durch das Management

Antragsverfahren

Einstieg durch Matching-Veranstaltungen: Auswahl der präsentierenden Start-ups durch die Geschäftsstelle, 12 Minuten Unternehmenspräsentation, 8 Minuten Rückfragen, im Abschluss Möglichkeiten zu Einzelgesprächen.

Unternehmensprofil in geschütztem Bereich der Homepage sichtbar

Link

https://business-angels-rlp.de/was-wir-machen/engel-gesucht/

(68)

coparion

Geldgeber: ERP-Sondervermögen, KfW Capital, Europäische Investitionsbank (EIB)

Fördergebiet: Deutschland

Förderziel

Deckung des Finanzierungsbedarfs für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Vorhaben

Aktive Unterstützung mit einem starken Netzwerk und unternehmerischem Know-how.

Antragsberechtigte

kleinere und mittlere innovative und nicht börsennotierte Technologieunternehmen, die beim Erstkontakt nicht älter als 10 Jahre sind.

Einschränkungen

ausgeschlossen von der Finanzierung sind Unternehmen, die gemäß „EIB excluded activities“ definiert sind sowie Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.

(69)

Förderart: „pari passu“ mit weiteren privaten Investoren

Beteiligung:

Max. 10 Mio. EUR, üblicherweise in mehreren Finanzierungsrunden zu je 0,5 – 5 Mio. EUR

Anteile Max. 19,99 % der Kapital- und Stimm- rechtsanteile des Fonds

Zusatzinformationen

KfW Capital investiert in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die sich wiederum an jungen, innovativen technologieorientierten Unternehmen in der Wachstumsphase u.a. in Deutschland beteiligen.

Antragsverfahren

Einstieg durch Matching-Veranstaltungen: Auswahl der präsentierenden Start-ups durch die Geschäftsstelle, 12 Minuten Unternehmenspräsentation, 8 Minuten Rückfragen, im Abschluss Möglichkeiten zu Einzelgesprächen

Unternehmensprofil in geschütztem Bereich der Homepage sichtbar

Link

https://www.coparion.vc/

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