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Förderung für Existenzgründer/-innen und Unternehmen

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Academic year: 2022

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NRW.Mikrodarlehen

Förderung für

Existenzgründer/-innen

und Unternehmen

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Inhaltsverzeichnis

Kleines Geld für große Vorhaben Wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Konditionen

Welche Vorteile haben Sie?

Wie gehen Sie vor?

Sie wollen mehr wissen?

(3)

Kleines Geld für große Vorhaben

Hoher Beratungsbedarf, mangelnde Sicher- heiten, niedriges Finanzvolumen? Kein Problem!

Weil in Nordrhein-Westfalen keine gute Idee an der Finanzierung scheitert, werden mit dem NRW.Mikrodarlehen aussichtsreiche Existenzgründer/-innen unterstützt, die sich mit einem kleinen Geschäft oder einer Dienst- leistung selbstständig machen wollen. Bis zu 50.000 € Kapital geben Starthilfe. Gefördert werden ebenso Unternehmen in Form des Einzel unternehmens wie auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmens- gesellschaft (UG), die innerhalb der ersten fünf Jahre nach Markteintritt wachsen und sich erweitern wollen.

Wer wird gefördert?

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein schnelles und unkompliziertes Finanzierungsinstrument.

Gefragt wird nur: Passt die Unternehmerpersön- lichkeit zum Vorhaben? Stimmen die fachliche und die kaufmännische Qualifikation? Hat das Vorhaben Aussicht auf nachhaltigen Erfolg?

Gefördert werden

Existenzgründer/-innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und die dort als Einzelunternehmen, Freiberufler/-innen, GbR oder UG gründen

Einzelunternehmen, GbR oder UG in Nordrhein-Westfalen, die vor weniger als fünf Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben

NRW.Mikrodarlehen

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Das NRW.Mikrodarlehen kann zudem eine erneute Selbstständigkeit unterstützen, sofern eventuelle Verpflichtungen aus vorherigen Gründungen das aktuelle Vorhaben nicht belasten und weiterhin erfüllt werden können.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK und das Land Nordrhein- Westfalen unterstützen gemeinsam Vorhaben von Gründerinnen und Gründern sowie Unter- nehmen, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Sie reichen von vielfältiger Gastronomie über Friseursalons und Onlineshops bis zur Industrie- montage.

Wie wird gefördert?

Eine erfolgreiche Existenzgründung beruht neben einer überzeugenden Unternehmerpersönlich- keit auf der guten Idee, fachlicher Qualifikation, genauer Planung und offener Risikoanalyse.

Deshalb wird mit dem NRW.Mikrodarlehen der Weg in die Selbst ständigkeit unter zwei wesent- lichen Voraus setzungen gefördert:

Vor Beginn des Vorhabens Beratung und Antragstellung im/über STARTERCENTER NRW sowie dessen positives Votum

Begleitberatung des Gründungsvorhabens während der ersten 2 Jahre, etwa durch einen Senior Coach aus dem Netzwerk

„Go! Senior Coaching NRW“

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Bei der Erweiterungs-/Wachstumsfinanzierung von Kleinstunternehmen kann die NRW.BANK eine Begleitberatung fordern.

Konditionen

Das NRW.Mikrodarlehen ist zu attraktiven Konditionen erhältlich:

Darlehen bis 50.000 €

Auszahlung des kompletten Darlehens in einer Summe

Finanzierungsanteil von bis zu 100% der Betriebsausgaben

Laufzeit: 10 Jahre, die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei

Fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit Vorzeitige Rückzahlung des gesamten

Darlehens oder von Teilbeträgen jederzeit ohne Kosten möglich

Eine Folgeantragstellung für Erweiterungs-/

Wachstumsvorhaben ist möglich.

Eine Stellung von Sicherheiten ist nicht notwendig.

Welche Vorteile haben Sie?

Das Darlehen ist vielfältig für Gründungs-, Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben einsetzbar.

Ihre Vorhaben können vollständig finanziert werden.

Eine Anlaufstelle: Das komplette Antragsverfahren läuft über ein STARTERCENTER NRW.

(6)

De-minimis-Regeln der Europäischen Union (Verordnung [EU] Nr. 1407/2013).

Das Darlehen wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Deshalb ist es erforderlich, mit dem Antrag eine Erklärung über die bereits erhaltenen beziehungsweise beantragten De-minimis- Beihilfen bei der NRW.BANK einzureichen. Ohne eine Vorlage dieser Erklärung ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht.

Wie gehen Sie vor?

1. Beratung bei einem STARTERCENTER NRW 2. Einreichen des Antrags auf ein

NRW.Mikrodarlehen bei Ihrem

STARTER CENTER NRW, das den Antrag mit allen nötigen Unterlagen an die NRW.BANK weiterleitet

3. Möglicher Beginn der Selbstständigkeit

Sie wollen mehr wissen?

Weitere Informationen zum Programm NRW.Mikrodarlehen finden Sie unter:

www.nrwbank.de/mikrodarlehen

Eine Übersicht der STARTERCENTER NRW mit Adressen und Ansprechpartnern gibt es unter:

www.startercenter.nrw.de

(7)

NRW.BANK Service-Center

Telefon 0211 91741-4800 Telefax 0211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de

twitter.com/nrwbank

Stand: 02/2020 · Auflage: 02/2020

Gedruckt auf Papier, das mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist.

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