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Auszug aus einer Bewertung der Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts für ein

„Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ und ein „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ von Norbert Grehl-Schmitt, Pro Asyl vom 19.12.2018:

„[…] das Bundeskabinett hat sich heute auf einen Entwurf für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz geeinigt. Gleichzeitig wird ein "Beschäftigungsduldungsgesetz" vorgeschlagen (siehe Anlagen, die hoffentlich die aktuellsten sind!). Die Einigung wurde erst gestern nach zähem Ringen erzielt. Trotz Einigung gab es bereits kurz nach Beschluss deutliche Kritik aus den Reihen der CDU, - so ganz überzeugend klingt das also nicht mit der Einigung.

An den bisher in einem Vorschlag zusammengefassten Regelungen hat sich wenig geändert. Das Beschäftigungsduldungsgesetz ist im Kern und in Ausrichtung (Verschärfung der

Erteilungsvorausetzungen für die jeweiligen Duldungen) so schlecht geblieben wie vorher.

Wesentliche Änderungen nach einem ersten Überblick:

Verschlechterung (auch das ist trotz bereits scharfer Vorlage mit Beifall der SPD möglich!) a) Bereits die Einleitung eines Dublin-Verfahrens, nicht erst die Einleitung des

Überstellungsverfahrens, ist eine konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung. Damit ist für alle Dublin-Verfahren die Erteilung einer Ausbildungsduldung verunmöglicht.

b) Auch für alle "Altfälle" (Einreise vor dem 31.12.2016) ist der Vorbesitz einer Duldung VOR Erteilung einer Ausbildungsduldung Voraussetzung.

c) Um eine Beschäftigungsduldung erteilen zu können, muss der Lebensunterhalt durch Beschäftigung gesichert sein. Der Bezug öffentlicher Leistung ist also in jedem Fall schädlich.

d) Anstelle von Tagessätzen für Straftaten, die die Erteilung einer Beschäftigungsduldung ausschließen, wurde allgemein darauf abgestellt, dass ALLE VORSÄTZLICHEN Straftaten die Erteilung verhindern. Ausnahmen gelt en für Straftaten nach dem AufenthG und AsylG.

Ver(schlimm)besserungen (allesamt keine besseren Regelungen als im zurzeit geltenden Recht!) a) das Verbot der schulischen Ausbildung entfällt

b) kein Arbeitsverbot für Menschen aus sicheren HKL, wenn sie ihren Asylantrag zurückgenommen oder gar keinen gestellt haben, wenn das dem Kindeswohl dient (UmA) oder die Rücknahme oder das Nichtstellen nach einer Beratung durch das BAMF erfolgt ist (hier werden sicherlich auch noch die Rückkehrberatungsstellen beteiligt werden wollen).

c) Versagung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und "nur" noch bei "offensichtlichem Mißbrauch" (das dürfte trotzdem zu vergnüglichen Ausflügen der Ausländerbehörden in diverse Verschwörungstheorien führen, auch wenn am Ende die Fakten zählen werden)

d) Versagt wird die Beschäftigungsduldung dann, wenn konkrete Maßnahmen zur

Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, die in einem hinreichenden sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Aufenthaltsbeendigung stehen (eine nuancierte Verbesserung, aber offen für jedwede Auslegung, die wohl dann wieder nach einer bundeseinheitlichen Regelung schreit, - um dann so oder schlimmer zu werden als im bisherigen Entwurf)

e) Immerhin: eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung kann erteilt werden, wenn der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat (aber auch hier werden die Auslegungsspielräume größer sein als alle Fußballfelder der Bundesliga zusammen)

f) Einige Absenkungen der Erteilungsvoraussetzungen lassen die Herzen nicht höher schlagen, aber sollen erwähnt werden: Erteilungsdauer für 30 Monate (bisher: 24), auch neue Lebenspartner können einbezogen werden, Alleinerziehende benötigen nur eine 12 monatige Vorbeschäftigung (bisher 18), Sprachniveau A2 reicht aus, ein unverschuldeter Abbruch eines I-Kurses hat keine

(2)

Nachteile.

Die BundestagsfraktionBD90/Die Grünen hat heute einen eigenen Entwurf für ein

Einwanderungsgesetz vorgelegt. Dieser kann abgerufen werden unter (BT-Drucksache 19/6542):

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/065/1906542.pdf

Die diesbezügliche Pressemitteilung finden Sie hier:

https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/dezember/deutschland-braucht- ein-modernes-einwanderungsgesetz.html

Peter Tauber, ehemaliger Generalsekretär der CDU und jetzt Verteidigungsstaatssekretär, zog heute in der Rheinischen Post ein positives Fazit: "Einwanderer müssen zu unseren Landsleuten werden.

Wir brauchen einen offenen Geist. Und wir müssen Menschen, die bei uns den Fachkräftebedarf decken, deutlich machen: Wir wollen nicht nur, dass Du bei uns arbeitest, wir wollen auch, dass du bei uns und mit uns lebst, dass du Teil unserer Gesellschaft wirst." Das bedeute: "Sie haben

dieselben Pflichten, aber auch dieselben Rechte."

Diese integrationspolitisch sinnvolle und zugleich humane Ausrichtung einer Arbeitsmarkt orientierten Migrationspolitik muss jedoch für alle Menschen, auch für die hier bereits lebenden Asylsuchenden und Geduldeten gelten. Davon ist der Gesetzesentwurf weit, weit entfernt.

Wir werden also im kommenden Jahr nahtlos an unseren Kampf für eine solche Politik anknüpfen (müssen) [...]“.

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