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Überblick der Fristen im Dublin III-Verfahren

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Academic year: 2022

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Dominik Sender und Maria Bethke: »Dublin III«

Anhang: Wichtige Fristen im Dublin-Verfahren

- gegenüber Dublin

p

neu eingeführte/verkürzte Fristen sind fett gesetzt -

Aufnahmeverfahren (d. h. im ersuchten Staat ist noch kein Antrag auf internationalen Schutz gestellt)

Frist Folgen bei Fristübers~hreitung

Ersuchen 3 Monate1 Der ersuchende Mitgliedstaat wird zuständig

2 Monate bei Eurodac-Treffer2

Antwort des ersuchten 2 Monate Der ersuchte Mitgliedstaat wird zuständig Mitgliedstaats bei Dringlichkeit maximal 1 Monat

Abschiebung 6 Monate3 (12 Monate bei Straf-/U-Haft, 18 Der ersuchende Mitgliedstaat wird zuständig Monate bei „Untertauchen")5

Wiederaufnahmeverfahren (d. h. im ersuchten Staat ist bereits internationaler Schutz beantragt worden)

Frist Wiederaufnahmeer- 3 Monate14

suchen 2 Monate bei Eurodac-Treffer2 Antwort des ersuchten 1 Monat

Mitgliedstaats 2 Wochen bei Eurodac-Treffer

Abschiebung 6 Monate3 (12 Monate bei Straf-/U-Haft, 18 Monate bei „Untertauchen")5

Besonderheiten bei Abschiebungshaft

l Frist

(Wieder )Aufnahmeer- 1 Monat14 suchen

Antwort des ersuchten 2Wochen Mitgliedstaats

Ab~chiebung 6 Monate3 (bzw. 12/18, s. o.)5, allerdings ist nach 6 Wochen3 zwingend aus der Haft zu entlassen

1 gerechnet ab Asylantragstellung im ersuchenden MS

2 gerechnet ab Eingang der Eurodac-Treffermeldung

· 3 gerechnet ab Zustimmung(sfiktion) des ersuchten MS

Folgen bei Fristüberschreitung

Der ersuchende Mitgliedstaat wird zuständig Der ersuchte Mitgliedstaat wird zuständig Der ersuchende Mitgliedstaat wird zuständig

-

Folgen bei Fristüberschreitung

Der ers,uchende Mitgliedstaat wird zuständig Der ersuchte Mitgliedstaat wird zuständig Der ersuchende Mitgliedstaat wird zustän- dig

4 wird im ersuchenden MS kein Asylantrag gestellt: gerechnet ab Bekanntwerden von Hinweisen auf die Zuständigkeit eines anderen MS

5 die Frist wird unterbrochen, wenn Klage erhoben und die aufschiebende Wirkung angeordnet wird

ASYLMAGAZIN 11 /2013

Der Beitrag wurde gefördert aus Mit- teln der Europäischen Union - Euro- päischer Flüchtlingsfonds. Er gibt die Meinung des Verfassers wieder. Die Europäische Kommission zeichnet für die Verwendung der Informatio- nen nicht verantwortlich.

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