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TOP 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise

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Academic year: 2022

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Das Gesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/832/2020_07_23_GBl_Nr_0074_sig- ned.pdf

Mitteilung des Senats

an die Bürgerschaft (Landtag) vom 23. Juni 2020

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise

Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit den Anforderungen aus der Corona-Krise mit der Bitte um Beschlussfassung.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit bittet der Senat um Beschlussfassung in 1. und 2. Le- sung in der Juli-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft. Das Gesetz soll noch für das Sommer- semester 2020 wirken, um die Beeinträchtigungen, die mit der Corona-Krise für die Studieren- den und Lehrenden verbunden sind, wirksam ausgleichen zu können. Das Sommersemester endet an den beiden Fachhochschulen bereits mit dem 31. August 2020, sodass die Juli-Sit- zung der Bremischen Bürgerschaft die letzte Möglichkeit zum rechtzeitigen Inkraftsetzen des Gesetzes ist.

Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz sollen die Studierenden insbesondere von den nach dem Bremischen Studienkontengesetz zu zahlenden Studiengebühren zügig, also schon zum kommenden Wintersemester 2020/2021 entlastet werden. Damit soll verhindert werden, dass Studierende ihr Studium aufgrund der Corona bedingten Beeinträchtigungen in familiärer, so- zialer, gesundheitlicher sowie psychischer Hinsicht nicht erfolgreich zu Ende führen können.

Es soll zudem ermöglicht werden, dass Studierende, die sich trotz großer Anstrengungen aller Beteiligten, ein digitales Sommersemester 2020 zu gestalten, nicht in der Lage gesehen haben, die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, die bereits gezahlten Stu- diengebühren für das Sommersemester 2020 zurückerstattet bekommen. Dies soll in einem unbürokratischen Antragsverfahren mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand geschehen.

Die unbürokratische Weiterzahlung von BAFöG an Studierende, die die Regelstudienzeit auf- grund der durch die Corona-Pandemie bedingten Beeinträchtigungen im Studien- und Prü- fungsverlauf im Sommersemester 2020 nicht einhalten können, soll durch eine entsprechende Regelung, die eine Einzelfallprüfung überflüssig macht, ermöglicht werden.

Zum Nachteilsausgleich gehören daneben auch Regelungen hinsichtlich des Prüfungsrechts einschließlich des Fristenregimes und Prüfungsformaten, hinsichtlich Immatrikulation, Exmat- rikulation und Rückmeldung sowie ihrer Rechtsfolgen.

Erforderlich sind zudem optionale Anpassungen im Selbstverwaltungsrecht im Hinblick auf Sit- zungsformate, Anwesenheit und Wahlen einschließlich der Berücksichtigung von Anforderun- gen der Öffentlichkeit oder Hochschulöffentlichkeit sowie der Wahrung des Wahlgeheimnisses.

Grundsätzlicher Art sind die Regelungen zur Digitalisierung in Studium, Prüfung und Lehre.

Soweit dadurch erhöhter Aufwand entsteht, werden Optionen zur Berücksichtigung bei der

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Erfüllung der Lehrverpflichtung vorgesehen, um Anreize zu setzen und besondere Leistungen anerkennen zu können.

Die Regelungen anerkennen zudem die außerordentlichen Anstrengungen der Hochschulen und ihrer Mitglieder und Angehörigen zur Bereitstellung eines digitalisierten Sommersemes- ters 2020 und würdigen die raschen Erfolge zur Entwicklung und Anwendung von digitalisier- ten Formaten in Studium, Lehre und Prüfung.

Der Senat bittet, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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