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Besondere Fördergrundsätze des Unterfonds C 1 - Ausbildung für junge Menschen, Version vom 01.07.2014

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Abteilung Arbeit Referat 24

Besondere Fördergrundsätze

des Unterfonds C 1 –

Anschlussfähigkeit des lebenslangen Lernens verbessern – Aus- bildung für junge Menschen

im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm für Bremen und Bremerhaven (BAP) - Arbeit, Teilhabe Bildung 2014 - 2020

Die Besonderen Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms – Arbeit, Teilhabe, Bil- dung 2014-2020 der Freien Hansestadt Bremen sowie den im BAP-Unterfonds C 1 jeweils interven- tionsbezogenen BAP-Interventionsblättern.

I. Ziel und Zweck der Förderung

Im Rahmen des Unterfonds sollen die Schnittstellen an den Übergängen zwischen Schule und Be- rufsausbildung sowie beruflicher Weiterbildung optimal flankiert und begleitet werden. Um die Start- chancen Jugendlicher und junger Erwachsenen bis 25 Jahre gezielt zu unterstützen und zu verbes- sern, sind unterschiedliche Ansätze geplant:

1. Entsprechend der unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe junger Menschen sollen unter- schiedliche Arten der Ausbildung und Ausbildungsabschlüsse ermöglicht werden. Darin einge- schlossen sind Formen der Kombination von Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung, der mo- dularisierten Ausbildung und Ausbildungsabschlüsse gemäß der in einigen Berufsbildern gel- tenden gestuften Berufsausbildung.

2. In Kooperationen mit der örtlichen Wirtschaft sollen zusätzliche Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsplätze im dualen System für Jugendliche und junge Erwachsene, die besonderer Unterstützung bedürfen, gewonnen werden.

3. Ergänzend hierzu ist es geplant, zusätzliche außer- und überbetriebliche Ausbildungskapazitä- ten bei den Weiterbildungsträgern, dem berufsbildenden Schulsystem sowie bei den Trägern schulischer Ausbildung zu gewinnen und diese gegebenenfalls mit betrieblichen Angeboten zu kombinieren.

4. Um die Übergänge in den Systemen des Lebenslangen Lernens zu beschleunigen und zu ver- einfachen, ist die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen in Form einer „Jugendberufsagentur“ geplant. Im Rahmen der Zusammenarbeit soll die jeweils notwen- dige Unterstützung für die jungen Menschen abgestimmt und koordiniert werden und dadurch kein junger Mensch im Übergang von Schule und Beruf verloren gehen. Alle Aufgaben zur be- ruflichen Orientierung und Beratung, Vermittlung, Akquise, Ausbildungsbegleitung und Abbruch- vermeidung sollen zentral unter einem Dach vereint werden.

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5. Weitere Ziele des Unterfonds sind Verbesserungen von Zugangschancen und zur Durchlässig- keit, etwa hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Teilleistungen oder der Anschlüsse an das Be- rufsleben.

Der möglichst bruchlose Übergang der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Berufsausbil- dung oder in das Berufsleben ist im Unterfonds C 1 von zentraler Bedeutung. Damit sollen für alle jungen Menschen im Bundesland Bremen chancenreiche Zugänge zu Ausbildung und Berufsleben ermöglicht und unnötige Warteschleifen im Übergangssystem vermieden werden.

II. Gegenstand der Förderung

Im Unterfonds C 1 werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die den Übergang junger Menschen in die Berufsausbildung und den Arbeitsmarkt optimal vorbereiten, einleiten, begleiten und versteti- gen, sowie zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten und Ausbildungsplätze beitragen.

Hierfür sind die folgenden förderbaren Interventionen vorgesehen:

C 1,1: Ausbildungssicherung:

o Maßnahmen, die zur Integration junger Menschen mit schlechten Startchancen in die be- triebliche Ausbildung beitragen,

o Maßnahmen, die zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze beitragen,

o Maßnahmen, die das Angebot an schulischen und außerbetrieblichen Ausbildungsplät- zen erhöhen,

o Maßnahmen, die zur Kombinationen von betrieblicher und außer- oder überbetrieblicher Ausbildung beitragen,

o Maßnahmen, die über eine verlängerte Ausbildungsdauer in betriebliche Ausbildung füh- ren,

o Maßnahmen, die über modularisierte Abschnitte einen Ausbildungsabschluss ermögli- chen,

o Maßnahmen, die nach einer 2-jährigen Ausbildung zum Ausbildungsabschluss führen.

C 1,2: Unterstützung bei der Gründung einer Jugendberufsagentur

C 1,3: Maßnahmen zum Coaching von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden

C 1,4: Unterstützung von Übergangsbegleitungen und Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

C 1,5: Maßnahmen zur Grundbildung, zur Sprachförderung und zum Nachholen von Schulabschlüssen

C 1,6: Weitere Interventionen:

o Unterstützung des Übergangs schwerbehinderten jungen Menschen von geschützten Ausbildungsgängen in reguläre Betriebe.

Eine im Rahmen der unter C 1,1 Ausbildungssicherung, geplante Berufsausbildung muss den Vor- gaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) entsprechen und zu einem anerkannten Berufsausbildungsabschluss führen. Der Ausbildungsrahmenplan, welcher der Berufsausbildung zugrunde zu legen ist, soll eine mindestens dreijährige reguläre Ausbildungsdauer vorsehen. Davon abweichend können für besondere Zielgruppen, die in den BAP- Interventionsblät- tern näher benannt werden, auch Ausbildungen mit einem regulären Ausbildungsabschluss nach 2- jähriger Ausbildung gefördert werden.

Um besonderen Lebensumständen gerecht zu werden, sind unterschiedliche Formen der Teilzeit- ausbildung entsprechend § 8 BBiG bzw. § 27 HwO möglich.

Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Interventionen ist in den -diese „Besonderen Förder- grundsätze“ ergänzenden- BAP-Interventionsblättern dokumentiert.

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III. Zielgruppen

Gefördert werden Vorhaben und Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsenen bis 25 Jahre.

Besondere Zielgruppen sind dabei junge Menschen mit Migrationshintergrund und junge Frauen.

Weitere spezifische Vorgaben für die Zielgruppen sind in den BAP-Interventionsblättern festgelegt.

An den Interventionen des Unterfonds C 1 sollen insgesamt 3.500 junge Menschen teilnehmen, da- von 29% weibliche Teilnehmerinnen und 40% junge Menschen mit Migrationshintergrund.

IV. Antragsberechtige

Für die Interventionen im Rahmen der Ausbildungssicherung sind grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder juristische Personen mit Sitz im Bundesland Bremen antragsberechtigt. In den BAP-Interventionsblättern können ergänzende Vorgaben, auch Qualitätsmindeststandards, festgelegt werden.

V. Projektinhalte

Die für eine Förderung erforderlichen Projektinhalte sind in den spezifischen „BAP- Interventionsblät- tern“ festgelegt.

VI. Art der Beantragung, Antragsunterlagen

Die Förderung muss bei der bewilligenden Stelle beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen schriftlich beantragt werden. Die Beantragung von Fördermitteln kann –je nach Interventionsart- auf dem Wege eines wettbewerblichem Verfahrens oder als Einzelantragsverfahren erfolgen. Das je- weils zu beachtende Verfahren ist in den für die jeweiligen Interventionsarten geltenden BAP- Inter- ventionsblättern festgelegt. Für die Antragstellung, die beizulegenden Unterlagen und den Verwen- dungsnachweis sind die Vorgaben der bewilligenden Stelle einzuhalten und die auf der Website be- reit gestellten Vordrucke und Formulare zu benutzen.

VII. Art und Höhe der Förderung

Eine Förderung erfolgt stets als Projektförderung, Art und Höhe der Förderung sind in den für die je- weiligen Interventionsarten geltenden BAP-Interventionsblättern festgelegt.

VIII. Inkrafttreten der Besonderen Fördergrundsätze

Diese Fördergrundsätze treten mit Wirkung vom 1. Juli 2014 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezem- ber 2021.

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