• Keine Ergebnisse gefunden

Besondere Fördergrundsätze des Unterfonds A 1 - Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung, Version 2 vom 08.12.2014

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Besondere Fördergrundsätze des Unterfonds A 1 - Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung, Version 2 vom 08.12.2014"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Besondere FG _A1_V2_141208 Seite 1 von 3

Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

Besondere Fördergrundsätze

ESF-Förderperiode 2014- 2020

ESF-Prioritätsachse A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Be- schäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

BAP – Unterfonds A 1 Erhöhung der beruflichen Integration durch Beratung

Die Besonderen Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Fördergrund- sätzen für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014 – 2020 für das Land Bremen – Arbeit, Teilhaben, Bildung sowie den in den BAP-Unterfonds A 1 jeweils interventionsbezogenen „BAP-Interventionsblättern“.

I. Ziel und Zweck der Förderung

Das Land Bremen fördert zentrale und dezentrale frauenspezifische arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote in Bremen und Bremerhaven sowie Gründungsberatung. Ergänzend sind in geringem Umfang temporär notwendige Beratungsvorhaben und Modellvorhaben förderfähig.

Von den Beratungen sollen hauptsächlich arbeitslose Menschen im Rechtskreis des SGB II profitieren. Der Frauenanteil der beratenden Personen ist – nicht zuletzt aufgrund der spezi- fischen Frauenberatung – mit 90% festgelegt.

Die Beratungslandschaft ist in Bremen bereits gut ausgebaut. In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 sollen Synergieeffekte durch eine Angebotskonzentration erreicht werden.

Weiter soll eine inhaltliche Weitentwicklung durch eine klare Arbeitsmarktorientierung er- reicht und die Beratungsqualität weiter verbessert und erhöht werden.

Die geförderten Beratungsprojekte sollen eine Transparenz über die Förderangebote her- stellen und sich auf bestimmte Zielgruppen fokussieren. Hierzu gehören insbesondere Ar- beitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, allein erziehende Eltern sowie Men- schen mit Migrationshintergrund und Frauen. Hierbei sollten die Veränderungs- und Entwick- lungspotentiale der Beratungskunden/-innen im Mittelpunkt stehen.

(2)

Besondere FG _A1_V2_141208 Seite 2 von 3

Insbesondere soll die Beratung darauf zielen, dass die geplanten Unterstützungen und bera- tenen Qualifizierungen nicht in beruflichen Sackgassen münden, der Nachfrage am Arbeits- markt entsprechen und die zu erzielenden Qualifikationslevels und Abschlüsse eine Arbeits- aufnahme ermöglichen, die ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen und ergänzen- den SGB-II-Bezug verhindern oder ablösen.

II. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Unterfonds A1 Beratungsprojekte im Land Bremen, die sich vorrangig an arbeitslose Frauen richten und durch die arbeitsmarktorientierte Beratung den Weg zur Re-Integration in den Arbeitsmarkt befördern.

Darüber hinaus werden im Rahmen des Unterfonds A1 Projekte gefördert, die gründungswil- ligen Personen eine Vorfeldberatung zur Existenzgründung anbieten. Bei den Beratungsan- geboten für besondere Zielgruppen werden Personen mit besonderen Vermittlungshemm- nissen beraten; durch die Beratung soll ebenfalls die Integration in den Arbeitsmarkt geför- dert werden.

Im Fokus stehen insbesondere:

Zentrale und dezentrale arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote für Frauen Gründungberatungsangebote

Modellprojekte bzw. temporär notwendige Beratungsprojekte für besondere Zielgruppen

III. Zielgruppen

Zielgruppen der Förderung im BAP Unterfonds A 1 sind schwerpunktmäßig Arbeitslose mit und ohne Anspruchsberechtigung in den Sozialleistungssystemen.

Zu 1:

Bei der Frauenberatung liegt der Schwerpunkt der Beratung auf An- und Ungelernten sowie Geringqualifizierten. Weiterhin zählen von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen, Frauen mit ver- alteten Berufsabschlüssen, Berufsrückkehrerinnen und Frauen in prekären Beschäftigungs- verhältnissen sowie Alleinerziehende zur Zielgruppe. An Existenzgründung interessierte Frauen können die Beratungsangebote ebenfalls nutzen.

Zu 2.:

Bei der Gründungsberatung liegt der Schwerpunkt auf Personen, die über den Schritt in die Selbständigkeit nachdenken und hierbei Hilfestellung benötigen.

Zu 3.:

Bei den Modellprojekten stehen – noch nicht näher – definierte Zielgruppen im Focus. Bei der Frauenberatung liegt der Schwerpunkt der Beratung auf An- und Ungelernten, Personen mit veraltetem Berufsabschluss sowie Geringqualifizierten.

(3)

Besondere FG _A1_V2_141208 Seite 3 von 3

IV. Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Generell sind im BAP-Unterfonds A 1 des BAP juristische Personen antragsberechtigt, die ihren Sitz bzw. den Sitz einer Niederlassung im Land Bremen haben.

Grundsätzlich müssen Antragstellende über ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagement- system verfügen.

V. Projektinhalte

Die für eine Förderung erforderlichen Projektinhalte sind in den spezifischen „BAP- Interventionsblättern“ festgelegt.

VI. Art der Beantragung, Antragsunterlagen

Die Beantragung kann – je nach Interventionsart – auf dem Wege eines wettbewerblichen Verfahrens oder als Einzelantrag im Rahmen von Zeitstaffeln erfolgen. Die jeweils zu beach- tende Verfahren und einzureichenden Unterlagen sind in den für die jeweilige Interventions- form veröffentlichten „BAP-Interventionsblättern“ dargestellt.

VII. Art und Höhe der Förderung

Eine Förderung erfolgt als Projektförderung unter Verwendung von Vereinfachungsoptionen gemäß der Vorgaben der Europäischen Kommission. Die jeweilige Art der Vereinfa-

chungsoption und die Finanzierungsart sowie ggf. Förderbeträge sind in den für die jeweilige Interventionsform veröffentlichten „BAP-Interventionsblättern“ dargestellt.

VIII. Inkrafttreten der Besonderen Fördergrundsätze

Diese Fördergrundsätze treten mit Wirkung vom 08.Dezember 2014 in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2021. Sie ersetzen die besonderen Fördergrundsätze vom 15.September 2014 ab dem Datum des Inkrafttretens.

Die formelle Zustimmung des ESF-Begleitausschusses ist am 08.12.2014 erfolgt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Besonderen Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeine Fördergrundsät- ze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014- 2020 für

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Herr Jens Oldenburg.. Tel.: +49

Im Unterfonds C 1 werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die den Übergang junger Menschen, vorzugsweise in die Berufsausbildung, oder – falls dies nicht möglich ist - in

Die Besonderen Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Fördergrund- sätzen für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014- 2020

Die Besonderen Fördergrundsätze gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014-2020 für

2 Eine genaue Definition der Zielgruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ wird in den Informationsblättern des ESF-Handbuches enthalten sein.. Angebote werden

Es können jederzeit Förderangebote eingereicht werden. Die bis zu einem Stichtag eingegan- genen Angebote werden jeweils halbjährlich von der bewilligenden Stelle bewertet.

 Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 2014-2020 für das Land Bremen - Arbeit, Teilhabe, Bildung