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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen imNennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze "FrankfurterNationalversammlung 1848 in der Paulskirche")

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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze "Frankfurter Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche")

Münz5DMBek 1973-11

Ausfertigungsdatum: 20.11.1973 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze

"Frankfurter Nationalversammlung 1848 in der Paulskirche") vom 20. November 1973 (BGBl. I S. 1668)"

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(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 125. Wiederkehr des Zusammentritts der Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Karlsruhe, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.

(2) Die Münzen werden ab 11. Dezember 1973 in den Verkehr gebracht.

(3) Der Entwurf der Münze stammt von Claus und Ursula Homfeld, 28 Bremen-Oberneuland.

(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(6) Auf der Bildseite zeigt die Münze eine in die Münzfläche hineinkomponierte stark vereinfachte Darstellung des Innenraumes der Paulskirche und in der Mitte die Jahreszahl 1848. Die Umschrift lautet:

   "FRANKFURTER NATIONALVERSAMMLUNG".

 

(7) Die Wertseite ist im Einklang mit der Bildseite gestaltet. Sie zeigt den Bundesadler und die Umschrift    "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . DEUTSCHE MARK".

 Unterhalb des Adlers sind die Wertziffer 5 und die in 19 und 73 geteilte Jahreszahl angebracht. Das Münzzeichen

"G" der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich rechts von der Wertziffer unterhalb der Zahl 73.

(8) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift    "EINIGKEIT RECHT FREIHEIT".

 Zwischen den Worten sind Arabesken eingeprägt.

(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1973, 1669

Referenzen

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird

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