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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlassvon Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz zurBeauftragung einer Flugsicherungsorganisation

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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz zur Beauftragung einer Flugsicherungsorganisation

LuftVGFSOrgEÜV

Ausfertigungsdatum: 09.08.2021 Vollzitat:

"Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem

Luftverkehrsgesetz zur Beauftragung einer Flugsicherungsorganisation vom 9. August 2021 (BGBl. I S. 3568, 3569)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 20.8.2021 +++)  

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 9.8.2021 I 3568 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 20.8.2021 in Kraft getreten.

----

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 31f Absatz 3a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes zu erlassen.

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