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Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

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Academic year: 2022

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Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

LuftVGÄndG 10

Ausfertigungsdatum: 23.07.1992 Vollzitat:

"Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1370)"

Fußnote

Art. 1 bis 6: Änderungs- und Aufhebungsvorschriften Art. 7: BAFlSBAÜbnG 96-3-1

Art. 8 u. 9: Änderungsvorschriften Art. 10: Bekanntmachungserlaubnis Art. 11: Inkrafttreten

Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 und 2 ---- Art 3  

1.

2.   Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes von der Bundesanstalt für Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnungen werden rückwirkend auf den Tag ihres jeweiligen Inkrafttretens in Kraft gesetzt. Diese Rechtsverordnungen können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

 

Art 4 bis 6 ----

Art 7 Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung -

Art 8 und 9 ---- Art 10  

- Art 11  

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft:

1.

2.   Artikel 2, 4 bis 8.

 

(3) und (4)

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