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Landesmodellprojekt „Unterstützung

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Academic year: 2022

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Landesmodellprojekt „Unterstützung des Übergangs geistig behinderter Schülerinnen und Schüler und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der

Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt“

Das Ziel, Menschen mit Behinderungen mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen, steht nicht nur im Mittelpunkt der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen „Initiative Inklusion“ im Rahmen der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Rahmen eines Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, den Weg in eine inklusive Gesellschaft mit verschiedenen Maßnahmen zu begleiten. Orientiert an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und unter Berücksichtigung der Regelungen des SGB IX sind Handlungsfelder zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen identifiziert worden.

Ein Handlungsfeld betrifft die Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern.

In Sachsen-Anhalt wurde 2010 ein Konzept für ein Landesmodellprojekt zur

„Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“ erstellt, das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09.09.2011 zur

„Initiative Inklusion“ noch nicht umgesetzt war. Es verfolgte das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu schaffen, sie an den ersten Arbeitsmarkt heran zu führen, eine berufliche Qualifikation unter arbeitsmarktnahen Bedingungen zu erwerben und so echte berufliche Alternativen zur dauerhaften Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Landesmodellprojekts (Modell ÜFB) ist mit der Umsetzung der Bundesrichtlinie „Initiative Inklusion“

verknüpft worden.

Zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium Sachsen- Anhalt, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und dem Landesverwaltungsamt wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Richtlinie der Initiative Inklusion - Handlungsfeld 1- in Verbindung mit dem Landesmodellprojekt abgeschlossen, in der der Unterstützungsprozess der Schülerinnen und Schüler bei der beruflichen Orientierung eine wesentliche Rolle spielt. Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet alle Kernelemente, die im Artikel 1, Absatz 2 der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09.09.2011 für die Berufsorientierung benannt werden, sowie weiterführende

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Maßnahmen zur Begleitung der jungen Menschen beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Modellstart erfolgte unter Einbeziehung der Initiative Inklusion - Handlungsfeld 1- im Januar 2012 flächendeckend an allen 41 Förderschulen für Geistigbehinderte. Das Modell wird mit den Mitarbeitern der vier Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt umgesetzt.

Seit September 2012 sind auch die Schüler mit Körper- und oder Sinnesbehinderung aus Förderschulen, Förderzentren oder integrativem Unterricht in das Modellprojekt einbezogen. Eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung wurde von den Kooperationspartnern im Juni dieses Jahres verhandelt. Auch hier haben die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste Netzwerkstrukturen aufgebaut und vertieft.

Erste Erfolge der intensiven Bemühungen der Kooperationspartner, die berufliche Orientierung der Klientel der besonders betroffenen behinderten Schülerinnen und Schüler zu vertiefen und auszubauen, haben sich eingestellt.

Viele geistig, körperlich und/ oder sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler der letzten drei Schulbesuchsjahre der Förderschulen bzw. aus integrativem Unterricht als geeignet für eine besondere berufliche Orientierung im Rahmen der Initiative Inklusion identifiziert worden. Etliche von Ihnen werden in Einzelfallbetreuung des Integrationsfachdienstes unterstützt.

In verschiedenen Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt können die Schülerinnen und Schüler Ihre Neigungen und Potentiale kennen lernen und feststellen, ob sie eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gleich im Anschluss an die Schule vorstellen können.

Interessentinnen und Interessenten melden sich bei den für Sie zuständigen Förderschullehrern, die den Kontakt zum Integrationsfachdienst herstellen.

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