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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

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RE\1233615DE.docx PE694.453v01-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

Europäisches Parlament

2019-2024

Plenarsitzungsdokument

B9-0343/2021 7.6.2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu den Menschenrechten und der politischen Lage in Kuba (2021/2745(RSP))

Javier Nart, Petras Auštrevičius, Dita Charanzová, Olivier Chastel, Klemen Grošelj, Vlad Gheorghe, Bernard Guetta, Karin Karlsbro, Ilhan Kyuchyuk, Karen Melchior, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Hilde Vautmans

im Namen der Renew-Fraktion

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B9-0343/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten und der politischen Lage in Kuba

(2021/2745(RSP))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere die

Entschließung vom 28. November 2019 zu Kuba und dem Fall José Daniel Ferrer1 und die Entschließung vom 5. Juli 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren

Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits2,

– unter Hinweis auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits, das im Dezember 2016 unterzeichnet wurde und seit dem 1. November 2017 vorläufig angewandt wird3,

– unter Hinweis auf den formellen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Kuba, der im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba geführt wird, insbesondere auf den dritten Dialog, der am 26. Februar 2021 stattfand,

– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie weitere internationale Menschenrechtsverträge und -instrumente,

– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und die allgemeinen Empfehlungen des

Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau,

– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kuba unterzeichnet hat,

– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, – unter Hinweis auf die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Mai 2018

durchgeführte allgemeine regelmäßige Überprüfung zu Kuba, – unter Hinweis auf die Verfassung und das Strafgesetzbuch Kubas,

– unter Hinweis auf die Entschließung Nr. 168 des kubanischen Ministeriums für Außenhandel und Investitionen vom 29. März 2010, das Gesetz Nr. 1312 vom 12. September 1976 (das sogenannte Migrationsgesetz) und die dazugehörigen

1 Angenommene Texte, P9_TA(2019)0073.

2 ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 99.

3 ABl. L 259 vom 7.10.2017, S. 1.

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Durchführungsdekrete Nr. 26 vom 18. November 2015 und Nr. 306 vom 12. Oktober 2012, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und den Jahresbericht 2020 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) von Mai 2021,

– unter Hinweis auf den Länderbericht der IAMRK vom 3. Februar 2020 zur Lage der Menschenrechte in Kuba und die Erklärung der IAMRK und ihrer

Sonderberichterstatter vom 13. Mai 2021, in der die Schikanierung von Künstlern, Journalisten und Aktivisten in Kuba verurteilt und der Staat aufgefordert wird, der Verfolgung derjenigen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und künstlerisches Schaffen wahrnehmen, ein Ende zu setzen,

– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das am

10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde und dem Kuba als Vertragsstaat angehört,

– unter Hinweis auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Human Rights Foundation und Prisoners Defenders, auf Kapitel IV.B zu Kuba des Jahresberichts 2020 der IAMRK, auf die Mitteilung vom 6. November 2019 an die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den

Sonderberichterstatter über moderne Formen der Sklaverei, einschließlich ihrer Ursachen und Folgen, und die Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, zu den kubanischen medizinischen Brigaden und auf die Schlussfolgerungen der aktuellen allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu Kuba aus dem Jahr 2018 zu den kubanischen medizinischen Brigaden, – unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),

die von Kuba ratifiziert wurden,

– unter Hinweis auf die Definition des Begriffs „Organisation der Zivilgesellschaft“ im Amtsblatt der Europäischen Union,

– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Parlament am 5. Juli 2017 seine Zustimmung zu dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit unter der Voraussetzung erteilt hat, dass in Kuba deutliche Verbesserungen in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie erzielt werden; in der Erwägung, dass das Parlament zusammen mit der Zustimmung eine sehr kritische Entschließung angenommen hat, in der auf seine

ernsten Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage in Kuba hingewiesen wird; in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung aus dem Jahr 2019 bereits darauf hingewiesen hat, dass die Regierung Kubas mit ihren Maßnahmen gegen die Bestimmung von Artikel 1 Absatz 5 sowie Artikel 22 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba verstößt, in dem sich die Regierung Kubas dazu verpflichtet hat, die Menschenrechte einzuhalten und die Menschenrechtslage zu verbessern; in der Erwägung, dass das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eine Klausel enthält, wonach das Abkommen ausgesetzt werden kann, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt;

B. in der Erwägung, dass Demokratie bedeutet, dass die Möglichkeit eines Machtwechsels

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besteht; in der Erwägung, dass dieser Grundsatz Artikel 5 der kubanischen Verfassung ausschließt, in dem festgelegt ist, dass die Kommunistische Partei Kubas die oberste politische Kraft der Gesellschaft und des Staates ist; in der Erwägung, dass dies in Artikel 4 und 229 der kubanischen Verfassung als unumkehrbares System verankert ist;

C. in der Erwägung, dass die neue Verfassung aus dem Jahr 2019 nicht nur dazu diente, dieses System zu schützen und jedwede Reform der Freiheiten und Rechte einzufrieren, sondern auch dazu, die Freiheiten und Rechte weiter einzuschränken;

D. in der Erwägung, dass es für Menschen mit anderen politischen Überzeugungen durch das politische Einparteiensystem äußerst schwer ist, am politischen öffentlichen Leben teilzunehmen und ein politisches Amt auszuüben; in der Erwägung, dass es immer noch an Bedingungen mangelt, die Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz bieten, insbesondere in Fällen, an denen Aktivisten und Dissidenten beteiligt sind; in der Erwägung, dass es entgegen den Forderungen des Parlaments keine Besuche bei inhaftierten politischen Gefangenen und keine Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der Opposition, Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten oder eine unabhängige Zivilgesellschaft durch die EU gab;

E. in der Erwägung, dass mit dem Dekret Nr. 349 das Recht auf freie Meinungsäußerung von Künstlern eingeschränkt wird, da sie für öffentliche und private Darbietungen und Ausstellungen eine vorherige Genehmigung einholen müssen; in der Erwägung, dass mit dem Dekret Nr. 370 über Online-Inhalte ein mehrdeutiger Rahmen geschaffen wird, aufgrund dessen Aktivisten und unabhängige Journalisten verfolgt werden können, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie;

F. in der Erwägung, dass Luis Manuel Otero Alcantará, Mitglied des Movimiento San Isidro und gewaltloser politischer Gefangener, laut Angaben von Amnesty International mindestens zehnmal– oft ohne Anklage – wegen künstlerischer Darbietungen

festgenommen wurde; in der Erwägung, dass er am 2. Mai 2021 von der kubanischen Staatssicherheit zwangsweise in ein Krankenhaus gebracht wurde, da er sich seit acht Tagen im Hungerstreik befand, und dass er im Grunde im Calixto-García-Krankenhaus in Havanna ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert war, bis er am 31. Mai 2021 seinen

„Entlassungsschein“ erhielt; in der Erwägung, dass Denis Solís González, Mitglied des Movimiento San Isidro, wegen Verachtung willkürlich verhaftet wurde und im

Gefängnis sitzt und Luis Robles Elizástegui nur deshalb in Haft ist, weil er auf einem Poster friedlich die Freilassung von Denis Solís González gefordert hat;

G. in der Erwägung, dass José Daniel Ferrer, Vorsitzender der Unión Patriótica de Cuba (UNPACU), die Sacharow-Preisträger (Damas de Blanco, Oswaldo Payá und Guillermo Fariñas) und ihre Familien sowie viele andere nach wie vor von den kubanischen

Staatsorganen schikaniert und verfolgt werden, indem sie unter anderem daran

gehindert werden, an Veranstaltungen des Europäischen Parlaments teilzunehmen, weil sie friedlich ihre Meinung geäußert haben; in der Erwägung, dass es Bedenken

hinsichtlich ihrer Verteidigung und Unterstützung durch die EU-Delegation in Havanna gibt;

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H. in der Erwägung, dass diejenigen, die die Regierung kritisieren, Missbräuche dokumentieren wollen, in Hungerstreik treten oder auf andere Weise protestieren, häufig nur noch eingeschränkt international reisen dürfen, daran gehindert werden, ihre Häuser zu verlassen, willkürlich und kurzfristig inhaftiert werden, lange in Einzelhaft sitzen, Folter und Misshandlung erleiden, nur eingeschränkt von ihren Familien besucht werden können und psychisch misshandelt werden, ihnen medizinische Versorgung verweigert wird und ihre Familien von der Staatssicherheit stark unter Druck gesetzt wird;

I. in der Erwägung, dass es nach Angaben der Organisation Prisoners Defenders derzeit 150 verurteilte politische Gefangene in Kuba gibt; in der Erwägung, dass es jeden Monat im Durchschnitt 5,4 neue Fälle politischer Inhaftierungen gibt und in den letzten Monaten immer mehr Vorwürfe der Folter und Misshandlung politischer Gefangener in Haftanstalten erhoben wurden; in der Erwägung, dass es damit inzwischen 80 politische Gefangene mehr gibt als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit im Jahr 2016, was zeigt, dass dieses

Abkommen mit der EU sein Hauptziel, die Grundfreiheiten der Kubaner zu verbessern, verfehlt und sich die Lage tatsächlich verschlechtert;

J. in der Erwägung, dass die Artikel 72 bis 84 des kubanischen Strafgesetzbuchs Begriffe wie „Gefahrenlage“ und „Sicherheitsmaßnahmen vor Straftaten“ enthalten, aufgrund derer jedes Jahr Tausende von Menschen zu Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verurteilt werden, ohne dass eine zurechenbare Straftat vorliegt, und für die mehr als 8 000 Menschen im Gefängnis sitzen und mehr als 2 500 zu Zwangsarbeit ohne Internierung verurteilt werden;

K. in der Erwägung, dass internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und Prisoners Defenders sowie viele andere unabhängige Beobachter der Menschenrechtslage, darunter die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, nicht nach Kuba einreisen dürfen, obwohl sie dies seit Jahren immer wieder fordern;

L. in der Erwägung, dass die kubanischen medizinischen Brigaden unter anderem von der IAMRK, Human Rights Watch und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen als

„moderne Form der Sklaverei“ eingestuft wurden; in der Erwägung, dass alle

Zivilangestellten, die ihren Dienst in einer medizinischen Brigade nicht ableisten oder nach ihrem Einsatz beschließen, nicht nach Kuba zurückzukehren, gemäß Artikel 135 des kubanischen Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von bis zu acht verurteilt werden, wodurch ihre Freiheiten eindeutig eingeschränkt werden, und dass ein Großteil ihrer Gehälter einbehalten wird;

M. in der Erwägung, dass die Delegation für die Beziehungen zu den Ländern

Mittelamerikas am 11. Dezember 2020 eine Anhörung zu Kuba ausgerichtet hat und dass Berta Soler (Damas de Blanco), José Daniel Ferrer (UNPACU), Luis Manuel Otero Alcántara (Movimiento San Isidro), Dagoberto Valdés (Convivencia) und Reinaldo Escobar (Diario 14yMedio), die als Vertreter der Zivilgesellschaft an dieser Anhörung teilnehmen sollten, daran gehindert wurden, sich mit dem Internet zu verbinden; in der Erwägung, dass Berta Solar am Tag vor der Anhörung mehrere Stunden inhaftiert wurde, dass Reinaldo Escobar fünf Stunden lang inhaftiert und nur

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wenige Minuten nach der Anhörung verhört wurde und dass das Haus von José Daniel Ferrer in den frühen Stunden des 11. Dezember 2020 vor der Anhörung von zahlreichen staatlichen Sicherheitskräften umstellt und seine Internetverbindung unterbrochen wurde; in der Erwägung, dass Tilly Metz, Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas, David McAllister, Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, und Heidi Hautala, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet haben, in der sie diese Schikanierung verurteilen;

N. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen

26 aufeinanderfolgende Resolutionen verabschiedet hat, in denen die Beendigung des US-Embargos gegen Kuba gefordert wird;

O. in der Erwägung, dass die kubanische Regierung unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft die Teilnahme an den „Seminaren für die Zivilgesellschaft EU-Kuba“

verweigert hat, die im Vorfeld des dritten formellen Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Kuba stattgefunden haben; in der Erwägung, dass dieser Dialog weiterhin ohne greifbare Ergebnisse geführt wird, obwohl Kuba – ebenso wie Venezuela – von 2021 bis 2023 Mitglieder des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen sind;

1. bedauert, dass sich die Lage der Demokratie trotz der Annahme des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit nicht verbessert hat und dass sich die Lage der Menschenrechte in Kuba weiter verschlechtert hat; fordert, dass die in dem Abkommen enthaltenen verbindlichen Verpflichtungen eingehalten und diesbezüglich klare

Bezugswerte festgelegt werden;

2. verurteilt aufs Schärfste die zunehmende Unterdrückung jedweder Form der

demokratischen Meinungsäußerung durch die kubanischen Staatsorgane, das Fehlen von Raum für die pluralistische politische Teilhabe, die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und den mangelnden Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und fordert die EU auf, all dies öffentlich zu verurteilen;

3. bedauert die Kriminalisierung und willkürliche und kurzfristige Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern, Dissidenten, Aktivisten der Opposition und der Zivilgesellschaft, Künstlern und Journalisten; fordert erneut, diesem Vorgehen umgehend ein Ende zu setzen, alle politischen Gefangenen und diejenigen, die

willkürlich allein aufgrund der Ausübung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden, unverzüglich freizulassen und die Todesstrafe sofort und dauerhaft abzuschaffen; bedauert, dass im April (1018) und Mai 2021 (923) 1941 repressive Maßnahmen verzeichnet wurden;

4. fordert, dass den Inhaftierten eine unabhängige medizinische Beurteilung, der Zugang zur Telefonkommunikation und regelmäßige Besuche von Angehörigen, Freunden, Journalisten und Diplomaten ermöglicht werden; fordert wirksame strafrechtliche und administrative Ermittlungen, um die für Misshandlungen Verantwortlichen zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen;

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5. verurteilt die systematische Verletzung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte der Mitglieder der kubanischen medizinischen Brigaden durch die kubanische Regierung unter Verstoß gegen die grundlegenden IAO-Übereinkommen, die Kuba ratifiziert hat, und erkennt an, dass Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, dass sie für ihre Arbeit in voller Höhe bezahlt werden, dass die Auflagen, die ihre Freiheit einschränken,

aufgehoben werden und dass ihr Einsatz in ihren Reisepässen und Berufsqualifikationen ordnungsgemäß dokumentiert wird, wobei alle Beschränkungen und Bestimmungen in verschiedenen kubanischen Rechtsvorschriften beseitigt werden müssen, die ihre freie Einreise in die Republik Kuba verhindern, wenn sie ihren Einsatz abbrechen oder nach Beendigung ihres Einsatzes nicht zurückkehren;

6. bedauert, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die EU-Delegation in Havanna die kubanische demokratische Opposition und sowohl europäische als auch kubanische unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft aufgrund der mangelnden Unterstützung durch die kubanischen Staatsorgane vom politischen Dialog

ausgeschlossen haben; betont, dass dieser Beschluss im Widerspruch zum Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit steht und dass beide Parteien verpflichtet sind, das Abkommen uneingeschränkt einzuhalten; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den EAD auf, sich zu weigern, an künftigen politischen Dialogen und

Menschenrechtsdialogen mit Kuba teilzunehmen, wenn die Zivilgesellschaft nicht angemessen vertreten ist;

7. fordert, dass ein institutionalisierter, formeller, offener und öffentlicher Dialog

zwischen der EU und der kubanischen Zivilgesellschaft ohne Einschränkungen geführt wird, der den Dialogen mit anderen Ländern entspricht, mit denen die EU

Kooperationsabkommen geschlossen hat;

8. fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union auf, die Existenz einer politischen Opposition gegen die kubanische Regierung anzuerkennen und sie in den politischen Dialog zwischen der Union und Kuba einzubeziehen; fordert alle Vertreter der Mitgliedstaaten auf, bei ihren Besuchen bei den kubanischen

Staatsorganen Menschenrechtsfragen anzusprechen und sich mit den Sacharow-

Preisträgern zu treffen, wenn sie nach Kuba reisen, damit für die kohärente interne und externe Umsetzung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union gesorgt ist;

9. weist den EAD darauf hin, dass die Unterstützung der Zivilgesellschaft ein wesentlicher Bestandteil der Kooperationsprojekte im Rahmen des Abkommens ist und dass

umgehend der seit der Unterzeichnung des Abkommens bestehende Missstand behoben werden sollte, dass die Zivilgesellschaft vom Zugang zu Mitteln für die

Zusammenarbeit und/oder von der Beteiligung an dem Abkommen ausgeschlossen ist und sich ausschließlich Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist oder die von ihm kontrolliert werden, am Abkommen beteiligen dürfen und Zugang zu Mitteln für die Zusammenarbeit erhalten; fordert die Kommission auf, spezifische technische Workshops für unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft zu entwickeln, um den Zugang zu Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des neuen Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ zu erleichtern;

10. weist wie bereits in seinen Entschließungen vom Juli 2017 und November 2019 erneut

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darauf hin, dass im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit eine

„Menschenrechtsklausel“ enthalten ist, bei der es sich um ein wesentliches

Standardelement von internationalen Übereinkommen der EU handelt und aufgrund derer das Abkommen ausgesetzt werden kann, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt; besteht daher darauf, dass die EU die Achtung der Menschenrechte und

Grundfreiheiten in Kuba bei der Durchführung des Abkommens aufmerksam verfolgt und überwacht und dass dem Parlament regelmäßig darüber Bericht erstattet wird; ist der Ansicht, dass die repressiven Maßnahmen gegen gewaltlose politische Gefangene, Menschenrechtsverteidiger, Dissidenten, Aktivisten der Opposition und der

Zivilgesellschaft, Künstler und Journalisten, die im April und Juni 2021 verzeichnet wurden, darunter auch die Maßnahmen gegen die Mitglieder des Movimiento San Isidro und alle Autoren des Videos „Patria y Vida“, einen Verstoß gegen das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit und einen „besonders dringenden Fall“ im Sinne von Artikel 85 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens darstellen, und fordert die Union auf, diesbezüglich dringend ein Treffen mit den kubanischen Staatsorgane einzuberufen;

11. weist darauf hin, dass die staatlichen Stellen Kubas in Ziffer 45 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017 aufgefordert werden, die Einreise von Delegationen des Europäischen Parlaments und deren Zugang zu den jeweiligen Gesprächspartnern zu gestatten;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und der

Nationalversammlung der Volksmacht Kubas, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten zu übermitteln.

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