Gutachten-Nr.:______________
(wird von der Geschäftsstelle vergeben)
Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses für Grundstückswerte in der Stadt Velbert
Am Lindenkamp 33 42549 Velbert
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Hiermit beantrage ich die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 193 BauGB vom 23. Septem- ber 2004 (BGBl. I S. 2414) und § 5 GAVO NW in der zurzeit gültigen Fassung über der Ver- kehrswert
des Grund und Bodens mit aufstehenden Gebäuden
des Grund und Bodens nur der aufstehenden Gebäude des Wohnungseigentums des Erbbaurechts
oder _____________________________________________________________________
für das Grundstück _________________________________________________________
(Bitte Straße und Hausnummer angeben)
Angaben zum Grundstück:
Grundbuch von:__________________ Blatt:____________
Gemarkung:___________________ Flur:_____ Flurstück(e):_________________
Bewertungsstichtag:__________________
Eigentümer:
Name: __________________________________________________
Anschrift: __________________________________________________
Telefon/Handy: __________________________________________________
Antragsteller (Falls dieser nicht identisch mit dem Eigentümer ist, ist die Antragsberechtigung nachzuweisen bzw. beizufügen z.B. mittels Vollmacht, Kaufvertrag, Erbschein etc.):
Name: __________________________________________________
Anschrift: __________________________________________________
Telefon/Handy: __________________________________________________
Der Antrag an den Gutachterausschuss erfolgt ohne endgültige Überprüfung des Vorhandens- eins von Altlasten. Der Gutachterausschuss besteht im Rahmen der Gutachtenerstellung aus- schließlich aus Sachverständigen der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstü- cken. Das Fachgebiet ist klar umrissen und beinhaltet nicht die Erkennung, Überprüfung und Ermittlung von Altlasten. Hierfür ist ein eigenständiges Fachgutachten von Sachverständigen für Altlasten zuständig.
Der Gutachterausschuss wird beauftragt, das Gutachten fiktiv ohne das Vorhandensein von Altlasten zu erstellen. Insofern ist darauf zu hinzuweisen, dass Verkehrswertgutachten ohne Altlastengutachten immer vorläufige Verkehrswerte sind.
Für die Beauftragung eines Sachverständigen für Altlasten ist allein der Auftraggeber zustän- dig.
Die Gebühren für die Erstellung des Gutachtens richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-West- falen – VermWertKostO NRW – vom 12. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 966).
Beabsichtigte Verwendung des Gutachtens:
An- / Verkauf Enteignung Entleihung
Auseinandersetzung Steuerfestsetzung
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(Unterschrift des Antragstellers)