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Ausbildungsunterlagen für Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern

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Ausbildungsunterlagen für Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern

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1 Grundlagen

1.1 Hinweis für Ausbilder

Bereits seit Anfang der dreißiger Jahre regeln in der deutschen Feuerwehr Vorschriften den

Atemschutz. Die damalige „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst, Teil II: Gasschutzdienst“

wurde nach dem II. Weltkrieg als Feuerwehrdienstvorschrift FwDV neu gefasst. Bereits in der ersten Vorschrift waren Hinweise zum richtigen Verhalten beim Vorgehen unter Atemschutz in den

Gefahrenbereich enthalten.

Verschiedene Einflüsse auf den Atemschutz, z. B. veränderte Einsatzbedingungen und daraus resultierende Ergänzungen der Einsatztaktik und das Vorgehen unter Atemschutzgeräten, neue Anforderungen an die Wartung von Atemschutzgeräte sowie verbesserte Atemschutzgeräte erfordern immer wieder eine Überarbeitung dieser Einsatzgrundsätze. So wie der gesamte Atemschutz

entwickeln sich also auch die Einsatzgrundsätze kontinuierlich weiter, passen sich den

Einsatzbedingungen an. Nur so lässt sich der Feuerwehreinsatz unter Atemschutz zielgerichtet vorbereiten, zweckmäßig und sicher durchführen sowie ordnungsgemäß nachbereiten.

Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Gefahrenbereiche eindringen, in denen gefährliche Stoffe die Einatemluft vergiftet haben, radioaktive Partikel oder Wärmestrahlung vorhanden sein können. Deshalb ist für den Atemschutzeinsatz auch die Einhaltung der zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften bedeutsam. Das Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet also immer auch die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz.

1.2 Grundlegende Hinweise für Atemschutzgeräteträger

Für den Atemschutzgeräteträger zu beachtende Einsatzgrundsätze betreffen die Einsatz- vorbereitung, das Verhalten im Einsatz und bei der Einsatznachbereitung.

Bild 1:

Grund- legende Hinweise

Wichtige Inhalte aus Vorschriften zum Vorgehen unter Atemschutz enthalten:

Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 7 Atemschutz“

enthält detailliert die Grundsätze für das Vorgehen unter Atemschutz mit umluftabhängigen und mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten, zur Atemschutzüberwachung, zur Notfallrettung, zur Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger, Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen und zum Verhalten in Notsituationen

Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“

Einsatzleiter der Feuerwehr, die nicht über ausreichende Sonderausrüstung verfügen, dürfen nur Maßnahmen zur Rettung gefährdeter Personen und zur Sicherung der Einsatzstelle einleiten Sie müssen auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten.

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Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49

... "im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben“ kann „von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden". Dabei muss aber die Gefahr weitestgehend minimiert werden bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

Grundsatz Atemschutz

Die Umsetzung der Vorschriften zum Atemschutzeinsatz ist Grundbedingung für eine maximale Sicherheit der Atemschutzgeräteträger.

Grundsatz Atemschutz

Wer in den Gefahrenbereich hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.

Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen

 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte und alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen,

 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können

 die Atemschutzgeräteträger die angewiesene Schutzausrüstung tragen

 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein

 die Atemschutzgeräteträger die Einsatzgrundsätze kennen.

Grundsatz Atemschutz

Wichtigster Grundsatz im Atemschutzeinsatz: Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.

Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller sicherheits- relevanten Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet.

1.3 Belastung und Beanspruchung von Atemschutzgeräteträgern 1.3.1 Ursachen und Nachweis

Bild 2 Belastung des Atem- schutz- geräte- trägers

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Atemschutzgeräteträger werden beim Tragen von Atemschutzgeräten physisch und psychisch stark belastet. Die physische Beanspruchung entsteht vor allem durch:

- die Wärmebelastung im Einsatz- oder Übungsobjektobjekt, z. B. dem Brandraum,

- der Folgen der Gewichtsbelastung, z. B. die Entstehung zusätzlicher Körperwärme sowie die Belastung des Knochenbaus durch die Persönliche Schutzausrüstung, die zusätzlichen Ausrüs- tung und die eigene Körpermasse

- die Isolation der entstehenden Körperwärme, z. B. durch die Feuerwehrschutzkleidung und den Chemikalienschutzanzug

- die körperliche Belastung während der Einsatztätigkeit, z. B. Tragen von Geräten, Besteigen von Leitern und Retten von Personen.

Die psychische Belastung kann durch folgende Stressoren entstehen:

- traumatische Erlebnisse, z. B. des Bergen einer Kinderleiche - Suchtpotential, z. B. Alkoholismus

- Depressionen

- Angst vor Versagen und Überlastung - das Einsatzrisiko

- die Einsatzbedingungen, z. B. schlechte Sicht.

Diese Beanspruchungen und Belastungen sorgen bei Atemschutzgeräteträgern u. a. für eine Erhöhung der Atemfrequenz (Tabelle 1), für erhöhte Blutdruckwerte (Tabelle 2) und Pulswerte (Tabelle 3). Der heftiger arbeitende Körper erzeugt dadurch u.a. mehr Schweiß als vor dem Einsatz.

Versuche (Tabelle 4) ergaben dementsprechend sogar einen relativ erheblichen Gewichtsverlust bei Atemschutzgeräteträgern während der Absolvierung einer Belastungsübung, d. h. also, die

Atemschutzgeräteträger haben große Mengen Flüssigkeit, z. B. bis zu 2,0 kg ausgeschwitzt.

Tabelle 1: Erhöhung der Atemfrequenz bei Einsatztätigkeit Messzeitpunkt trainierte ASGT

[1/min]

untrainierte ASGT [1/min]

Einsatzbeginn 30 35

Maximum 50 62

(Spitzenwert: 72)

Einsatzende 45 55

15 Min nach Einsatzende 37 42

Tabelle 3: Erhöhung des Puls bei Einsatztätigkeit Messzeitpunkt trainierte ASGT

[1/min]

untrainierte ASGT [1/min]

Einsatzbeginn 70 80

Maximum 165 192 (Spitzenwert: Ab-

bruch bei 220 )

Einsatzende 45 55

15 Min nach Einsatzende 37 42

Tabelle 2: Erhöhung des Blutdrucks bei Einsatztätigkeit Durchschnitt [mmHg] Maximum [mmHg]

160 202

(6)

Tabelle 4: Verringerung der Körpermasse [kg] durch Transpiration während der Belastungsübung Atemschutz

Messzeitpunkt trainierte ASGT [1/min]

untrainierte ASGT [1/min]

Einsatzbeginn 81,4 85,0

Einsatzende 80,5 83,5

Hinweis: Ergebnisse beruhen auf Versuchen des Autors (130 Probanden, Atemschutzübungs- anlage Dräger 2003 bis 2005)

1.3.2 Beanspruchungen und Belastungen reduzieren

Bild 3:

Reduzierung von Bean- spruchung und Belas- tung

Der Atemschutzgeräteträger ist beim Tragen von Atemschutzgeräten Beanspruchungen und

Belastung objektiv ausgesetzt. Sie sind durch den Atemschutzgeräteträger deutlich wahrnehmbar. Es lassen sich aber Vorschläge, Verhaltensweisen und Maßnahmen entwickeln, die gebündelt die Belastung reduzieren oder zumindest kompensieren können. Dazu zählen vor allem folgende 7:

1 Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten absichern

Bild 4: Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten

(7)

Zu den Voraussetzungen zum Tragen von Atemschutzgeräten gehören:

- Mindestalter 18 Jahre

- Absolvierung der ärztlichen Untersuchung nach G 26/3 vor dem ersten Tragen und anschließend in regelmäßigen Abständen

- erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge Truppmann, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger nach Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 2 Ausbildung bei der Feuerwehr“

- Erfüllung körperlicher Voraussetzungen zum Dichtsetzen der Vollmaske, z. B. Einhaltung der Freiheit von Bart und Koteletten im Dichtbereich der Vollmaske

- zu Einsatzbeginn aktuell gesund, also frei von behindernden Krankheiten, Drogen, beeinträchti- genden Medikamenten und Alkohol

Hinweis für Ausbilder:

Nicht gesund sind ASGT, wenn sie z. B. über Unwohlsein, Erkältung, Magenschmerzen,

Atemnot, Enge im Brustbereich, kalten Schweiß oder Kribbeln im Mund- oder Gliedmaßbereich klagen.

- Einhaltung der Fortbildungen wie

 aller 12 Monate mindestens eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage

 jährlich mindestens eine Unterweisung

 jährlich mindestens eine Einsatzübung bei ASGT mit geringer Einsatztätigkeit

 jährlich eine einsatzrelevante Übung für CSA-Träger.

Bild 5: Ausgleich Flüssigkeitsverluste

Die relativ großen Flüssigkeitsverluste der Einsatzkräfte von durchschnittlich etwa 1,0 Liter pro Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage sind durch geeignete Getränke auszugleichen.

Damit soll einer Dehydrierung durch übermäßiges Schwitzen bei der Belastung und wegen des Tragens der Feuerwehrschutzkleidung sowie durch die getrocknete Luft aus dem Pressluftatmer vorgebeugt werden. Erkenntnisse belegen, dass für den Flüssigkeitsausgleich am besten stilles Mineralwasser geeignet ist. Isotonische Getränke sind nicht erforderlich. Getränke ohne Mineralien, z.B. Tee, sind weniger geeignet.

Sinnvoller Weise sollte die Forderung zum Flüssigkeitsausgleich auf Übungs- und Einsatztätigkeit bezogen werden.

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Grundsatz Atemschutz

Der Atemschutzgeräteträger sollte mindestens die Menge an Flüssigkeit, die ihm durch den Schweiß verloren geht, unmittelbar nach dem Einsatz ersetzen.

3 Erholungspausen einlegen

Bild 6: Erholungspausen und Abbau Wärmestau

Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen bzw. nach Atemschutzübungen sollte eine Erholungspause eingelegt werden So legt die DGUV R 112-190 „ Benutzung von Atemschutzgeräten“ für den Bereich des Atemschutz ohne Rettungsaufgaben fest, das Tragezeiten wie folgt zu begrenzen sind:

Diese Regelung lässt sich beim Atemschutzeinsatz mit Rettungseinsätzen allerdings kaum umsetzen, vor allem nicht, wenn es um die Rettung von Menschen geht. Hier hängt Beginn und Dauer der Ruhepause von der Belastung und der Belastungsfähigkeit des Atemschutzgeräteträgers ab.

einer der wichtigsten Grundsätze Atemschutz:

Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich .

Wenn dem Atemschutzgeräteträger also Überlastung droht, muss er das rechtzeitig dem Einsatzleiter melden. Der organisiert dann Ablösung und Erholung. Die Pause sollte möglichst im Bereich von mindestens 30 Minuten liegen. Optimale Pausenlängen entsprechen der Belastungsdauer. Diese Pause sollte nur der Erholung, Kühlung und Flüssigkeitsaufnahme dienen. Wenn in Einzelfällen ein sofortiger Widereinsatz eines Atemschutzgeräteträgers erforderlich ist, muss berücksichtigt werden, dass er nicht mehr die normal geforderte Leistung erbringen kann. Die Atemschutzüberwachung ist dann besonders gewissenhaft durchzuführen und engmaschig unter Kontrolle zu halten.

Begrenzung der Tragezeiten zur Vermeidung von Überbeanspruchungen:

-

max. 150 Min/Einsatz

-

max. 3 Einsätze/Schicht

-

max. 5 Schichten/Woche

-

mind. 30 Min Erholungszeit zwischen den Einsätzen

(9)

4 Wärmestau des Atemschutzgeräteträgers unter Feuerwehr-Schutzbekleidung abbauen Dieser Wärmestau lässt sich mit der derzeitig benutzten Feuerwehrschutzkleidung nicht verringern.

Um bessere Wärmeableitung zu erreichen, sollte weiterentwickelt Feuerwehrschutzkleidung, die sog.

„sandfarbene Schutzkleidung“, getragen werden. Die ist leichter und noch besser wärme- und feuchtigkeitableitend vom Körper.

Bedenkenswert ist die Entwicklung von Funktionsunterwäsche, die neben kühlender auch feuchtigkeitsabsorbierende Eigenschaften besitzt. Durch die problemlose, unverzögerte und vor allem gesundheitlich unbedenkliche Abführung der Wärme- und Feuchtigkeitsmengen ließe sich die Belastung des ASGT erheblich senken.

(Siehe auch Bild 6: Erholungspausen und Abbau Wärmestau)

5 Wärme- und Feuchtestau des Atemschutzgeräteträgers unter Chemikalienschutz- bekleidung abbauen

Bild 7: Abbau Wärme- und Feuchtestau des ASGT unter Chemikalienschutzbekleidung Das ungesunde Mikroklima unter CSA lässt sich verbessern durch

 Nutzung gesundheitlich unbedenklicher Kühlsystemen

Spezialunterkleidung

 CSA mit Außenluftversorgung, zumindest im Bereich Dekontamination verwendbar.

Grundsatz Atemschutz:

Atemschutzgeräte, Atemschutzausrüstung und Körperschutz mit ergonomisch hohem Standard verwenden

Heute bieten die Hersteller bereits Atemschutzgeräte und Körperschutz an, bei deren Konstruktion ergonomische Gesichtspunkte in erheblichen Maße umgesetzt wurden. So kann man z. B.

Pressluftatmer beschaffen, die das Tragen komfortabel ermöglichen, weil deren Tragesystem optimal gestaltet wurde. Druckluftflaschen mit einem Volumen von 6,8 Liter mit einem daraus resultierendem Gesamt-Gerätegewicht von unter 10 Kilogramm sind erhältlich. Entwickelt werden derzeit

Druckluftflaschen mit noch größeren Volumen aus noch leichteren und festeren, aber auch preiswerteren Materialien. Damit lässt sich die Belastung der Atemschutzgeräteträger deutlich reduzieren, aber natürlich nur, wenn die Kommunen diese Ausrüstung für ihre Feuerwehren auch beschaffen.

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Bild 8: Atemschutzgeräte, Atemschutzausrüstung und Körperschutz mit ergonomisch hohem Standard verwenden

Hinweis für Ausbilder:

Derzeit sind Druckluftflaschen mit 9,0 l Volumen erhältlich. Sie lassen sich aber nicht auf allen Press- luftatmern nutzen, da sie länger und dicker sind. Deshalb sollte ihrer Nutzung eine Gefährdungsbeur- teilung zum Nachweis der unbedenklichen Verwendung vorausgehen. Vorkommen darf z. B. nicht, dass diese Druckluftflaschen an den Feuerwehrschutzhelm anstoßen.

6 Sicherheitsgefühl im Atemschutzeinsatz erhöhen und Unfallverhütung vorbeugend verbessern

Bild 9: Erhöhung Tragekomfort und Sicherheitsgefühl

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Um die sichere Einsatzdurchführung zu gewährleisten, müssen

 den Atemschutzgeräteträgern einsatzbereite Atemschutzgeräte stehen

 alle erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verfügbar sein und im erforderlichen Umfang getragen werden

 die Atemschutzgeräteträger ihre Atemschutzgeräte sicher handhaben können

 die Atemschutzgeräteträger gesund und körperlich fit sein

 die Einsatzgrundsätze beherrschen.

einer der wichtigsten Grundsätze Atemschutz:

Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.

Bild 10: Sicherheit Atemschutzgeräteträger

Dem Atemschutzgeräteträger muss jederzeit klar sein, dass nur die Beachtung aller

sicherheitsrelevanten Maßnahmen und die korrekte Durchführung des Einsatzes die sichere Durchführung des Einsatzes gewährleistet.

Deshalb muss für den Atemschutzeinsatz auch auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, z. B. der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr DGUV Vorschrift 49, verwiesen werden. Das

Vorgehen unter Atemschutz beinhaltet immer die Beachtung der Unfallverhütung und die Sicherheit im Atemschutz. Zumindest während der Atemschutzübungen empfehlen sich dafür Methoden der permanenten Pulsmessung, z. B. die Anwendung von Pulsuhren oder von Systemen mit

Pulsfernüberwachung. Im Atemschutzeinsatz lassen sich solche Systeme eher selten nutzen. Dafür muss der Einsatzleiter dann aber die Atemschutzüberwachung abstrichlos und durchgehend anwen- den lassen.

Grundsatz Atemschutz

Wer in den Gefahrenbereich gesund hinein geht, muss auch gesund daraus zurückkehren.

Das persönliche Empfinden der Sicherheit verringert die psychologische Belastung des ASGT und ermöglicht so als ein Faktor stressfreies Arbeiten unter Atemschutz. Dadurch lassen sich überlegtes und gefahräquivalentes Vorgehen absichern. Puls und Blutdruck werden so nicht zusätzlich belastet.

7 Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger erhöhen

Atemschutzgeräteträger müssen gesund, körperlich besonders fit und in eine fundierte Aus- und Fortbildung im Atemschutz eingebunden sein. Insbesondere sind Kenntnisse über zu erwartende

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Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung notwendig.

Die Unfallkassen empfehlen, nur sportlich aktive Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zu bringen.

Sicher ist das aus verschiedenen Gründen nicht überall und sofort machbar.

Bild 11: Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit der Atemschutzgeräteträger

Aber ein anstrebenswertes Ziel ist schon und sei es auch aus dem Grund des gesundheitlich ungefährdeten Lebens des Personals. Dafür hat sich schon lange bewährt, die Belastungsübung Atemschutz wenigstens einmal in 12 Monaten durchzuführen.

Wer es z. B. aus finanziellen oder zeitlichen Gründen heraus ermögliche kann, die Anzahl der

Belastungsübungen zu erhöhen, sollte das im Interesse der Verbesserung des Trainingseffektes tun.

Als günstig hat sich auch erwiesen, eine zusätzliche Übung im Brandhaus bzw. Brandcontainer durchzuführen.

Darüber hinaus lässt sich aber auch durch sportliche Betätigung, vor allem im Bereich

Ausdauersportarten, ein Steigern der körperlichen Fitness und nachfolgend eine Erhöhung der Belastungs- und Beanspruchungsfähigkeit erreichen. Vor allem das regelmäßige Sporttreiben wirkt sich fördernd auf die Belastungsfähigkeit aus. Neue Untersuchungen von Arbeits- und

Sportmedizinern haben ergeben, dass regelmäßig trainierende Personen ein bis zu etwa 30-mal niedrigeres Herzinfarktrisiko haben als untrainierte.

2 Einsatzvorbereitung

2.1 Abgrenzung der Einsatztätigkeit der Feuerwehr

Bild 12:

Abgren gren- zung der Ein- satztä- tigkeit

(13)

Die Einsatztätigkeiten der Feuerwehr sind darauf ausgerichtet, Schadenfeuer, Unglückfälle, lebensbedrohliche Lagen für Menschen und Tiere sowie Notlagen von Fahrzeugen zu bekämpfen bzw. zu beseitigen. In die Vorbereitung darauf sind also das Personal und die Ausrüstung der Feuerwehr einzubeziehen. Verantwortlich dafür sind die Träger der Feuerwehr. In ihrem Auftrag ob- liegt die Ausführung meist den Verantwortlichen der Feuerwehren.

Um die Einsatzvorbereitung fundiert und zielgerichtet betreiben zu können, lassen sich alle erforderlichen Aktivitäten aus der Gefährdungsanalyse ableiten.

Der Gefährdungsanalyse entsprechend sind auch die Atemschutzgeräteträger auf die Einsatz- tätigkeit vorzubereiten und die Atemschutzausrüstung zweckentsprechend zu beschaffen sowie einsatzbereit zu halten.

2

.2 Vorbereitung der Atemschutzgeräteträger

Bild 13: Einsatzvorbereitung Atemschutzgeräteträger

Die Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben bestehen zusammenge- fasst in Folgendem:

- Atemschutzgeräteträger müssen gesund und tagesaktuell körperlich fit sein.

- Sie müssen nach FwDV 2 Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet und

- nach FwDV 7 Atemschutz und DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten fortge- bildet sein.

Hinweis für Ausbilder

Nutzen Sie die Ausführungen in Verbindung mit den Inhalten aus Abschnitt 1 Bedeutung Atemschutz zur Wissensfestigung

Vor allem Kenntnisse über zu erwartende Gefahren, Wirkungsweise und Grenzen der Schutzwirkung sowie Fertigkeiten in der Handhabung ihrer Atemschutzausrüstung sind erforderlich. Atemschutzgerä- te darf demnach tragen, der folgende Voraussetzungen nach Tabelle 1 erfüllt:

Tabelle 5: Anforderungen an Atemschutzgeräteträger (ASGT) der Feuerwehr nach FwDV 7

Voraussetzungen, um ASGT zu werden

Voraussetzungen, um ASGT zu bleiben

Hinweise Mindestalter 18 Jahre Höchstalter nach ärztlicher

Entscheidung

(14)

Voraussetzungen, um ASGT zu werden

Voraussetzungen, um ASGT zu bleiben

Hinweise Körperliche Eignung in einer Erst-

untersuchung nach den berufsge- nossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorge- untersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, dem- nach für

- Träger von Pressluftatmern und Regenerationsgeräten die G 26/3

- Träger Schlauchgeräte G 26/2 - Träger Filtergeräte G 26/2 (für - Filter der Feuerwehr nach vfdb-

Richtlinie 0810, Anhang 2)

Körperliche Eignung nach Grundsatz G 26/3 zur Nach- untersuchung

- bis zum 50. Lebensjahr alle 36 Monate,

- ab 50. Lebensjahr alle 12 Monate,

- in kürzeren Abständen ent- sprechend ärztlicher Wei- sung oder des Verantwortli- chen, auf eigenem Wunsch z. B. nach schwerer Krank- heit, oder mangelnder - Leistungsfähigkeit

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Atem- schutzgeräteträger sind neben der ärztlichen Überprüfung nach G 26 die erfolgreiche Absol- vierung des Grund- lehrgangs Truppmann 1 und der Sprechfunker- Lehrgang.

erfolgreich absolvierte Ausbildung zum

- Truppmann 1 - Sprechfunker

- Atemschutzgeräteträger

Fortbildung pro Jahr durch - 1 Belastungsübung in einer

Atemschutzübungsstrecke - ggf. 1 Übung unter Einsatz-

bedingungen

- 1 Unterweisung pro Jahr

pro Jahr mmindestens - 1 Unterweisung

- 1 Belastungsübung auf der Atemschutz-

übungsstrecke - bei geringer Einsatz-

tätigkeit zusätzlich eine Einsatzübung kein Bart, lange Koteletten oder tiefe Narben im Bereich der

Dichtlinie von Atemanschlüssen

keine Haare im Dichtbe- reich der Vollmasken Körperschmuck darf nicht behindern oder gar gefährden gefährdender Körper-

schmuck, z. B. Ohr- schmuck, ist vor dem An- legen von Atemschutz- geräten entweder zu ent- fernen oder abzukleben

Bei Einsatzbeginn gesund „gesund“ bedeutet frei zu

sein von behindernden Krankheiten, beeinträch- tigenden Medikamenten, Drogen und Alkohol.

Die Durchsetzung dieses Grundsatzes unterliegt der Eigenverantwortung des jeweiligen ASGT Atemschutzgeräteträger, die Aufgaben bei ABC-Einsätzen

durchführen, müssen pro Jahr wenigstens eine einsatztaktische Übung unter CSA absolvieren

üben entsprechender Einsatzbedingungen und trainieren möglicher Be- lastungen

(15)

Grundsatz Atemschutz:

Bei Terminüberschreitung für die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage und die ärztliche Untersuchung nach G 26 darf der betreffende ASGT bis zur Nachabsolvierung keine Atemschutzgeräte tragen.

Der Atemschutzgeräteträger muss jederzeit fachlich ausreichend fortgebildet sein. Dazu zählt, dass er

- seine Atemschutzausrüstung beherrscht und etwaige Gerätemängel beim Anlegen erkennt - sich während des Einsatzes einstellende Mängel oder Defekte an seiner Atemschutzausrüstung

erkennt und ggf. sofort den Rückzug antritt - die Einsatzgrundsätze beherrscht

- die erforderliche Feuerwehrschutzkleidung (mindestens Körperschutzform 1) im Einsatz trägt - die je nach Einsatzsituation erforderlichen Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstung trägt - die Einsatzbereitschaft des zu tragenden Atemschutzgerätes kontrollieren kann (Einsatzkurzkon-

trolle)

- Gefahren im Einsatz erkennt und ihr Bedrohungspotenzial einordnen kann

- sich bei Defekten des Atemschutzgerätes oder unvorhergesehenen gefährlichen Situationen rich- tig verhalten kann

- die Kameradenrettung beherrscht und als Ersthelfer der Feuerwehr einsatzfähig ist.

Hinweise für Ausbilder

Folgende Ausbildungsinhalte sollten den Atemschutzgeräteträgern während der Ausbildung und danach regelmäßig in der Fortbildung vermittelt werden:

Handhabung der Atemschutzgeräte

Gewöhnung an das Tragen des Atemschutzgerätes

Orientierung auch unter extremen Bedingungen

physische Belastung (Vor- und Belastungsübung)

Üben von Einsatztätigkeit

Eigensicherung und

Training Atemschutznotfall.

Während der Ausbildung und danach wenigstens jährlich empfiehlt sich die Durchführung einer Dichtübung der aufgesetzten Vollmaske. Sie sollte beim Anpassen der Vollmaske mittels unschädlichen Gasen und Dämpfen in einem Gasraum erfolgen, z.B. mit Disko-Nebel mit Geruchsstoff. Verboten ist die Nutzung von Gasen und Dämpfen mit lungenschädigenden Bestandteilen wie Brom und Chlor, oder Brandrauch.

Empfehlung 1:

Dichtübung in einem Übungsraum sollte mindestens 15 Minuten dauern. Zum Erkennen von Undich- tigkeiten an Atemanschlüssen sollten sich die Atemschutzgeräteträger intensiv bewegen.Bei undich- tigkeiten ist der Übungsraum sofort zu verlassen, die Fehlerquelle zu suchen und zu beseitigen. Da- nach ist die Dichtübung zu wiederholen.

Empfehlung 2

Für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträger sollte mindestens ein nach FwDV 2 ausgebildeter Atemschutzausbilder bereit stehen. Er ist für die Durchführung der Ausbildung zuständig und hat dafür zu sorgen, dass die Auszubildenden nicht überbelastet werden. Er kann von erfahrenen ASGT oder vom ASGW unterstützt werden.

(16)

Bild 14:

Fortbildungs- bedarf Atem- schutzgeräte- träger

Grundsatz Atemschutz

Wer die erforderlichen Atemschutzübungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet und die Untersuchung nach G 26 nicht innerhalb der festgelegten Fristen absolviert, darf bis zur Nachabsolvierung nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers ausüben.

2.3 Vorbereitung der Atemschutzgeräte

Bild 15: Einsatzvorbereitung der Atemschutzgeräte

Es dürfen nur Atemschutzgeräte verwendet werden, die für die Einsätze bei den Feuerwehren zugelassen sind. Die Zulassung der Atemschutzgeräte erfolgt als Zertifizierung auf der Basis der eu- ropäischen Richtlinie 89/656/EG PSA-Richtlinie sowie der darauf bezogenen 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz und wird mit dem „CE- Kennzeichen“ z. B. auf dem Typenschild des Press- luftatmers verdeutlicht.

Entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0802 Regeln für die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen für Einsatzaufgaben bei der Feuerwehr“ werden nur Vollmaske und Masken-Helm-Kombination als Atemanschluss für die Feuerwehr anerkannt. Das schließt nicht aus, dass bei bestimmten Einsätzen auf Grund spezieller Hinweisen von Fachberatern der Einsatzleiter andere Atemschutzgeräte, wie Halbmasken und Gebläsefilter, anweisen kann. Fachberater können z. B. bei Einsätzen mit infektiösen Stoffen aus Gesundheits- oder Veterinärämtern kommen.

(17)

Die Handhabung der Atemschutzgeräte hat entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller zu erfolgen.

Während der Vorbereitung auf die Einsätze muss die zur Benutzung vorgesehene Atemschutz- technik entsprechend der Richtlinie „RL vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“

und nach Herstellervorschriften gepflegt, gewartet, repariert und geprüft sein. Die Hersteller von Atemschutzgeräten geben in ihren Produktbeschreibungen anwenderspezifische Hinweise zur Nutzung, Wartung und Pflege. Diese sollten, auch aus Gründen der Produkthaftung, unbedingt beachtet und eingehalten werden. Diese Tätigkeiten werden durch ausgebildete

Atemschutzgerätewarte in Atemschutzwerkstätten durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte.

Der Atemschutzgerätewart muss für die Atemschutzgeräte einen Gerätenachweis führen und jede Tätigkeit am oder mit dem Gerät darin protokollieren sowie mit Datum und Unterschrift abzeichnen.

Der Gerätenachweis muss mindestens enthalten:

 Geräteart, Gerätenummer und Gerätestandort,

 Herstellungsdatum,

 Instandhaltungsnachweis (Prüf- und Wartungsnachweis),

 Verwendungsnachweis und

 Dokumentation von Auffälligkeiten oder Störungen am Atemschutzgerät.

Dafür bewährt haben sich Geräte-, Ausrüstungs- und Prüfkartein oder entsprechende Softwarelösungen.

3 Einsatzdurchführung

3.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze

Bild 16:

Titelbild allgemeine Einsatz- grundsätze

Der wichtigste Grundsatz im Atemschutz ist, dass der Atemschutzgeräteträger letztendlich für seine Sicherheit selbst verantwortlich ist. Insbesondere betrifft das, dass er

- zu Einsatzbeginn aktuell gesund ist, also das er entsprechend zu Einsatzbeginn frei von Alkohol, Drogen und behindernden Medikamenten und Krankheiten sein muss

- die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger entsprechend Tabelle 7 (s.o.) erfüllt - Gerätesichtkontrolle und Einsatzkurzkontrolle vor dem Einsatz durchführt

- regelmäßige Kontrolle des Luftvorrates bei Isoliergeräten während des Einsatzes durchführt - sich vor Beginn und am Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft

meldet

- die Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in Abstimmung mit dem Fahrzeugführer veranlasst

- festgestellte Mängel an seiner Ausrüstung meldet

- Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereiches an- und ablegt - zwischen zwei Atemschutzeinsätzen eine Ruhepause einlegt

- den Flüssigkeitsverlust durch geeignete Getränke ausgleicht - Einsatzhygiene beachtet.

(18)

Grundsatze Atemschutz:

Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich.

Bild 17: Allgemeine Einsatzgrundsätze

Grundsatz Atemschutz

Wirkung von Einsatzart, Gefahren, Umgebungsluft, Ereignisort und Zeit zur Grundlage von Einsatz- entscheidungen machen

Bild 18: Wirkung von Einsatzart Gefahren und Umgebungsluft Ereignisort und Zeit im Atemschutzeinsatz

(19)

Die von den Atemschutzgeräteträgern anzuwendenden Einsatzgrundsätze werden besonders durch Einsatzart, Gefahren und Umgebungsluft, Ereignisort sowie Zeit folgendermaßen bestimmt:

- Einsatzart

z. B. Brandbekämpfung, ABC-Einsatz, Rettung, Kleinereignis, Havarie und Katastrophe - Gefahren und Umgebungsluft

z. B. Einsturzgefahr, Vorhandensein von ABC-Gefahrstoffen, mehr oder weniger als 17 Vol. -%

Sauerstoff, Art und Menge an Atemgiften und anderen schädigenden Stoffen, Luftbewegung - Ereignisort

z. B. offener oder geschlossener Raum, Übersichtlichkeit, Ausdehnung des Schadensereig- nisses, Größe des Objektes, Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle, Raumanordnung, Zu- und Abwasserversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Konzentration an brennbaren und/oder ABC- Gefahrstoffen

- Zeit

z. B. Einsatzzeitvorgaben infolge des begrenzten Atemluftvorrates und der Beanspruchungen und Belastungen, Erholungspause, regelmäßige Kontrolle des mitgeführten Atemluft- oder Sauerstoffvorrats

Grundsätzlich führt die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, zu Beginn des Einsat- zes eine Lageerkundung durch. Dabei erkennt er die Gefahren an der Einsatzstelle, auch die mög- licherweise auf die Atemschutzgeräteträger wirkenden. Er weist Schutzmaßnahmen an und sichert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz einschließlich die Atemschutzüberwachung.

Die je nach Einsatzsituation erforderliche Atemschutztechnik muss in ausreichender Anzahl vorhanden und einsatzbereit sein. Das sind pro Gruppe mindestens 4 Pressluftatmer und Vollmas- ken, je 2 für Angriffstrupp und Sicherheitstrupp. Weitere Atemschutzgeräte muss die verantwortliche Führungskraft bedarfsgerecht in ausreichender Anzahl nachfordern.

Die Atemschutzausrüstung der Einsatzkräfte sollte austauschbar sein und bei Bedarf mit der Ausrüstung der Nachbarwehren ergänzt werden können.

Bei Auftreten von Atemgiften in hohen Konzentrationen kann das Tragen von zusätzlicher

Schutzausrüstung, z. B. Spritzschutzanzüge und Chemikalienschutzanzüge, erforderlich werden.

Bei Vorhandensein von Hautgiften ist zu prüfen, ob das Tragen von Chemikalienschutzanzügen erforderlich ist. Bei zusätzliche Gefahren kann je nach Einsatzlage das Anlegen weiterer Persönlicher Schutzausrüstung, wie Hitzeschutzkleidung und Kontaminationsschutzanzug, erforderlich werden.

Besonders folgende 5 „Allgemeine Einsatzgrundsätze“ sind zu beachten:

 Allgemeiner Einsatzgrundsatz 1 „ Auswahl von Atemschutzgeräten“

Atemschutzgeräte und ggf. zusätzliche Schutzausrüstung wählt die verantwortlichen Führungskraft aus und weist sie dem Atemschutzgeräteträgern an. Die Auswahl erfolgt so, dass mit der Art der Atemschutzgeräte die von der verantwortlichen Führungskraft während der Lageerkundung ermittel- ten Gefahren kompensiert werden. Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Atemschutzgeräte enthält Tabelle 6.

Tabelle 6: Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen

sich verwenden Beispiel: Filter

Umluftunabhängige Atemschutzgeräte las- sen sich verwenden Beispiel: Pressluftatmer Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft über

17 Vol.-%

Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft unter 17 Vol.-%

Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte bekannt

Brände in geschlossenen Räumen

(20)

Umluftabhängige Atemschutzgeräte lassen sich verwenden Beispiel: Filter

Umluftunabhängige Atemschutzgeräte las- sen sich verwenden Beispiel: Pressluftatmer Filter schützen sicher gegen Art und Konzentra-

tion der Atemgifte

Brände mit Ruß- und Flockenbildung keine starke Flocken- oder Staubbildung bei Gasausströmungen

Gase und Dämpfe sind bei Filterdurchbruch auf den Atemschutzgeräteträger sinneswirksam

Brände synthetischer Textilien und Kunststoffe Schwelbrand im Filter durch Funkenflug aus-

schliesbar

bei Einsätzen unter der Erdoberfläche Lagerfähigkeit nicht überschritten bei Einsätzen in Tanks

Einsatzbeispiele:

- Brände in offenen Bereichen, z. B. Wald-, Wiesen- und Ödlandbrände

- Not-Dekontamination nach ABC-Einsätzen - Dekontaminationsplätzen bzw. Dekonta-

minationsnachweisplätze

bei Einsätzen unter Schutzanzügen, z. B. Che- mikalienschutzanzug, Kontaminationsschutzan- zug , Wärmestrahlenschutzkleidung

im Zweifelsfall, bei unbekannter Gefahrlage Einsatzbeispiele:

- Wohnungsbrände

- Einsätze in Schächten, Brunnen, Kellern, Tiefgaragen und U-Bahn-Tunnel

- Einsätze unter Schutzanzügen im Bereich ABC-Gefahrstoffe

Bild 19:

Auswahlkriterien für umluftabhängige Atem- schutzgeräte

Bild 20:

Auswahlkriterien für umluftunabhängige Atemschutzgeräte

(21)

Bild 21: Grundsätze für die Auswahl von Atemschutzgeräten

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät ist zu tragen, wenn bereits eine Bedingung der rechten Spalte der Tabelle 6 zutrifft.

Die Atemschutzgeräte weist die verantwortliche Führungskraft mittels Einsatzbefehl an die Atem- schutzgeräteträger an.

Innerhalb eines Trupps sollen gleiche Atemschutzgerätetypen verwendet werden. Notfalls erforderliche Kameradenrettung muss mittels Atemschutznotfallrettung abgesichert sein.

 Allgemeiner Einsatzgrundsatz 2 „Zweckentsprechende Persönliche Schutzausrüstung auswählen und tragen“

Um bei Atemschutzeinsätzen ausreichend geschützt zu sein, muss der Einsatzleiter die er- forderliche Persönliche Schutzausrüstung entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz- so auswählen, dass sich die Einsatzge- fahren für die Atemschutzgeräteträger kompensieren lassen.

Diese Persönliche Schutzausrüstung trägen die Atemschutzgeräteträger.

Bild 22: Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers

(22)

Tabelle 7: Schutzausrüstung im Atemschutzeinsatz Persönliche Schutz-

ausrüstung nach FwDV 1

spezielle persönliche Schutzausrüstungen

zusätzliche

Atemschutzausrüstung - Feuerwehrschutzanzug

- Feuerwehrhelmmit Nacken- schutz

- Feuerwehrschutzhandschuhe - Feuerwehrschutzschuhwerk - Atemschutzgerät und

Vollmaske

- Feuerwehrsicherheitsgurt - Feuerwehrleine

- Wärmeschutzkleidung - Kontaminationsschutzanzug - Chemikalienschutzkleidung, - Spritzschutzkleidung - Flammschutzhaube - Handscheinwerfer - Holzkeil *)

- Rettungstuch, Rettungskorb, Schleifkorb.

- Brandfluchthauben

- zweiter Atemanschluss am Pressluftatmer

- Orientierungsleinensystem - je nach Auftrag und Ausstat-

tung der Feuerwehr

Hinweis:

Die Holzkeile *) ermöglichen das Festkeilen der vom Atemschutztrupp vorsichtig geöffneten Türen von Brandobjekten und sichern so die Schlauchleitung gegen zudrücken und den Rückzugsweg Tabelle 8: Bewährte (Mindest-)Zusatzausrüstung für Atemschutztrupps/Sicherheitstrupps, die zur Rettung und Evakuierung vorgehen

- Pressluftatmer 300 bar, 2 x 6,8 Liter, mit Anschlussmöglichkeit für 2. Lungenautomaten - Vollmaske

- 1 Rettungszubehör pro Pressluftatmer, bestehend aus der 2 m- Verlängerung für die Mittel- druckleitung, Normaldrucklungenautomat, Vollmaske Normaldruck

- Rettungspack, bestehend aus in Tragetasche verpackter Druckluftflasche, 2 m- Verlängerung für die Mitteldruckleitung, Anschlussmöglichkeit für 2 Lungenautomaten, Normaldrucklungen- automat, Vollmaske Normaldruck, Bandschlinge

- Bandschlinge

- Rettungstuch / Schleifkorbtrage / Krankentrage / Tragebrett/ Spinboard - Feuerwehraxt

- Feuerwehrmesser

- Wärmetönungsgerät oder Wärmebildkamera

 Allgemeiner Einsatzgrundsatz 3 „Atemschutzausrüstung im Trupp“

Bild 23: Atemschutzausrüstung im Trupp

(23)

Der Trupp darf nur vorgehen, wenn er die befohlene Schutzausrüstung und zusätzliche Ausrüstung trägt. Im Trupp sind nur gleiche Typen einer Atemschutzgeräteart verwenden, also z. B.

Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Überdruck einschließlich entsprechende Vollmaske.

Das Tragen von Filter und Pressluftatmer in einem Trupp ist dagegen nicht statthaft. Der Grundsatz der gleichen Ausrüstung soll u.a. die Kameradenrettung bei Gefahr ermöglichen, z. B. wenn die gegenseitige Hilfe mit Atemluft erforderlich wird. Ihm widersprechen demnach folgende Ausrüstungen in einem Trupp:

- Pressluftatmer Überdruck und Pressluftatmer Normaldruck, - Pressluftatmer und Regenerationsgerät,

- Pressluftatmer und Filtergerät.

Der vorgehende Trupp muss mindestens beim Eindringen in Bauwerke mit Beleuchtungsgeräten ausgerüstet sein. Der Trupp lässt sich ferner mittels Warn- und Signalgeräte zusätzlich sichern.

Dafür bietet die Industrie u.a. an

- Lagemelder bzw. Bewegungsmelder: Zusatzausrüstungen, die mit einem extrem lauten Ton, oft mit über 120 dB(A), ansprechen, wenn der Träger eine bestimmte Zeit bewegungslos verharrt - Blitzgeräte: Zusatzausrüstung, die regelmäßig Lichtblitze hoher Lichtstärke aussenden.

Jeder Atemschutztrupp muss außerdem ein Handsprechfunkgerät mitführen.

Vollmasken Überdruck dürfen nur an Behältergeräte Überdruck angeschlossen werden. Zur Überwindung von Gewindeunterschieden zwischen Atemschutzgeräten Überdruck und Normaldruck dürfen nur unlösbar angebrachte Adapter genutzt werden. Z. B. müssen Filter mit so einem fest angebrachten Adapter versehen seien, wenn sie an eine Vollmaske Überdruck angeschraubt werden sollen.

Erforderliche Sonderausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzanzüge, müssen den Atemschutzgeräteträgern bei Benutzung bekannt sein. Sie muss einsatzbereit sein und die Schutzausrüstung des Atemschutzgeräteträgers muss mit ihnen kompatibel sein.

Zusätzliche Ausrüstungen können die Sicherheit der Atemschutztrupps erhöhen. Dazu gehören u.a.:

- Notsignalgeber, auch: Bewegungs- oder Totmannmelder bekannt, sind Geräte, die Bewegungsstillstand nach 20 Sekunden mit einem schrillen Alarmton anzeigen.

- Türkeile: Hilfsmittel, die selbst schließende Türen in Angriffs- und Rückzugswegen offen halten - Helmlampen: kleine und leistungsstarke Lampen, die sich bei entsprechender Zulassung am

Feuerwehrschutzhelm befestigen lassen

- Stifte zum Kennzeichnen abgesuchter Abschnitte - Rettungsscheren zum Freischneiden.

Bild 24: Zusätzliche Ausrüstung Atemschutzgeräteträger

(24)

 Allgemeiner Einsatzgrundsatz 4 „ Kontrolle der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes durchführen“

Zur Gewährleistung der Eigensicherheit muss sich der Atemschutzgeräteträger von der Einsatz- bereitschaft seines Atemschutzgerätes vor dem Betreten der Gefahrenbereiche selbst überzeugen.

Deshalb führt er vor dem Einsatz eine Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgerätes einschließlich Maskendichtprobe (sog. Handballenprobe) durch (siehe www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fort- bildung).

Diese Einsatzkurzkontrolle führt der Atemschutzgeräteträger beim Anlegen der Geräte durch. Ziel ist die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes am Einsatzort.

Nach dem ggf. notwendigen Wechsel der Atemluftflaschen des Pressluftatmer am Einsatzort führt der Atemschutzgeräteträger auch eine Sicht- Dicht- und Funktionskontrolle des Pressluftatmers (sie- he www.atemschutzlexikon.de, Abschnitt Fortbildung) durch, bevor er das Gerät auf dem Fahrzeug unterbringt oder wieder zum nächsten Einsatz vorgeht. Ziel ist die Wiederherstellung der

Einsatzbereitschaft des Atemschutzgerätes.

Bild 25: Kontrolle Einsatzbereitschaft Atemschutzgerät Behältergeräte sind nur einsatzbereit, wenn

- sie äußerlich vollständig und einsatzbereit sind - die Warneinrichtung bei 55 ± 5 bar anspricht

- sie je nach Geräteart 180 oder 270 bar Druck in den Flaschen besitzen.

 Allgemeine Einsatzgrundsätze 5 „Grundsätze

bei besonderen Einsatzbe- dingungen im Atemschutzeinsatz“

5.1 bei der Abwehr von Gefahren im ABC-Einsatz

In Einsatzsituationen unter Vorhandensein von ABC-Stoffen können alle Atemschutzgeräteträger zumindest entsprechend der GAMS-Regel der

Feuerwehrdienstvorschrift „FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz“ herangezogen werden.

(25)

Nach GAMS können für sie folgende Aufgaben stehen:

G

– Gefahr erkennen

A

- Absperren, Ausbreitung verhindern, Abwehr Brandentstehung und

Löschbereitschaft herstellen

M

– Menschenrettung

S

– Spezialisten nachfordern.

Zur Menschenrettung kann die verantwortliche Führungskraft also entscheiden müssen, Atemschutz-geräteträger auch ohne spezielle ABC-Ausbildung und ohne spezielle Schutzausrüstung in den Gefahrenbereich zu schicken. Die Einsatzleiter müssen dann besonders auf die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte achten. Für einen derartigen Rettungseinsatz muss die Gefahr für die Atemschutzgeräteträger weitest gehend verringert bzw. im vertretbaren Verhältnis zum erreichbaren Nutzen stehen.

Bild 26: Atemschutz bei der Abwehr von Gefahren im ABC-Einsatz

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Das bedeutet, dass die Atemschutzgeräteträger mindestens Körperschutz Form 1, also

- umluftunabhängigen Atemschutz - dicht geschlossene Einsatzbekleidung

- Kontaminationsschutzhaube, im Notfall auch nur Flammenschutzhaube, tragen. Je nach Bedarf und Möglichkeit lassen sich auch provisorische

Schutzmitteln, wie ABC-Schutzhandschuhe, ABC-Schutzstiefel,

Spritzschutzkleidung oder zusätzlich Wärmestrahlen-schutzanzug nutzen.

Im Übrigen gelten die speziellen Einsatzgrundsätze für Strahlenschutz- und Gefahrguteinsätze entsprechend der FwDV 500.

Einsatzkräfte mit ABC-Spezialausbildung und ABC-Spezialtechnik haben die Gefahr aus der ABC-Lage zu beseitigen. Dafür sind sie speziell ausgebildete

Atemschutzgeräteträger und haben jährlich zusätzliche praktische Fortbildung, u.a.

eine ABC-Einsatzübung.

(26)

5.2 bei der Atemschutznotfallrettung

Bild 27: Atemschutz bei der Atemschutznotfallrettung

Wenn ein Atemschutzgeräteträger oder gar ein Trupp Atemschutzgeräteträger in ei- ne eigene Notlage gerät, hat sich eine besonders kritische Einsatzsituation einge- stellt. Darauf müssen Einsatzführungskräfte, Atemschutzgeräteträger und Sicher- heitstrupps besonders vorbereitet sein. Zum Verhindern von Panik und falschen Handlungen ist Atemschutznotfallrettung besonders aus- und intensiv fortzubilden.

Hinweise für Ausbilder

www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt an. Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Verhalten in Notsituationen nach aktuellen Erkenntnissen durchführen für

Bedarf für Atemschutznotfallrettung

Selbstrettung im Trupp

Rettung durch Sicherheitstrupp (Suchen, Finden, Retten).

Enthalten sind in diesen Ausbildungsunterlagen

Grundsätze für Orientierung, Suchtaktiken, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen

Notruf

Befreiung

Verletztenfürsorge

Wiederherstellung oder Sicherung Atemluftversorgung

Selbstrettung als Crashrettung.

Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen.

5.3 für die Atemschutzüberwachung

Die Sicherheit der Feuerwehrleute während eines Einsatzes hat höchste Priorität.

Dafür ist auch die Atemschutzüberwachung mit ihrer Übermittlung von Daten zum Ablauf des Atemschutzeinsatzes unerlässlich.

(27)

Bild 28: Atemschutzüberwachung

Die Atemschutzüberwachung als „die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Kontrolle und zur Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps“ wird bei jeder Benutzung von isolierenden Atemschutzgeräten, gleich ob Übung oder Einsatz, durchgeführt. Sie beinhaltet Registrierung und Überwachung des Atemschutzein- satzes.

Die Atemschutzüberwachung wird zur Sicherheit der eingesetzten Trupps durchge- führt. Sie ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps z.B.

durch die Kontrolle der Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Die Atemschutzüberwachung bleibt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Einheitsführers.

Er kann die Atemschutzüberwachung selbst durchführen oder auf Befehl an eine geeignete Person (z.B. Maschinist oder Melder) übertragen. Diese Personen müs- sen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung kennen.

Die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz regelt für die Atemschutzüber- wachung

- Zeitpunkt und Inhalt von Meldungen zur Atemschutzüberwachung nachzuwei- sen

- die Mindestzeitabstände zur Nachfrage nach Atemschutzsicherheit nach min- destens einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit.

- den Inhalt der erforderlichen Registrierungen zur Atemschutzüberwachung fest- zuhalten, der enthalten soll:

Datum

Art des Gerätes

Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufna- men

Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems

Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit

Erreichen des Einsatzzieles

Beginn des Rückzugs

Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

(28)

Hinweise für Ausbilder

Zum Verhindern von falschen Handlungen ist die Atemschutzüberwachung besonders aus- und in- tensiv fortzubilden. www.atemschutzlexikon bietet dafür einen besonderen Abschnitt mit folgenden Inhalten an:

Begriffe

Rechtliche Grundlagen

Durchführung der Atemschutzüberwachung

Mit dieser Unterstützung lassen sich Aus- und Fortbildungen zum richtigen Durchführen der Atem- schutzüberwachung nach aktuellen Erkenntnissen gepaart mit Hinweisen auf die erforderliche Gerät- schaft und mit Vordrucken für den Nachweis der Atemschutzüberwachung durchführen.

Die Unterlagen sind nach gleichen Ausbildungsgrundsätzen und Methodiken aufgebaut wie die zur Ausbildung der Atemschutzgeräteträger. Deshalb lassen die sich problemlos übernehmen und direkt nutzen.

3.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten

Bild 29: Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten

3.2.1 Grundsätzliche Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger

Bild 30: Grundsätzliche Verhaltensweisen der Atemschutzgeräteträger

(29)

Der Beginn des Gefahrenbereiches wird gekennzeichnet, z. B. mit dem Verteiler für das Lösch- wasser. Bei der Vornahme eines Schnellangriffs sollte der Verteiler immer zusätzlich gesetzt werden, um bei einer Ausdehnung der Schadenslage schnell reagieren zu können.

Der Lungenautomat wird erst an der Rauchgrenze gegenseitig angelegt.

Der vorgehende Trupp dringt mit Wasser am Strahlrohr in das Brandobjekt ein. Bis zur Rauchgrenze kann der Trupp ohne Wasser vordringen. Eine genügend große Schlauchreserve ist bereitzulegen, vor allem bei großen Einsatzobjekten wie Lagerhallen, unterirdische Bauwerke und Hochhäuser.

Der Trupp geht im Gefahrenbereich in gebückter Haltung, bei eingeschränkter Sicht bevorzugt im Seitkriechgang unter Ausnutzung jeglicher Deckung möglichst an der Wand entlang vor. Treppen und Schrägen werden im Seitkriechgang überwunden.

Beim Öffnen von Türen muss der Atemschutzgeräteträger zunächst das Türblatt auf Erwärmung abfühlen und dann kurze Zeit (etwa 10 Sekunden) in Deckung der Tür verbleiben, um eine eventuelle Stichflamme der Durchzündung (Flash-over) unbeschadet zu überstehen. Ein Stoß Löschwasserab- gabe in den Raum soll bei möglicher Durchzündung vor der Stichflamme schützen.

3.2.2 Atemschutzüberwachung

Hinweise für Ausbilder

Den vollständigen Abschnitt Atemschutzüberwachung enthält www.atemschutzlexikon.de Ausbil- dung Atemschutzüberwachung. Lehrgespräch „Atemschutzüberwachung“ mit Hilfe der Lehrunter- lagen „Atemschutzüberwachung“ durchführen.

Bild 31: Bestandteile der Atemschutzüberwachung

Mit der Atemschutzüberwachung erfasst man im Atemschutzeinsatz entsprechend Bild 31 alle Daten der Atemschutzgeräteträger, weist alle einsatzrelevanten Daten nach, kontrolliert regelmäßige den mitgeführten Atemluft- oder Sauerstoffvorrat, kommuniziert im Trupp zum Si- chern des Zusammenhaltes des Trupps, sichert die Kommunikation Truppführer – Einheitsführer und sichert den Rückzug.

Grundsatz Atemschutz

Die Atemschutzgeräteträger melden sich zur Datenregistratur und Datenüberwachung nach festgelegten Abständen bei dem für die Atemschutzüberwachung Verantwortlichen.

(30)

3.2.3 Truppweises vorgehen

Bild 32: Truppweises Vorgehen im Atemschutzeinsatz

Sicherheit im Atemschutzeinsatz wird sehr groß geschrieben. Deshalb wird prinzipiell nur truppweise In den Gefahrenbereich vorgegangen. So lässt sich die schwere Tätigkeit unter Atemschutz am bes- ten leisten und bei Unfällen u.a. schlimmen Ereignissen am schnellsten Hilfe leisten.

Ausnahmen, z.B. beim Einstieg in einen Brunnen oder einen engen Schacht, muss die verantwortli- che Führungskraft gesondert anweisen. Dabei wird der Atemschutzgeräteträger besonders gesichert.

Der Kontakt von Einsatzleiter oder Atemschutzüberwachung zum Atemschutztrupp muss stabil und dauerhaft sein, z. B. mit Sicht-, Signal-, Ruf- oder bevorzugt Funkkontakt. Ein zweiter Trupp

Atemschutzgeräteträger muss als Sicherheitstrupp zur Rettung einsatzbereit stehen.

Grundsatz Atemschutz

Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an.

Die Atemschutztrupps

- müssen zusammengestellt werden

- müssen die gleiche Atemschutzgerätetypen verwenden - namentlich bekannt sein

- einen ausdrücklich eingesetzten Truppführer haben und - aus mindestens zwei Atemschutzgeräteträgern bestehen.

Im Trupp sind gegenseitige Hilfe und Unterstützung selbstverständlich, auch bereits schon beim gegenseitigen Anschluss von Vollmaske mit dem Anschlussstück des jeweiligen Atemschutzgerätes.

Grundsatz Atemschutz

Die Atemschutzgeräteträger im Trupp helfen und unterstützen sich gegenseitig

(31)

3.2.4 Kommunikation des Atemschutztrupp

Bild 33: Kommunikation des Atemschutztrupps (1)

Truppführer und Truppmann müssen im Einsatz bis auf wenige Ausnahmen zusammen bleiben.

Truppmann und Truppführer müssen im Atemschutzeinsatz ständig und genau ihre Situation im Ge- fahrenbereich beobachten und einschätzen. Der Atemschutztrupp muss ein Handsprechfunkgerät mitführen. Der Truppführer führt die Sprechfunkverbindungen, u.a. zum Absichern der Atemschutz- überwachung. Er informiert:

- nach Anschluss des Atemanschlusses an den Lungenautomat des Pressluftatmers - etwa nach 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit

- bei Erreichen des Einsatzzieles - bei Antritt des Rückweges

- je nach Situation lagebedingt, z. B. sofort bei besonderen Gefahren.

Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von Sprechfunkge- räten ständig zu überprüfen und durchgehend sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab, muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen.

Bild 34: Kommunikation des Atemschutztrupps (2)

(32)

Die Durchsetzung einer einsatzgerechten Kommunikation setzt voraus, dass im Atemschutztrupp zwischen Truppführer und Truppmann während des Aufenthaltes im Gefahrenbereich ständig eine sichere Verbindung besteht. Dazu kann man sich die direkte Kommunikation, z. B. durch Sprechen oder mittels Feuerwehrzeichen, verwenden.

In Bereichen mit extremer Sichtbehinderung kann z. B. auch das Erfassen der Sicherheitsleine vom Feuerwehrsicherheitsgurt des im Trupp vorn gehenden Truppmannes durch den nachfolgenden Truppführer das Zusammenbleiben und im begrenzten Umfang auch die Kommunikation sichern.

Grundsätze Atemschutz

Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein.

Beim Sprechfunken ist Funkdisziplin halten.

Ausnahme zum Gebot der Nutzung von Sprechfunkgeräten nach FwDV 7:

Nur an Einsatzstellen, an denen kein Atemschutzüberwachung durchgeführt wird, kann auf die Ver- wendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden.

3.2.5 Sicherung Rückzug

Bild 35: Sicherung Rückzug im Atemschutzeinsatz

Der Trupp tritt den Rückzug geschlossen an. Um den Rückzug rechtzeitig antreten zu können, muss der Truppführer entsprechend angewiesen werden oder bei lebensbedrohlichen Situationen selbst entscheiden können. Um Anweisungen erhalten zu können, ist die intakte Kommunikation zwischen ihm und dem Einsatzleiter bzw. seinem Beauftragten jederzeit erforderlich. Um

Rückzugsentscheidungen des Einsatzleiters oder ggf. eigene Entscheidungen an den Truppmann übermitteln zu können, muss der Truppführer mit seinem Truppmann kommunizieren können.

Der Trupp muss seinen Rückweg bzw. Rückzug ausreichend sichern, z. B. durch eine Schlauchlei- tung, Feuerwehrleine oder ein Leinensicherungssystem. Eine Funkverbindung und die Verwendung von Wärmebildkameras sind zur Sicherung des Rückweges ungeeignet.

Die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps richtet sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des Trupps, deren Atemluftverbrauch am größten ist.

Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an und meldet sich nach der Rückkehr beim Einsatzleiter

oder dessen Beauftragten. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle.

Tritt ein Atemschutztrupp den Rückweg an, muss er sich dabei gegen mögliche Gefahren der Ein- satzstelle schützen und wehren können, z. B.:

(33)

- Brandeinwirkungen durch Flammen und Hitze - Ein- und Absturz

- Gefahrstoffeinwirkungen.

Bild 36: Rückzugsbedingungen im Atemschutzeinsatz

Der Rückzugsweg ist der Weg, den der Trupp Atemschutzgeräteträger aus dem Gefahrenbereich heraus nimmt. Der Trupp muss seinen Rückweg, auch Rückzug, rechtzeitig antreten und ausreichend sichern.

Der Rückzug ist anzutreten, wenn bereits eine der folgenden 7 Rückzugsbedingungen zutrifft:

- nur noch die doppelte Menge an Atemluft vorhanden ist wie die beim Vormarsch verbrauchte d.h., die doppelte Menge der auf dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für den Rückzug bereit stehen. Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen.

Die Näherungsformel zum Abschätzen des Drucks bei Beginn Rückmarsch lautet:

p

rück

= 2 x p

an

p

rück: Druck in der Atemluftflasche bei Beginn Rückmarsch

p

an : Druck in der Atemluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel (auch: Differenz zwischen Flaschendruck beim Start und Flaschendruck bei Ankunft am Einsatzziel)

- die Warneinrichtung des Pressluftatmer anspricht

- das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen akut gefährdet, z.B.

wenn der Trupp einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht - Defekte an der Atemschutzausrüstung auftreten

- die Sprechfunkverbindung abbricht oder ausfällt

- der Befehl zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist - bei thermischer Überlastung z. B. nach einer Durchzündung.

(34)

3.2.6 Notfallmeldung

Bild 37: Notfallmeldung im Atemschutzeinsatz

Sobald das „MAYDAY“ im Sprechverkehr ertönt, haben nur noch der Anrufende, also die in Not geratene Einsatzkraft, und der Angerufene, also die verantwortliche Führungskraft, Sprecherlaubnis.

Die Notfallmeldung wird entsprechend folgendem Funkschema abgesetzt:

1. ……….> „MAYDAY –MAYDAY – MAYDAY,

2. hier ……….…. (Funkrufname der in Not geratenen Einsatzkräfte),

3. Standort: ……….……

4. Lage /Grund des Notrufs: …..………….…

5. MAYDAY – kommen“

Grundsatz Atemschutz

In Not geratene Einsatzkräfte alarmieren mittels Notfallmeldung die verantwortliche Führungskraft.

Dafür verwenden sie das Kennwort „MAYDAY“.

Hinweis Ausbilder:

Das bisher verwendete Stichwort “Blitz“ als eingeführtes Code-Wort der Vorrangstufe zur Freihaltung des Funkverkehrs entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV 810 „Sprechfunkdienst“ gilt weiterhin und zusätzlich. In Not geratene Atemschutzgeräteträger können also „Blitz“ oder „MAYDAY“ benutzen bzw. von vornherein auf die Vorrangstufe nach PDV 810 (Blitz) verzichten, weil „MAYDAY“ bereits die Notsituation beschreibt.

3.2.7 Die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Truppführers

Der Truppführer trägt während des Einsatzes die Verantwortung für den Trupp. Er vertritt die verant- wortliche Führungskraft bzw. seinen Gruppenführer im Trupp, wenn Entscheidungen von außen nicht gefällt werden können, z. B. bei Rückzug infolge plötzlicher Lebensgefahr. Er kontrolliert das

ordnungsgemäße Anlegen der Atemschutzgeräte und achtet darauf, dass die Atemschutzgeräte beim Betreten des Gefahrenbereiches aufgesetzt bzw. angelegt sind. Atemschutzgeräteträger legen ihre Geräte entsprechend der Festlegung in der jeweiligen Bedienungsanleitung an.

(35)

Grundsatz Atemschutz

Atemschutzgeräte mit Druckbehälter, die bei Einsatzbeginn weniger als 90 Prozent des Nenn- Fülldruckes anzeigen, sind grundsätzlich n i c h t einsatzbereit.

Hinweis für Ausbilder:

Anlegen entsprechend der Ausführungen im Kapitel Gerätekunde bzw. www.atemschutzlexikon.de wiederholen lassen

Bild 38: Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (1)

Werden die Atemschutzgeräte bereits auf der Fahrt zur Einsatzstelle angelegt, dürfen sich die Gerätearretierungen erst nach Fahrzeugstillstand lösen können.

Der Truppführer lässt sich mit seinem Trupp bei der verantwortlichen Führungskraft registrieren und meldet dort seinen Trupp zum Vorgehen ab sowie nach Rückkehr wieder an. Dabei ist zu melden:

Name Atemschutzgeräteträger, Gerätenummer, Druck am Manometer, Uhrzeit des Vorgehens, Einsatzauftrag. Zu den weiteren Aufgaben des Truppführers können nachfolgende zählen:

Bild 39: Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (2)

(36)

Der Truppführer

- läuft zur Sicherung des Truppmanns und zum Erhalten der Übersicht hinter seinem Truppmann - setzt die Einsatzgrundsätze durch

- führt die Funkverbindung zum Einsatzleiter

- muss für den Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter unabhängig von der Einsatzlage ständig er- reichbar sein

- teilt dem Einsatzleiter bzw. dessen Vertreter ständig alle wichtigen Beobachtungen und Informa- tionen mit

- überwacht ständig, vom Anlegen an, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte im Trupp - ist für die Kontrolle des Atemluftvorrates des Behältergerätes während des Einsatzes durch alle

Truppmitglieder entsprechend der Festlegungen für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.

- meldet den jeweils niedrigsten Druck

- informiert die verantwortliche Führungskraft über den Beginn des Rückzuges.

Bild 40: Aufgaben des Truppführers im Atemschutzeinsatz (3) Grundsatz Atemschutz:

Atemschutzgeräteträger üben Atemschutzdisziplin aus. Auch in schwierigen Fällen bewahren sie Ruhe und zeigen Kameradschaftsgeist.

3.2.8 Aufgaben und Verantwortungen des Sicherheitstrupps

Bild 41 Aufgaben und Verantwortungen des Sicherheitstrupps

(37)

Hinweis für Ausbilder:

Die Darstellung von Aufgaben und Vorgehen des Sicherheitstrupps beim Suchen – Finden – Retten enthält www.atemschutzlexikon.de Ausbildung Atemschutznotfallrettung.

Sicherheitstrupps kommen zum Einsatz, wenn - der Atemschutztrupp in einen Notsituation gerät

- die Atemschutzüberwachung eine Gefahr während des Einsatzablaufs erkennt

- die Sprechfunkverbindung zum Atemschutztrupp unterbricht oder ausfällt. Dann muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Erforderlichenfalls wird der bisherige Sicherheitstrupp dann

„Relaisstelle“ zum Weiterleiten von Informationen.

Grundsatz Atemschutz

Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Atemschutztrupp, dessen Aufga- be es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps im Notfall unverzüglich Hilfe zu leisten.

Grundsatz Atemschutz

Der Sicherheitstrupp hat die drei Grundaufgaben

1. Suchen 2. Finden

3. Retten

von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, ggf. auch anderer Personen, durchzuführen.

Je nach Einsatz- bzw. Arbeitsaufgabe

- sind für den vorgehenden Atemschutztrupp im Feuerwehreinsatz grundsätzlich mindestens ein Sicherheitstrupp bereitzustellen

- können auch mehrere Sicherheitstrupps eingeteilt werden, z. B. wenn die Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vorgehen

- können die Einsatzleiter an unübersichtlichen Einsatzstellen oder für Bereiche mit erhöhtem Ge- fahrenpotential jeden im Gefahrenbereich tätigen Atemschutztrupp mit einem Sicherheitstrupp absichern lassen

- sind Sicherheitstrupps so mit Atemschutzgeräten auszurüsten, dass sie erst bei Beginn der Ret- tung Atemluft abatmen müssen. Bis dahin können sie auch andere geeignete Tätigkeiten ausfüh- ren, müssen aber immer zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, ihrer Rettungsaufgabe gerecht zu werden.

Bild 42: Hinweise zum Einsatz von Sicherheitstrupps

(38)

Den Einsatz des Sicherheitstrupp weist die verantwortliche Führungskraft, z. B. der Gruppenführer, an.

Atemschutztrupp und Sicherheitstrupp müssen wenigstens gleich stark und gleich ausgerüstet sein.

Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. Dies gilt insbesondere bei Einsätzen in ausgedehnten Objekten, beispielsweise in Tunnelanlagen und in Tiefgaragen.

Der Sicherheitstrupp steht einsatzbereit, z. B. am Ort der Atemschutzüberwachung

- den Pressluftatmer vollständig angelegt, die Vollmaske in Bereitschaftslage und die Einsatzkurz- prüfung durchgeführt oder

- Lungenautomat nicht angeschraubt - in Bereitschaft

- auf Weisung, z. B. bei besonderen Gefahren im Einsatzbereich, den Pressluftatmer vollständig angelegt, Vollmaske aufgesetzt und Einsatzkurzkontrolle durchgeführt.

Für den vorgehenden Sicherheitstrupp ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp bereitzustellen. Oft wird dafür der Gruppenführer mit dem Zugführer kooperieren müssen.

Hinweis für Ausbilder:

Atemschutzgeräteträger sollten so ausgebildet werden, dass jeder in einem Sicherheitstrupp einem in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern Hilfe leisten kann. Dazu müssen sie die Grundaufgaben des Sicherheitstrupps „Suchen – Finden – Retten“ beherrschen und wissen

- welche Suchtaktik sie anwenden können, z. B. Linke-Hand-Regel, Rechte-Hand-Regel, Taucher- regel, Verästelungstaktik

- mit welchen Maßnahmen und Geräten sie Hilfe leisten können, z. B. um die Atemluftversorgung am Unfallort im Gefahrenbereich als Notluftversorgung sichern können

- wie und womit sie die in Not geratenen retten können, z. B. Crashrettung.

Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung muss für den Sicherheitstrupp ebenfalls eine Schlauchleitung mit Strahlrohr am Verteiler bereitgestellt sein, deren Mitnahme der Einsatzleiter aber situationsabhän- gig anweist.

Der Sicherheitstrupp führt bei entsprechenden Lagen weitere, in seiner Feuerwehr genutzte Hilfsmittel zum sofortigen Einsatz mit. Er wird beim Tragen der in Not geratenen

Atemschutzgeräteträger körperlich stark beansprucht, vor allem im Bereich Muskulatur,

Bandscheiben, Atmung und besonders Kreislauf. Er wird bei seinem Einsatz meist noch mehr beansprucht als der zu rettende Trupp. Dabei kommt der Sicherheitstrupp aus einer Einsatzphase relativer Körperruhe, zumindest einer mit wenig Beanspruchung. Von ihm wird also innerhalb

kürzester Zeit zumindest gesundheitsbedenklich Höchstleistung abgefordert.

Bild 43: bewährte Zusatzausrüstung Sicherheitstrupp

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