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Seite 1 von 2 Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie Prof. Dr. med. Berend Isermann Direktor Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg Telefon: +49 391 67-13900 Tele

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Seite 1 von 2 Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie

Prof. Dr. med. Berend Isermann Direktor

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg

Telefon: +49 391 67-13900 Telefax: +49 391 67-13902 www.ikc.ovgu.de

Bereich Pathobiochemie

Leiter: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.

Andreas Gardemann Telefon: +49 391 67-13640 Telefax: +49 391 67-13639

Bereich Forschung Telefon: +49 391 67-13921

Lipidsprechstunde Telefon: +49 391 67-13901

Neugeborenen-Screening In Kooperation mit der Pädiatrie Telefon: +49 391 67-13959 Telefax: +49 391 67- 290361 Postfach : 140274, 39043 Magdeburg ng-screening@med.ovgu.de www.stwz.ovgu.de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom: Unsere Zeichen: Datum:

00.00.0000 xxx 18.08.2016

Betreff: Einführung des Mukoviszidose-Screening (CF-Screening) Liebe Hebamme, lieber Entbindungspfleger,

mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Kinder-Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird auch das Screening auf Mukoviszidose am 01.09.2016 deutschlandweit eingeführt. Damit können alle Neugeborenen, deren Blutentnahme nach dem 01.09.2016 stattfand zusätzlich zum Erweiterten Neugeborenenscreening vom CF-Screening profitieren.

Das Screening auf Mukoviszidose ist, wie das Erweiterte Neugeborenen- Screening, eine Reihenuntersuchung. Als Ergebnis kann der Verdacht auf eine Mukoviszidose vorliegen. Die endgültige Diagnosestellung wird in jedem Fall in einer spezialisierten CF-Ambulanz gestellt und nicht im Screening-Labor.

Mit Beginn des Mukoviszidose-Screenings kommen neue Aufgaben auf die Einsender des Neugeborenen-Screenings und das Screening-Labor zu. Aktuelle Informationen und Dokumente erhalten sie jederzeit auf unsere Homepage:

www.stwz.ovgu.de

Hier die wichtigsten Informationen für Sie in Kürze:

• Eine Blutabnahme für alle Screening-Zielkrankheiten (36 – 72.

Lebensstunden):

o Voraussetzung ist eine gute und ausreichend betropfte Screening-Karte (benötigt werden zwischen 6 und 12 Stanzlinge a` 3,3mm Durchmesser)

Neue Einverständnis-Erklärung ab 01.09.2016 über das Erweiterte Neugeborenen-Screening, Mukoviszidose-Screening und Hörscreening muss von den Eltern unterschrieben werden und verbleibt im Archiv der Entbindungsklinik/Kinderarztpraxis

o zwei A4 Seiten

o mit Zustimmung für die einzelnen Screening-Programme

• Zur Unterstützung der Aufklärung der Eltern gibt es einen neuen Elterninformations-Flyer

Universitätsklinikum A.ö.R., IKCP, Neugeborenen-Screening, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg

Hebamme

Entbindungspfleger

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• Abrechnung erfolgt wie bisher direkt über die gesetzlichen Krankenkassen/Ersatzkassen.

• Ein Labor-Befund für alle Screening-Zielkrankheiten geht an den verantwortlichen Arzt, die Hebamme erhält eine Befundkopie

• Für den Fall der Ablehnung gibt es ein neues Feld auf der Rückseite der Screening-Karte, mit der Möglichkeit der Ablehnung von einzelnen Screening-Programmen (alte Screeningkarten können in der Übergangsphase weiterverwendet werden – hier eine Ablehnung handschriftlich vermerken)

Keine Einwilligung für:

⎕ Neugeborenenscreening

⎕ Mukoviszidosescreening

⎕ Hörscreening

• Hebammen dürfen, wie bisher, in Ausnahmefällen auch ohne Auftrag durch einen Kinderarzt Blut für das Neugeborenen-Screening abnehmen, um schweren Schaden vom Kind abzuwenden (Gefahr in Verzug).

• Hebammen dürfen ohne Kinderarzt kein Blut für das CF-Screening abnehmen. Außer eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:

o eine Frühabnahme in der Klinik wurde entnommen

o die Aufklärung und Einwilligung erfolgte in der Entbindungsklinik (bei ambulanten Entbindungen, Formular: Beauftragung einer Hebamme durch einen Arzt)

o ein Auftrag durch einen Kinderarzt oder durch die Entbindungsklinik liegt vor (Formular:

Beauftragung einer Hebamme durch einen Arzt)

Kinder-Richtlinien §32: Wird die Geburt durch eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger geleitet, sind die Eltern darüber zu informieren, dass ihr Kind Anspruch auf ein Mukoviszidose- Screening hat. Die Aufklärung und Untersuchung kann nur von einer Ärztin oder einem Arzt bis zu einem Alter des Kindes von vier Wochen (z.B. U2 oder U3) gemäß §35 vorgenommen werden.

Bei Ambulanten Geburten/Geburtshausentbindungen/Hausgeburten:

o Höchste Priorität hat das Neugeborenenscreening mit der zeitgerechten Blutabnahme (36-72.

Lebensstunde)

o Formular: Beauftragung einer Hebamme durch einen Arzt zusammen mit der Trockenblutkarte ans Screeninglabor schicken

Dadurch kann auch das CF-Screening aus der gleichen Trockenblutkarte durchgeführt werden, das Neugeborene muss keine weitere Blutabnahme bekommen o Entbindungskliniken werden gebeten, die Aufklärung bei ambulanten Entbindungen auch dann durchzuführen, wenn keine Frühabnahme gewünscht wurde, um der nachsorgenden Hebamme die reguläre Blutabnahme zu erleichtern.

Die Entbindungsklinik beauftragt dann die nachsorgende Hebamme mit der Blutentnahme. Formular: Beauftragung einer Hebamme durch einen Arzt

Der Auftrag ist für die nachsorgende Hebamme in das U-Heft einzulegen. So soll eine optimale Durchführung des Screenings gewährleistet werden.

Die Entbindungsklinik bekommt dann den Screening-Befund

o Sollte keine Beauftragung der Hebamme durch einen Arzt vorliegen wird nur das Neugeborenenscreening durchgeführt

Das CF-Screening muss dann bei der U-Untersuchung beim Kinderarzt/Kinderärztin nachgeholt werden

Beiliegende Anlagen als Kopiervorlage:

1. Neue Einverständnis-Erklärung für die Eltern

2. Formular: Beauftragung einer Hebamme durch einen Arzt

Mit freundlichen Grüßen

Labor für Neugeborenenscreening

Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie

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