• Keine Ergebnisse gefunden

2015/351 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2015/351 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat "

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bericht an den Landrat

Bericht der: Umweltschutz- und Energiekommission

vom: 26. August 2016

Zur Vorlage Nr.: 2015-351

Titel: Bericht zum Postulat 2013-368 von Marc Bürgi vom 17. Oktober 2013 betreffend Dezentrale Energieerzeugung unter Berücksichti- gung lokaler Begebenheiten (Salina Raurica)

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

(2)

2015/351 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat

betreffend Bericht zum Postulat 2013/368 von Marc Bürgi vom 17. Oktober 2013betreffend Dezentrale Energieerzeugung unter Berücksichtigung lokaler Begebenheiten (Salina Rauri- ca)

vom 26. August 2016 1. Ausgangslage

Mit dem Postulat wird der Regierungsrat eingeladen, die dezentrale und nachhaltige Stromproduk- tion im Kanton Basel-Landschaft voranzutreiben sowie zu prüfen und berichten,

– wie die zukünftigen AbnehmerInnen von Wärme und Strom im Gebiet Salina Raurica – von erneuerbaren Energien profitieren können.

– wie in Zusammenarbeit mit der Biopower Nordwestschweiz AG in Pratteln das dort produzierte Biogas anstatt ins Erdgasnetz einzuspeisen, direkt dem Kanton als Ab- nehmer für eine dezentrale Strom- und Wärmeproduktionsanlage zur Verfügung ge- stellt werden kann.

– wie im Gebiet Salina Raurica eine dezentrale Strom- und Wärmeproduktionsanlage (Wärme-Kraftkopplung) erstellt werden kann, so dass der Standort Salina Raurica mehr oder weniger unabhängig den Strom und die Wärme produzieren und nutzen kann.

– wie im Kanton Basel-Landschaft eine dezentrale Stromproduktion mittels erneuerba- ren Energien sowie Wärme-Kraftkopplungsanlagen gefördert werden kann.

Gemäss Bundesverfassung Artikel 89 sind die Kantone insbesondere für Massnahmen im Gebäu- debereich zuständig. Die finanzielle Förderung der Elektrizitätserzeugung durch erneuerbare Energien erfolgt grundsätzlich auf Bundesebene durch die kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Der Regierungsrat lehnt daher eine zusätzliche kantonale Förderung von erneuerbaren Energien ab. Da die Förderung von fossil betriebenen Wärme- Kraftkopplungsanlagen (WKK- Anlagen) nicht im Hauptfokus einer CO2-neutralen Energieversorgung liegt, sieht der Regierungs- rat auch von einer Förderung solcher Anlagen ab. Die Rahmenbedingungen für fossil betriebene WKK-Anlagen sind jedoch im totalrevidierten Energiegesetz BL aufgenommen.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Vorlage wurde an der Kommissionssitzung vom 6. Juni 2016 in Anwesenheit von Michael Köhn, Generalsekretär BUD, und Alberto Isenburg, Leiter AUE, von Stephan Krähenbühl, AUE, vorgestellt und anschliessend beraten sowie beschlossen.

2.2. Eintreten

Eintreten war in der Kommission unbestritten.

(3)

2.3. Detailberatung

Grundsätzlich bestand in der Kommission Einigkeit darüber, dass das Hauptanliegen des Postu- lats, die Förderung einer dezentralen und nachhaltigen Stromproduktion im Kanton Basel-

Landschaft, bereits weitgehend erfüllt ist und der Postulat 2013/368 abgeschrieben werden kann.

Der Kantonsvertreter führte aus, dass die Empfehlungen aus einer vom AUE in Auftrag gegebenen Studie zur nachhaltigen Energieversorgung Salina Raurica 2009 im kantonalen Richtplan KRIP die Grundlage für die dortige Gebietsplanung bildeten. 2014 wurden diese Kriterien/Auflagen der Ge- bietsplanung von der Gemeinde Pratteln für künftige Quartierpläne in Salina Raurica als verbind- lich erklärt.

Auf eine Frage aus der Kommission, ob das neue Coop-Zentrum – gemäss den vorerwähnten Auflagen – tatsächlich im Minergie-Eco-Standard gebaut worden sei, schränkte der AUE-Leiter ein, dass aufgrund des geologisch heiklen Untergrundes im Gebiet Salina Raurica in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien (Geothermie etc.) sehr vorsichtig vorgegangen werden musste.

Gewisse Produktionsanlagen seien derart genau eingestellt, dass bereits geringste Verschiebun- gen Probleme verursachen können. Daher müsse in diesem Gebiet fallweise entschieden werden, ob die Vorgaben für eine nachhaltige Energieversorgung eingehalten werden können.

Insgesamt wird von der Kommission anerkannt, dass in Bezug auf eine dezentrale Energieerzeu- gung schon Etliches unternommen worden ist. Viele der im Vorstoss aufgeführten Anliegen seien bereits aufgenommen und erfüllt. Die Abwärme der ARA werde durch die EBL genutzt, wird ver- merkt, und das Gebiet sei vorbereitet für die weiteren in Realisierung befindlichen Baufelder. Das Postulat ist schon weitgehend umgesetzt.

Die Verwaltung wird von der Kommission beauftragt, bei den Gemeinden bezüglich der in der re- gierungsrätlichen Antwort erwähnten saisonalen Speicherung auf eine gesetzliche Regelung im Rahmen der Quartierplanbestimmungen hinzuwirken.

3. Beschluss der Kommission

Die Umweltschutz-und Energiekommission schreibt das Postulat 2013/368 mit 12:0 Stimmen ab.

26. August 2016 / ble

Umweltschutz- und Energiekommission Christine Gorrengourt, Präsidentin

Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission zur Vorlage 2015/351 2/2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es wird begrüsst, dass im Rahmen der «Trinkwasserplanung BL 2021» die Verbindungs- leitungen in den einzelnen Wasserversorgungsregionen wie auch über diese hinaus in die Nach-

April 2016 von Florence Brenzikofer eingereichte Postulat 2016/069 «Unter- stützung aus BL für den Trinationalen Atomschutzverband TRAS» fordert die Regierung von Basel-Landschaft

Auch wenn das Label «urwaldfreundlich.ch» eine unter- stützungswürdigen Philosophie vertrete, wird allgemein anerkannt, dass der Kanton seiner Ver- pflichtung zur Nachhaltigkeit

2, gemäss welcher das Warmwasser auch in bestehenden Gebäuden beim Ersatz eines «Brauchwarmwasserwärmers» zu mindestens 50 % mit erneuerbarer Energie oder mit Ab- wärme erwärmt

sehr gross war und das Schadenpotenzial noch weit höher liegt, sind bauliche Massnahmen für den Schutz vor einem 100 jährlichen Hochwasser (HQ100)) dringend notwendig. Von 2008

Soweit für die Ausführung der Massnahmen und der damit verbundenen Bauvorhaben Areal erworben oder Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen

Es wird zwar anerkannt, dass eine aktuelle Umsetzung zusätzlicher Massnahmen aus dem strategischen Massnahmenkatalog aufgrund der gegenwärtigen finanziellen Lage des Kan-

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Genehmigung einer einmaligen Ausgabe in Höhe von CHF 750‘000.- für die Projektierungskosten zur Sanierung, Kapazitätssteigerung und