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Wissenschaftler/innen Das Welcome Centre für internationale

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Academic year: 2022

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Erfahrungsbericht anlässlich der Regionalkonferenz West der HRK

Das Welcome Centre für internationale

Wissenschaftler/innen

(2)

Welcome Centre - Aufgaben

• zentrale Anlaufstelle für internationale

Wissenschaftler/innen und deren Familien

• unterstützt die gastgebenden Institute

• Schnittstelle zu universitären Einrichtungen sowie

zu externen Behörden und Experten

(3)

Positive Erfahrungen

mit neuen Aufenthaltstiteln (1)

• Weg und Zeit gespart

Philippinischer Wissenschaftler, wohnhaft mit seiner Familie in den Niederlanden, gültiger niederländischer Aufenthaltstitel, Anstellung an der Uni Bonn vorgesehen Visum zur Einreise erforderlich?

Nein – Als Besitzer eines Aufenthaltstitels eines anderen Schengen-Staates und nach Abschluss einer

Aufnahmevereinbarung mit der Uni Bonn bestand Anspruch auf AE nach § 20 (§ 39 Nr. 6 AufenthV)

(4)

Positive Erfahrungen

mit neuen Aufenthaltstiteln (2)

• Türöffner

Iranischer Wissenschaftler, zu später Termin zur Beantragung des Visums vom Konsulat zugeteilt Einstellung und Arbeitsbeginn an der Uni Bonn wäre nur mit einer Verzögerung von mindestens 1 Monat möglich gewesen

Nach Hinweis durch das Welcome Centre auf die geplante Beantragung der BlueCard

 Terminvorverlegung

(5)

Aufenthaltstitel in der Praxis

• §§ 16 und 18 AufenthG

„Standard-Titel“ – häufigste Anwendung

• § 20 AufenthG

Selten vergeben

„Höherer“ Verwaltungsaufwand

(Vorteil gegenüber § 18 wird nur gesehen, wenn der Ehepartner mitreist.)

• § 19 a AufenthG – BlueCard

höherer Bekanntheitsgrad unter Gastwissenschaftlern

Problematik des hohen Mindestgehaltes

onsulat (trotz frühzeitiger Anfrage)

Einstellung und Arbeitsbeginn an der Uni Bonn wäre nur mit einer Verzögerung von ca. 1 Monat möglich gewesen

Nach Hinweis auf die geplante Beantragung der BlueCard > Terminvorverlegung

(6)

Anmerkung zu Neuerungen der Hochqualifizierten Richtlinie

• § 18 b Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen

Warum fehlt bei den Voraussetzungen explizit der Aufenthaltstitel § 20?

• § 18 c Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte

Absatz 3 schließt bereits hier arbeitende Personen aus

(„…keine Anwendung auf Ausländer, die sich mit einem Aufenthalts- titel zu einem anderen Zweck im Bundesgebiet aufhalten.“)

(7)

Wünschenswert wäre

• Mehr individuelle Beratung in Konsulaten

• Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern (§ 34 Aufenthaltsverordnung) bei den

Visaanträgen konsequent nutzen

• Trend zu „Stückelverträgen“ umkehren

• Schnelleres Verfahren bei der Anerkennung von

Hochschulabschlüssen

(8)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Joana Bürger-John Welcome Centre

Poppelsdorfer Allee 102 Tel: +49-(0)228-73-4040

www.welcome-centre.uni-bonn.de

Referenzen

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