Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
(Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StrlSchG Gliederungs-Nr.: 751-24 Normtyp: Gesetz
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Vom 27. Juni 2017 ( BGBl. I S. 1966 ) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194)
Inhaltsübersicht §§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungs- und Geltungsbereich 1
Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien 2
Begriff der radioaktiven Stoffe 3
Tätigkeiten, Tätigkeitsarten 4
Sonstige Begriffsbestimmungen 5
Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung 6 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung 7
Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung 8
Dosisbegrenzung 9
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung Abschnitt 1
Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung 10 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens 11
Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten 12
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des
Genehmigungsverfahrens 13
Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am
Menschen 14
Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in
der Tierheilkunde 15
Erforderliche Unterlagen 16
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung 17 Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung 18 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen 19
Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung 20
Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs 21 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen
oder Störstrahlern 22
Verhältnis zum Verordnung (EU) 2017/745 23
Verordnungsermächtigungen 24
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen 25 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder
Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler 26
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe 27
Genehmigungsfreie Beförderung 28
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung 29
Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe 30 Abschnitt 5
Medizinische Forschung
Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am
Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung 31
Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum
Zweck der medizinischen Forschung 32
Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde 33
Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am
Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung 34
Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung 35
Ethikkommission 36
Verordnungsermächtigung 37
Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1 Rechtfertigung
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen;
Verordnungsermächtigung 38
Unterabschnitt 2
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung 39 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung 40 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der
Aktivierung 41
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern 42 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von
Konsumgütern 43
Rückführung von Konsumgütern 44
Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
Bauartzugelassene Vorrichtungen 45
Verfahren der Bauartzulassung 46
Zulassungsschein 47
Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen 48
Verordnungsermächtigung 49
Abschnitt 7
Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen 50
Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen 51
Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen 52
Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen 53
Beendigung der angezeigten Tätigkeit 54
Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1
Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
Abschätzung der Exposition 55
Anzeige 56
Prüfung der angezeigten Tätigkeit 57
Beendigung der angezeigten Tätigkeit 58
Externe Tätigkeit 59
Unterabschnitt 2
Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen 60
Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung 61 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung 62 In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung 63
Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken 64
Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung 65
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation 66
Abschnitt 9 Ausnahme
Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige 67 Kapitel 3
Freigabe
Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot 68 Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Strahlenschutzverantwortlicher 69
Strahlenschutzbeauftragter 70
Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz 71
Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten;
Verordnungsermächtigung 72
Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung 73 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen 74
Überprüfung der Zuverlässigkeit 75
Kapitel 5
Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und
Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis 76
Grenzwert für die Berufslebensdosis 77
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen 78
Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte 79
Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung 80
Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt 81 Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang
mit Störfällen und Notfällen 82
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen 83
Früherkennung; Verordnungsermächtigung 84
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und
Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung 85 Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender
Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen 86
Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe
oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde 87
Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen 88 Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen 89 Kapitel 6
Melde- und Informationspflichten
Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen;
Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten 90
Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten 91 Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen Kapitel 1
Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder Abschnitt 1
Notfallschutzgrundsätze
Notfallschutzgrundsätze 92
Abschnitt 2
Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen 93 Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung;
Verordnungsermächtigungen 94
Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und
Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen 95
Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten 95a
Eilverordnungen 96
Abschnitt 3
Notfallvorsorge
Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne 97
Allgemeiner Notfallplan des Bundes 98
Besondere Notfallpläne des Bundes 99
Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder 100
Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential 101
Notfallübungen 102
Überprüfung und Änderung der Notfallpläne 103
Beschaffung von Schutzwirkstoffen 104
Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei
möglichen Notfällen 105
Abschnitt 4
Radiologische Lage, Notfallreaktion
Radiologisches Lagezentrum des Bundes 106
Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage 107
Radiologisches Lagebild 108
Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden 109
Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen 110
Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der
Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen 111 Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen 112 Kapitel 2
Schutz der Einsatzkräfte
Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge 113
Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen 114
Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte 115
Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen 116
Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte 117
Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen Kapitel 1
Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen 118 Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall
bestehenden Expositionssituation 119
Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen 120
Kapitel 2
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung 121
Radonmaßnahmenplan 122
Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung 123
Abschnitt 2
Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
Referenzwert; Verordnungsermächtigung 124
Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration 125 Abschnitt 3
Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
Referenzwert 126
Messung der Radonkonzentration 127
Reduzierung der Radonkonzentration 128
Anmeldung 129
Abschätzung der Exposition 130
Beruflicher Strahlenschutz 131
Aufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes 131a
Verordnungsermächtigung 132
Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
Referenzwert 133
Bestimmung der spezifischen Aktivität 134
Maßnahmen; Verordnungsermächtigung 135
Kapitel 4
Radioaktiv kontaminierte Gebiete Abschnitt 1
Radioaktive Altlasten
Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung 136
Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten 137
Verdacht auf radioaktive Altlasten 138
Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung 139 Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen 140 Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen 141
Information der Öffentlichkeit; Erfassung 142
Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung 143
Behördliche Sanierungsplanung 144
Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung 145
Kosten; Ausgleichsanspruch 146
Wertausgleich; Verordnungsermächtigung 147
Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften 148 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus;
Verordnungsermächtigung 149
Verhältnis zu anderen Vorschriften 150
Abschnitt 2
Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen 151 Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation;
Verordnungsermächtigungen 152
Kapitel 5
Sonstige bestehende Expositionssituationen
Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen 153 Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation 154 Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten 155
Maßnahmen 156
Kosten; Ausgleichsanspruch 157
Information 158
Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen;
Verordnungsermächtigung 159
Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4 160
Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften Kapitel 1
Überwachung der Umweltradioaktivität
Aufgaben des Bundes 161
Aufgaben der Länder 162
Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes 163
Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates 164
Betretungsrecht und Probenahme 165
Kapitel 2
Weitere Vorschriften
Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition 166
Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte
Körperdosis bei beruflicher Exposition 167
Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis 168
Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung 169
Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung 170
Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass 171
Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung 172
Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung 173 Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall 174
Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung 175
Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden 176 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen 177 Teil 6
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
Strahlenschutzrechtliche Aufsicht 178
Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis 179
Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung 180
Umweltverträglichkeitsprüfung 181
Schriftform, elektronische Kommunikation 182
Kosten; Verordnungsermächtigung 183
Teil 7
Verwaltungsbehörden
Zuständigkeit der Landesbehörden 184
Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung 185 Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 186
Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt 187
Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung 188
Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes 189
Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes 190
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 191
Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung 192
Informationsübermittlung 193
Ausstattung der zuständigen Behörden 193a
Teil 8
Schlussbestimmungen Kapitel 1
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften 194
Einziehung 195
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10) 196
Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12) 197
Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12) 198
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17) 199
Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19) 200 Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen
und Störstrahlern (§ 22) 201
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25) 202 Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder
Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26) 203
Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27) 204
Medizinische Forschung (§§ 31, 32) 205
Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
(§ 40) 206
Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42) 207
Bauartzulassung (§ 45) 208
Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50) 209
Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56) 210
Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70) 211
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78,
80) 212
Zulassung der Früherkennung (§ 84) 213
Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129) 214
Radioaktive Altlasten 215
Bestimmung von Messstellen (§ 169) 216
Bestimmung von Sachverständigen (§ 172) 217
Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren
oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten 218
Anlagen
Rückstände nach § 5 Absatz 32 Anlage 1
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen Anlage 2
Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1 Anlage 3
Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente Anlage 4 Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes Anlage 5 Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes Anlage 6 Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen Anlage 7
Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon Anlage 8
Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit
Aufenthaltsräumen Anlage 9
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung * vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)
*
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1). Artikel 12 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom
21.7.2001, S. 30).