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Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Stellenbesetzung Personalfragen. Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

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Academic year: 2022

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(1)

Bildungsdirektion Volksschulamt

Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal

Stellenbesetzung Personalfragen

-lich willkommen!

Folie 2

Themen

 Lehrerstellenmarkt

 Tätigkeit als Lehrperson

 Anstellungsverhältnis

 Kompetenzaufteilung

 Stellensuche, Bewerbungen, Auswahl

 Anstellung, Lohn, Lohnentwicklung, Dienstjahre

 Rechte & Pflichten

 Lohnfortzahlung

 Beendigung Arbeitsverhältnis

(2)

Themen

 Und nach dem Studium …

 Tätigkeit als Vikarin oder Vikar

 Stellensuche

 Lohn

 Adressen, Informationen

Folie 4

Lehrerstellenmarkt

 Unterschiedliche Betrachtungsweisen

 PH-Studierende

Finde ich eine Stelle?

 Schulen und Volksschulamt

Können wir die offenen Stellen besetzen?

Nehmen genügend PH-Studierende den Schuldienst auf?

(3)

Einflussfaktoren Lehrerstellenmarkt

 Allgemeine Wirtschafts- / Arbeitsmarktsituation

 Künftiger Bedarf

 Schülerzahlen; Verschiebung Schuleintritt

 Lehrpersonen (Pensionierungen, Fluktuation)

 Aktuelle Besetzung

 Absolventinnen und Absolventen der PH

 Wiedereinstieg & Zuwanderung aus anderen Kt.

 Emotionale und psychologische Faktoren

Folie 6

Prognose fürs 2022

 Lehrerstellenmarkt: Differenzierte Betrachtung nach Schulstufe

 Prognose 2022

 Unterstufe: Leicht angespannte Situation

 Mittelstufe: Angespannte Situation

 Empfehlung des Volksschulamtes

 Flexibilität (Schulort, BG, Schulstufe bzw. Abt.)

 Geduld, Geduld, Geduld …

 Quest: Verantwortung für Stellensuche liegt bei den Quest-Studierenden

(4)

Tätigkeit als Lehrperson

Folie 8

Öffentlich-rechtl. Anstellungsverhältnis

 Eigene Rechtsgrundlagen

 Lehrpersonalgesetz (LPG), Lehrpersonalverordnung (LPVO)

Personalgesetz (PG), Personalverordnung (PVO), Vollzugsverordnung zum

Personalgesetz (VVO)

Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG)

 Obligationenrecht (OR) hat keine Wirkung

(5)

Besonderheiten

 Detaillierte Regelungen in vielen Belangen (ersetzt faktisch GAV)

 Anstellungsverfügung (kein Anstellungsvertrag)

 Lohnsystem

 Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall

 Kündigungsschutz

 Grundsätzlich unbefristet

Folie 10

Tätigkeit als Lehrperson: Allgemeines

 Voraussetzung für Anstellung als Lehrperson (§ 7 Lehrpersonalgesetz)

 Lehrdiplom als Volksschullehrperson

 Ausnahmeregelung (z.B. Quest-Studierende)

 Lektionen aus Lektionentafel

 Probezeit

 Dauer: 5 Monate

 Kündigungsfrist: 7 Tage

 Kündigungstermin: auf letzten Tag vor Schulferien

(6)

Kompetenzaufteilung

Volksschulamt Lohn- und Aufsichtsbehörde

- Administration - Lohn & -auszahlung

- Dienstjahre & DAG - Lohnentwicklung - Bez. Urlaub (> 1 Wo.)

- IV-Entlassung - Abfindung Schulleitung

Direkte Vorgesetzte - Auswahl - Zuweisung zur Klasse - Aufteilung Arbeitszeit (nBA)

- Mitarbeiterbeurteilung - evtl. Urlaub

Schulpflege Anstellungsbehörde

- Anstellung - Beschäftigungsgrad - Zuweisung zur Schule

- Unbez. Urlaub - Bez. Urlaub (≤ 1 Wo.)

- Kündigung

- Vikariats-Anstellungen

Folie 12

Anstellungsbedingungen LP - Quest

Thema LP mit Lehrdiplom Quest-Studierende Anstellungsbehörde Schulpflege Schulpflege

Lohneinstufung Volksschulamt Volksschulamt

Lohnzahlung 100 % 90 %

Lohnauszahlung monatlich durch VSA monatlich durch VSA Kündigungsfrist,

-termine

Probezeit

4 Mt. Ende Schuljahr

Probezeit

befristete Anstellung

Unfallversicherung Ja Ja

Pensionskasse BVK BVK

Familienzulage Fr. 200 (bis 12j), Fr. 250 Fr. 200 (bis 12j), Fr. 250 Verpflegungszulage Fr. 100 pro Mt & 100% Fr. 100 pro Mt & 100%

Lohnfortzahlung abgestuft 1., 2. & ab 3. DJ abgestuft 1., 2. & ab 3. DJ Rechte & Pflichten identisch identisch

(7)

Stellensuche, Bewerbung, Auswahl

 Stellenausschreibungen

 Stellenbörse VSA:

www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld (E-Mail-Service)

 Tageszeitungen, Schulblatt

 Beziehungen

 Bewerbung an Schulverwaltung (Schulpflege) oder Schulleitung

 Auswahl durch Schulleitung

 Formeller Anstellungsentscheid durch Schulpflege (delegierbar an Schulleitung) Zusage nur an einem Schulort !

Folie 14

Stellenbörse VSA

(8)

Strafregisterauszug

 Privatauszug («Strafregisterauszug»)

 Vor der 1. Bewerbung bestellen

 Nicht den Bewerbungsunterlagen beilegen

 Am Bewerbungsgespräch vorzeigen

 Bei Anstellung: Fürs Personaldossier abgeben

 Sonderprivatauszug

 Bestellung: Bestätigung Schulpflege nötig

 Muss bei Anstellung eingereicht werden

 Wird ins Personaldossier ablegt

Folie 16

Anstellung als Lehrperson

 Schulpflege: Anstellungsverfügung ans VSA

 VSA: 2. Anstellungsverfügung (Lohndaten)

an Lehrperson

 2 Verfügungen

 Lohntabelle und Einstufungstabelle

 UVG-Informationen

 BVK-Vorsorgeleistungen

 Gesetzessammlung (graues Büchlein)

Lohnangaben auf Verfügung (Quest-Studierende):

- «Jahresgrundlohn (13Mte)»: Jahresbruttolohn bei Beschäftigungsgrad 100%

- «Jahresteillohn»: Jahresbruttolohn bezügl. effektivem Beschäftigungsgrad - 90%ige Lohnzahlung ist bei den Werten berücksichtigt.

(9)

Lohneinstufung

 Erst-Einstufung =

Einstufung bei Aufnahme der Tätigkeit

 Erst-Einstufung ≠

Lohnentwicklung (entlang der Lohnstufen)

 Jahre Unterrichts- und Berufstätigkeit = Hilfsmittel für die Erst-Einstufung

 Erst-Einstufung = Einstufung aufgrund der Berufs- und Lebenserfahrung

Folie 18

Anrechenbare Jahre

Zu 100 % (unabhängig vom Beschäftigungsgrad BG)

Unterricht an der Volksschule (Lektionentafeln, inkl. IF), inkl. Sonderschulen und Privatschulen

Schulleitungstätigkeit (Volksschule, Sonderschulen und Privatschulen)

Zu 75 % (unabhängig vom BG, falls nicht zu 100 % anger.)

Anderweitiger Unterricht und schulische Therapien mit Schüler/innen der Volksschulstufe oder der

Sekundarstufe II

Unterrichtstätigkeit in der Lehrerbildung

Zu 50 % (falls nicht zu 100 % oder 75 % angerechnet)

übrige Tätigkeiten

(10)

Einstufungsverfahren (Teil 1)

Alter im 2022 (Jahrgang) 35 Ausbildungsalter (Primarstufe) - 23

Maximal zu berechnen 12

Unterrichtstätigkeit zu 100% 0 / 0 0 / 0

Unterrichtstätigkeit zu 75% 4 / 4 3 / 3

Andere Tätigkeiten zu 50% 7 / 8 3 / 10

Total angerechnet 7 / 1

Anrechenbare Jahre 7

100 % 50 % 75 %

Folie 20

Einstufungsverfahren (Teil 2) (für 2022)

Anrechenbare Jahre Lohnstufe 2022

0 1

1 2

2 3

3 4

4 4 oder 5

5 4 oder 5

6 6

7 6 oder 7

8 6 oder 7

9 8

10 8

(11)

Lohnentwicklung (Werte 2021)

Primarstufe MAB

Lohnstufe Grundlohn Überstufen

27 148’077

Sehr gut

26 146’613

25 145’153

24 143’692

1. Lohnmaximum 23 142’229

Gut

22 140’768

21 139’309

20 137’846

19 136’384

18 134’925

17 133’461

16 132’001

15 130’537

14 129’080

13 127’617

12 126’157

11 124’695

10 121’284

09 117’874

08 114’464

07 111’863

06 108’454

05 105’043

04 101’635

03 98’225

Anlaufstufen 02 95’622

01 92’212

Automatische Stufenerhöhung

Ordentliche Stufen (individuelle Lohnerhöhungen)

Folie 22

Lohnentwicklung

Anlaufstufen(Lohnstufen 1 und 2)

Automatische Erhöhung per 1.1. (kein MAB; keine Quote)

Automatische Stufenerhöhungen (Lohnstufen 3, 5, 7, 9, 11 und 12)

Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; keine Quote)

Individuelle Lohnerhöhung (übrige Lohnstufen)

Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; Quote durch Regierungsrat jährlich festgelegt und bewilligt;

Verteilung durch Bildungsdirektion festgelegt)

Teuerung(per 1.1.; durch Regierungsrat festgelegt)

(12)

Dienstjahre

 Die beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad

 Relevant für

 Dienstaltersgeschenk

(nach 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 J.)

 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

 Dauer der Sperrfrist

(bei Kündigung durch Arbeitgeber)

 Abfindung (Höhe)

Folie 24

Neu definierter Berufsauftrag

 Netto-Arbeitszeit bei Beschäftigungsgrad 100 %

 < 50jährig: 1’890 Arbeitsstunden

 50 – 59jährig: 1’873 Arbeitsstunden

 ≥ 60jährig: 1’831 Arbeitsstunden

 5 Tätigkeitsbereiche

 Unterricht 58 h pro WL

LP in Berufseinführung +1.5 h pro WL

 Schule 60 h bei 100 %

 Zusammenarbeit 50 h bei 100 %

 Weiterbildung 30 h bei 100 %

 Klassenlehrperson 100 h pro Klasse

(13)

Weitere Hinweise

 Grundauftrag: LP erfüllen ihre Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit

 Teilzeit beschäftigte Lehrpersonen

 Versicherungen (z.B. Unfalldeckung durch Krankenkasse; AHV-Lücken)

 Dauer bezahlter Mutterschaftsurlaub:

16 Kalenderwochen

Folie 26

Rechte

 Rechtliches Gehör

 Rechtsmittel & Rechtsmittelbelehrung

 Einsicht ins Personaldossier (Schulgemeinde und Volksschulamt)

 Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (bereits ab Lohnstufe 1)

(14)

Pflichten

Berufsauftrag

Unterricht (inkl. Vor- und Nachbereitung)

Schule

Zusammenarbeit

Weiterbildung

Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (ab Lohnstufe 1)

Einhaltung Stundenplan

Keine Kompensation

Folie 28

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Krankheit und Nichtberufsunfall (NBU)

Im 1. Dienstjahr: 3 Mt. 100 % 3 Mt. 75 %

Im 2. Dienstjahr: 6 Mt. 100 % 6 Mt. 75 %

Ab 3. Dienstjahr: 12 Mt. 100 %

Anschliessend: Weiterausrichtung von max. 75 % (bis total 24 Mt.) möglich

(bei NBU: Mind. UVG-Taggeld)

Berufsunfall

Ab 1. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % anschliessend 80 %

Kanton hat keine Krankentaggeldversicherung

(15)

Beendigung Arbeitsverhältnis

 Zuständigkeit: Schulpflege

 Während Probezeit (5 Monate)

 Auf letzten Schultag vor Schulferien

 Frist: 7 Tage

 Nach Probezeit

 Befristete Anstellung

 Im gegenseitigen Einvernehmen

 Bei unbefristeter Anstellung

Nur auf Ende Schuljahr (31.07.)

Frist: 4 Monate (einheitlich, unabhängig der Dienstjahre)

Folie 30

Und nach dem Studium …

Falls Lehrdiplom vorhanden

Lohn: 100 %; gleiche Lohnstufe (Lohnentwicklung berücksichtigt)

Neues unbefristetes Anstellungsverhältnis

Falls Lehrdiplom nicht vorhanden

Beschäftigungsgrad: nicht zu hoch wählen

VSA: Prov. Zulassung und terminliche Auflagen zum Abschluss

Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr o. Abschluss

Anstellung als Vikarin oder Vikar (Stellvertretungen)

(16)

Tätigkeit als Vikarin oder Vikar

Folie 32

Durchschnittlicher Vikariatsbedarf

0 200 400 600 800 1000 1200

8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7

Anzahl Vikariate

Monat

(17)

Tätigkeit als Vikarin oder Vikar

 Stellenangebote

Stellenbörse Regelschulen VSA:

www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld

Sektor Personal: 043 259 22 70;

personal@vsa.zh.ch

 Bewerbung an offenen Stellen (Kurz-Lebenslauf)

 Auswahl durch Schulleitung

 Anstellungsbehörde: Volksschulamt

 Rolle als Vikarin: Übernahme, Vikariat, Rückgabe

 Vikariatsentlöhnung: Lektionenansatz

 Ab 16 Schulwochen an gleicher Stelle:

Monatslohn möglich

Folie 34

Vikariatslöhne 2021 (mit Lehrdiplom)

 Regelklassen

 Kindergartenstufe Fr. 87.26

 Primarstufe Fr. 90.97

 Sekundarstufe Fr. 96.39

 Integrative Förderung und Besondere Klassen

 Kindergartenstufe Fr. 85.25

 Primarstufe Fr. 90.97

 Sekundarstufe Fr. 96.39

 Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes

 Höhere Ansätze ab Alter 50

(18)

Verschiedenes

Folie 36

Adressen, Informationen

 Internet

 www.zh.ch/vs-schulinfo

 www.phzh.ch

 Abteilung Lehrpersonal

 Allgemein 043 259 22 66

E-Mail lehrpersonal@vsa.zh.ch

 Sektor Personal 043 259 22 70

E-Mail personal@vsa.zh.ch

 Sektor Lohn 043 259 22 72

E-Mail lohn@vsa.zh.ch

(19)

Bildungsdirektion Volksschulamt

Wir freuen uns auf Sie !

Herzlich willkommen im Schuldienst

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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