Bildungsdirektion Volksschulamt
Matthias Weisenhorn, Volksschulamt, Abteilung Lehrpersonal
Stellenbesetzung Personalfragen
-lich willkommen!
Folie 2
Themen
Lehrerstellenmarkt
Tätigkeit als Lehrperson
Anstellungsverhältnis
Kompetenzaufteilung
Stellensuche, Bewerbungen, Auswahl
Anstellung, Lohn, Lohnentwicklung, Dienstjahre
Rechte & Pflichten
Lohnfortzahlung
Beendigung Arbeitsverhältnis
Themen
Und nach dem Studium …
Tätigkeit als Vikarin oder Vikar
Stellensuche
Lohn
Adressen, Informationen
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Lehrerstellenmarkt
Unterschiedliche Betrachtungsweisen
PH-Studierende
Finde ich eine Stelle?
Schulen und Volksschulamt
Können wir die offenen Stellen besetzen?
Nehmen genügend PH-Studierende den Schuldienst auf?
Einflussfaktoren Lehrerstellenmarkt
Allgemeine Wirtschafts- / Arbeitsmarktsituation
Künftiger Bedarf
Schülerzahlen; Verschiebung Schuleintritt
Lehrpersonen (Pensionierungen, Fluktuation)
Aktuelle Besetzung
Absolventinnen und Absolventen der PH
Wiedereinstieg & Zuwanderung aus anderen Kt.
Emotionale und psychologische Faktoren
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Prognose fürs 2022
Lehrerstellenmarkt: Differenzierte Betrachtung nach Schulstufe
Prognose 2022
Unterstufe: Leicht angespannte Situation
Mittelstufe: Angespannte Situation
Empfehlung des Volksschulamtes
Flexibilität (Schulort, BG, Schulstufe bzw. Abt.)
Geduld, Geduld, Geduld …
Quest: Verantwortung für Stellensuche liegt bei den Quest-Studierenden
Tätigkeit als Lehrperson
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Öffentlich-rechtl. Anstellungsverhältnis
Eigene Rechtsgrundlagen
Lehrpersonalgesetz (LPG), Lehrpersonalverordnung (LPVO)
Personalgesetz (PG), Personalverordnung (PVO), Vollzugsverordnung zum
Personalgesetz (VVO)
Gesetz über die Pädagogische Hochschule (PHG)
Obligationenrecht (OR) hat keine Wirkung
Besonderheiten
Detaillierte Regelungen in vielen Belangen (ersetzt faktisch GAV)
Anstellungsverfügung (kein Anstellungsvertrag)
Lohnsystem
Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
Kündigungsschutz
Grundsätzlich unbefristet
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Tätigkeit als Lehrperson: Allgemeines
Voraussetzung für Anstellung als Lehrperson (§ 7 Lehrpersonalgesetz)
Lehrdiplom als Volksschullehrperson
Ausnahmeregelung (z.B. Quest-Studierende)
Lektionen aus Lektionentafel
Probezeit
Dauer: 5 Monate
Kündigungsfrist: 7 Tage
Kündigungstermin: auf letzten Tag vor Schulferien
Kompetenzaufteilung
Volksschulamt Lohn- und Aufsichtsbehörde
- Administration - Lohn & -auszahlung
- Dienstjahre & DAG - Lohnentwicklung - Bez. Urlaub (> 1 Wo.)
- IV-Entlassung - Abfindung Schulleitung
Direkte Vorgesetzte - Auswahl - Zuweisung zur Klasse - Aufteilung Arbeitszeit (nBA)
- Mitarbeiterbeurteilung - evtl. Urlaub
Schulpflege Anstellungsbehörde
- Anstellung - Beschäftigungsgrad - Zuweisung zur Schule
- Unbez. Urlaub - Bez. Urlaub (≤ 1 Wo.)
- Kündigung
- Vikariats-Anstellungen
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Anstellungsbedingungen LP - Quest
Thema LP mit Lehrdiplom Quest-Studierende Anstellungsbehörde Schulpflege Schulpflege
Lohneinstufung Volksschulamt Volksschulamt
Lohnzahlung 100 % 90 %
Lohnauszahlung monatlich durch VSA monatlich durch VSA Kündigungsfrist,
-termine
Probezeit
4 Mt. Ende Schuljahr
Probezeit
befristete Anstellung
Unfallversicherung Ja Ja
Pensionskasse BVK BVK
Familienzulage Fr. 200 (bis 12j), Fr. 250 Fr. 200 (bis 12j), Fr. 250 Verpflegungszulage Fr. 100 pro Mt & 100% Fr. 100 pro Mt & 100%
Lohnfortzahlung abgestuft 1., 2. & ab 3. DJ abgestuft 1., 2. & ab 3. DJ Rechte & Pflichten identisch identisch
Stellensuche, Bewerbung, Auswahl
Stellenausschreibungen
Stellenbörse VSA:
www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld (E-Mail-Service)
Tageszeitungen, Schulblatt
Beziehungen
Bewerbung an Schulverwaltung (Schulpflege) oder Schulleitung
Auswahl durch Schulleitung
Formeller Anstellungsentscheid durch Schulpflege (delegierbar an Schulleitung) Zusage nur an einem Schulort !
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Stellenbörse VSA
Strafregisterauszug
Privatauszug («Strafregisterauszug»)
Vor der 1. Bewerbung bestellen
Nicht den Bewerbungsunterlagen beilegen
Am Bewerbungsgespräch vorzeigen
Bei Anstellung: Fürs Personaldossier abgeben
Sonderprivatauszug
Bestellung: Bestätigung Schulpflege nötig
Muss bei Anstellung eingereicht werden
Wird ins Personaldossier ablegt
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Anstellung als Lehrperson
Schulpflege: Anstellungsverfügung ans VSA
VSA: 2. Anstellungsverfügung (Lohndaten)
an Lehrperson
2 Verfügungen
Lohntabelle und Einstufungstabelle
UVG-Informationen
BVK-Vorsorgeleistungen
Gesetzessammlung (graues Büchlein)
Lohnangaben auf Verfügung (Quest-Studierende):
- «Jahresgrundlohn (13Mte)»: Jahresbruttolohn bei Beschäftigungsgrad 100%
- «Jahresteillohn»: Jahresbruttolohn bezügl. effektivem Beschäftigungsgrad - 90%ige Lohnzahlung ist bei den Werten berücksichtigt.
Lohneinstufung
Erst-Einstufung =
Einstufung bei Aufnahme der Tätigkeit
Erst-Einstufung ≠
Lohnentwicklung (entlang der Lohnstufen)
Jahre Unterrichts- und Berufstätigkeit = Hilfsmittel für die Erst-Einstufung
Erst-Einstufung = Einstufung aufgrund der Berufs- und Lebenserfahrung
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Anrechenbare Jahre
Zu 100 % (unabhängig vom Beschäftigungsgrad BG)
Unterricht an der Volksschule (Lektionentafeln, inkl. IF), inkl. Sonderschulen und Privatschulen
Schulleitungstätigkeit (Volksschule, Sonderschulen und Privatschulen)
Zu 75 % (unabhängig vom BG, falls nicht zu 100 % anger.)
Anderweitiger Unterricht und schulische Therapien mit Schüler/innen der Volksschulstufe oder der
Sekundarstufe II
Unterrichtstätigkeit in der Lehrerbildung
Zu 50 % (falls nicht zu 100 % oder 75 % angerechnet)
übrige Tätigkeiten
Einstufungsverfahren (Teil 1)
Alter im 2022 (Jahrgang) 35 Ausbildungsalter (Primarstufe) - 23
Maximal zu berechnen 12
Unterrichtstätigkeit zu 100% 0 / 0 0 / 0
Unterrichtstätigkeit zu 75% 4 / 4 3 / 3
Andere Tätigkeiten zu 50% 7 / 8 3 / 10
Total angerechnet 7 / 1
Anrechenbare Jahre 7
100 % 50 % 75 %
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Einstufungsverfahren (Teil 2) (für 2022)
Anrechenbare Jahre Lohnstufe 2022
0 1
1 2
2 3
3 4
4 4 oder 5
5 4 oder 5
6 6
7 6 oder 7
8 6 oder 7
9 8
10 8
Lohnentwicklung (Werte 2021)
Primarstufe MAB
Lohnstufe Grundlohn Überstufen
27 148’077
Sehr gut
26 146’613
25 145’153
24 143’692
1. Lohnmaximum 23 142’229
Gut
22 140’768
21 139’309
20 137’846
19 136’384
18 134’925
17 133’461
16 132’001
15 130’537
14 129’080
13 127’617
12 126’157
11 124’695
10 121’284
09 117’874
08 114’464
07 111’863
06 108’454
05 105’043
04 101’635
03 98’225
Anlaufstufen 02 95’622
01 92’212
Automatische Stufenerhöhung
Ordentliche Stufen (individuelle Lohnerhöhungen)
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Lohnentwicklung
Anlaufstufen(Lohnstufen 1 und 2)
Automatische Erhöhung per 1.1. (kein MAB; keine Quote)
Automatische Stufenerhöhungen (Lohnstufen 3, 5, 7, 9, 11 und 12)
Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; keine Quote)
Individuelle Lohnerhöhung (übrige Lohnstufen)
Per 1.7. (MAB «Gut» oder «Sehr gut»; Quote durch Regierungsrat jährlich festgelegt und bewilligt;
Verteilung durch Bildungsdirektion festgelegt)
Teuerung(per 1.1.; durch Regierungsrat festgelegt)
Dienstjahre
Die beim Kanton Zürich geleistete Dienstzeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad
Relevant für
Dienstaltersgeschenk
(nach 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 J.)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Dauer der Sperrfrist
(bei Kündigung durch Arbeitgeber)
Abfindung (Höhe)
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Neu definierter Berufsauftrag
Netto-Arbeitszeit bei Beschäftigungsgrad 100 %
< 50jährig: 1’890 Arbeitsstunden
50 – 59jährig: 1’873 Arbeitsstunden
≥ 60jährig: 1’831 Arbeitsstunden
5 Tätigkeitsbereiche
Unterricht 58 h pro WL
LP in Berufseinführung +1.5 h pro WL
Schule 60 h bei 100 %
Zusammenarbeit 50 h bei 100 %
Weiterbildung 30 h bei 100 %
Klassenlehrperson 100 h pro Klasse
Weitere Hinweise
Grundauftrag: LP erfüllen ihre Arbeitsleistung innerhalb der festgelegten Arbeitszeit
Teilzeit beschäftigte Lehrpersonen
Versicherungen (z.B. Unfalldeckung durch Krankenkasse; AHV-Lücken)
Dauer bezahlter Mutterschaftsurlaub:
16 Kalenderwochen
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Rechte
Rechtliches Gehör
Rechtsmittel & Rechtsmittelbelehrung
Einsicht ins Personaldossier (Schulgemeinde und Volksschulamt)
Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (bereits ab Lohnstufe 1)
Pflichten
Berufsauftrag
Unterricht (inkl. Vor- und Nachbereitung)
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Jährliche Mitarbeiterbeurteilung (ab Lohnstufe 1)
Einhaltung Stundenplan
Keine Kompensation
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Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Krankheit und Nichtberufsunfall (NBU)
Im 1. Dienstjahr: 3 Mt. 100 % 3 Mt. 75 %
Im 2. Dienstjahr: 6 Mt. 100 % 6 Mt. 75 %
Ab 3. Dienstjahr: 12 Mt. 100 %
Anschliessend: Weiterausrichtung von max. 75 % (bis total 24 Mt.) möglich
(bei NBU: Mind. UVG-Taggeld)
Berufsunfall
Ab 1. Dienstjahr: 12 Mt. 100 % anschliessend 80 %
Kanton hat keine Krankentaggeldversicherung
Beendigung Arbeitsverhältnis
Zuständigkeit: Schulpflege
Während Probezeit (5 Monate)
Auf letzten Schultag vor Schulferien
Frist: 7 Tage
Nach Probezeit
Befristete Anstellung
Im gegenseitigen Einvernehmen
Bei unbefristeter Anstellung
Nur auf Ende Schuljahr (31.07.)
Frist: 4 Monate (einheitlich, unabhängig der Dienstjahre)
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Und nach dem Studium …
Falls Lehrdiplom vorhanden
Lohn: 100 %; gleiche Lohnstufe (Lohnentwicklung berücksichtigt)
Neues unbefristetes Anstellungsverhältnis
Falls Lehrdiplom nicht vorhanden
Beschäftigungsgrad: nicht zu hoch wählen
VSA: Prov. Zulassung und terminliche Auflagen zum Abschluss
Grundsätzlich: Maximal 1 Jahr o. Abschluss
Anstellung als Vikarin oder Vikar (Stellvertretungen)
Tätigkeit als Vikarin oder Vikar
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Durchschnittlicher Vikariatsbedarf
0 200 400 600 800 1000 1200
8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7
Anzahl Vikariate
Monat
Tätigkeit als Vikarin oder Vikar
Stellenangebote
Stellenbörse Regelschulen VSA:
www.zh.ch/stellenboerse-schulfeld
Sektor Personal: 043 259 22 70;
personal@vsa.zh.ch
Bewerbung an offenen Stellen (Kurz-Lebenslauf)
Auswahl durch Schulleitung
Anstellungsbehörde: Volksschulamt
Rolle als Vikarin: Übernahme, Vikariat, Rückgabe
Vikariatsentlöhnung: Lektionenansatz
Ab 16 Schulwochen an gleicher Stelle:
Monatslohn möglich
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Vikariatslöhne 2021 (mit Lehrdiplom)
Regelklassen
Kindergartenstufe Fr. 87.26
Primarstufe Fr. 90.97
Sekundarstufe Fr. 96.39
Integrative Förderung und Besondere Klassen
Kindergartenstufe Fr. 85.25
Primarstufe Fr. 90.97
Sekundarstufe Fr. 96.39
Ohne Lehrdiplom: 90 % des Ansatzes
Höhere Ansätze ab Alter 50
Verschiedenes
Folie 36
Adressen, Informationen
Internet
www.zh.ch/vs-schulinfo
www.phzh.ch
Abteilung Lehrpersonal
Allgemein 043 259 22 66
E-Mail lehrpersonal@vsa.zh.ch
Sektor Personal 043 259 22 70
E-Mail personal@vsa.zh.ch
Sektor Lohn 043 259 22 72
E-Mail lohn@vsa.zh.ch
Bildungsdirektion Volksschulamt
Wir freuen uns auf Sie !
Herzlich willkommen im Schuldienst
Danke für Ihre Aufmerksamkeit