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Resolution „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!“

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verabschiedet vom 34. DPT

34. Deutscher Psychotherapeutentag 29./30. März 2019 in Koblenz

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

Der Deutsche Psychotherapeutentag unterstützt die Initiative des Aktionsbündnisses „Kinder- rechte-ins-Grundgesetz“, einem Zusammenschluss von über 50 zivilen Organisationen in Deutschland, und begrüßt das Vorhaben der Regierungskoalition, eine entsprechende Grund- gesetzänderung einzubringen. Über die Ausgestaltung einer Grundgesetzänderung berät der- zeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 6. Juni 2018 das erste Mal getagt hat. Sie soll spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten.

Die UN-Kinderrechtskonvention trat vor fast 30 Jahren in Kraft und wurde inzwischen von fast allen Staaten der Welt ratifiziert. Trotzdem bestehen weltweit weiterhin erhebliche Defizite bei der Umsetzung. Eine explizite Verankerung der Rechte von Kindern auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, auf Beteiligung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife bei sie betreffenden Entscheidungen und des Vorranges des Kindeswohls bei Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im deutschen Grundgesetz steht immer noch aus.

Die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird in nicht geringem Maße von ge- sellschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Die familiäre Situation, die Qualität der Be- treuungs- und Bildungseinrichtungen, das Vorhandensein von ausreichendem Wohnraum so- wie Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten und der Zugang zu Gesundheitsleistungen haben Auswirkungen auf die psychische und physische Entwicklung von Kindern. Demgegenüber ste- hen die eingeschränkten Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen bei den sie betreffenden Belangen. Im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 werden sie lediglich als sogenann- ter „Regelungsgegenstand“ der Norm behandelt, aber nicht als eigenständige Rechtssubjekte.

Damit können sie ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern.

Die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz würde die hohe Bedeutung des Kindeswohls unterstreichen. Entscheidungsträger*innen in Politik, Rechtsprechung und Ver- waltung wären dann in besonderem Maße gehalten, die Interessen von Kindern und Jugend- lichen, z. B. bei der Planung von Wohngebieten, bei Straßenbau- und Verkehrsprojekten, bei Gesundheits- und Umweltfragen, beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung sowie bei familiä- ren Konflikten wie Trennung und Scheidung, zu berücksichtigen. Dies könnte den Aufbau kind- gerechterer Lebensverhältnisse und ein gesünderes Aufwachsen fördern.

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Die derzeitigen Freitags-Demonstrationen von Schüler*innen weltweit, auch in Deutschland, zeigen, dass sich Kinder und Jugendliche längst selbst als eigenständige Menschen mit Grund- rechten verstehen, die eine stärkere Berücksichtigung ihrer Interessen und eine Beteiligung bei zukunftsrelevanten Entscheidungen zu Klima und Umwelt einfordern.

Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hätte auch international Signalwirkung und würde so das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Achtung, des Schutzes und der För- derung des Kindeswohls schärfen.

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