Aktuelles und Ausblick COMET
INHALT
• (Definitionen Berichtswesen)
• Status der K-Zentren: Forschungseinrichtung
• Neue Vorlagen für Success Stories
• Next Calls
Können COMET-Zentren als
Forschungseinrichtung (FE) eingestuft werden?
Ja, COMET-Zentren können als FE eingestuft werden, wenn sie der Definition für FE gemäß AGVO bzw. des Unionsrahmens entsprechen:
• Die Hauptaufgabe der Zentren liegt in Tätigkeiten der unabhängigen Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung
• Folgende primäre Tätigkeiten von FE werden als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft, die auch für Kompetenzzentren zutreffen:
Ausbildung von qualifizierten HR,
unabhängige F&E zur Erweiterung des Wissens,
weite Verbreitung der Forschungsergebnisse
Eine Gewinnausschüttung im Zuge des Wissenstransfers ist auszuschließen.
• Hinsichtlich der beteiligten Unternehmen kann ausgeschlossen werden, dass diese einen bevorzugten Zugang zu den von der FE erzielten
Ergebnissen erhalten.
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Was ist hinsichtlich der Beteiligung von Unternehmen in Zentren zu beachten?
Unternehmen erhalten weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Beihilfe über das Zentrum!
• Beteiligte Unternehmen erhalten in COMET nur Zugang zu bzw. Rechte an jenen Projekt- Ergebnissen (IPR etc.) an welchen sie mitfinanziert haben.
• Unternehmen erhalten keine Förderung und grundsätzlich auch keine sonstigen monetären Rückflüsse aus dem Zentrum.
• Im Zusammenhang mit der Kooperation mit FE und den sich daraus ergebenden Rechten des geistigen Eigentums muss ein marktübliches Entgelt gezahlt werden, wobei die in das Zentrum eingebrachten
Leistungen (Cash/In-Kind) gegengerechnet werden dürfen.
• In den Verträgen (Partner-Agreement, Projektverträge) ist auf die
Verhältnismäßigkeit und Ausgewogenheit der Leistungen zu achten.
• Auftragsforschung für Unternehmen (Partner oder auch andere Auftraggeber) wird im „Non- K“ Bereich des Zentrums abgewickelt
Welcher Teil des Zentrums kann gefördert werden (nicht-wirtschaftlicher / wirtschaftlicher Teil)?
• K-Zentren können als FE nur in ihrem nicht-wirtschaftlichen Bereich gefördert werden.
• Ein getrennter Rechnungskreis für wirtschaftliche Tätigkeiten wird für FE gemäß Unionsrahmen erst ab einem Schwellenwert von 20%
vorgeschrieben.
Die meisten Zentren liegen zwar unter diesem Schwellenwert, es wird jedoch empfohlen im Non- K Bereich des Zentrums einen zusätzlichen getrennten Rechnungskreis für wirtschaftliche Tätigkeiten zu führen.
Hinweis zur Beteiligung in EU- Programmen:
Hinsichtlich einer Beteiligung in HORIZON gelten nicht die Definitionen gemäß Unionsrahmen sondern die "rules for participation and dissemination in Horizon 2020“ (Artikel 2).
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Neue Vorlage für Success Stories
GEPLANTE COMET-AUSSCHREIBUNGEN
• K1-Zentren: 4. Ausschreibung
geplanter Start: 1. Juni 2015, offen bis 2. Dezember 2015 Hearings: Juni 2016
Juryentscheidung: Ende Juni 2016 Start der K1-Zentren: ab 1.1. 2017
• K-Projekte: 6. Ausschreibung
geplanter Start: Nov. 2015, offen bis April 2016 Juryentscheidung: Nov. 2016
Start der K-Projekte: ab Anfang 2017
• K2-Zentren: 3. Ausschreibung
geplanter Start: April/Mai 2016, offen bis Oktober 2016 Hearings: Mai 2017
Juryentscheidung: Ende Mai 2017 Start der K2-Zentren: ab 1.1. 2018
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