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Rechenschaftsbericht

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Academic year: 2022

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Allianz Invest Vorsorgefonds

ISIN: AT0000848791 (A) ISIN: AT0000721360 (T)

Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Rechenschaftsbericht

vom 15.09.2020 – 30.11.2020 (Rumpfrechnungsjahr)

www.allianzinvest.at

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Allianz Invest Vorsorgefonds 2

Bericht des Fondsmanagers: Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die hohe Effizienzrate von 95% für die beiden von BioNTech/Pfizer und Moderna entwickelten Corona-Impfstoffe, der Wahlsieg Joe Bidens in Kombination mit einer wahrscheinlich anhaltenden Blockade im US-Kongress, EZB-Kommentare zu weiteren expansiven Schritten auf ihrer Dezember- Sitzung, der steigende ISM-Index, die Nominierung von Janet Yellen als neue US-Finanzministerin, starke chinesische Konjunkturdaten mit sich beschleunigenden Autoverkäufen, der RCEP- Handelsdeal von 15 asiatisch-pazifischen Ländern und das Acht-Monatshoch des Ölpreises lösten im Berichtszeitraum eine fulminante Erleichterungsrally an den Aktienmärkten aus. Der weltweite Anstieg der Corona-Infizierten mit der Einführung verschärfter Lockdowns, der fallende Ifo-Index, der Einbruch der Einkaufsmanagerindizes für den Dienstleistungssektor in Deutschland und im Euroraum, das Veto Polens und Ungarns zum EU-Haushalt, das Scheitern der Verhandlungen um weitere Fiskalpakete in den USA, die steigende Zahl ausfallender Unternehmensanleihen von Staatsunternehmen in China und die Unsicherheit bezüglich der eigentlich vielversprechenden Phase-3-Daten für den von AstraZeneca entwickelten Impfstoff konnten die Euphorie an den Kapitalmärkten jeweils nur kurz bremsen.

Etliche Aktienindizes haben in der abgelaufenen, kurzen Berichtsperiode einen starken Wertzuwachs verzeichnet. Der Euro Stoxx 50 legte um 5,01 % zu, der US Leitindex S&P 500 mit 6,83 % ebenso deutlich zu. Der EUR legte gegenüber dem USD um 0,85 % zu, was die Erträge für Euro-Investoren abschwächt. Am Rentenmarkt fiel die 10J Bund Rendite um 10 Basispunkte. Während die 10J US Treasury Rendite um 15 Basispunkte anstieg. Risikoaufschläge einzelner Länder, aber auch der Unternehmensanleihen im Investment Grade Bereich und insbesondere im High Yield Bereich und in den Emerging Markets, gingen deutlich zurück.

Anlagepolitik

Der Allianz Invest Vorsorgefonds ist ein mündelsicherer Rentenfonds.

Im Allianz Invest Vorsorgefonds wurde in der Berichtsperiode die Duration beibehalten. Damit wurde der Entwicklung Rechnung getragen, dass die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank das Renditeniveau auf niedrigem Niveau stabilisiert.

Neben Staatsanleihen veranlagte der Fonds in österreichische Pfandbriefe. Diese lieferten zu

vergleichbaren österreichischen Staatspapieren einen attraktiven Renditeaufschlag und trugen auch

zur Performance des Fonds wesentlich bei. Der Anteil an Staatsanleihen wurde im Vergleich zur

letzten Berichtsperiode beibehalten. Der Fonds hatte in der Berichtsperiode eine durchgehend hohe

Veranlagungsquote.

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Zusammensetzung des Fondsvermögens per 30. November 2020

1. Wertpapiere EUR %

Amtlich notierte Wertpapiere Anleihen

EUR 60.220.788,50 92,26

Strips

EUR 3.594.184,23 5,51

Neuemissionen Anleihen

EUR 1.025.230,00 1,57

Summe Wertpapiere 64.840.202,73 99,34

2. Bankguthaben / -verbindlichkeiten

EUR 60.119,87 0,09

Summe Bankguthaben / -verbindlichkeiten 60.119,87 0,09

3. Abgrenzungen

Anteilige Erträge (aus Wertpapieren/Bankguthaben und Aufwendungen)

374.779,35 0,57

Fondsvermögen 65.275.101,95 100,00

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Allianz Invest Vorsorgefonds 4

Darstellung der Fondsdaten zum Berichtsstichtag:

Fondsdaten in EUR per 14.09.2020 per 30.11.2020

Fondsvolumen gesamt 66.613.341,89 65.275.101,95

Errechneter Wert je Ausschüttungsanteil 80,90 81,20

Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 82,92 83,23

Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil 136,76 137,99

Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 140,18 141,44

Umlaufende Anteile zum Berichtsstichtag:

Ausschüttungsanteile 474.574

Thesaurierungsanteile 193.799

Gesamt umlaufende Anteile per 30.11.2020 688.373

Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung der letzten Rechnungsjahre in EUR:

Datum Fonds- Errechneter Wert Ausschüttung Anteile Wertent-

vermögen je Ausschüttungs- je wicklung

gesamt anteil Anteil in %

14.09.17 80.252.429,45 80,54 2,0000 596.720 -1,80

14.09.18 67.623.452,29 78,45 1,0000 511.087 -0,12

14.09.19 67.627.478,48 82,05 1,7000 512.610 5,94

14.09.20 66.613.341,89 80,90 0,6000 496.417 0,70

30.11.20 65.275.101,95 81,20 0,0941 474.574 -

Datum Errechneter Wert Zur Thesaurierung Auszahlung Anteile Wertent-

je Thesaurierungs- verwendeter je wicklung

anteil Betrag Anteil in %

14.09.17 129,83 0,84 0,3191 247.957 -1,82

14.09.18 129,36 1,16 0,4385 212.833 -0,11

14.09.19 136,59 3,10 0,7796 187.184 5,95

14.09.20 136,76 0,82 0,2817 193.422 0,71

30.11.20 137,99 0,68 0,0941 193.799 -

Die Ausschüttung von EUR 0,0941 je Anteil wird ab Montag, den 1. Februar 2021, gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 25 von der depotführenden Bank vorgenommen.

Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,0941 einzubehalten bzw. die Auszahlung aus Thesaurierungsanteilen in Höhe von EUR 0,1599 zur Abfuhr von Kapitalertragsteuer zu verwenden, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

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Ertragsrechnung

1.Wertentwicklung im Rumpfrechnungsjahr (Fonds-Performance) A-Stücke T-Stücke

Anteilswert am Beginn des Rumpfrechnungsjahres 80,90 136,76

Ausschüttung am 16.11.2020 (entspr. 0,0074 Anteilen)1) 0,6000

Auszahlung(KESt) am 16.11.2020 (entspr. 0,0020 Anteilen) 0,2817

Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahres 81,20 137,99

Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbene Anteile 81,80 138,27

Nettoertrag pro Anteil im Rumpfrechnungsjahr 0,90 1,51

2. Fondsergebnis

a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis)

Zinsenerträge 162.575,87

Zinsaufwendungen -869,91

Dividendenerträge 0,00

Erträge aus Immobiliensubfonds 0,00

sonstige Erträge 0,00 161.705,96

Aufwendungen

Vergütung an die KAG -70.043,50

Aufwendungen für die Depotbank -6.249,55

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten2) 6.156,00

Publizitätskosten -1.303,88

Währungscourtage 0,00

abzgl.Kostenrückverg.Subfds 0,00 -71.440,93

Ordentliches Fondsergebnis (exkl.EAG) 90.265,03

Realisiertes Kursergebnis3)

Realisierte Gewinne 314.735,00

derivative Instrumente 0,00

Realisierte Verluste 0,00

derivative Instrumente -120,00

Realisiertes Kursergebnis (exkl.EAG) 314.615,00

Ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Subfonds 0,00

Realisiertes Fondsergebnis (exkl.EAG) 404.880,03

b) Nicht realisiertes Kursergebnis

Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 326.760,63

Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres 731.640,66

c) Ertragsausgleich -6.134,34

Fondsergebnis gesamt4) 725.506,32

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Allianz Invest Vorsorgefonds 6

3. Entwicklung des Fondsvermögens

Fondsvermögen am Beginn des Rumpfrechnungsjahres5) 66.613.341,89

Ausschüttung/Auszahlung

Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) -297.850,20

Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) -54.486,98 -352.337,18

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Ausgabe von Anteilen 1.254.245,74

Rücknahme von Anteilen -2.965.654,82 -1.711.409,08

Fondsergebnis gesamt 725.506,32

Fondsvermögen am Ende des Rumpfrechnungsjahres6) 65.275.101,95

4. Verwendungsrechnung

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 398.745,69

Ausschüttung ( EUR 0,0941 x 474.574 ) -44.657,41

Auszahlung ( EUR 0,1599 x 193.799 ) -30.988,46

Übertrag 323.099,82

1) Rechenwert am 16.11.2020 (Ex-Tag) für einen Ausschüttungsanteil EUR 80,94 und für einen Thesaurierungsanteil EUR 137,55

2) Durch die Umstellung des Fondsbuchhaltungssystems kam es zu einer Änderung in der Berechnungsweise der abgegrenzten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten

3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr 4) Das Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 0,00 EUR 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rumpfrechnungsjahres: 496.417 Ausschüttungsanteile und 193.422 Thesaurierungsanteile 6) Anteilsumlauf am Ende des Rumpfrechnungsjahres: 474.574 Ausschüttungsanteile und 193.799 Thesaurierungsanteile

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Anteilswertermittlung und Wertpapierbewertung

Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Investmentfonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.

Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt, welcher bei der letzten Preisberechnung vor dem Stichtag verwendet wurde.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise

gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.

Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko).

Berechnung des Gesamtrisikos

Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem Commitment Approach.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps

Wertpapierleihegeschäfte im Sinne der VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) dürfen laut Prospekt für den Fonds nicht eingesetzt werden.

Wertpapierleihegeschäfte wurden deshalb nicht eingesetzt.

Pensionsgeschäfte im Sinne der VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) dürfen laut Prospekt für den Fonds nicht eingesetzt werden. Pensionsgeschäfte wurden deshalb nicht eingesetzt.

Total Return Swaps (Gesamtrendite-Swaps) im Sinne der VO (EU) 2015/2365 (The Regulation on Transparency of Securities Financing Transactions and of Reuse) dürfen laut Prospekt für den Fonds nicht eingesetzt werden.

Total Return Swaps wurden deshalb nicht eingesetzt.

(8)

Allianz Invest Vorsorgefonds 8

Vergütungspolitik gem. Anlage I zu Art 2 InvFG Schema B*

Gesamtsumme Vergütungen der Mitarbeiter der VWG für das

abgelaufene Geschäftsjahr

1.904.311,02

Feste Bestandteile 1.642.309,85

Variable Bestandteile 262.001,17

Zahl der Mitarbeiter/Begünstigten 13,63 (VZÄ)

Performance fees/carried interest derzeit n/a

Gesamtsumme Vergütungen aufgegliedert nach den Mitarbeiterkategorien für das

abgelaufene Geschäftsjahr

Geschäftsleiter Risikoträger Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen

Sonstige Risikoträger, die in

dieselbe Einkommensstufe

wie GL und Risikoträger fallen

Vergütungsangaben gem. InvFG ** 1.733.236,96 156.074,06 n/a

Führungskräfte

Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt

Vergütungsangaben gem. AIFMG 919.530,52 969.780,50

Beschreibung darüber, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet wurden

Es besteht kein direkter Konnex zwischen Vergütung der Mitarbeiter der KAG und den aus dem Fonds lukrierten Verwaltungsgebühren. Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter

besteht aus einem fixen und einem variablen Anteil, für die Berechnung der variablen Vergütung können mittelbar die

Kennzahlen der verwalteten Fonds einfließen.

Ergebnis der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 genannten Überprüfungen, einschließlich aller aufgetretenen

Unregelmäßigkeiten

Die Vergütungsgrundsätze wurden seitens des Aufsichtsrats vollumfänglich genehmigt und für die VWG festgelegt. Im Zuge der unabhängigen Überprüfung im Oktober 2020 wurden keine

Unregelmäßigkeiten festgestellt.

wesentliche Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik

Aufgrund der Konzessionserweiterung der Allianz Invest KAG wurde die Vergütungspolitik überarbeitet. Diese wurde vor allem in den Punkten

· Wegfall der Begrenzung der variablen Vergütung durch die Erheblichkeitsschwelle

· Neuregelung der speziellen Vergütungsgrundsätze

· Anpassung des erfassten Personenkreises geändert und trat mit Wirkung zum 1.1.2021 in Kraft.

* Die Anforderungen der Z 5 und 6 des § 20 Abs 2 AIFMG sind von den vorliegenden Angaben mitumfasst.

** Da diese Kategorie weniger als 3 Personen umfasst, wurden aus Gesichtspunkten des Datenschutzes und der analogen Anwendung des §242 Abs. 4 UGB die betroffenen Personen unter dem Bereich Risikoträger erfasst.

Die quantitativen Angaben beruhen auf den Daten der VERA Meldung 2020 für das Geschäftsjahr 2019. Die vorliegenden Angaben beziehen sich auf die gesamte Verwaltungsgesellschaft. Detailliertere Informationen zur Vergütungspolitik der KAG entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Dokument unter www.allianzinvest.at

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Vermögensaufstellung für den Allianz Invest Vorsorgefonds per 30. November 2020

ISIN Zugang Abgang Stand am Tageskurs Kurswert Anteil

30.11.2020 EUR in %

Amtlich notierte Wertpapiere Anleihen

Währung: EUR

AT0000A0YEH7 3,210 BKS BANK AG 21.01.28 0,00 0,00 1.500.000,00 124,14 1.862.070,00 2,85

AT0000A10683 2,400 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 23.05.34 0,00 0,00 3.000.000,00 136,81 4.104.150,00 6,29 AT0000A138R4 2,650 BANK FUER TIROL UND VORARLBERG AG 24.10.23 0,00 0,00 1.200.000,00 108,37 1.300.440,00 1,99 AT0000A188C1 2,380 LANDESKRANKENANSTALTEN 26.06.25 0,00 0,00 4.100.000,00 113,23 4.642.553,00 7,11 AT0000A1ALA5 1,120 STATE OF LOWER AUSTRIA 17.11.23 0,00 0,00 5.000.000,00 105,11 5.255.650,00 8,05 AT0000A1FAP5 1,200 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 20.10.25 0,00 0,00 1.800.000,00 109,46 1.970.334,00 3,02 AT0000A1K9F1 1,500 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 20.02.47 0,00 0,00 1.000.000,00 139,16 1.391.610,00 2,13 AT0000A1PEF7 1,500 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 02.11.86 0,00 -500.000,00 1.500.000,00 170,94 2.564.025,00 3,93 AT0000A1XML2 2,100 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 20.09.17 0,00 0,00 500.000,00 227,35 1.136.765,00 1,74 AT0000A269M8 0,500 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 20.02.29 0,00 0,00 3.000.000,00 108,58 3.257.340,00 4,99

AT0000A2AYL3 0,010 HYPO TIROL BANK AG 19.10.26 0,00 0,00 3.000.000,00 102,24 3.067.290,00 4,70

AT0000A2HLC4 0,850 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 30.06.20 0,00 -500.000,00 500.000,00 134,40 671.985,00 1,03 AT000B022876 2,150 SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AG 20.08.29 0,00 0,00 2.500.000,00 119,05 2.976.275,00 4,56 AT000B048988 4,125 UNICREDIT BANK AUSTRIA AG 24.02.21 0,00 0,00 2.000.000,00 101,08 2.021.680,00 3,10 AT000B092622 0,625 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG 20.01.23 0,00 0,00 2.000.000,00 102,39 2.047.880,00 3,14

AT000B112479 2,080 OBERBANK AG 21.05.21 0,00 0,00 2.800.000,00 101,14 2.831.780,00 4,34

AT000B122031 0,375 VOLKSBANK W IEN AG 04.03.26 0,00 0,00 2.000.000,00 104,18 2.083.660,00 3,19

XS0542825160 3,375 AUTOBAHNEN- UND SCHNELL- STRASSEN 22.09.25 0,00 0,00 1.000.000,00 118,90 1.189.000,00 1,82 XS0827597351 2,125 RAIFFEISENLANDESBANK 12.09.22 0,00 0,00 1.000.000,00 104,75 1.047.480,00 1,60 XS1071747023 2,250 OEBB-INFRASTRUKTUR AG 28.05.29 0,00 0,00 1.000.000,00 121,46 1.214.610,00 1,86 XS1138366445 1,000 OEBB-INFRASTRUKTUR AG 18.11.24 0,00 0,00 1.000.000,00 106,14 1.061.440,00 1,63 XS1369268534 0,375 BAWAG PSK BANK FUER ARBEIT UND 23.02.22 0,00 0,00 1.000.000,00 101,10 1.010.980,00 1,55 XS1613238457 0,375 HYPO VORARLBERG BANK AG 17.05.24 0,00 0,00 1.000.000,00 102,97 1.029.730,00 1,58 XS1645257590 0,375 KOMMUNALKREDIT AUSTRIA AG 12.07.21 0,00 0,00 2.900.000,00 100,32 2.909.309,00 4,46 XS1689595830 0,250 OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG 26.09.24 0,00 0,00 1.550.000,00 103,00 1.596.562,00 2,45

XS1750974658 0,750 ERSTE GROUP BANK AG 17.01.28 0,00 0,00 500.000,00 108,17 540.865,00 0,83

XS1856342560 0,625 HYPO VORARLBERG BANK AG 17.07.26 0,00 0,00 1.500.000,00 105,75 1.586.310,00 2,43 XS1942629061 0,875 RAIFFEISENLANDESBANK 30.01.29 0,00 0,00 1.500.000,00 109,76 1.646.445,00 2,52 XS2024602240 0,100 AUTOBAHNEN- UND SCHNELL- STRASSEN 09.07.29 0,00 0,00 1.000.000,00 103,71 1.037.080,00 1,59 XS2152924952 0,000 OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG 06.04.23 0,00 0,00 1.150.000,00 101,35 1.165.490,50 1,79

Summe EUR 60.220.788,50 92,26

Strips Währung: EUR

AT0000383872 0,000 REPUBLIC OF AUSTRIA GOVERNMENT BOND 15.07.27 0,00 0,00 3.500.000,00 102,69 3.594.184,23 5,51

Summe EUR 3.594.184,23 5,51

Neuemissionen Anleihen Währung: EUR

XS2234573710 0,010 BAWAG PSK BANK FUER ARBEIT UND 23.09.30 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 102,52 1.025.230,00 1,57

Summe EUR 1.025.230,00 1,57

Gesamtsumme Wertpapiere 64.840.202,73 99,33

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt wurden:

Währung: EUR

XS0580561545 4,000 ERSTE GROUP BANK AG 20.01.21 0,00 -1.000.000,00

Wien, am 18. März 2021

Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Mag. Sonja König Martin Bruckner

Geschäftsführerin Geschäftsführer

(10)

Allianz Invest Vorsorgefonds 10

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Rechenschaftsbericht

Prüfungsurteil

Wir haben den Rechenschaftsbericht der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Wien, über den von ihr verwalteten

Allianz Invest Vorsorgefonds,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 30. November 2020, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. November 2020 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschafts- berichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen

(11)

Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

— Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

(12)

Allianz Invest Vorsorgefonds 12 Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Wien, am 18. März 2021

KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Georg Weinberger Wirtschaftsprüfer

(13)

Steuerliche Behandlung je Anteil des Allianz Invest Vorsorgefonds (A)

ISIN: AT0000848791

Rumpfrechnungsjahr: 15.09.2020

30.11.2020 Ausschüttung: 01.02.2021 Art der Meldung: Jahresmeldung

PV mit Option PV ohne Option

BV mit Option

BV ohne

Option BV jur. Person Stiftung

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1. Fondsergebnis der Meldeperiode 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960

1.1 Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne

Verrechnung Verlustvorträge 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960 0,4960

1.2 Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß

§14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

1.3 AIF Ergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2. Zuzüglich

3. Abzüglich

3.6

Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile

steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs.

3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)

0,1539 0,1539 0,1539

4. Steuerpflichtige Einkünfte 0,3421 0,3421 0,4960 0,4960 0,4960 0,3421

4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften

endbesteuert 0,3421 0,3421 0,1112 0,1112

4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,3848 0,3848 0,4960 0,3421

4.2.1

Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl.

Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)

0,3421

4.2.2

In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und

Verlustvortrag auf Fondsebene)

0,0000 0,0000

4.3

In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus

Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

0,2309 0,2309 0,3848 0,3848 0,3848 0,2309

5.

Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941

5.1

In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge und Immobilien- Gewinnvorträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.5

Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis ohne Berücksichtigung von

Verlustvorträgen und Quellensteuern

0,4019 0,4019 0,4019 0,4019 0,4019 0,4019

5.6

Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der

Fonds mit der gegenständlichen Meldung 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941

(14)

Allianz Invest Vorsorgefonds 14

6. Korrekturbeträge

6.1

Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA- befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren

Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten

0,3421 0,3421 0,4960 0,4960 0,4960 0,3421

6.2

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten

Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten.

Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2019 beginnen: bei ImmoInvF und ImmoAIF vermindert jede

Ausschüttung die Anschaffungskosten

0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941

6.2.1

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7. Ausländische Erträge, ausgenommen

DBA befreit

7.2

Zinsen

(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0482 0,0482 0,0482 0,0482 0,0482 0,0482

8.

Zur Vermeidung der

Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind

9. Begünstigte Beteiligungserträge

10. Erträge, die dem KESt-Abzug

unterliegen

10.1

Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei

(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,1112 0,1112 0,1112 0,1112 0,1112 0,1112

10.15

KESt-pflichtige Einkünfte aus

Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)

0,2309 0,2309 0,2309 0,2309 0,2309 0,2309

11.

Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

12. Österreichische KESt, die durch

Steuerabzug erhoben wird 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941 0,0941

12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß

DBA steuerfrei 0,0306 0,0306 0,0306 0,0306 0,0306 0,0306

12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie

Zinserträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.3 KESt auf ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.4 Minus anrechenbare ausländische

Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.6 KESt auf Immobilienerträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.7

Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 0,0635 0,0635 0,0635 0,0635 0,0635 0,0635

12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete

Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

(15)

12.10

KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten

(Spekulationseinkünfte)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

13. Steuerpflichtige AIF Einkünfte

14. Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte

(für Progressionsvorbehalt)

15. Angaben für beschränkt

steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1

KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

0,0173

(16)

Allianz Invest Vorsorgefonds 16

Steuerliche Behandlung je Anteil des Allianz Invest Vorsorgefonds (T)

ISIN: AT0000721360

Rumpfrechnungsjahr: 15.09.2020

30.11.2020 Ausschüttung: 01.02.2021 Art der Meldung: Jahresmeldung

PV mit Option

PV ohne

Option BV mit Option BV ohne

Option BV jur. Person Stiftung

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1. Fondsergebnis der Meldeperiode 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429

1.1 Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne

Verrechnung Verlustvorträge 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429 0,8429

1.2

Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß §14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

1.3 AIF Ergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2. Zuzüglich

3. Abzüglich

3.6

Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.

Altemissionen)

0,2616 0,2616 0,2616

4. Steuerpflichtige Einkünfte 0,5813 0,5813 0,8429 0,8429 0,8429 0,5813

4.1 Von den Steuerpflichtigen

Einkünften endbesteuert 0,5813 0,5813 0,1890 0,1890

4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,6539 0,6539 0,8429 0,5813

4.2.1

Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl.

Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)

0,5813

4.2.2

In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und Verlustvortrag auf Fondsebene)

0,0000 0,0000

4.3

In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

0,3924 0,3924 0,6539 0,6539 0,6539 0,3924

5.

Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599

5.1

In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge und Immobilien-Gewinnvorträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.5

Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis ohne Berücksichtigung von Verlustvorträgen und Quellensteuern

0,6830 0,6830 0,6830 0,6830 0,6830 0,6830

(17)

5.6

Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt

0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599

6. Korrekturbeträge

6.1

Korrekturbetrag

ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)Fußnote:

umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigierenKorrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF- Einkünfte)Erhöht die Anschaffungskosten

0,5813 0,5813 0,8429 0,8429 0,8429 0,5813

6.2

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten

Fußnote: umfasst auch AIF- Einkünfte

Vermindert die Anschaffungskosten.

Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2019 beginnen: bei ImmoInvF und ImmoAIF vermindert jede Ausschüttung die

Anschaffungskosten

0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599

6.2.1

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF- Ergebnis

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7. Ausländische Erträge,

ausgenommen DBA befreit

7.2

Zinsen

(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0819 0,0819 0,0819 0,0819 0,0819 0,0819

8.

Zur Vermeidung der

Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind

9. Begünstigte Beteiligungserträge

10. Erträge, die dem KESt-Abzug

unterliegen

10.1

Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei

(Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,1890 0,1890 0,1890 0,1890 0,1890 0,1890

10.15

KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl.

Altemissionen)

0,3924 0,3924 0,3924 0,3924 0,3924 0,3924

11.

Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

12. Österreichische KESt, die durch

Steuerabzug erhoben wird 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599 0,1599

12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht

gemäß DBA steuerfrei 0,0520 0,0520 0,0520 0,0520 0,0520 0,0520

12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie

Zinserträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.3 KESt auf ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.4 Minus anrechenbare ausländische

Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl.

Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.6 KESt auf Immobilienerträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

(18)

Allianz Invest Vorsorgefonds 18

12.7

Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.8

KESt auf Einkünfte aus

Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998

0,1079 0,1079 0,1079 0,1079 0,1079 0,1079

12.9

Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.10

KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

13. Steuerpflichtige AIF Einkünfte

14.

Gemäß DBA steuerfreie AIF Einkünfte (für

Progressionsvorbehalt)

15. Angaben für beschränkt

steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1

KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

0,0294

(19)

Allgemeines zur

Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Gesellschaft Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien

Tel: 01/ 505 54 80; Fax: 01/ 505 54 81

Gründung 29. April 1991

Gesellschafter Allianz Investmentbank AG

Aufsichtsrat Dr. Harald Lankisch (Vorsitzender bis 31.01.2021) Mag. Rémi Vrignaud, Vorsitzender (ab 01.02.2021) Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

(Vorsitzender-Stellvertreter bis 31.01.2021)

Dr. Kay Müller, stellvertretender Vorsitzender (ab 01.02.2021) RA Dr. Corvin Hummer (bis 31.01.2021)

Dkfm. Reinhard Pinzer (bis 31.01.2021) Mag. Susanne Althaler (ab 01.02.2021) Wolfgang Jerabek (Mitarbeitervertreter)

Mag. Daniel Planer (Mitarbeitervertreter bis 31.01.2021) Franz Groder (Mitarbeitervertreter ab 01.02.2021) Geschäftsführung Michael Bode (bis 31.12.2020)

Mag. Christian Ramberger (bis 31.12.2020) Mag. Sonja König (ab 01.01.2021)

Martin Bruckner (ab 01.01.2021)

Prokuristen Mag. Doris Kals

Mag. Anton Kuzmanoski Mag. Jan Fellmayer

Mag. Ivo Kreuzeder, LLM (ab 02.02.2021) Michael Kocher (ab 02.02.2021)

Staatskommissär Mag. Heidrun Zanetta

Staatskommissärstellvertreter AD Thomas Galee

Prüfer KPMG Austria GmbH

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Depotbank Allianz Investmentbank AG (bis 30.11.2020)

Erste Group Bank AG (ab 01.12.2020)

(20)

Allianz Invest Vorsorgefonds 20 Das Rechnungsjahr wurde mit Bescheid der FMA vom 10.08.2020 auf 01.12. bis 30.11. geändert.

FONDSBESTIMMUNGEN

Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Allianz Invest Vorsorgefonds, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) iVm § 217 ABGB*), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.

Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Wien verwaltet.

Artikel 1 Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten.

Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Allianz Investmentbank AG, Wien.

Zahlstellen für die Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.

Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß PKG (BGBl. I Nr. 68/2015) nach Maßgabe des InvFG und § 217 ABGB ausgewählt werden.

Für den Investmentfonds dürfen ausschließlich Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben werden, die in § 217 ABGB genannt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um fest und/oder variabel verzinste Wertpapiere mit hoher Bonität, die, sofern sie den corporate bonds gemäß PKG zuzuordnen sind, bis zu 70 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Veranlagungen in Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die der Verbindlichkeiten lauten, sind mit insgesamt 30 vH des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden.

Bankguthaben dürfen nur auf EUR lauten.

Dieser Fonds ist zur Anlage von Mündelgeld geeignet.

Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig ausgeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben.

Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen nach Maßgabe des InvFG iVm § 217 ABGB bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Geldmarktinstrumente

(21)

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von der Republik Österreich, oder den Ländern Niederösterreich, Burgenland, Wien, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg, Tirol begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf

.

Anteile an Investmentfonds

Nicht anwendbar.

Derivative Instrumente

Derivative Instrumente dürfen zur Absicherung und darüber hinaus in Form von Wertpapieren mit eingebetteten Derivaten erworben werden.

Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an:

Commitment Ansatz:

Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Bankguthaben dürfen neben den Erträgnissen 10 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zu 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen.

Pensionsgeschäfte

Nicht anwendbar.

Wertpapierleihe

Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden.

Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

(22)

Allianz Invest Vorsorgefonds 22

Der Wert der Anteile wird an jedem österreichischen Bankarbeitstag ausgenommen Karfreitag und Silvester ermittelt.

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 2,5 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft aufgerundet auf den nächsten Cent.

Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Es wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet.

Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen.

Artikel 5 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 15. September bis zum 14. September.

Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung

Für den Investmentfonds können sowohl Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Auszahlung als auch Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt- Auszahlung ausgegeben werden.

Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig.

Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten.

Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15. November des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Jedenfalls ist ab dem 15. November der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer)

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